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Warum ist eine private Altersvorsorge unverzichtbar?

Weniger Beitragszahler und die gleichzeitig steigende Anzahl von Rentenempfängern sorgen dafür, dass die gesetzliche Rente weiter sinken wird. Von 100 % monatlichem Einkommen nach Steuern erhalten Sie bereits heute im besten Fall eine Rente in Höhe von 67 %. Hinzu kommt, dass die Renten seit 2005 schrittweise zu versteuern sind. Ein allgemeingültiges Rentenniveau lässt sich für die Zukunft noch nicht prognostizieren. Fachleute erwarten für einen heute 40-jährigen Arbeitnehmer in Zukunft ein Rentenniveau von ca. 45 % des letzten Netto-Einkommens.

Rentenlücke

Hinzu kommt die höhere Lebenserwartung der Menschen, was bedeutet, dass die Renten im Durchschnitt länger bezahlt werden müssen. In Zukunft wird die gesetzliche Rente deshalb nur noch eine Grundversorgung darstellen. Selbst mit einer betrieblichen Altersvorsorge bleiben noch Lücken - zusätzliche Vorsorge ist nötig. Für ein ausreichendes Einkommen im Alter muss deshalb jeder selbst durch zusätzliches Sparen sorgen.

Die Tabelle zeigt beispielhaft, welches Zusatzeinkommen Sie mit der flexiblen EUROPA Rentenversicherung aufbauen können.

Alter 30 40 50
Sparzeit bis zur Rente 35 Jahre 25 Jahre 15 Jahre
lebenslange Monatsrente inkl. Überschussbeteiligung
Beitrag:   50,- Euro 275,- Euro* 149,- Euro* 68,- Euro*
Beitrag: 100,- Euro 557,- Euro* 302,- Euro* 138,- Euro*
Beitrag: 150,- Euro 839,- Euro* 454,- Euro* 209,- Euro*
oder Kapitalauszahlung inkl. Überschussbeteiligung
Beitrag:   50,- Euro 52.689,- Euro* 27.780,- Euro* 12.393,- Euro*
Beitrag: 100,- Euro 106.454,- Euro* 56.139,- Euro* 25.038,- Euro*
Beitrag: 150,- Euro 160.233,- Euro* 84.499,- Euro* 37.692,- Euro*
Beispiel Rechnung / Rentenversicherung
Für männlichen Versicherungsnehmer, inkl. Beitragsrückgewähr im Todesfall, 10 Jahre Rentengarantie, verzinsliche Ansammlung, flexible Gewinnrente
* 4,8 % Gesamtverzinsung inkl. Überschussbeteiligung in 2010
Kapital noch zu versteuern nach Halbeinkünfteverfahren, Rente mit dem Ertragsteil
Die Höhe kann nicht für die gesamte Vertragsdauer garantiert werden.

Wie arbeitet mein Geld in der flexiblen Rentenversicherung?

Die so genannte aufgeschobene Rentenversicherung setzt sich aus 2 Zeitabschnitten (Phasen) zusammen:

  1. Ansparphase
    Zunächst wird aus Ihren Sparbeiträgen (Sparanteil des Beitrags) Kapital angespart, das garantiert mit 2,25 % verzinst wird. Das Sparguthaben wächst zusätzlich um die von der EUROPA erzielten Überschüsse. Die derzeitige Gesamtverzinsung (Garantiezins + Überschüsse) der Sparanteile beträgt für Überschusszuweisungen in 2010 4,8 %. Sie bezieht sich auf das Ansparguthaben (Deckungskapital). Nach Ablauf steht das angesparte Kapital zur Auszahlung als lebenslange Rente oder als einmalige Kapitalabfindung zur Verfügung.
    Ansparphase
  2. Rentenphase
    Beim vereinbarten Termin endet die Ansparphase, z.B. gleichzeitig mit Beginn der gesetzlichen Rente. Ab diesem Zeitpunkt wird aus dem gesamten angesparten Kapital eine lebenslange Rente gezahlt, die auch in der Höhe garantiert ist. Da auch in der Rentenphase aus dem verbliebenen Kapital Überschüsse erwirtschaftet werden, kommt eine Zusatzrente hinzu. Sie können wählen, ob diese Zusatzrente Jahr für Jahr steigen (steigende Gewinnrente) oder in der Tendenz gleich bleiben (flexible Gewinnrente) soll. Die steigende Gewinnrente ist anfänglich niedriger als die flexible. Alternativ können Sie eine Einmal-Auszahlung wählen.
    Rentenphase

Wie wird die laufende Überschussbeteiligung geleistet?

