Experten-Telefon 0221 5737-200

Warum ist die EUROPA Auto-Versicherung so günstig?

Als Direktversicherer arbeitet die EUROPA ohne Außendienst. Die Ersparnis führt zu einem günstigen Grundtarif. Zusätzlich berücksichtigen wir Ihr persönliches Risiko und bieten individuelle Rabatte, die auf Ihre Situation, Ihr Auto und die Nutzung abgestimmt sind. So müssen Sie nicht mehr als nötig bezahlen und können gegebenenfalls viel Geld sparen.

Welche individuellen Rabatte gibt es bei EUROPA?

Unsere individuellen Rabatte:

  • bis zu 45 % Rabatt für Wenigfahrer: Wer wenig fährt, muss weniger bezahlen - je nach Fahrleistung. Aber auch Vielfahrer kommen bei der EUROPA im Vergleich zu anderen Versicherungen äußerst günstig weg.
  • bis zu 7 % Sparvorteil für eine Einzel- oder Doppelgarage: Eine eigene Garage steigert nicht nur den Wiederverkaufswert Ihres Fahrzeuges, sondern senkt auch Ihren Versicherungsbeitrag in der Teilkasko.
  • bis zu 33 % Nachlass in der Vollkasko für Käufer eines Neuwagens: Wie neu ein Wagen ist, wird von der EUROPA sehr kundenfreundlich ausgelegt. Wir fragen nicht, wie alt Ihr Fahrzeug heute ist, sondern nur, wie alt es war, als Sie es gekauft haben.
  • bis zu 15 % Nachlass für Allein- oder Partnernutzung: Ab sofort macht es sich für Sie auch bezahlt, wenn nur Sie als Versicherungsnehmer und Ihr Lebenspartner den Wagen fahren. Denn bei EUROPA gibt es dafür einen zusätzlichen Rabatt.
  • bis zu 6 % Bonus für treue Kunden: Der EUROPA Kfz-Versicherung die Treue zu halten rechnet sich. Zum einen wegen unserer stabilen Preise. Zum anderen können Sie ab dem 3. Versicherungsjahr einen Treuerabatt erhalten.
  • 30 % Rabatt in Teilkasko für schadenfreies Fahren: Bei 7 Jahren Fahren ohne Schaden in der Haftpflichtversicherung erhalten Sie von uns einen kräftigen Nachlass.
  • 5 % Nachlass für Wohneigentum: Wenn Sie als Eigentümer ein Ein-, Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung selbst bewohnen, zahlen Sie weniger.
  • 5 % Familienbonus: Für eigene Kinder unter 16 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben.
  • 5 % Branchennachlass: Je nach Branche, in der Sie arbeiten, gibt es bei der EUROPA weitere Vergünstigungen.
  • NEU: 20 % Sparvorteil mit der Spar-Kasko: Lassen Sie Ihre Kaskoschäden stets von EUROPA-Partnerwerkstätten beheben und sparen Sie noch mal 20 %.

Welche Auto-Versicherung muss ich haben?

Für jedes Auto ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Diese deckt alle Schäden ab, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern durch einen von Ihnen verursachten Verkehrsunfall zufügen. Bereits bei der Anmeldung des Autos müssen Sie den Schutz durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit der Versicherungsbestätigung (eVB, früher Doppelkarte) nachweisen. Zusätzlich können Sie Schäden am eigenen Auto mit der Teilkasko-Versicherung oder noch umfassender mit einer Vollkasko-Versicherung abdecken. Ein Komplett-Schutz, der besonders für Neuwagenbesitzer interessant ist.

Was leistet die Haftpflicht-Versicherung?

Der Halter eines Fahrzeuges haftet für alle Schäden, die durch sein Fahrzeug verursacht werden. Er ist gesetzlich verpflichtet, diese Haftung mit einer Versicherung abzudecken. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Kfz-Halter, Eigentümer und Fahrer vor Schadenersatzansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer. Das können Sachschäden, wie z.B. Reparaturkosten an einem beteiligten Fahrzeug oder Heilkosten und Schmerzensgeld bei Personenschäden oder sonstige Vermögensschäden sein.

Dieser Schutz besteht im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme in ganz Europa. Die EUROPA bietet eine Versicherungssumme von 50 Mio. Euro pauschal im Basis-Schutz und von 100 Mio. Euro pauschal im Komfort-Schutz. Selbstverständlich wehrt die EUROPA als Versicherer unberechtigte Ansprüche auf eigene Kosten ab.

Wie kann ich Schäden am eigenen Fahrzeug absichern?

Zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung bietet eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Eine Kasko-Versicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, deckt jedoch Schäden ab, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen. Gerade bei neuen oder wertvollen Fahrzeugen lohnt sich diese erweiterte Sicherheit. Beiträge sparen Sie, wenn Sie im Schadensfall einen geringen Anteil aus eigener Tasche begleichen (Selbstbeteiligung, siehe unten).

Rund-um-Schutz für Ihr Fahrzeug: Welche Schäden versichert sind

... in der Teilkasko

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl
  • Raub
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art im Komfort-Schutz
  • Glasschäden
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
  • Marderbiss inklusive Folgeschäden bis 1.000 Euro im Komfort-Schutz

... in der Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung schließt auch Schäden ein, die durch Eigenverschulden oder einen Dritten entstanden sind:

  • selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug
  • Vandalismus
  • Beschädigung durch unbekannte Dritte, auch Fahrerflucht

Tipp: 20 % Spar-Kasko

Lassen Sie Ihre Kaskoschäden stets von EUROPA-Partnerwerkstätten beheben und sparen Sie noch mal 20 %.

Leistungen: In den ersten 12 Monaten (im Komfort-Tarif) bzw. 3 Monaten (im Basis-Tarif) nach Erwerb des Neuwagens werden in der Kasko-Versicherung Schäden bei Diebstahl und Totalschaden vollständig zum Neuwert ersetzt. Danach werden Schäden in Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner Teile erstattet. Das ist der Kaufpreis, den Sie aufwenden müssen, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben. Davon abgezogen wird eine evtl. Selbstbeteiligung, die meist in der Kaskoversicherung vereinbart wird, um einen günstigeren Beitrag zu erreichen.

Selbstbeteiligung: Legen Sie eine Summe fest, die Sie im Schadensfall selbst übernehmen, zum Beispiel 150,- Euro in der Teilkasko-, und 300,- Euro in der Vollkaskoversicherung. Das senkt Ihre Beiträge. Wir bieten Ihnen 150, 300, 500 und 1.000,- Euro Selbstbeteiligung an. Meist wird in der Vollkasko eine höhere Selbstbeteiligung als in der Teilkasko vereinbart.

Gibt es unterschiedliche Leistungsumfänge?

Mit dem Basis-Tarif bietet Ihnen die EUROPA umfassenden Versicherungsschutz zu einem günstigen Beitrag. Hiermit können Sie sich rundum sicher fühlen. Dennoch empfehlen wir Ihnen unseren Komfort-Tarif, da er Ihnen gegen einen kleinen Mehrbeitrag wertvolle Erweiterungen bietet.

Die Absicherung im Basis-Tarif und die erweiterten Leistungen des Komfort-Tarifes haben wir für Sie zum direkten Vergleich zusammengefasst:

Was ist in der Kfz-Haftpflicht-
versicherung versichert?
Basis-Tarif Komfort-Tarif
Versicherungssumme 50 Mio. Euro oder gesetzliche Mindestdeckung 100 Mio. Euro
Mallorca-Deckung, Erweiterung des Versicherungsschutzes für im europäischen Ausland gemietete Pkw - Ja
Rabattretter: Ab Schadenfreiheitsklasse SF 25 bleiben die Beitragssätze nach einem Schaden unverändert - Ja
Beitragsfreies Krankenhaustagegeld - Ja
Was ist in der Kaskoversicherung versichert? Basis-Tarif Komfort-Tarif
Rabattretter: Ab Schadenfreiheitsklasse SF 25 bleiben die Beitragssätze nach einem Schaden unverändert - Ja
Schäden durch Marderbiss an Pkw (inkl. Folgeschäden bis 1.000 Euro) - Ja
Neuwert-Entschädigung bei Totalschäden bis zu einem Fahrzeugalter von 3 Monaten 12 Monaten
Verzicht auf den Abzug "neu für alt" bei Pkw (außer bei Cabrio-Verdecken) in den ersten 2 Jahren (außer bei Bereifung, Batterie, Lackierung) unabhängig vom Fahrzeugalter
Verzicht auf den Abzug "neu für alt" bei Pkw bei Informations- und Unterhaltungssystemen - im 1. Jahr
Ausdehnung der Wildschäden um den Zusammenstoß mit Tieren aller Art - Ja*
Verzicht auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit (außer bei Diebstahl, Alkohol oder Drogen) - Ja*
Erweiterung der Elementarschäden um Schneelawinen - Ja*
Austausch von Schlössern nach Einbruch/Raub - Ja
Übernahme der Reinigungs- und Leuchtmittelkosten nach Glasbruch - Ja
* Leistung wird für alle Fahrzeugarten gewährt

Was macht den Auto-Versicherungsschutz bei EUROPA so attraktiv?

