Tarifrechner Berufsunfähigkeitsversicherung

Daten zur versicherten Person

Ich (Versicherungsnehmer)
bin auch die versicherte Person

Bitte geben Sie hier an, ob die zu versichernde Person identisch mit dem Versicherungsnehmer ist.


Raucher/in

Die EUROPA bietet risikogerechte Tarife für Raucher und Nichtraucher.

Nichtraucher ist, wer in den letzten zwölf Monaten vor Antragstellung nicht aktiv Nikotin durch Rauchen oder Inhalieren aufgenommen hat und auch beabsichtigt, dies in Zukunft nicht zu tun.

Raucher ist, wer die oben genannte Bedingung nicht erfüllt.

Der Beitrag hängt vom Eintrittsalter der zu versichernden Person ab. Das Eintrittsalter ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Jahr des Versicherungsbeginns und dem Geburtsjahr.

Bitte geben Sie das komplette Geburtsdatum (Tag, Monat und Jahr) ein.

In der Kalkulation für die Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist der Beruf ein wichtiges Kriterium. So ist das Risiko bei kaufmännischen Tätigkeiten geringer als bei einer handwerklichen oder körperlichen Tätigkeit.

Hinweis für Studenten/-innen und Auszubildende: Befinden Sie sich derzeit noch im Studium oder in Berufsausbildung, geben Sie bitte den Beruf an, den Sie mit Ihrem derzeitigen Werdegang anstreben.

Bitte beachten:
Bitte geben Sie mindestens 3 Buchstaben des Berufes ein, es wird Ihnen eine Liste mit Berufen vorgeschlagen, aus dieser Sie den Beruf auswählen können.

Ihre Auswahl muss exakt mit dem Vorschlag übereinstimmen. Bitte nehmen Sie deswegen keine Ergänzungen oder sonstige Änderungen an der Berufsbezeichnung vor.

Sollten Sie den Beruf nicht in unserer Liste finden, bitten wir Sie, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen:
0221 5737-852

Für eine genaue Berechnung benötigen wir noch den Berufsstatus. Bitte wählen Sie ein entsprechendes hier aus.

Akademiker / Student Uni / FH / DH:
Akademiker sind Personen, die einen akademischen Grad einer deutschen Hochschule gemäß den Hochschulgesetzen der jeweiligen Bundesländer (z.B. Universität; Technische Universität (TU), Fachhochschule (FH)) nachweisen können (Diplom, Bachelor, Master, Staatsexamen). Duale Hochschulen (DH) führen zu einem akademischen Abschluss in Baden-Würtemberg und Rheinland-Pfalz. Nicht zu den Akademikern zählen Absolventen von Berufsakademien (BA). Ein ausländischer akademischer Grad einer Universität wird anerkannt, wenn der Abschluss der internationalen Universität in Deutschland als Abschluss anerkannt ist. Bei Studenten einer Hochschule, die zu einem akademischen Abschluss führt, wird bereits während ihres Studiums ein akademischer Abschluss unterstellt.

Berufsausbildung mit Regelausbildungszeit von 3 Jahren oder mehr
Die Regelausbildungszeit ist die in der jeweiligen Ausbildungsverordnung für die Berufsausbildung festgelegte "Basis"-Zeit. Die im konkreten Einzelfall benötigte Zeit bis zum Abschluss der Ausbildung kann sowohl kürzer als auch länger sein.

Ein kaufmännischer Abschluss wird mit einem Prüfungszeugnis (IHK) im kaufmännischen Bereich oder einem Kaufmannsgehilfenbrief (IHK) nachgewiesen.

Der Abschluss zum Verwaltungsfachangestellten (VFA) ist der abgeschlossenen kaufmännischen Ausbildung gleichgestellt.

Ein Abschluss Industrie wird mit einem Prüfungszeugnis (IHK) im Bereich Industrie oder einem Facharbeiterbrief (IHK) nachgewiesen.

