Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer eine Rentenversicherung ab. Bezugsberechtigt für die Leistungen ist der Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebene. Die übliche Form der Direktversicherung ist die Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung. Der Arbeitnehmer verzichtet hier auf einen Teil seines Gehalts. Diesen Teil zahlt der Arbeitgeber als Beitrag in eine Rentenversicherung ein.
Die Gehaltsumwandlung mit einer Direktversicherung bietet Ihnen neben Steuervorteilen eine flexible Lösung für die Zukunft. Denn statt lebenslanger Monatsrente kann auch eine einmalige Kapitalabfindung verlangt werden. Gleichzeitig ist die Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge sicher, im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers oder bei Wechsel des Arbeitsplatzes.
Seit dem 01.01.2005 sind die Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei. Derzeit jährlich bis zu 2.640,- Euro bzw. monatlich bis zu 220,- Euro. Der steuerfreie Betrag erhöht sich um weitere 1.800,- Euro, wenn bisher keine betriebliche Altersversorgung bestanden hat. Jedoch sind diese 1.800,- Euro nicht mehr sozialabgabenfrei.
Zinsen und Dividenden werden ab 2009 mit der Abgeltungsteuer belegt. Bei der klassischen Rentenversicherung fallen auch Zinsen an, die aber von der Abgeltungsteuer nicht betroffen sind. Während der Ansparphase bleiben alle Erträge steuerfrei. Sowohl Renten- als auch Kapitalauszahlung sind zu 100 % steuerpflichtig.
Sie können mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass die vermögenswirksamen Leistungen (VWL) in eine Direktversicherung investiert werden. Dies macht dann Sinn, wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben. Bei der Direktversicherung können Sie erheblich Steuern und Ihr Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge sparen. Investieren Sie diese Ersparnis und erzielen Sie bei unverändertem Nettogehalt eine attraktive Altersrente oder Kapitalauszahlung.
Frühester Rentenbeginn ist mit dem 62. Geburtstag. In der Abrufphase, die frühestens 5 Jahre nach Vertragsbeginn beginnt, können Sie flexibel über den Rentenbeginn entscheiden. Während dieser Zeit verzinst sich das eingezahlte Kapital weiter und führt zusammen mit den weiteren Beitragszahlungen und der bei späterem Rentenbeginn geringer werdenden Lebenserwartung zu einer höheren lebenslangen Monatsrente. Statt einer Rentenzahlung kann auch eine einmalige Kapitalabfindung verlangt werden.
Da die Einzahlung zur Direktversicherung durch die Gehaltsumwandlung aus unversteuertem Einkommen erfolgt, gilt die volle nachgelagerte Besteuerung. In der Regel ist die Steuerbelastung im Ruhestand aber geringer als in der aktiven Zeit. Gleichzeitig konnte die bei Einzahlung ersparte Steuer angelegt und dadurch mehr Rente angespart werden.
Die Direktversicherung als klassische Rentenversicherung ist eine so genannte aufgeschobene Rentenversicherung, die sich aus 2 Zeitabschnitten (Phasen) zusammensetzt:
Mit einer Lebenspartnerrente, die Sie zusätzlich abschließen können, schützen Sie Ihren Partner mit einer garantierten, monatlichen und lebenslangen Hinterbliebenenrente ab. Leistungen im Todesfall erbringen wir auch, wenn die Bausteine Rentengarantie, Kapitalrückgewähr und Beitragsrückgewähr mitversichert sind.
Die Überschüsse werden für eine zusätzliche Bonus-Rente genutzt. Während der Rentenauszahlung erhöhen die Überschussanteile die laufende Rente.
Für gesetzlich Krankenversicherte werden bei Auszahlung die vollen Beitragssätze zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Das sind in 2010 ca. 17 %.
Bei Einstellung der Beitragszahlung oder Kündigung ergibt sich eine verminderte Rente. Auch bei Arbeitslosigkeit bleibt der erworbene Rentenanspruch unangetastet.