Bei Versicherungsabschluss können Sie wählen, ob die Überschüsse in einem Guthaben angesammelt werden (Verzinsliche Ansammlung) oder ob Sie dafür eine zusätzliche Bonus-Rente (Bonussystem) erhalten:

In der Ansparphase

  • Verzinsliche Ansammlung
    Ähnlich wie bei einem Sparbuch werden die laufenden Überschussanteile mit Zins und Zinseszins angesammelt. Nach der vereinbarten Laufzeit können Sie den erwirtschafteten Betrag zur Steigerung Ihrer Rente verwenden. Oder Sie lassen sich das Geld zusammen mit der Kapitalabfindung ausbezahlen. Diese Variante ist genau richtig für Sie, wenn Sie auch im Todesfall oder bei vorzeitiger Vertragsauflösung auf die Auszahlung der Überschüsse als Kapital Wert legen.
  • Bonussystem
    Die jährlichen Überschüsse werden zur Bildung einer zusätzlichen Bonus-Rente verwendet, die nur im Erlebensfall gezahlt wird. Das Bonussystem ist optimal für Menschen, die eine höchstmögliche Rente erzielen möchten und auf die Auszahlung von Überschüssen bei vorzeitiger Vertragsauflösung keinen Wert legen.

In der Rentenphase

Bis kurz vor Rentenbeginn können sie flexibel festlegen, in welcher Form die zukünftigen Überschüsse in der Rentenphase auszuzahlen sind: als

  • steigende Gewinnrente, bei der die Überschüsse jedes Jahr die anfängliche Rente erhöhen
  • fallende Gewinnrente, bei der Gewinne so verteilt werden, dass die Rente jährlich fällt
  • flexible Gewinnrente, die bei unveränderten Gewinnanteilen die Rente Jahr für Jahr auf gleicher Höhe hält

Wie wird die flexible Rente steuerlich behandelt?

Bei der Wahl der lebenslangen Rente bleiben die Erträge vor Rentenbeginn völlig steuerfrei. Lediglich die während des Rentenbezugs anfallenden Erträge werden über den Ertragsanteil besteuert. Sollten Sie die Kapitalauszahlung wählen, sind nach 12 Jahren Laufzeit und nach Vollendung des 60. Lebensjahres 50 % der Erträge steuerfrei. Mehr »

Wie wirkt sich die Abgeltungsteuer aus?

Zinsen und Dividenden werden ab 2009 mit der Abgeltungsteuer belegt. Bei der klassischen Rentenversicherung fallen auch Zinsen an, die aber von der Abgeltungsteuer nicht betroffen sind. Während der Ansparphase bleiben alle Erträge steuerfrei. Falls nach der Ansparphase eine Kapitalauszahlung erfolgt, wird der Ertrag zur Hälfte mit Einkommensteuer belegt. Die andere Hälfte bleibt steuerfrei. Voraussetzung ist eine 12-jährige Laufzeit und ein Mindestalter von 60 Jahren bei Auszahlung. Falls statt einer Kapitalauszahlung eine Rentenzahlung gewählt wird, bleiben alle bis dahin erzielten Erträge steuerfrei.

Wie können Partner und Familie abgesichert werden?

Für den Todesfall können Sie folgende Vereinbarungen treffen:

Beitragsrückgewähr: Entscheiden Sie sich für eine Beitragsrückgewähr, erhalten Ihre Nächsten alle bisher eingezahlten Beiträge (ohne BUZ Beiträge) wieder ausgezahlt, wenn der Todesfall vor Rentenbeginn eintritt.

Kapitalrückgewähr: Vereinbaren Sie eine Kapitalrückgewähr, erhalten Ihre Hinterbliebenen im Todesfall das bei Rentenbeginn vorhandene Kapital abzüglich bereits gezahlter Renten ohne Überschussbeteiligung ausgezahlt.

Rentengarantiezeit: Mit der Garantiezeit legen Sie fest, wie lange die Rente im Todesfall nach Rentenbeginn ausbezahlt wird. Verstirbt der Versicherte z.B. nach 6 Jahren Rentenbezug, erhalten die Hinterbliebenen bei einer Garantiezeit von 10 Jahren noch 4 Jahre lang Rente.

Lebenspartnerrente: Als jährliche Lebenspartner-Rente können Sie einen Prozentsatz Ihrer Altersrente frei vereinbaren.

Wie kann der Rentenbeginn flexibel festgelegt werden?

Ab dem Alter von 60 Jahren, frühestens aber 5 Jahre nach Vertragsbeginn, beginnt die so genannte Abrufphase. Hier können Sie flexibel über den Rentenbeginn entscheiden.

