Ein Junge lacht in die Kamera.

Ausgezeichnete Zahn­zusatz­versicherung für Kinder

  • Bis zu 2.000 € bei kiefer­orthopädischen Behandlungen
  • Bis zu 100 % Kosten­erstattung bei Zahnersatz
  • Aktueller Testsieger bei Stiftung Warentest (Finanztest 8/2024)

Leistungen der Zahnzusatzversicherung für Kinder im Überblick

Die EUROPA Zahn­zusatz­versicherung ist Test­sieger bei Stiftung Warentest

Zum vierten Mal in Folge wurde die EUROPA mit der Bestnote von Stiftung Warentest ausgezeichnet. Der Premium-Schutz und Premium-Schutz + Zahn­behandlung Plus erreichen das höchste Qualitäts­urteil „sehr gut (0,5)“. Außerdem punktet die EUROPA mit dem niedrigsten Monats­beitrag für einen 43-jährigen Beispiel­kunden beim Kunden­typ „Rundum sorglos“ sowie mit dem niedrigsten Durchschnitts­beitrag im Alter von 43 bis 73 Jahren.

Das Fazit von Stiftung Warentest: „Eine Police macht hochwertigen Zahnersatz bezahlbarer.“

 

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Die Leistungen unserer Zahnzusatzversicherung für Kinder im Detail

 
Komfort
Premium

Unsere Leistungen für Zahnersatz

   

Zahnersatz

80 / 90 %

100 %

Funktionsdiagnostik

80 / 90 %

100 %

Augmentation

Röntgenleistungen

Zahnbehandlung Plus (E-ZB)

   

Zahnprophylaxe / Zahnaufhellende Maßnahmen (z. B. Professionelle Zahnreinigung, Bleaching)

max. 250 € / Jahr

max. 250 € / Jahr

Plastische Füllungen (z. B. Kunststoff-Füllung)

100 %

Wurzelbehandlung

100 %

Parodontosebehandlung (Zahnfleischbehandlungen)

100 %

Kieferorthopädie für Kinder (pro Versicherungsfall)

80 % (max. 2.000 €)

80 % (max. 2.000 €)

Kieferorthopädie für Erwachsene bei Unfall

100 %

Aufbissbehelfe und Schienen (z. B. Knirscherschienen)

100 %

Besondere schmerz- und angstlindernde Maßnahmen

max. 250 € / Jahr

max. 250 € / Jahr

Einschließlich diverser „Hightech-Leistungen“

Bitte beachten Sie: Der Online-Abschluss unserer Zahnzusatzversicherung ist online derzeit leider nicht möglich. Für ein individuelles Angebot rufen Sie uns gerne an: 0221 5737-855

Die Zahnzusatz­versicherung für Kinder: einfach auf den Punkt

  • Eine Zahnzusatz­versicherung bietet Schutz vor hohen Zahnarzt­kosten – mit bis zu 100 % Kostenerstattung.
  • Speziell für Kinder lohnen sich Leistungen wie professionelle Zahn­reinigung und Fissuren­versiegelung.
  • Ebenfalls sinnvoll ist die Kosten­übernahme von kiefer­orthodopädischen Behandlungen und Zahn­spangen.

Unterstützung bei kieferorthopädischen Behandlungen

Kiefer­orthodopädische Behandlungen sind bei Kindern relativ häufig. Und das Thema ist für viele Eltern wichtig, denn bei einer Behandlung können hohe Kosten entstehen.
Der Grad der Zahn­fehlstellung wird in sogenannte „kiefer­orthopädische Indikations­gruppen“ eingeteilt (KIG). KIG 1 bezeichnet eine sehr leichte Fehl­stellung, KIG 3 eine ausgeprägte, KIG 5 hingegen eine sehr starke. Die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) übernimmt nur Leistungen in den KIG 3-5, nicht jedoch in den ersten beiden Gruppen. Hier unter­stützt Sie eine private Zahn­zusatz­versicherung.
Aber auch bei den höheren KIG 3-5 gibt es Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Kranken­kasse übernommen werden, z. B.:

  • Kieferorthopädische Funktionsanalysen
  • Unsichtbare und innenliegende Zahnspangen (Invisalign-Therapie bzw. Lingualtechnik)
  • Spezielle Brackets, z. B. Kunststoff-Brackets, Keramik-Brackets oder Speed-Brackets
  • Retainer
  • Farblose Bögen

 

Sorgen Sie deshalb frühzeitig vor!