Ein handwerklicher Abschluss wird mit einem Prüfungszeignis (HwO) oder einem Gesellenbrief (HWK) nachgewiesen.

  • Kaufmännischer Abschluss (IHK o. VFA)
    Ein kaufmännischer Abschluss wird mit einem Prüfungszeugnis (IHK) im kaufmännischen Bereich oder einem Kaufmannsgehilfenbrief (IHK) nachgewiesen. Der Abschluss zum Verwaltungsfachangestellten (VFA) ist der abgeschlossenen kaufmännischen Ausbildung gleichgestellt.
  • Abschluss Industrie (IHK)
    Ein Abschluss Industrie wird mit einem Prüfungszeugnis (IHK) im Bereich Industrie oder einem Facharbeiterbrief (IHK) nachgewiesen.
  • Handwerklicher Abschluss (HwO o. HWK)
    Ein handwerklicher Abschluss wird mit einem Prüfungszeugnis (Handwerksordnung / HwO) oder einem Gesellenbrief (Handwerkskammer / HWK) nachgewiesen.
Leitungsfunktion, mindestens 5 unterstellte Vollzeitkräfte

Leitende Tätigkeit mit mindestens 5 personell unterstellten Vollzeitkräften. Bei der Bestimmung der Anzahl der Vollzeitkräfte werden alle personell unterstellten Vollzeitkräfte sowie anteilig auch die personell unterstellten teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden Mitarbeiter auf 450-EUR oder 1-EUR-Basis sowie sonstige Aushilfskräfte und Mitarbeiter mit Zeitarbeitsverträgen unter sechs Monaten.

Mindestens 75 % Büro- oder Aufsichtstätigkeit

Der Gesamtprozentsatz von 75 % kann sich entweder aus 75 % Bürotätigkeit bzw. 75 % Aufsichtsführung oder aus Bürotätigkeit und Aufsichtsführung zusammensetzen (z. B. 50 % Bürotätigkeit und 25 % Aufsichtsführung).

Aufsichtsführung
bedeutet die Überwachung, Kontrolle und Steuerung von fachlich unterstellten Mitarbeitern, um Schäden zu vermeiden oder um zu garantieren, dass die Tätigkeiten nach vorhandenen Standards bzw. Vorschriften erledigt werden (Sicherstellung der Qualität der erledigten Tätigkeiten). Die Aufsichtsführung erfolgt ohne eigene Mitarbeit. Die Ausbildung von Mitarbeitern zählt nicht zur Aufsichtsführung.

Bürotätigkeit
umfasst das Ausüben von Aufgaben wie Verwaltung, Organisation, Planung, Entwicklung, Beratung oder auch kaufmännischen Tätigkeiten in einem Büro. Tätigkeiten im Rahmen eines Arztpraxisbetriebs fallen nicht unter den Begriff Bürotätigkeit.

Vertragsdaten

Bitte geben Sie die Höhe der gewünschten monatlichen Rente ein. Empfehlenswert ist etwa 75 % des Nettoeinkommens abzusichern.

Bitte beachten Sie:
Es können Renten bis zu folgender Grenze abgesichert werden:

Bei Arbeitnehmern:
80 % des Jahresnettoeinkommens

Bei Selbständigen:
50 % des Gewinns/Jahresüberschusses vor Steuern

Empfehlenswert ist eine Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr. Manche Handwerks- oder Bauberufe sind lediglich bis zum 55. Lebensjahr versicherbar.

Das Leistungs-Endalter bezeichnet das Alter, bis zu dem man die BU-Rente bzw. EU-Rente maximal bezieht.

01.

Der Versicherungsbeginn ist immer der Erste eines Monats.
Der Versicherungsbeginn darf bei Antragstellung maximal 3 Monate in der Zukunft liegen.

Bitte geben Sie Monat und Jahr ein.

Durch die Zahlweise legen Sie fest, in welchen Perioden Sie Ihre Beiträge entrichten möchten.

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