Tarifrechner Kfz-Versicherung

Pkw (WKZ 112) ohne Vermietungen

Angaben zum Fahrzeug

falls Herstellernr. / Typschlüsselnr. (HSN/TSN) nicht bekannt
Erstzulassung

Das ist das Datum, wann dieses Fahrzeug das erste Mal zugelassen wurde. Dieses Datum finden Sie in der Zulassungbescheinigung Teil 1, mittlerer Teil oben links unter Buchstabe B.

Kennzeichen
-

Wir benötigen das vollständige amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs.

Sollte dies noch nicht bekannt sein, geben Sie uns bitte den/die Anfangsbuchstaben für den Zulassungsort Ihres zukünftigen Kennzeichens an.

Angaben zur Nutzung

Fahrzeugnutzung überwiegend

Zur privaten Nutzung gehören Fahrten, die Sie privat unternehmen, wie z.B. Fahrten zum Sportverein, in den Urlaub oder zur Arbeit.

Fahrten, die Sie im Auftrag Ihrer Arbeitsstelle unternehmen, zählen zur geschäftlichen Nutzung.

"Überwiegend" bedeutet zu mehr als 50 %.

Saison-Kennzeichen

Bei einer Saisonzulassung darf das Fahrzeug nur in den vereinbarten Monaten am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Für Fahrzeuge, die in den Wintermonaten nicht bewegt werden, kann eine Saisonzulassung vorteilhaft sein. Sie können Steuern und Versicherungsbeiträge sparen.

Außerhalb der Saison gilt die Ruheversicherung. Das Fahrzeug muss in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz abgestellt werden. Hier besteht weiterhin der Haftpflichtschutz. Ein Kaskoschutz beschränkt sich auf Teilkaskoschäden.

Fahrzeug Abstellort

Bitte geben Sie an, wo Sie Ihr Fahrzeug überwiegend abstellen.

Versicherungsbeginn

Tragen Sie hier das Datum ein, ab dem Ihr Fahrzeug bei uns versichert werden soll.

Bei neuer Zulassung eines Fahrzeugs auf Ihren Namen ist dies der Tag der Zulassung beim Straßenverkehrsamt. Sollte Ihnen dieser Termin noch nicht bekannt sein, wählen Sie den voraussichtlichen Zulassungstag.

Bei Versicherungswechsel mit einem bereits auf Ihren Namen versicherten Fahrzeug, ist der nächstmögliche Beginn der nächste Ablauftermin. Da eine Kündigungsfrist von einem Monat besteht, muss Ihre Kündigung spätestens einen Monat vor dem Ablauftermin bei Ihrem bisherigen Versicherer vorliegen.

Falls Ihnen Ihr bisheriger Versicherer eine Beitragserhöhung mitteilt, können Sie Ihren Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Beitragserhöhung kündigen. Dieser Termin ist dann auch der Versicherungsbeginn bei EUROPA. Ihre Kündigung muss jedoch innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung bei Ihrem Versicherer vorliegen.

.000 km

Bitte geben Sie in diesem Feld ein, wie viele Kilometer Sie durchschnittlich mit Ihrem Pkw pro Jahr zurücklegen.

Bitte beachten Sie, dass wir bei einer Fahrleistung von mehr als 40.000 km prüfen, ob der gewünschte Versicherungsschutz übernommen werden kann.

Angaben zur Versicherung

Wählen Sie Fahrzeugwechsel mit Vorversicherung aus, wenn Sie Ihr bisher versichertes Fahrzeug abmelden und ein anderes Fahrzeug zulassen.

Geben Sie bitte Versicherungswechsel an, wenn Sie Ihren bisherigen Vertrag kündigen möchten. Dies ist mit Monatsfrist zum Ablauf oder aufgrund einer Beitragserhöhung möglich.

