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Warum ist die Absicherung der Berufsunfähigkeit so wichtig?

Statistisch gesehen wird fast jeder vierte Erwerbstätige vor Beginn seiner Rente berufsunfähig. In bestimmten Berufsgruppen, wie zum Beispiel dem Handwerk, liegt das Risiko jedoch noch viel höher - bis zu 71 % (Quelle: map-report). Der Staat zahlt für Berufsunfähige, die nach 1961 geboren sind, gar keine Leistungen mehr. Um die finanziellen Folgen für den Arbeitnehmer und die Angehörigen abzusichern, empfehlen Experten und auch Verbraucherschützer den Abschluss eines Berufsunfähigkeitsschutzes zur Existenzsicherung.

Gesundheitlich bedingte Ursachen sind der häufigste Grund, warum ein Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Grafik zeigt den prozentualen Anteil der Gründe.

Gesundheitlich bedingte Ursachen
Quelle: Deutsche Rentenversicherung (Rentenzugänge 2006)

Welche Leistungen sind aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten?

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt seit dem 01.01.2001 grundsätzlich nur noch Renten auf Grund von Erwerbsminderung.

Die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer weniger als 3 Stunden täglich eine beliebige Tätigkeit ausüben kann.

Die halbe Rente erhalten Versicherte, die noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich irgendeiner Arbeit nachgehen können.

Gar keine Rente erhält, wer täglich noch mehr als 6 Stunden arbeiten kann. Anders als bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt der bisher ausgeübte Beruf in jedem Fall unberücksichtigt.

Nur Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, hat der Gesetzgeber etwas besser gestellt. Sie erhalten die halbe Erwerbsminderungs-Rente auch dann, wenn sie berufsunfähig sind, also in ihrem bisherigen oder vergleichbaren Beruf täglich keine 6 Stunden mehr arbeiten können.

Wer sollte sich absichern?

Berufseinsteiger, deren Ansprüche an die gesetzliche Versicherung noch sehr gering oder komplett gestrichen sind, sowie Selbstständige mit begrenztem oder ohne Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Versicherung sollten unbedingt eine Berufsunfähigkeit versichern. Ebenso Singles und junge Familien zur Absicherung des Einkommens und evtl. Verbindlichkeiten. Beamte, öffentlich Bedienstete und alle anderen, die noch keine ausreichende Absicherung haben, sollten eine ergänzende BUZ prüfen.

Personengruppe Leistungen bei Berufsunfähigkeit Leistungen bei Erwerbsminderung*
Selbstständige ohne Anspruch in der gesetzl. Rentenversicherung (GRV) keine
Hausfrauen keine
Schüler / Studenten keine
Berufsanfänger in den ersten 5 Jahren keine
Pflichtvers. in der GRV, die nach dem 01.01.1961 geboren sind keine Halbe oder volle Erwerbsminderungs-
Rente
Pflichtvers. in der GRV, die vor dem 02.01.1961 geboren sind Halbe Erwerbs- minderungs-Rente Halbe oder volle Erwerbsminderungs-
Rente
* Bei einem Bruttoarbeitslohn von z.B. 3.000,- Euro monatlich, ergibt sich für einen Arbeitnehmer in den alten Bundesländern:
· Eine volle Erwerbsminderungs-Rente von 952,- Euro
· Eine halbe Erwerbsminderungs-Rente von 476,- Euro
(die Renten für Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern sind geringfügig niedriger)

Es können somit bei voller Erwerbsminderung bestenfalls mit rund 30 % vom Bruttoeinkommen gerechnet werden (teilweise Erwerbsminderung rund 15 %). Bei höherem Einkommen fällt die Rente im Verhältnis zum Bruttolohn noch geringer aus.

Sollten auch Hausfrauen einen Berufsunfähigkeitsschutz abschließen?

Ja, denn die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist nicht nur für alle Erwerbstätigen wichtig, sondern gerade auch für Hausfrauen und Hausmänner. Muss die Arbeitskraft beispielsweise durch professionelle Haushaltshilfen ersetzt werden, ist dies oft mit nicht tragbarem finanziellem Aufwand verbunden. Dabei ist die Absicherung für eine 35-jährige Hausfrau bereits ab 1,50 Euro pro Tag zu haben.