Wie kann die Rentenhöhe dynamisch angepasst werden?

Mit dem Baustein "Dynamik" eröffnen Sie sich das Recht zur jährlichen Anpassung. Entscheiden Sie dann jedes Jahr neu, ob Sie Ihre Rente an gestiegene Einkommensverhältnisse anpassen wollen. So stellen Sie sicher, dass Sie später eine Rente oder Kapitalauszahlung erhalten, die Ihrem Lebensstandard entspricht.

So funktioniert die dynamische Anpassung der Versicherungsleistung:

  • Wahlweise Erhöhung des Beitrags um einen festgelegten Satz zwischen 5 und 10% oder Anlehnung an den Höchstbeitrag in der Deutschen Rentenversicherung Bund.
  • Die Dynamik kann jederzeit ausgeschlossen werden. Sie sind nicht verpflichtet, alle Anpassungen vorzunehmen.
  • Sie können einzelne Erhöhungen auslassen. Bis zu 2 Anpassungen in Folge können ausgesetzt werden, ohne dass das Anpassungsrecht erlischt.

Besteht die Möglichkeit einmalige Sonderzahlungen zu leisten?

Sie können zu einem bestehenden Vertrag bis zu 2-mal jährlich eine Sonderzahlung von jeweils mindestens 500 Euro leisten. Damit erhöhen Sie Ihre Altersversorgung ganz flexibel so wie es Ihrer Situation entspricht.

Können Beiträge steuergünstig in einer Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung vom Arbeitgeber eingezahlt werden?

Eine so genannte Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung ist eine attraktive und Steuer sparende Vorsorge-Form. Seit dem 01.01.2002 hat jeder Arbeitnehmer gesetzlichen Anspruch auf die Gehaltsumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung. Bei dieser Vertragsart zahlt der Arbeitgeber einen Teil Ihres Bruttogehalts in einen Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung ein. Versicherungsnehmer ist die Firma, Sie als Arbeitnehmer sind die versicherte Person und unwiderruflich begünstigt.

Vorteil: Seit dem 01.01.2005 sind die Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung bis zu einem Betrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Derzeit jährlich bis zu 2.640,- Euro bzw. monatlich bis zu 220,- Euro. Dieser steuerfreie Betrag erhöht sich um weitere 1.800,- Euro, wenn bisher keine betriebliche Altersversorgung bestanden hat.

Sollten Sie vermögenswirksame Leistungen (VWL) von Ihrem Arbeitgeber erhalten und keinen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben, lohnt sich der Abschluss einer Direktversicherung. Wenn Sie die VWL und einen Eigenbeitrag einzahlen, können Sie erhebliche Steuervorteile erzielen.

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Kann ich auch sofort mit der Rente beginnen?

Ja, bei der Sofortrente tritt an die Stelle der Ansparphase ein Einmalbeitrag. Diese Anlageform ist ideal für ältere Personen, die kurz vor oder bereits im Ruhestand sind. Um eine lebenslange Rente zu erhalten, zahlen Sie einmalig einen Betrag ein.

Bei der Sofortrente können Sie auch Rentengarantiezeit, Kapitalrückgewähr und Lebenspartnerrente vereinbaren.

Wie kann die Vorsorge bei Berufsunfähigkeit abgesichert werden?

Im Falle einer Berufsunfähigkeit wird die Beitragszahlung für die abgeschlossene Rentenversicherung übernommen. Darüber hinaus kann auch eine monatliche Berufsunfähigkeits-Rente vereinbart werden. Mehr »

Wann ist ein Gesundheitscheck erforderlich?

Für den Abschluss einer Rentenversicherung ohne die Bausteine Berufsunfähigkeitsschutz oder Lebenspartnerrente brauchen Sie keine Angaben zur Gesundheit zu machen. Schließen Sie einen oder beide Zusatzbausteine ein, können Sie sich das Formular mit den Gesundheitsfragen hier herunterladen.

Wie flexibel ist die EUROPA Rentenversicherung?

Die EUROPA bietet Ihnen eine flexible Lösung für Ihre Altersvorsorge.

Eine besondere Flexibilität bewirken:

  • Die Abrufphase: Ab dem Alter von 60 Jahren können Sie den Rentenbeginn flexibel festlegen
  • Dynamische Leistungserhöhung
  • Vorübergehende oder auch dauerhafte Beitragsfreistellung
  • Kapitalwahlrecht: Bei Vertragsablauf können Sie statt der Rente auch eine Einmal-Auszahlung (Kapitalabfindung) erhalten
  • Jährliche Sonderzahlungsoption
 
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