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Freie Fahrt für günstige Beiträge.
Die EUROPA Kfz-Versicherung bietet auch in ihren Motorradtarifen die bewährte Mischung aus Top-Leistungen zu günstigen Beiträgen. Berechnen Sie Ihren Beitrag ganz einfach online.
- Günstige Beiträge für Motorräder mit Saison-Kennzeichen
- Günstige Tarife für Erst- und Zweitfahrzeuge
- Persönliche Ansprechpartner und exzellente Beratung
- Schnelle und zuverlässige Schadenregulierung
Leistungsübersicht
Leistungen | Komfort-Tarif |
Versicherungssumme (inkl. Ansprüchen nach Umweltschadensgesetz bis 5 Mio. € je Schadenereignis, max. 10 Mio. € pro Jahr) | 100 Mio. € pauschal |
Mallorca-Deckung, Erweiterung des Versicherungsschutzes für im europäischen Ausland gemietete Krafträder | ✔ |
In der Teilkaskoversicherung besteht Versicherungsschutz gegen folgende Gefahren:
- Brand oder Explosion
- Diebstahl
- Raub
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Schneelawinen
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art
- Glasschäden inkl. Leuchtmittelkosten
- Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
- Tierbisse inklusive Folgeschäden bis 5.000 €
Die Vollkaskoversicherung schließt auch Schäden ein, die durch Eigenverschulden oder durch einen Dritten entstanden sind:
- selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug
- Vandalismus
- Beschädigung durch unbekannte Dritte, auch Fahrerflucht
- Schäden beim Transport auf einem Schiff - Havarie-Schäden.
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die Teilkaskoversicherung.
Häufige Fragen
Als Direktversicherer arbeitet die EUROPA ohne Außendienst und bietet damit einen günstigen Tarif. So müssen Sie nicht mehr als nötig bezahlen und können viel Geld sparen.
Für jedes Motorrad ist eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt alle Schäden ab, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern bei einem Verkehrsunfall zufügen. Zusätzlich können Sie Schäden am eigenen Motorrad mit der Teilkasko-Versicherung oder noch umfassender mit einer Vollkasko-Versicherung abdecken.
Der Halter eines Motorrads haftet für alle Schäden, die durch sein Fahrzeug verursacht werden. Er ist gesetzlich zur Kfz-Haftpflicht-Versicherung verpflichtet, die vor Schadenersatzansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer schützt (z. B. Reparaturkosten an einem beteiligten Fahrzeug oder Heilkosten und Schmerzensgeld bei Personenschäden).
Zusätzlichen Schutz zur Haftpflicht-Versicherung bietet eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung; gerade bei neuen oder wertvollen Fahrzeugen lohnt sich diese erweiterte Sicherheit. Sie sparen Beiträge, wenn Sie im Schadensfall einen geringen Anteil aus eigener Tasche begleichen.
Schutz in der Teilkasko
- Brand oder Explosion
- Diebstahl
- Raub
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Schäden durch Schneelawinen
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art
- Glasschäden inkl. Leuchtmittelkosten
- Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
- Tierbisse inklusive Folgeschäden bis 5.000 €
Schutz in der Vollkasko
Die Vollkaskoversicherung schließt auch Schäden ein, die durch Eigenverschulden oder durch einen Dritten entstanden sind:
- selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug
- Vandalismus
- Beschädigung durch unbekannte Dritte, auch Fahrerflucht
- Schäden beim Transport auf einem Schiff - Havarie-Schäden.
Selbstbeteiligung: Senken Sie Ihre Beiträge und legen Sie eine Summe fest, die Sie im Schadensfall selbst übernehmen, zum Beispiel 150 € in der Teilkasko- und 300 € in der Vollkaskoversicherung.
Hinweis: Bei einem Kollisionsschaden ist die Schutzbekleidung des Fahrers und Beifahrers des Motorrads (bei bestimmungsgemäßem Gebrauch) bis 500 Euro mitversichert.
Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre bisherige Motorrad-Versicherung zu kündigen:
Reguläre Kündigung zum Vertragsablauf:
Bis spätestens einen Monat vor Vertragsablauf (meist 01.01. des Folgejahres) können Sie Ihre Motorrad-Versicherung ordentlich kündigen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Sofortige Kündigung bei Vertragsänderung:
Über Beitragserhöhungen muss Sie der Versicherer mindestens einen Monat vor Inkrafttreten informieren. Dann haben Sie vier Wochen Zeit zu kündigen. Das gilt auch, wenn in Ihrem Vertrag die Einstufungen in den Regionalklassen geändert werden und wenn Sie die Rechnung erst wenige Tage vor Fälligkeit des Beitrages erhalten.
Kauf eines anderen Motorrads:
Mit Ihrem neuen Motorrad können Sie sofort zu EUROPA wechseln. Ihre schadenfreie Zeit übernehmen wir natürlich.
Wichtig: Bitte senden Sie uns vor dem geplanten Versicherungswechsel einen vollständigen Antrag, damit wir rechtzeitig Ihr Straßenverkehrsamt informieren können. Eine Doppelversicherung brauchen Sie nicht zu befürchten: Sollte der bisherige Versicherer die Kündigung ablehnen, heben wir den neuen Vertrag sofort auf.
So wechseln Sie ganz einfach zur EUROPA
1. Kündigen:
- PDF-Musterkündigungsschreiben ausfüllen
- Vollständig ausgefülltes Formular ausdrucken
- Datum und Unterschrift nicht vergessen – Kündigung abschicken
2. Antrag bei EUROPA stellen
- Über den Tarifrechner Beitrag berechnen
- Angebot anfordern und unterschrieben zurücksenden oder
- direkt online abschließen
Sie möchten Ihr neu gekauftes Motorrad zulassen (Fahrzeugwechsel):
Nach Antragsstellung erhalten Sie von uns die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für die Zulassung – auf Wunsch auch per E-Mail. Die eVB besteht aus einer Codenummer, die Sie der Zulassungsstelle bei der Anmeldung Ihres Autos nennen müssen.
In eiligen Fällen helfen wir Ihnen unter unserer Service-Nummer 0221 5737-200 gerne weiter.
Sie möchten Ihre Kfz-Versicherung wechseln (Versicherungswechsel):
Wenn Sie nur die Versicherungsgesellschaft wechseln, senden wir die Versicherungsbestätigung direkt an das für Sie zuständige Straßenverkehrsamt.
Selbstverständlich bleibt Ihnen bei EUROPA Ihre Schadenfreiheitsklasse erhalten. Wir fordern die schadenfreie Zeit einfach vom bisherigen Versicherer ab – sie ist maßgeblich für unsere Beitragsberechnung. So können Sie sofort nach dem Wechsel von unseren preiswerten Tarifen profitieren.
Bitte beachten Sie, dass wir – wie viele andere Versicherer – Sondereinstufungen nicht übernehmen!
Anhand der folgenden Tabelle können Sie Ihre SF-Klasse und Ihre Beitragssätze für die Haftpflicht- und Kaskoversicherung einsehen.
Bitte beachten Sie, dass wir – wie viele andere Versicherer – Sondereinstufungen nicht übernehmen!
Dauer des schadenfreien ununterbrochenen Verlaufs | Beitragssatz in % | ||
in Kalenderjahren | SF-Klasse | Haftpflicht | Vollkasko |
20 | SF 20 | 20 | 20 |
19 | SF 19 | 21 | 20 |
18 | SF 18 | 21 | 21 |
17 | SF 17 | 21 | 21 |
16 | SF 16 | 22 | 21 |
15 | SF 15 | 22 | 22 |
14 | SF 14 | 23 | 22 |
13 | SF 13 | 23 | 23 |
12 | SF 12 | 24 | 23 |
11 | SF 11 | 24 | 24 |
10 | SF 10 | 25 | 25 |
9 | SF 9 | 26 | 25 |
8 | SF 8 | 27 | 26 |
7 | SF 7 | 28 | 27 |
6 | SF 6 | 30 | 29 |
5 | SF 5 | 31 | 30 |
4 | SF 4 | 34 | 32 |
3 | SF 3 | 36 | 34 |
2 | SF 2 | 40 | 37 |
1 | SF 1 | 45 | 41 |
SF 1/2 | 62 | 57 | |
0 | 83 | 75 | |
M | 129 | 87 |
Tabelle: Einstufung in SF-Klasse und Beitragssätze
Grundsätzlich gibt es ohne eine eigene Vorversicherung die folgenden zwei Möglichkeiten:
1. Ersteinstufung ohne Vorversicherung: Personen, die den Führerschein weniger als 3 Jahre besitzen, werden in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft.
