für Risiko-Leben, Kapital-Leben, Fonds, Rente und Berufsunfähigkeit
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Ablaufleistung - kapitalbildende Lebensversicherung |
Zinsen und Dividenden werden seit 2009 mit der Abgeltungsteuer belegt. Das gilt ebenso für Kursgewinne von Wertpapieren, die seit 2009 gekauft wurden.
Die Abgeltungsteuer beträgt 25 %. Hinzu kommt die Solidaritätsabgabe. Unabhängig vom individuellen Steuersatz ist die Steuerschuld damit abgegolten. Bei der klassischen Rentenversicherung fallen auch Zinsen an. Bei der Fondsgebundenen Rentenversicherung gibt es in erster Linie Dividenden und Kursgewinne.
Beide Versicherungsformen sind in der Regel von der Abgeltungsteuer nicht betroffen. Während der Ansparphase bleiben alle Erträge steuerfrei.
Falls eine Kapitalauszahlung erfolgt, sind die Erträge steuerpflichtig. Die Hälfte der Erträge wird mit der individuellen Einkommensteuer belegt. Die andere Hälfte bleibt steuerfrei.
Voraussetzungen sind, dass der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist und der Versicherungsnehmer mindestens 62 Jahre alt ist.
Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, sind alle Erträge steuerpflichtig. Allerdings nur mit der Abgeltungsteuer.
Das Versicherungsunternehmen muss die Abgeltungsteuer direkt an das Finanzamt zahlen. Sind die Voraussetzungen für die hälftige Besteuerung erfüllt (12 Jahre Laufzeit und Alter 62), muss das Versicherungsunternehmen 25 % Kapitalertragssteuer abführen. Diese wird mit der individuellen Einkommensteuer verrechnet. Falls statt einer Kapitalauszahlung eine Rentenzahlung gewählt wird, bleiben alle bis dahin erzielten Erträge steuerfrei.
Daher ist insbesondere für Aktiensparer die Fondsgebundene Rentenversicherung hoch interessant. Weiterhin wird hier im Todesfall der Wert des ersparten Kapitals ausgezahlt. Mindestens aber die Summe der eingezahlten Beiträge. Somit gibt es im Todesfall kein Risiko, durch gefallene Kurse Verluste zu machen.
In der Kapital-Lebensversicherung wird bei Ablauf des Versicherungsvertrages die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten fällig. In der Risiko-Lebensversicherung endet bei Vertragsablauf der Versicherungsschutz, ohne dass eine Leistung fällig wird.
Bei Ablauf der Versicherung setzt sich der Auszahlungsbetrag aus der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme plus Überschussanteile zusammen.
Bei Fondsgebundenen Versicherungen ist es gegen Ende der Ansparphase grundsätzlich sinnvoll, das erreichte Fondsguthaben in stärker sicherheitsorientierte Investmentfonds anzulegen, weil diese geringeren Schwankungen unterliegen. Das vermindert zwar die Chancen, zusätzliche hohe Kurssteigerungen zu erzielen, verringert aber das Verlustrisiko bei einem Kursrückgang. Mit dem Ablaufmanagement bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur planmäßigen monatlichen Umschichtung von Investmentfonds-Anteilen. Eine Bewertung der jeweiligen Situation am Kapitalmarkt ist mit dem Ablaufmanagement nicht verbunden.
Sie können den Beginn und Umfang des Ablaufmanagements individuell festlegen. Dabei kann die erste Umschichtung frühestens nach fünf Versicherungsjahren erfolgen. Beträgt der Geldwert des Fondsguthabens zu Beginn des Ablaufmanagements weniger als 2.500 Euro, wird nur eine Umschichtung vorgenommen. Gegen Ende der Ansparphase werden wir Sie an die Möglichkeit eines Ablaufmanagements erinnern.
Die Abrufphase ist Teil der Ansparphase einer Rentenversicherung. Sie beginnt in dem Jahr, in dem die versicherte Person das 62. Lebensjahr vollendet, frühestens aber 5 Jahre nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Der Beginn der Abrufphase wird im Versicherungsschein genannt. In der Abrufphase können Renten- oder Kapitalleistungen (nur bei flexibler Rentenversicherung) vorzeitig abgerufen werden.