Warum ist der Berufsunfähigkeitsschutz von EUROPA nur als Zusatzpolice erhältlich?

Die Kombination mit einer preiswerten Lebensversicherung ist aus Kostengründen günstiger als zwei Einzelversicherungen.

Eine BUZ in Kombination mit einer Kapital- oder Rentenversicherung empfehlen wir vor allem dann, wenn die Beitragsbefreiung und damit der abgesicherte Aufbau einer Altersversorgung beabsichtigt wird. Wenn Ihnen dagegen eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente - also die Einkommensabsicherung - besonders wichtig ist, empfehlen wir, die BUZ mit einer kleinen Risikolebensversicherung zu kombinieren. Die EUROPA bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung ausschließlich als Zusatz-Versicherung an, da dies auch für Sie als Kunde die preiswertere Lösung ist. Günstige Zahlbeiträge von Anfang an erreicht die EUROPA, indem sie die zukünftigen Überschüsse direkt mit den Tarifbeiträgen verrechnet.

Welche Leistungsarten bietet der EUROPA Berufsunfähigkeitsschutz?

Die EUROPA Leistungen beinhalten:

Ausschließlich Beitragsbefreiung
Im Falle einer Berufsunfähigkeit brauchen Sie keine Beiträge mehr für die jeweilige Hauptversicherung zu bezahlen. Hauptversicherung ist eine Kapital-, Renten oder Risiko-Lebensversicherung. Sie behalten jedoch weiterhin Ihren Schutz oder setzen den Aufbau Ihrer Altersvorsorge unverändert fort.

Sowohl Beitragsbefreiung als auch eine monatliche Rente
Neben der Beitragsbefreiung für die jeweilige Hauptversicherung erhalten Sie bei Berufsunfähigkeit zusätzlich eine monatliche Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, bzw. bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer. Die Rente beträgt jährlich bis zu 96 % der Versicherungssumme, max. 72.000 Euro.

Gegen einen geringen Mehrbeitrag kann im Leistungsfall die Rente um garantiert 1 % erhöht werden.

Welchen Leistungsumfang bietet die EUROPA?

Die EUROPA bietet Ihnen den Berufsunfähigkeitsschutz in zwei Varianten:

Die Standard-BUZ bietet eine ausreichende Grundversorgung zu besonders niedrigen Beiträgen und Leistungen mit denen Sie sich rundum sicher fühlen können. Für viele Berufsgruppen ist dieser Schutz vollkommen ausreichend, da z. B bei einer reinen Schreibtischtätigkeit eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit i. d. R. nicht möglich ist.

Gegen einen Mehrbeitrag bietet die TOP BUZ Leistungserweiterungen, die je nach Beruf, Hobby oder Lohnfortzahlungsregelung bzw. Krankentagegeld hilfreich sein können.

