Daten werden geladen

Datenschutz für Kunden

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten als Kunde ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher gehen wir mit den uns anvertrauten Daten verantwortungsvoll um.

Wir haben alle unsere Mitarbeiter zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Wir wählen auch die von uns beauftragten Dienstleister sehr sorgfältig und im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutzgesetze aus.

Code of Conduct (CoC)

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat gemeinsam mit Vertretern der Datenschutzbehörden und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Verhaltensregeln für die Datenverarbeitung in der Versicherungsbranche entwickelt. Der GDV ist damit der erste Verband in Deutschland, der für eine freiwillige Selbstverpflichtung zum Datenschutz das Gütesiegel der Datenschutzbehörden erhält.

Da für uns als Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit der Schutz von Kundendaten oberste Priorität hat, sind die Versicherer

  • Continentale Krankenversicherung a.G.
  • Continentale Lebensversicherung AG
  • Continentale Sachversicherung AG
  • EUROPA Lebensversicherung AG
  • EUROPA Versicherung AG


dieser freiwilligen Selbstverpflichtung zum 01.03.2013 mit Wirkung zum 01.07.2013 beigetreten. Wir haben uns damit verpflichtet die neuen Verhaltensregeln der deutschen Versicherungswirtschaft umzusetzen.

Ohne personenbezogene Daten geht es nicht

Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere im Leistungsfall benötigen wir als Ihr Versicherer personenbezogene Daten von Ihnen. Die Verwendung dieser Daten ist grundsätzlich gesetzlich geregelt.

Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich in den Verhaltensregeln der deutschen Versicherungswirtschaft verpflichtet, nicht nur die datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze streng einzuhalten, sondern auch darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Förderung des Datenschutzes zu ergreifen. 

Der Code of Conduct wurde zum 01.08.2018 an die Datenschutz-Grundverordnung angepasst.
Die aktuelle Version finden Sie hier PDF Datei

Die Verhaltensregeln übersenden wir Ihnen auf Wunsch per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an:

EUROPA Lebensversicherung AG
EUROPA Versicherung AG
Piusstraße 137
50931 Köln

Telefon: 0221 5737-200
E-Mail: info@europa.de

Datenschutzhinweise / Dienstleister und Auftragnehmer

Jede Verantwortliche Stelle ist verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzgesetz zustehenden Rechte ausführlich zu informieren.

Hier finden Sie die Datenschutzhinweise der 

  • EUROPA Versicherung AG 
  • EUROPA Lebensversicherung AG


gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) inklusive der Liste der Dienstleister und Auftragnehmer, die personenbezogenen Daten sowie Gesundheitsdaten im Auftrag erheben und verarbeiten und/oder im Wege der Funktionsübertragung übermittelt bekommen können:

Datenschutzhinweise EUROPA Versicherung (PDF)

Datenschutzhinweise EUROPA Lebensversicherung AG (PDF)

Die Datenschutzhinweise übersenden wir Ihnen auf Wunsch per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an:

EUROPA Lebensversicherung AG
EUROPA Versicherung AG
Piusstraße 137
50931 Köln

Telefon: 0221 5737-200
E-Mail: info@europa.de

Zentrale Datenverarbeitung

Continentale Versicherungsunternehmen können nur mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) die angebotenen Dienstleistungen korrekt, schnell und wirtschaftlich erbringen. Dazu nehmen die Unternehmen im Continentale Versicherungsverbund an der zentralisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten teil.

Nach Artikel 9 des Code of Conduct (CoC) können folgende Stammdaten von Antragstellern und Versicherten verarbeitet werden, zum Beispiel:

  • Name, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort,
  • Kundenummer, Versicherungsnummer(n)
    vergleichbare Identifikationsdaten
  • Kontoverbindung, Telekommunikationsdaten,
  • Angaben zur Werbesperre oder Werbeeinwilligung
  • Sperren für Markt- und Meinungsforschung


Dies geschieht nur, wenn sichergestellt ist, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen und die Einhaltung des Code of Conduct (CoC) durch die für das gemeinsame Verfahren verantwortliche Stelle gewährleistet ist.

Die Versicherungsunternehmen des Continentale Versicherungsverbundes auf Gegenseitigkeit, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen, entnehmen Sie unseren Datenschutzhinweisen.

Schweigepflichtentbindung

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten

Was ist eine Schweigepflichtentbindungserklärung? 

In der Lebens- und Unfallversicherung ist es für uns notwendig, Ihre Gesundheitsdaten und weitere, besonders geschützte personenbezogene Daten, die dem Schutz des §203 StGB unterfallen, zu erheben und zu verarbeiten.

Bereits seit dem 01.01.2013 verwenden wir bei der Europa Lebensversicherung AG und Europa Versicherung AG in unseren Anträgen in den betroffenen Tarifen und Sparten eine neue Einwilligungserklärung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindung. Diese beruht auf der „Mustereinwilligungs- und Schweigepflichtentbindungsklausel für die Datenverarbeitung“ in der Krankenversicherung, die wir ebenfalls entsprechend in der Lebens- und Unfallversicherung anwenden. Auf diese Mustererklärung haben sich im Jahre 2012 der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und die Datenschutzaufsichtsbehörden geeinigt. 

Mit diesen Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen bieten wir mehr Transparenz und Schutz Ihrer Daten. Diese Erklärungen sind für die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrages unentbehrlich. Es kommt unter Umständen nicht zu einem Vertragsabschluss, sofern Sie die  Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen bei Antragstellung ganz oder teilweise streichen. 

