Menschen helfen, die unverschuldet in Not geraten sind? Das ist laut einer Erhebung des Instituts für Demoskopie Allensbach von 2021 für rund die Hälfte der Deutschen selbstverständlich. Eine große Hilfsbereitschaft, die sich auch im Umgang mit Geflüchteten aus aller Welt zeigt. Von Nahrung über Kleidung bis hin zu einem Dach über dem Kopf – unzählige Freiwillige sorgen in Deutschland dafür, dass es den Geflüchteten nach dem Trauma der Flucht an so wenig wie möglich fehlt. Doch trifft das auch auf den Versicherungsschutz zu? Klar ist: Staatliche Versicherungsangebote gibt es keine. Aus diesem Grund hat die EUROPA entschieden, den Versicherungsschutz ihrer Kunden beitragsfrei auszuweiten. Bieten Sie Geflüchteten bei sich zu Hause Zuflucht, sind diese im Rahmen Ihrer bestehenden EUROPA Privathaftpflichtversicherung und EUROPA Hausratversicherung mitversichert. Eine kurze Meldung genügt.
Privathaftpflichtversicherung gilt auch für Ihre Gäste
Ganz gleich, welchen Tarif Sie bei uns abgeschlossen haben: Wir versichern geflüchtete Personen und ihre Kinder, die bei Ihnen untergekommen sind, im Rahmen Ihres bestehenden Vertrages beitragsfrei mit. Das gilt auch für Sachschäden an Ihrem Eigentum, die von den Geflüchteten oder ihren Hunden versehentlich verursacht werden. Bis zu einer Schadensumme von 10.000 Euro wird lediglich eine Selbstbeteiligung von 150 Euro fällig.
Um die Leistung in Anspruch zu nehmen, benötigen wir von Ihnen den Namen und das Geburtsdatum der bei Ihnen untergekommenen geflüchteten Personen. Mit dieser Meldung beginnt der Versicherungsschutz, den wir Ihnen schriftlich bestätigen. Der Versicherungsschutz endet mit Auszug aus der überlassenen Unterkunft, spätestens aber am 31. Dezember 2022.
Hausratversicherung auch für fremdes Eigentum
Unsere Hausratversicherung bietet grundsätzlich auch Versicherungsschutz für fremdes Eigentum. Einzige Ausnahme: das Eigentum von Untermietern. Weil die meisten Geflüchteten in Deutschland jedoch ohne Mietvertrag aufgenommen werden, ist ihr Hausrat ohnehin durch bestehende Hausratversicherungen des Gastgebers geschützt. Entscheiden Sie sich dazu, einen (Unter-)Mietvertrag mit den Geflüchteten zu schließen, überlassen Sie ihnen eine Ferienwohnung oder kommt es während der Beherbergung zu einem Totalschaden, gewähren wir einen zusätzlichen Versicherungsschutz in Höhe von 5.000 Euro. Mit dieser Summe sichern wir das Eigentum der Geflüchteten ab.
Unveränderter Schutz durch die Wohngebäudeversicherung
Nehmen Sie Geflüchtete bei sich auf, hat das keinerlei Auswirkungen auf Ihre bestehende Wohngebäudeversicherung. Der Versicherungsschutz für die vertraglich vereinbarten Gefahren und Schäden besteht weiterhin – eine Erhöhung der Prämie ist nicht notwendig.
Übrigens: Der erweiterte Versicherungsschutz der EUROPA gilt für alle Kunden, die Geflüchteten jedweder Herkunft Zuflucht bieten. Er ist nicht auf Geflüchtete aus der Ukraine begrenzt.
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