Neben hohen individuellen Rabatten bietet die EUROPA eine schnelle und zuverlässige Schadenregulierung und ganz besondere Kunden-Vorteile:

  • Rabattschutz einschließbar - keine Rückstufung bei Schäden in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung
  • Verzicht auf Selbstbeteiligung bei Reparatur von Glasschäden
  • Günstige Einstiegstarife für Erst- und Zweitfahrzeuge
  • Kulanz bei Fahrzeugwechsel - Kostenlose Versicherung des Altfahrzeugs bis zu 14 Tagen
  • Keine Rückstufung bei Vertragsunterbrechung bis zu 7 Jahren
  • Zulassungsservice beim Wechsel zum 01.01.
  • 24-Stunden-Notrufnummer - 365 Tage im Jahr
  • Starke Leistungen mit dem Basis- und Komfort-Schutz
  • Schutzbrief für europaweite Pannenhilfe

Wann kann ich zur EUROPA wechseln?

Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre bisherige Auto-Versicherung zu kündigen:

  • Reguläre Kündigung zum Vertragsablauf: in der Regel zum 01.01. eines Jahres
    Bis spätestens einen Monat vor Vertragsablauf (meist 1. Januar des Folgejahres) können Sie Ihre Kfz-Versicherung ordentlich kündigen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Beispiel: Der Versicherungsablauf ist laut Versicherungsschein der 1. Januar (0 Uhr). Die Kündigung muss somit spätestens am 30. November beim alten Versicherer eingehen. Wer ganz sicher sein will, schickt seine Kündigung per Einschreiben.
  • Sofortige Kündigung bei Vertragsänderung, z.B. bei Beitragserhöhung
    Über Beitragserhöhungen muss Sie der Versicherer mindestens einen Monat vor Inkrafttreten informieren. Dann haben Sie vier Wochen Zeit zu kündigen. Das gilt auch, wenn in Ihrem Vertrag die Einstufungen in Typ- oder Regionalklassen geändert werden und wenn Sie die Rechnung erst wenige Tage vor Fälligkeit des Beitrages erhalten.
  • Kauf eines anderen Autos: Für ein neues Auto schließen Sie einen neuen Vertrag ab
    Mit Ihrem neuen Wagen können Sie sofort zur EUROPA wechseln. Ihre schadenfreie Zeit übernehmen wir natürlich.

Wichtig: Senden Sie uns vor dem geplanten Versicherungswechsel einen vollständigen Antrag, damit wir rechtzeitig Ihr Straßenverkehrsamt informieren können. Sollte der bisherige Versicherer die Kündigung ablehnen, wird der neu abgeschlossene Vertrag von uns wieder aufgehoben. Eine Doppelversicherung brauchen Sie also nicht zu befürchten.

Damit Sie den Kündigungstermin für Ihren bisherigen Vertrag nicht verpassen, erinnern wir Sie rechtzeitig. Mehr zum Kündigungswecker »

Ganz einfach wechseln Sie zur EUROPA:

  1. Kündigen:
    • PDF Musterkündigungsschreiben ausfüllen
    • Vollständig ausgefülltes Formular ausdrucken
    • Datum und Unterschrift nicht vergessen - Kündigung abschicken
  2. Antrag bei EUROPA stellen
    • entweder online:
    • oder per Post:
      • Antrag ausdrucken
      • ausfüllen
      • per Post senden

Wie erhalte ich die Versicherungsbestätigung (eVB, früher Doppelkarte)?

Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn an uns. Nach zwei bis drei Werktagen erhalten Sie per Post die Versicherungsbestätigung (eVB, früher Doppelkarte). Auf Wunsch senden wir Ihnen die Versicherungsbestätigung auch per E-Mail oder SMS zu. Diese müssen Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen. Inzwischen begnügen sich viele Zulassungsstellen mit der bloßen Nennung der Codenummer der Versicherungsbestätigung. In eiligen Fällen helfen wir Ihnen unter unserer Service-Nummer 0221 5737-200 gerne weiter.

Sollten Sie nicht Ihr Fahrzeug, sondern nur die Versicherungsgesellschaft wechseln z. B. bei regulärer Kündigung zum Vertragsablauf (i.d.R. zum 01.01. eines Jahres), senden wir die Versicherungsbestätigung nach Antragseingang direkt an das für Sie zuständige Straßenverkehrsamt.

