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Steuer-Überblick

Sparen Sie 25 % Abgeltungsteuer.

Seit 2009 werden Kapitalerträge pauschal mit 25 % Abgeltungsteuer belegt. Rentenversicherungen - klassisch oder als fondsgebundene - sind während der Ansparphase davon ausgenommen. Wenn Sie Ihr Geld behalten wollen, dann empfehlen wir Ihnen, auf Nummer sicher zu gehen. Schließen Sie jetzt eine Rentenversicherung ab und profitieren Sie von den vielen Vorteilen bei EUROPA.

Umgehen Sie mit EUROPA die Abgeltungsteuer - es lohnt sich.

Diagramm Abgeltungsteuer

Ein Anleger, 30 Jahre alt, investiert über 30 Jahre jeden Monat 200,- Euro in eine fondsgebundene Rentenversicherung der EUROPA. Das Kapital erwirtschaftet durchschnittlich 8,72 % Rendite*. Nach 30 Jahren erhält er den Gesamtertrag nach Abzug von Steuern (auf 50 % vom Ertrag, davon persönlicher Steuersatz z.B. 36 % sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag) zuzüglich der eingezahlten Beiträge von 72.000 Euro. Gegenüber einer Anlage nur in einen Fonds hat er einen Mehrgewinn von 18.728,- Euro über die gesamte Laufzeit. Gegebenenfalls fällt noch Kirchensteuer an.

* Bei einer Wertsteigerung des Investmentfonds von 9 % un den z.Z. deklarierten Überschussanteilen.
  Steuerliche Behandlung der Beiträge Besteuerung der
Kapitalauszahlung
Besteuerung
der Rente
Basis-Rente Abziehbar als Sonderausgabe zu 70 % für 2010. Jährlich steigend um 2 % bis 2025 100 % erreicht sind. Max. 20.000 Euro bei Ledigen bzw. 40.000 Euro bei Verheirateten. Keine
Kapitalauszahlung
möglich.
Ja, jährlich steigender Satz für die Zukunft festgeschrieben:
2010:   60 %
2015:   70 %
2020:   80 %
2030:   90 %
2040: 100 %
Flexible Rente Beiträge zu Neuverträgen seit 2005 können nicht abgesetzt werden. Todesfallleistung ist steuerfrei. Bei Endalter 60 und 12 Jahren Laufzeit ist Ertrag nur zu 50 % steuerpflichtig; bei kürzeren Laufzeiten 100 % Ja, es unterliegt nur der Ertragsanteil der Steuerpflicht: z. B. 21 % bei Rentenbeginn ab 62, 18 % ab 65.
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