Antrag
Erweiterung Reisekranken-Versicherung

für Reisen ab 43. Tag bzw. ab 57. Tag (Tarif ERK-V)

Eine Reisekrankenversicherung bei der EUROPA können Sie abschließen, wenn:

  • Ihr ständiger Wohnsitz in Deutschland ist
  • Sie dem Lastschriftverfahren zustimmen

Schritt 1 / 4: Antragsdaten erfassen * freiwillige Angaben
bestehende Auslandsreise-Krankenversicherung
Für die ersten 42 bzw. 56 Tage Info des Auslandsaufenthaltes besteht eine

Tarif   
Meine persönlichen Daten



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1. versicherte Person



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Info
Bankverbindung
Ich nehme am SEPA-Lastschriftverfahren teil.
(Die IBAN finden Sie auf Ihrem Kontoauszug und teilweise auf Ihrer Bankkundenkarte)
Kontoinhaber ist Antragsteller
Name, Vorname und Anschrift des Kontoinhabers