Wird meine bisherige Schadenfreiheits-Klasse übernommen?

Selbstverständlich bleibt Ihnen bei EUROPA Ihre Schadenfreiheitsklasse erhalten. Wir fordern die schadenfreie Zeit einfach vom bisherigen Versicherer ab - sie ist maßgeblich für unsere Beitragsberechnung. So können Sie sofort nach dem Wechsel von unseren preiswerten Tarifen profitieren.

In der Regel finden Sie die schadenfreien Jahre in Ihrem Versicherungsschein unter der Bezeichnung SF. Je nach Beitragskalkulation können die Prozente (Beitragssatz) bei den Versicherern unterschiedlich sein. Entscheidend ist allerdings immer das, was Sie effektiv zahlen müssen. So kann es auch vorkommen, dass die zu zahlenden Beiträge bei der einen Gesellschaft mit einem Beitragssatz von 30 % höher sind als bei einer anderen Gesellschaft bei 35 %. Wichtig ist außerdem noch, dass die Wettbewerber teilweise Sondereinstufungen (zum Beispiel der neue Zweitwagen wird wie der Erstwagen berechnet) anbieten. Diese Sondereinstufungen werden von uns, wie auch von vielen anderen Versicherern, nicht übernommen!

Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze

Dauer des schadenfreien ununterbrochenen Verlaufs Beitragssatz in %
in Kalenderjahren SF-Klasse Haftpflicht Vollkasko
25 SF 25 30 30
24 SF 24 30 30
23 SF 23 30 30
22 SF 22 30 35
21 SF 21 35 35
20 SF 20 35 35
19 SF 19 35 35
18 SF 18 35 40
17 SF 17 35 40
16 SF 16 35 40
15 SF 15 40 40
14 SF 14 40 40
13 SF 13 40 45
12 SF 12 40 45
11 SF 11 45 45
10 SF 10 45 50
9 SF 9 45 50
8 SF 8 50 55
7 SF 7 50 60
6 SF 6 55 60
5 SF 5 55 65
4 SF 4 60 70
3 SF 3 70 80
2 SF 2 85 85
1 SF 1 100 100
SF ½ 120 110
S 155
0 230 125
M 245 160

Ich hatte bislang keine eigene Kfz-Versicherung. Wie werde ich eingestuft?

Grundsätzlich gibt es ohne eine eigene Vorversicherung die folgenden zwei Möglichkeiten:

  1. "Ersteinstufung" ohne Vorversicherung - Personen, die den Führerschein weniger als 3 Jahre besitzen, werden in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Die Beitragssätze betragen in der Haftpflicht- 230 % und in der Vollkaskoversicherung 125 %. Der Beitragssatz in der Teilkaskoversicherung beträgt grundsätzlich 100 %.
  2. "Führerscheinregelung" - Ist der Versicherungsnehmer seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis erfolgt die Einstufung in Schadenfreiheitsklasse 1/2. Die Beitragssätze betragen in der Haftpflicht- 120 % und in der Vollkaskoversicherung 110 %. Der Beitragssatz in der Teilkaskoversicherung beträgt grundsätzlich 100 %.
  3. "Führerschein-Plus-Regelung" - Sind der Versicherungsnehmer und alle weiteren Fahrer mindestens 30 Jahre alt und seit mindestens 10 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, erfolgt die Einstufung in Schadenfreiheitsklasse 1/2. Diese Regelung gilt nur für einen Pkw und nur sofern der Versicherungsnehmer auch der Halter ist. Die Beitragssätze betragen in der Haftpflicht- 85 % und in der Vollkaskoversicherung 90 %.

Ich habe für einen zweiten (dritten etc.) Pkw noch keine Kfz-Versicherung. Wie werde ich bei Ihnen eingestuft?

Grundsätzlich gibt es für weitere Pkw ohne eine eigene Vorversicherung die folgenden beiden Möglichkeiten:

  1. "Zweitwagenregelung" - Sie wird angewendet, wenn der Versicherungsnehmer bereits einen anderen Pkw bei uns oder einem anderen Versicherer mit mindestens der Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 versichert hat. Die Beitragssätze betragen in der Haftpflicht- 120 %, in der Vollkasko- 110 % und in der Teilkaskoversicherung 100 %.
  2. "Zweitwagen-Plus-Regelung" - Die detaillierten Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den online verfügbaren Vertragsinformationen unter I.2.2.2.1 (Seite 28). Kurz zusammengefasst sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
    1. es muss bereits ein Pkw mit mindestens SF 3 versichert sein,
    2. sowohl der Versicherungsnehmer als auch alle weiteren Fahrer sind mindestens 24 Jahre,
    3. Versicherungsnehmer oder Partner ist Halter des Pkw.

