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Herzlich willkommen bei EUROPA

EUROPA Versicherung bietet Ihnen einen ausgezeichneten Schutz zu günstigen Beiträgen. Nutzen Sie die EUROPA Risikolebensversicherung als Vorsorge für Ihre Familie oder zur Absicherung von Darlehen und Krediten. 

Bester Risikoschutz (Focus Money, Ausgabe 16/2024)

Familie absichern

Konstante Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme – ideal zur Absicherung der Familie.

Zwei Freundinnen gehen nebeneinander her.

Darlehen absichern

Variable Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme – ideal zur Absicherung von Darlehen oder Krediten.

Ein junges Paar zwischen Umzugskartons.

Immobilienkredit absichern

Variable Risikolebensversicherung mit weniger Gesundheitsfragen – exklusiv zur Absicherung einer Immobilien­finanzierung.

Gernhaben. Liebhaben. Guthaben.

Unsere Paar-Aktion in der Risiko­lebens­versicherung.

Zur Liebe gehört auch, dass man sich manchmal ganz unromantische Gedanken macht. Was ist, wenn dem Partner etwas zustößt? Um zumindest finanziell geschützt zu sein, empfehlen wir Ihnen die gegen­seitige Absicherung mit einer Risiko­lebens­versicherung. Die EUROPA belohnt einen solchen Doppel­abschluss mit der Paar-Aktion: Jetzt zu zweit vorsorgen und 2 × 25 €1 sparen!

Teilnahmebedingungen und Voraussetzungen

Was muss ich tun, um bei der EUROPA Paar-Aktion mitzumachen?

Ganz einfach: Sie und Ihr/e Partner/in beantragen jeweils eine Risikolebensversicherung bei der EUROPA.

An der Aktion kann auch dann teil­genommen werden, wenn ein Partner bereits in der Vergangen­heit eine entsprechende Risiko­lebens­versicherung der EUROPA abgeschlossen hat und nur eine Risiko­lebens­versicherung neu beantragt wird.

Was habe ich davon?

Jeder Vertrag erhält bereits ab der ersten Fälligkeit ein Beitrags­guthaben in Höhe von 25 €, von denen durch Verrechnung mit den fälligen Beiträgen im ersten Kalender­jahr 15 € verdient sind und im zweiten Kalender­jahr 10 €.

Teilnahmebedingungen

  • Sie und Ihr(e) Partner/in (Ehepartner, unverheiratete Paare, Lebenspartner nach dem Lebenspartnergesetz) leben im gleichen Haushalt (identische Postadresse)
  • Die Anträge werden gleichzeitig bis zum 30.06.2024 (Verlängerung vorbehalten) online (per elektronisch generiertem Antrag) eingereicht
  • Mögliche Tarife: E-RL, E-RLP, E-VRL
  • Beide Verträge kommen zustande (Laufzeit (noch) mindestens 2 Jahre)
  • Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftverfahren


Die Aktion gilt auch, wenn nur eine Risikolebensversicherung neu beantragt wird und der Partner bereits in der Vergangenheit eine entsprechende Risikolebensversicherung der EUROPA abgeschlossen hat.

€uro urteilt „Höchste Kundenzufriedenheit“

Die Zeit­schrift €uro führte in der Ausgabe 03/2024 bei zahlreichen Lebens­versicherern einen Härte­test durch. Das Ergebnis: Die EUROPA erreichte bei den Direkt­versicherern die Auszeichnung „Höchste Kunden­zufriedenheit“ und „Beste Finanz­kraft“. (3 Direkt­versicherer im Test)

Fußnoten

  • Teilnahmebedingungen: Diese Aktion gilt, wenn zwei Partner (Ehepartner, unverheiratete Paare, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz), die im gleichen Haushalt leben (identische Postadresse), jeweils eine Risikolebensversicherung (E-RL, E-RLP, E-VRL) per elektronisch generiertem Antrag beantragen. Die Anträge müssen gleichzeitig in der Zeit vom 01.04.2024 bis zum 30.06.2024 (Verlängerung vorbehalten) bei der EUROPA eingereicht werden. Die Aktion gilt auch, wenn nur eine Risikolebensversicherung neu beantragt wird und der Partner bereits in der Vergangenheit eine entsprechende Risikolebensversicherung der EUROPA abgeschlossen hat. Jeder Antrag wird von uns gesondert geprüft. Die Laufzeit der Verträge muss jeweils mindestens (noch) zwei Jahre betragen. Jeder Vertrag erhält bereits ab der ersten bzw. nächsten Fälligkeit ein Beitragsguthaben in Höhe von 25 €, von denen durch Verrechnung mit den fälligen Beiträgen in diesem Kalenderjahr 15 € verdient sind, im nächsten Kalenderjahr 10 €. Für die Teilnahme an der Aktion ist die Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren erforderlich. Sollte es nicht zur Antragsstellung beider Verträge kommen oder sind die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, erhalten die Verträge kein Beitragsguthaben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, keine Barauszahlung, Teilnahme ab 18 Jahren, Ansprüche sind nicht übertragbar.