Um Ihre Gesundheitsdaten für einen Antrag bzw. Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigen wir, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung. 

Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstiger nach §203 geschützter Daten 

  • durch uns selbst,
  • im Zusammenhang mit der Abfrage bei Dritten,
  • bei der Weitergabe an Stellen außerhalb unseres Verbundes und
  • wenn der Vertrag nicht zustande kommt.


Wie bekomme ich die Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung?

Als Unternehmen der Lebensversicherung und Unfallversicherung (ggf. im Leistungsfall erforderlich), KFZ-Unfallversicherung (ggf. im Leistungsfall erforderlich), benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung, um Ihre Gesundheitsdaten bei schweigepflichtigen Stellen, wie z. B. Ärzten, erheben zu dürfen. Ferner benötigen wir ebenfalls Ihre Schweigepflichtentbindungserklärung, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) geschützte Daten, wie z.B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Ärzten, Ihren betreuenden Vermittler, IT-Dienstleister etc. weiterleiten zu dürfen.

Werden im Antrag keine Gesundheitsdaten erhoben, so ist für den Umgang mit sonstigen nach § 203 (StGB) geschützten Daten dennoch eine Schweigepflichtentbindungserklärung erforderlich.

Je nach abgeschlossenem Versicherungsschutz, werden wir auf Sie als unser Kunde zukommen und soweit erforderlich, von Ihnen oder dem Betroffenen die Schweigepflichtentbindungserklärung anfordern, sofern uns diese noch nicht vorliegen.

Als Kunden der Lebensversicherung können Sie bereits oft schon im Antrag zwischen der pauschalen oder individuellen Schweigepflichtentbindung (SEE) wählen:

Pauschale SEE: Sie werden z. B. über die geplante Rückfrage bei einem Arzt etc. informiert und über das Widerspruchsrecht aufgeklärt. 

Individuelle SEE: Sie müssen für jede notwendige Rückfrage bei einem Arzt etc. eine individuelle Schweigepflichtentbindungserklärung abgeben.

Als Kunden der Unfallversicherung werden wir im Leistungsfall, sofern es erforderlich wird diese weitere Erklärung zusenden und um entsprechende Einwilligung bitten. 

Die von Ihnen erteilte Schweigepflichtentbindungserklärung gilt auch für die Datenverarbeitung durch unsere Dienstleister. Mit welchem Dienstleister wir zusammenarbeiten, können Sie unter Dienstleister und Auftragnehmer entnehmen.

Einwilligungserklärungen / Kontaktformulare

Sie nehmen Kontakt über eines unserer Kontaktformulare auf dieser Internetseite mit uns auf und erklären sich somit durch die „Einwilligung zur Datenverarbeitung“ mit der Speicherung Ihrer Daten im gesetzlich zulässigen Rahmen einverstanden.

Ihre persönlichen Angaben werden zur Abwicklung des Vorganges genutzt und elektronisch gespeichert. Es werden hierbei keine besonderen Arten personenbezogener Daten übermittelt. Die Daten werden an die, bei dem Continentale Versicherungsverbund, beschäftigten Mitarbeiter (und/oder Vermittler) zur Bearbeitung und/oder Kontaktaufnahme weitergeleitet.

Die Daten werden zweckgebunden und begrenzt auf die Bearbeitung des Vorganges genutzt. Eine weitergehende Nutzung ohne Einwilligung, insbesondere Weitergabe Ihrer uns mitgeteilten Daten zum Zwecke der Werbung erfolgt ausdrücklich nicht. Sie können die Einwilligungserklärung jederzeit ganz oder auch nur teilweise für die Zukunft widerrufen. Der Nutzung Ihrer Daten können Sie ebenfalls jederzeit widersprechen.

EU-Datenschutz-Grundverordnung

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) regelt nun einheitlich für alle Mitgliedsstaaten den Datenschutz.

Die Ziele der DS-GVO sind der Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten und der freie Verkehr personenbezogener Daten.

Die folgenden Ziele sollen durch die in Artikel 5 DS-GVO festgelegten Grundsätze erreicht werden:

  • Rechtmäßigkeit
  • Treu und Glauben
  • Transparenz
  • Zweckbindung
  • Datenminimierung
  • Richtigkeit
  • Speicherbegrenzung
  • Integrität und Vertraulichkeit
  • Rechenschaftspflicht


Die DS-GVO bringt neue Pflichten für Unternehmen und neue Rechte für Betroffene mit sich. Vor allem die neuen Datenschutzhinweise bieten mehr Transparenz im Umgang mit Ihren Daten.

Betroffenenrechte

Wenn wir von Ihnen personenbezogene Daten gespeichert haben, haben Sie folgende Rechte:

  • Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten
  • Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten
  • Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten und gängigen Format
  • einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung sowie zur Wahrung berechtigter Interessen zu widersprechen.


Die Verantwortliche Stelle, bei der Sie Ihre Rechte geltend machen können entnehmen Sie den jeweiligen Datenschutzhinweisen.

Sie haben zudem die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist

für die EUROPA Versicherung AG und EUROPA Lebensversicherung AG

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 38424-0
Telefax: 0211 / 38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Kontakt zum Datenschutzbeauftragten

Bei Fragen zu unserem Umgang mit Ihren persönlichen Daten, können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten wenden, der Ihnen natürlich auch für Anregungen oder Beschwerden gern zur Verfügung steht.

  • EUROPA Lebensversicherung AG
  • EUROPA Versicherung AG


Herr Guido Wiedefeld, Datenschutzbeauftragter
Piusstraße 137
D-50931 Köln
datenschutz@europa.de