Wählen Sie Erstmalige Versicherung eines Pkw oder Zweitfahrzeugs, wenn Sie zum ersten Mal auf Ihren Namen eine Kfz-Versicherung abschließen oder einen Zweitwagen zum ersten Mal auf Ihren Namen versichern.

Welche Selbstbeteiligung wir Ihnen anbieten können, hängt u.a. von Ihrer voraussichtlichen jährlichen Kilometerleistung ab:

  • bei mehr als 40.000 km muss eine Selbstbeteiligung (SB) von mindestens 500 EUR vereinbart werden. Eine geringere Selbstbeteiligung ist nur nach Rücksprache mit uns möglich.
  • bei mehr als 60.000 km bieten wir die Kaskoversicherung nur nach gesonderter Prüfung an.
Versicherungsnehmer
Versicherungsnehmer Geburtsdatum
Fahrzeug wird gefahren von

Bitte geben Sie an, von welchen Personen das Fahrzeug, auch gelegentlich, genutzt wird.

Fahrer unter 24 Jahre

Bitte geben Sie an, ob das Fahrzeug von Personen genutzt wird, die jünger als 24 Jahre alt sind.

begleitetes Fahren
Fahrzeughalter

Bitte geben Sie an, auf welche Person das Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt zugelassen ist bzw. wird.

Der Name des Halters steht in den Zulassungsbescheinigungen. Sollte der Halter der Ehe- bzw. Lebenspartner sein, ist eine gemeinsame Meldeadresse erforderlich. Ansonsten wählen Sie bitte "sonstige Person".

Zulassung auf den aktuellen Halter

Wann wurde oder wird das Fahrzeug das erste Mal auf Sie zugelassen? Wenn noch kein Zulassungsdatum feststeht, tragen Sie bitte das aktuelle Tagesdatum (Monat und Jahr) ein.

Bitte geben Sie die Postleitzahl des Fahrzeughalters an.

Schadenfreiheitsrabatt

SF-Klasse Haftpflicht

Bitte wählen Sie hier Ihre aktuelle Schadensfreiheitsklasse (-Rabatt) für die Haftpflicht aus.

Sie finden diese auf der letzten Beitragsrechnung Ihres Versicherers. Maßgebend ist die sog. SF-Klasse, denn der Beitragssatz kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ausfallen.

Die Schadenfreiheitsklasse muss nicht angegeben werden, wenn Sie bei Art der Versicherung "Erstmalige Versicherung eines Pkw" oder "Erstmalige Versicherung eines Zweitfahrzeugs" ausgewählt haben.

wird automatisch ermittelt
SF-Klasse Vollkasko

Die Schadenfreiheitsklasse muss nur eingegeben werden, wenn Sie bei "Kaskoversicherung" eine Vollkaskoversicherung (VK) ausgewählt haben. Haben Sie nur die Teilkasko (TK) ausgewählt, ist eine Eingabe nicht notwendig, da die Berechnung immer mit einem Beitragssatz von 100 % erfolgt.

Haben Sie bei Art der Versicherung "Erstmalige Versicherung eines Pkw" oder "Erstmalige Versicherung eines Zweitfahrzeugs" ausgewählt, so ist die Angabe der Schadenfreiheitsklasse nicht nötig.

Ihre aktuelle Schadensfreiheitsklasse (-Rabatt) für die Vollkasko finden Sie auf der letzten Beitragsrechnung Ihres Versicherers. Hatten Sie bisher keine Vollkasko, bzw. länger als ein Jahr zurückliegend, tragen Sie bitte die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie in der Haftpflicht ein (die entsprechenden Beitragssätze können abweichen).

wird automatisch ermittelt wird nicht benötigt, da keine Vollkasko ausgewählt

Weitere Rabatte

Spar-Kasko: Sie überlassen uns bei einem Kasko-Schadenfall in Deutschland die Auswahl der Reparaturwerkstatt und erhalten dafür einen Nachlass in Höhe von 15%.