    Die Beitragssätze betragen in der Haftpflicht- 75 %, in der Vollkasko- 75 % und in der Teilkaskoversicherung 100 %.

Warum fragen Sie z.B. nach meiner jährlichen Fahrleistung oder ob ich eine Garage besitze?

Aus Analysen wissen wir, dass z.B. Wenigfahrer oder Garagenbesitzer weniger Schäden als andere Verkehrsteilnehmer verursachen. Deshalb fließen diese Merkmale in unsere Tarifkalkulation mit ein: geringe Fahrleistung und Garagenbesitz führen zu niedrigeren Beiträgen. Werden falsche Angaben gemacht, führen diese zu unzureichender Kostendeckung. Um langfristig unser günstiges Beitragsniveau halten zu können, bitten wir unsere Kunden um wahrheitsgemäße Angaben. Falsche Angaben müssen wir leider mit Vertragsstrafen in Höhe von 100 % des Jahresbeitrages belegen.

Welchen Schutz bietet die Kfz-Unfallversicherung der EUROPA?

Schlimmer als der Sachschaden bei einem Autounfall sind die Schäden, die möglicherweise die Insassen Ihres Fahrzeugs davontragen. Eine Kfz-Unfallversicherung garantiert Ihnen und allen Ihren Mitfahrern im Schadensfall finanzielle Leistungen, unabhängig davon, wer den Unfall verschuldet hat. Das ist zum Beispiel dann besonders wertvoll, wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht und nicht ermittelt werden kann.

Schutz für Sie und Ihre Mitfahrer:

  • während der Fahrt
  • bei Pflege und Wartung
  • beim Be- und Entladen
  • beim Abstellen
  • Individuelle Festlegung der Versicherungssummen bei Tod und Invalidität
  • Erhöhung der Versicherungssummen um 50% bei mehr als einem betroffenen Insassen

Welche Leistungen bietet der EUROPA Schutzbrief?

Bei einer Panne oder einem Unfall brauchen Sie schnell Hilfe. Erst recht, wenn Sie im Ausland verunglücken. Mit dem Schutzbrief der EUROPA im Gepäck sind Sie sicher unterwegs - in ganz Europa. Damit Sie schnell weiter oder wieder nach Hause kommen.

Sicherheit, die vor Ihrer Haustür beginnt

  • Pannen- oder Unfallhilfe
  • Bergen- und Abschleppen nach Panne oder Unfall

... und bereits nach 50 Kilometern noch mehr Schutz bietet.

Wir bezahlen...

  • Kosten für Weiter- oder Heimfahrt
  • Übernachtung oder Mietwagen nach Fahrzeugausfall
  • Ersatzteilversand
  • Fahrzeugrücktransport und -unterstellung im Ausland
  • Verzollung und Verschrottung
  • Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall
  • Ersatz von Reisedokumenten
  • Krankenbesuch und -rücktransport
  • Rückholung von Kindern

... und helfen bei

  • Vermittlung ärztlicher Betreuung
  • Beschaffung wichtiger Medikamente
  • Reiserückruf über Rundfunk
  • Ersatz von Zahlungsmitteln
  • Überführung oder Bestattung in Todesfällen

Für einen Mehrbeitrag von nur 10,- Euro jährlich haben Sie Service rund um die Uhr. Eine 24-Stunden-Notrufzentrale ist jederzeit für Sie da. Im Inland kostet der Anruf nur eine Gebühreneinheit und wenn Sie im Ausland sind, rufen wir Sie kostenlos zurück. Die übersichtlichen Detailinformationen der einzelnen Leistungen entnehmen Sie bitte unserer Leistungsübersicht, die Ihnen als PDF zur Verfügung steht. Versichert ist das bei uns versicherte Fahrzeug. Bei einer Fahrt mit dem versicherten Fahrzeug haben neben dem Versicherungsnehmer auch die berechtigten Insassen Versicherungsschutz.

Welchen Kundenservice bietet die EUROPA?

Als EUROPA Kunde profitieren Sie von unserem schnellen und direkten Service. Sie können alle notwendigen Informationen bequem online abrufen oder telefonisch direkt mit dem jeweiligen Ansprechpartner sprechen.
Direkt zum Kunden-Service »

Seitenübersicht Vertragsinformationen Service Bedarfs-Check Kontakt Newsletter
© EUROPA Versicherungen 2010 - Alle Rechte vorbehalten