Standard-BUZ TOP BUZ
Monatliche Berufsunfähigkeits-Rente
Die Höhe der Rente können Sie entspr. Ihrem Bedarf individuell vereinbaren. Sie erhalten Ihre Rente nach Eintritt der Be-
rufsunfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit, spätestens ab dem 7. Monat, sofern Sie 6 Monate ununterbrochen berufsunfähig oder pflegebedürftig sind und dieser Zustand weiterhin andauert.
Ja Ja
Jährliche Rentenerhöhung im Leistungsfall
Wir beteiligen Sie an unseren Gewinnen, die für das laufende Geschäftsjahr garan-
tiert sind und sich in den Folgejahren ändern können.
Ja Ja
Beitragsbefreiung für den gesamten Vertrag während der Leistungsdauer
Für Ihren bestehenden Vertrag brauchen Sie keine Beiträge mehr zu zahlen, Ihr Versicherungsschutz bleibt jedoch trotzdem für die gesamte Laufzeit in voller Höhe erhalten.
Ja Ja
Verzicht auf die Rückzahlung bereits gezahlter Renten
Bereits gezahlte Renten brauchen Sie im Falle eines später negativen Bescheids nicht zurück zu zahlen.
Ja Ja
Verzicht auf Arztanordnungsklausel Ja Ja
Umorganisationskosten bei Selbstständigen oder Freiberuflern
Wir beteiligen uns an Anschaffungskosten im Rahmen einer Umorganisation mit einem Betrag von bis zu 6 Monatsrenten, höchstens 15.000 €.
- Ja
Verzicht auf abstrakte Verweisung
Wir verzichten auf die Verweisung auf eine andere Tätigkeit
ab einem Alter von
55 Jahren.
Sonst nur wenn die Tätigkeit der Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entspricht. Dabei wird das bisherige Einkommen sowie das gesellschaftliche Ansehen berücksichtigt.
Ja
Weltweiter Versicherungsschutz Es besteht Versicherungsschutz auf Reisen weltweit bis zu 6 Monaten und innerhalb der EU zeitlich unbegrenzt. zeitlich unbegrenzt und unabhängig vom Wohnsitz
Rückwirkende Leistung
Bei einer verspäteten Meldung der Berufs-
unfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit leisten wir rückwirkend, wenn uns der Eintritt der Berufsunfähigkeit bzw. Pflege-
bedürftigkeit sowie deren ununterbrochen-
es Bestehen nachgewiesen wird.
Nein, außer bei unverschuldeter Verspätung Ja
Prognosezeitraum
Ab welcher ärztlichen Prognose über die Dauer der Berufsunfähigkeit bzw. Pflege-
bedürftigkeit werden die Leistungen gezahlt?
voraussichtlich
mindestens 3 Jahre
voraussichtlich 6 Monate
Rückwirkende Leistungspflicht
Die Leistungen werden ab Eintritt der Be-
rufsunfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit gezahlt, auch wenn eine ärztliche Prognose innerhalb der ersten sechs Monate nicht möglich war.
- Ja
Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
Bei bestimmten Ereignissen, z. B. Heirat kann der Versicherungsschutz gemäß den Bedingungen erhöht werden.
Ja Ja
Berücksichtigung der beruflichen Tätigkeit an gesunden Tagen
Bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit wird nicht die letzte berufliche Tätigkeit, sondern der zuletzt vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgeübte Beruf berücksichtigt.
Ja Ja
Erweiterung des Versicherungs-
schutzes bei Kriegsereignissen
- Ja
Wegfall der Ausschlüsse für Fahrtveranstaltungen und Luftfahrtrisiken - Ja
Auf Antrag zinslose Stundung der fälligen Beiträge während der Leistungsprüfung Ja Ja
Rücktrittsrecht bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht in den ersten 5 Jahren 5 Jahren
Verzicht auf Kündigung wegen einer schuldlosen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Ja Ja

Wann werden Versicherungsleistungen aus dem Berufsunfähigkeitsschutz fällig?

Wenn der Versicherte auf Grund von Krankheit, Körperverletzung (auch Unfälle) oder Kräfteverfalls zu 50 % und mehr nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben. Dabei kann der Versicherer nur dann auf eine andere Tätigkeit verweisen, wenn diese der Ausbildung, Erfahrung und der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entspricht. Diese Verweisungsmöglichkeit entfällt bei der TOP BUZ. Volle Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsschutz werden auch bei einer Pflegebedürftigkeit ab 3 Pflegepunkten erbracht.

Welche Laufzeit ist empfehlenswert?

Grundsätzlich ist eine Laufzeit bis zum Rentenbeginn empfehlenswert. Aus möglichen Kostengründen kann eine Verkürzung, z. B. auf das 60. Lebensjahr, wirtschaftlich sinnvoll sein. Um dennoch im Leistungsfall die BU-Rente bis zum Beginn der Altersrente zu erhalten, kann die Leistungsdauer bis zum 67. Lebensjahr verlängert werden.

Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeits-Rente monatlich sein?

Berufsunfähigkeit bedeutet Einkommensverlust. Grundsätzlich sollte deshalb der Teil des Nettoeinkommens abgesichert werden, der unverzichtbar ist. In jedem Fall sollten Sie eine Grundversorgung in Höhe des Existenzminimums anstreben.

Welche Vorteile bietet die EUROPA Überschussbeteiligung?

  • Laufende Überschüsse werden direkt mit den Beiträgen verrechnet, das bedeutet für Sie weniger Beitrag von Anfang an
  • Im Leistungsfall steigern die Überschüsse die laufende Rentenleistung um mehr als 2 %
 
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