Mit der Spar-Kasko entscheiden Sie sich für einen Nachlass in Höhe von 15 % in der Kaskoversicherung. Dafür überlassen Sie uns bei einem Kasko-Schadenfall in Deutschland die Auswahl der Reparaturwerkstatt.

Rund 600 ausgewählte Partnerwerkstätten garantieren ein flächendeckendes Werkstattnetz. Unsere Partnerwerkstätten gewährleisten Ihnen qualitativ hochwertige Reparaturen, ausgezeichneten Service und ein hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis.

Ablauf nach einem Schaden:
Bevor Sie das Fahrzeug einer Werkstatt überlassen, informieren Sie bitte umgehend unsere Schadenabteilung. Wir suchen und informieren die für Sie nächstgelegene Partnerwerkstatt, die sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen wird.

  • Ist das Fahrzeug nicht fahrbereit bzw. nicht verkehrssicher oder beträgt die Entfernung zwischen Wohnsitz und Partnerwerkstatt mehr als 15 km, übernehmen wir den Transport.
  • Die fachgerechte Reparatur erfolgt unter Verwendung von Originalersatzteilen und wird direkt mit uns abgerechnet.
  • Sie erhalten eine Garantie von sechs Jahren auf die Fahrzeugreparaturen.
  • Auf wunsch vermittelt Ihnen die Werkstatt einen Mietwagen zu günstigen Konditionen.
  • Wird das Fahrzeug auf Ihren Wunsch hin nicht repariert, ersetzen wir den Betrag, der bei einer Reparatur in der Ihrem Wohnsitz nächstgelegenen, unserem Werkstattnetz angehörigen Werkstatt angefallen wäre. Bei Glasreparaturen ersetzen wir nur die erforderlichen Kosten, wie sie bei Instandsetzung durch eine unserer Partnerwerkstätten entstanden wären.
  • Lassen Sie das Fahrzeug nicht in einer unserer Partnerwerkstätten reparieren, erhalten Sie 85 % der ersatzfähigen Reparaturkosten der Fremdwerkstatt. Dies gilt auch bei einer Abrechnung auf Basis eines Kostenvoranschlages der Fremdwerkstatt (ohne Mehrwertsteuer).
  • Leistungen bei Glasschäden:
    • Kleiner Leihwagen bei Glasersatz
    • 10 Jahre Garantie auf Glasersatz
    • 3 Jahre Garantie auf Glasreparaturen

Für wen kommt Spar-Kasko eher nicht in Frage?
Wenn Sie einen Neuwagen bekommen, der sicherungsübereignet wurde (Finanzierung oder Leasing), wird die Bank in der Regel darauf bestehen, dass Unfallschäden nur in autorisierten Vertragswerkstätten repariert werden dürfen. Nähere Informationen und ggf. eine Einverständniserklärung erhalten Sie bei Ihrer Finanzierungsstelle.

Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten den günstigen Beamtentarif.

Falls in Ihrem Haushalt Kinder unter 16 Jahren wohnen, geben Sie hier bitte das Geburtsjahr des jüngsten Kindes an.

Als Kinder gelten leibliche Kinder, Stief- und Adoptivkinder des Versicherungsnehmers oder seines mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe- oder Lebenspartners, nicht jedoch deren Enkel-, Pflege- oder Tageskinder.

Optionale Zusatzleistungen

Kfz-Schutzbrief Hilfe für Unterwegs in ganz Europa z.B. bei einem Unfall oder einer Panne für 12 EUR / Jahr. Neben der Erstattung von Abschleppkosten erhalten Sie bereits nach 50 km von Ihrem Wohnort viele weitere Leistungen, wie z.B. die Erstattung von Übernachtungskosten.

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie einen Kfz-Schutzbrief für einen Mehrbeitrag von 12,- EUR jährlich vereinbaren. Dieser bietet Ihnen Hilfe bei einer Panne oder einem Unfall - in ganz Europa. Neben der Erstattung von Abschleppkosten erhalten Sie bereits nach 50 km von Ihrem Wohnort viele weitere Leistungen, wie z.B. die Erstattung von Übernachtungskosten. Weitere Informationen zum Kfz-Schutzbrief finden Sie in unseren Detailinfos.