Die Rechte und Ansprüche aus seiner Versicherung kann ein Versicherungsnehmer bei bestimmten Tarifen ganz oder teilweise an Dritte (Abtretungsgläubiger) abtreten (z. B. zur Sicherung eines Darlehens). Vertragsänderungen bedürfen in diesem Fall der Zustimmung des Abtretungsgläubigers.
Die AVB sind Rechtsgrundlage eines jeden Versicherungsvertrags und regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner (Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen) und beschreiben die vereinbarten Leistungen. Sie sind Bestandteil der Allgemeinen Vertragsinformationen, die Sie grundsätzlich zusammen mit dem Vorschlag zugeschickt bekommen oder von unserer Website downloaden können.
Die Allgemeinen Vertragsinformationen enthalten die Informationen, die gemeinsam mit den Antragsunterlagen für das Zustandekommen des Vertrages von Bedeutung sind. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Vorabinformationen zum Versicherer und zum Versicherungsvertrag finden Sie hier die Versicherungsbedingungen, Informationen zur Überschussbeteiligung Ihres Vertrages und allgemeine Hinweise zur steuerlichen Behandlung. Auch das Merkblatt zur Datenverarbeitung ist hier abgedruckt.
Die Ansparphase ist die Zeit vom Beginn des Versicherungsvertrags bis zum letzten Tag vor dem Beginn des ersten Monats, für den die Rente gezahlt wird (Beginn der Rentenphase, kurz: Rentenbeginn).
Beim Abschluss, bei einer Änderung oder bei Wiederherstellung seines Lebensversicherungsvertrags ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, sowohl seinen derzeitigen als auch den vergangenen Gesundheitszustand wahrheitsgemäß anzugeben. Bei unrichtigen oder verschwiegenen Angaben treten unterschiedliche Rechtsfolgen ein, die Sie im Einzelnen den Allgemeinen Vertragsinformationen entnehmen können.
Der Ausgabeaufschlag ist die bei Fondskauf von der Fondsgesellschaft einmalig berechnete und nicht in Fondsanteile investierte Verkaufsgebühr. Bei Neuabschlüssen seit dem 01.01.2007 wird für fondsgebundene Rentenversicherungen kein Ausgabeaufschlag erhoben.
Wenn Sie zu einem vor dem 01.01.2007 abgeschlossenen fondsgebundenen Versicherungsvertrag eine Umschichtung von Fondsanteilen vornehmen möchten, fordern Sie bitte telefonisch unsere gesonderten Informationen an.
Die meisten Lebensversicherungen werden in Deutschland von Ausschließlichkeitsvermittlern (Einfirmenvertreter) vertrieben. Für die Vermittlungstätigkeit erhält der Vertreter eine Provision. Die EUROPA verzichtet auf einen Außendienst und kann deshalb besonders günstigen Versicherungsschutz anbieten. Unsere Abschlusskosten sind äußerst gering und die laufenden Verwaltungskosten gelten als die niedrigsten am Markt. Trotzdem müssen Sie nicht auf kompetente Beratung und erstklassigen telefonischen Service durch unsere Experten verzichten. In unserer Direktion in Köln oder in unseren Service-Stellen beraten wir Sie auch gerne persönlich.
Darunter sind die Zinsen zu verstehen, die über den Rechnungszins hinaus erwirtschaftet und dem Versicherungsvertrag jährlich gutgeschrieben werden. Anders als beim Rechnungszins wird die Höhe der außerrechnungsmäßigen Zinsen nicht garantiert und jährlich neu festgesetzt.
Bei Vertragsabschluss ab einer Versicherungssumme von mehr als 300.000 Euro oder einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente von mehr als 2.000 Euro (bei Personen über 45 Jahre oder der Vereinbarung einer Dynamik von mehr als 1.500 Euro) sind ärztliche Untersuchungen der versicherten Person erforderlich.