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Eine Anpassung der Versicherungssumme erfolgt zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres automatisch um einen bestimmten Prozentsatz. Dieser Prozentsatz wird aus dem vom Statistischen Bundesamt festgestellten Preisindex für andere Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter sowie aus dem Preisindex der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte aus dem vergangenen Jahr gegenüber dem vorvergangenen Jahr ermittelt. Die Versicherungssumme wird auf volle 500 € aufgerundet und erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10%.
Der Versicherungsnehmer hat das Recht, einer Summenanpassung zu widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.