Auslandschadenschutz Der Auslandschadenschutz übernimmt die langwierigen Auseinandersetzungen mit ausländischen Versicherern. Er kann gegen einen Zuschlag von 30 EUR vereinbart werden.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland erschweren oft sprachliche Probleme, unbekannte Rechtsverhältnisse und bürokratische Hindernisse eine zügige Schadenregulierung. Auch muss im Ausland teils mit erheblich geringeren Leistungen bei Personen- und Sachschäden gerechnet werden.

Was leistet der Auslandschadenschutz?
Der Auslandschadenschutz übernimmt die langwierigen Auseinandersetzungen mit dem ausländischen Versicherer.

Er ersetzt Personen- und Sachschäden so, als ob der ausländische Unfallverursacher ebenfalls bei einem deutschen Versicherer haftpflichtversichert wäre.

Die Schadenregulierung erfolgt nach deutschem Recht und deutschen Standards.

Der Kunde kann seine Ansprüche direkt bei uns geltend machen.

Es gelten die vertraglich für die Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarten Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden.

Wo besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht außerhalb Deutschlands in Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

Was kostet der Auslandschadenschutz?
Der Auslandschadenschutz kann gegen einen Zuschlag von 30 EUR vereinbart werden.

GAP-Deckung Für Leasing-/ kreditfinanzierte Fahrzeuge. Sie schließt bei Totalschaden oder Verlust die Lücke zwischen der Entschädigungsleistung und dem Leasing-/Finanzierungs-Restbetrag.

Bitte geben Sie an, ob Sie für Ihr Pkw-Leasingfahrzeug oder kreditfinanzierten Pkw eine GAP-Deckung zu einer Vollkaskoversicherung wünschen.

Die GAP-Deckung ist bei höherwertigen geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeugen zu empfehlen, da sie im Schadensfall die Lücke schließt bzw. die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Ablösewert/Restbuchwert des Leasing-/Kreditgebers ersetzt.

Rabattschutz Bei Abschluss des Zusatzbausteins Rabattschutz bleibt die Schadensfreiheitsklasse im Schadensfall unverändert. Das heißt, es erfolgt keine Rückstufung.
Rabattschutz Haftpflicht

Bei Abschluss des Zusatzbausteins Rabattschutz Haftpflicht bleibt die Schadensfreiheitsklasse im Schadensfall unverändert. Das heißt, es erfolgt keine Rückstufung.

Bitte geben Sie bei Auswahl des Rabattschutzes Haftpflicht auch gemeldete Vorschäden in der Haftpflichtversicherung der letzten 2 Jahre an.

Rabattschutz Haftpflicht kann unter folgenden Bedingungen nicht ausgewählt werden:

  • Haftpflicht Schadenfreiheitsklasse kleiner SF 4
  • 1 oder mehr gemeldete Vorschäden Haftpflicht in den letzten 2 Jahren
Rabattschutz Vollkasko

Bei Abschluss des Zusatzbausteins Rabattschutz Vollkasko bleibt die Schadensfreiheitsklasse im Schadensfall unverändert. Das heißt, es erfolgt keine Rückstufung.

Bitte geben Sie bei Auswahl des Rabattschutzes Vollkasko auch gemeldete Vorschäden in der Vollkaskoversicherung der letzten 2 Jahre an.

Rabattschutz Vollkasko kann unter folgenden Bedingungen nicht ausgewählt werden:

  • bei den Kaskoversicherungen: "VK 0 / TK 0", "VK 150 / TK 0" und "VK 150 / TK 150"
  • Vollkasko Schadenfreiheitsklasse kleiner SF 4
  • 1 oder mehr gemeldete Vorschäden Vollkasko in den letzten 2 Jahren
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