Welche Behand­lungsarten werden von der Zahn­zusatz­versicherung für Kinder übernommen?

Zahnbehandlung bei Kindern

Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Kieferorthopädie, Zahnspange, Füllungen: Es gibt unterschiedliche Zahnbehandlungen, die alle die Zahngesundheit der Jüngsten und Jugendlichen im Blick haben. Mit einer EUROPA Kinder-Zahnversicherung entscheiden sich Erwachsene für einen ausgezeichneten Zahnzusatzversicherungs-Tarif. Gut zu wissen: Die EUROPA unterstützt auch spezielle schmerz- und angstlindernde Maßnahmen. Der Online-Abschluss funktioniert schnell und bequem.

Zahnersatz für Kinder

Brücken oder Kronen sind bei Kindern eher selten. Ein Zahnersatz kann aber notwendig sein, wenn zum Beispiel durch einen Unfall oder Karies so große Zahnlücken entstehen, dass diese mit einer Krone geschlossen werden muss. In diesem Fall werden in der Regel Keramikkronen oder Stahlkronen verwendet. 

Zahnerhalt für Kinder

Mit Füllungen wird ein bereits geschädigter Zahn so behandelt, dass er noch möglichst lange erhalten bleibt. Bei Kindern ist ein Karies-Zahn relativ häufig. Die Füllungen bestehen dann meistens aus Kunststoff oder Zement, seltener aus Keramik. Übrigens: Amalgam darf bei Kindern unter 15 Jahren nicht mehr verwendet werden.

Zahn­prophy­laxe für Kinder

Regelmäßiges und gründliches Zähneputzen kann bei Kindern ganz schön stressig sein. Aber Vorsorge ist und bleibt der beste Schutz vor Zahnkrankheiten ... Daher sollten Eltern bei ihren Kindern auf eine gute Reinigung der Zähne und Zahnzwischenräume achten. Zusätzlich mindert einmal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung die Gefahr vor Karies und eine Fissurenversiegelung bietet zusätzlichen Schutz. Fissuren sind kleine Risse und Vertiefungen, die auf der Zahnoberfläche entstehen können. Diese Zwischenräume werden mit einem speziellen Material gefüllt und so die Kariesanfälligkeit verringert.

Kiefer­orthopä­dische Be­handlungen bei Kindern

Der höchste Eigenanteil für Eltern kann bei kieferorthopädischen Leistungen der Kinder und Jugendlichen entstehen. Herausnehmbare oder feste Zahnspangen korrigieren die Zahn- und Kieferstellung und sind daher sehr wichtig für eine gute Funktion der Kauorgane. Aber die gesetzlichen Kassen übernehmen bei Kieferorthopädie nicht immer die vollen Kosten. Eine private Zahnzusatzversicherung bietet finanzielle Unterstützung. 

Häufige Fragen zur Kinder-Zahn­zusatz­versicherung

Eine private Zahnzusatzversicherung als Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse ist sinnvoll, wenn sich das Milchzahngebiss vollständig entwickelt hat. Dies ist üblicherweise ab dem 3. oder 4. Lebensjahr der Fall.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die sogenannte Regelversorgung. Eine Regelversorgung bedeutet Grundversorgung, sprich die einfachste und meist günstigste Versorgung Ihrer Zähne. Mehrkosten für eine höherwertigere Behandlung müssen Sie selbst tragen. Diese Kosten können bis in den drei- bis vierstelligen Bereich ansteigen. Die Beteiligung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bleibt hingegen gleich.

Wir übernehmen je nach gewähltem Tarif 80 / 90 % (je nach Pflege Ihres Bonusheftes) oder 100 % aller Zahnarztkosten für Zahnersatz, abzüglich der Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Angefangen von der klassischen Krone bis hin zu hochwertigen Implantaten.

Wählen Sie einfach unseren Komfort-Schutz (E-ZI) mit 80 / 90 % Erstattung oder unseren Premium-Tarif (E-ZP) mit 100 % Erstattung.

