| B | D | E | F | G | R | S | U | V | W |
Unser Tarif bezieht sich auf die Bauartklassen I und II. Mindestvoraussetzung ist ein Nachweis über die Feuerwiderstandsklasse F30 und eine harte Dachung.
Bauartklasse (BAK)
| Klasse | Außenwände | Dacheindeckung |
| I. | Massiv (Mauerwerk, Beton) | hart (z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbest- zementplatten, Metall, gesandete Dachpappe) |
| II. | Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung, Stahl- oder Stahl- betonkonstruktion mit Wandplatten- verkleidung aus nicht brennbarem Material (z.B. Profilblech, Asbestze- ment, kein Kunststoff) | wie Klasse I. |
| III. | Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl oder Stahlbeton- konstruktion mit Wandplattenverklei- dung aus Holz oder Kunststoff, Gebäude mit einer oder mehreren offenen Seiten | wie Klasse I. |
| IV. | wie Klasse I. oder II. | weich (z.B. vollständige oder teilweise Eindeckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh u.ä.) |
| V. | wie Klasse III. | wie Klasse IV. |
Anmerkung: Bei gemischter Bauart gilt die ungünstigere, wenn auf diese ein Anteil von mehr als 25 % entfällt.
Bei jedem Eigentumswechsel geht nach den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) oder Erbbaurechts der Versicherungsvertrag auf den neuen Eigentümer über. Beim Verkauf eines Gebäudes steht dem Erwerber – nicht dem Verkäufer – ein außerordentliches Kündigungsrecht der Gebäudeversicherung zu. Binnen eines Monats nach grundbuchamtlicher Umschreibung kann er die Kündigung aussprechen. Wenn Sie ein Gebäude erworben haben, sollten Sie sich vom Verkäufer den Versicherungsschein aushändigen lassen und sich darüber informieren, bis wann der Versicherungsbeitrag entrichtet ist.
Übrigens: Bis zur endgültigen grundbuchamtlichen Umschreibung ist der Verkäufer noch Versicherungsnehmer. Er ist somit beitragspflichtig. Verkäufer und Erwerber müssen sich im Innenverhältnis über die Zahlung des Beitrages einigen, der Versicherer wird sich immer an den Versicherungsnehmer halten.
Der EUROPA-Wohngebäude-Tarif bezieht sich grundsätzlich nur auf rein privat genutzte Wohngebäude. Befindet sich ein Betrieb im Gebäude, so können wir Ihr Gebäude jedoch in einigen Fällen dennoch versichern. Wichtig ist, dass der betriebliche Flächenanteil am Gebäude 50% nicht übersteigt, und dass vom Betrieb kein erhöhtes versicherungstechnisches Risiko ausgeht. Ob wir ein Gebäude mit einem bestimmten Betrieb versichern können oder nicht, erfahren Sie am besten über unser Experten-Telefon.