Beitragssätze: Haftpflicht 83 % - Vollkasko 75 % - Teilkasko: je 100 %
2. Führerscheinregelung: Ist der Versicherungsnehmer seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, erfolgt die Einstufung in Schadenfreiheitsklasse 1.
Beitragssätze: Haftpflicht 45 % - Vollkasko 41 % - Teilkasko 100 %
3. Partner-/Eltern-Regelung: Hat der Ehe-/Lebenspartner oder ein Elternteil des Versicherungsnehmers bereits einen Pkw oder ein Motorrad bei uns versichert, dessen Vertrag mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 1 eingestuft ist, erfolgt die Einstufung ebenfalls in Schadenfreiheitsklasse 1. Voraussetzung: Der Versicherungsnehmer ist im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Beitragssätze: Haftpflicht 45 % - Vollkasko 41 % - Teilkasko 100 %
Als EUROPA Kunde profitieren Sie von unserem schnellen und direkten Service. Nutzen Sie unseren Online Kunden-Service oder rufen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner direkt an. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Die EUROPA-go ist eine Marke der EUROPA Versicherung AG, die ihrerseits zum Continentale Versicherungsverbund gehört.
Die EUROPA-go versteht sich als reine Online-Kfz-Versicherung. Für den Kunden äußert sich dies in der konsequenten Nutzung internetbasierter Information und Kommunikation, d.h.:
- 100 % online
- konsequente Online-Kommunikation (E-Mail)
- Online-Kunden-Bereich: Alle Änderungen in eigener Hand!
- Ausnahme: Auch Telefonischer Service im Schadenfall
Die Webseite der EUROPA-go erreichen Sie unter www.europa-go.de
Bei der Kfz-Versicherung der EUROPA können Sie selber entscheiden, ob Sie Beitragsberechnungen bzw. Online-Abschluss über die Webseite tätigen, oder sich (zusätzlich) durch ausgebildete Versicherungskaufleute beraten lassen wollen. Neben E-Mail steht Ihnen ein telefonischer Hilfe- und Beratungsservice zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Wir bieten auch Schutz für
- Ihr Wohnmobil
- Ihren Wohnwagen
- sowie andere Fahrzeuge (z.B. Motorräder, Leichtkrafträder, Anhänger)
Bitte rufen Sie uns in diesen Fällen an: 0221 5737-200
Montag bis Freitag 7 bis 20 Uhr
Samstag 9 bis 14 Uhr
Grundsätzlich gibt es für zusätzliche Motorräder ohne eine eigene Vorversicherung die folgenden beiden Möglichkeiten:
1. Zweitwagenregelung
Sie gilt, wenn der Versicherungsnehmer bereits einen anderen Pkw oder ein Motorrad bei uns oder einem anderen Versicherer mit mindestens der Schadenfreiheitsklasse SF 1 versichert hat.
Beitragssätze: Haftpflicht 45 % - Vollkasko 41 % - Teilkasko 100 %
2. Zweitwagen-Plus-Regelung
Sie gilt bei folgenden Voraussetzungen:
- Es muss bereits ein Pkw oder ein Motorrad mit mindestens SF 3 versichert sein
- Versicherungsnehmer und alle weiteren Fahrer sind mindestens 24 Jahre
- Versicherungsnehmer oder Partner ist Halter des Motorrads
Beitragssätze: Haftpflicht 41 % - in der Vollkasko 37 % - Teilkasko 100 %
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Zuschlagpflichtige Teile (Kfz-Versicherung) | Sonstiges | 150 KB |
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