Zusätzlich bieten wir Ihnen einen Zusatzschutz an – unsere Zahnbehandlung Plus (E-ZB). Hier erstatten wir Ihnen auch Ihre anfallenden Kosten für Zahnbehandlungen, zum Beispiel für professionelle Zahnreinigung. So genießen Sie einen Rundumschutz zu einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Eine detaillierte Gegenüberstellung unserer Tarife finden Sie in unserer ausführlichen Leistungstabelle auf dieser Seite.

Bei der Antragstellung ist es wichtig, dass die Zähne Ihres Kindes gesund sind. Sobald eine zahnärztliche / kieferorthopädische Behandlung notwendig ist oder der Zahnarzt eine Erkrankung im Zahnbereich diagnostiziert, eine Behandlung angeraten oder bereits einen Heil- und Kostenplan erstellt hat, ist ein Abschluss der Zahnzusatzversicherung bis zum Behandlungsende leider nicht möglich.

Daher empfehlen wir Ihnen: Schließen Sie eine private Zahnzusatzversicherung für Ihre Kinder möglichst früh ab.

Die Abkürzung GOÄ steht für die Gebührenordnung für Ärzte. Sie gibt die Mindest- und Höchstsätze vor, auf der Ärzte ihre medizinischen Leistungen mit Privatpatienten abrechnen können.

Die Abkürzung GOZ steht für Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie regelt die Vergütung von zahnärztlichen Leistungen. Über die GOZ werden alle zahnmedizinischen Leistungen abgerechnet, die nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können.

Die EUROPA Zahnzusatzversicherung hat jeweils für beide Tarife eine Zahnstaffel, die den Erstattungsbetrag für die ersten vier Jahre begrenzt:

Komfort-Schutz (E-ZI)Premium-Schutz (E-ZP)
1.200 Euro im ersten Kalenderjahr1.500 Euro im ersten Kalenderjahr
2.400 Euro in den ersten 2 Kalenderjahren3.000 Euro in den ersten 2 Kalenderjahren
3.600 Euro in den ersten 3 Kalenderjahren4.500 Euro in den ersten 3 Kalenderjahren
4.800 Euro in den ersten 4 Kalenderjahren6.000 Euro in den ersten 4 Kalenderjahren

Die Begrenzung entfällt bei Unfällen. Der Zusatzschutz für Zahnbehandlungen (E-ZB) ist nicht davon betroffen.

Ja – die Mindestvertragsdauer unserer Zahnzusatzversicherung beträgt zwei Jahre. 

Mit dem Bonus­heft mehr bekommen ...

Eine regelmäßige Pflege der Zähne lohnt sich gleich doppelt für Sie und Ihr Kind – neben dem positiven Effekt Zahn­schäden vorzubeugen, belohnen wir Sie in unserem Tarif Komfort (E-ZI) mit einer höheren Erstattung – 90 % statt 80 %. Weisen Sie uns dafür einfach die regel­mäßigen Vorsorge­untersuchungen von Ihnen oder Ihrem Kind nach (mind. 5 Jahre Vorsorge am Stück).

EUROPA Experten-Tipp: Früh lohnt sich!

Eine leistungsstarke und gute Zahn­zusatz­versicherung ist für jedes Alter ratsam. 

Hier gilt aber: je früher desto besser. Und besonders für Kinder ist ein Abschluss sinnvoll, denn die Kosten – beispielsweise für eine Zahnspange – können hoch sein.


Schieben Sie den Online-Abschluss einer Zusatz­versicherung für Ihr Kind nicht länger auf!

Zahnzusatzversicherung: Darum ist sie für Kinder sinnvoll

Statistisch gesehen braucht jedes zweite Kind in Deutschland eine Zahn­spange. Und Zahn­spangen sind teuer: die Kosten für eine kiefer­orthopädische Behandlung können bis zu 7.000 € betragen. Grundsätzlich heißt es, die Krankenkasse muss die Kosten für kiefer­orthopädische Eingriffe bis 18 Jahre über­nehmen. Diese Pflicht hängt aber vom Schwere­grad der Fehl­stellung ab. Ob Ihr Kind eine Zahn­spange aus medizinischer Sicht benötigt, stellt der Kiefer­orthopäde anhand der KIG fest. Die Ab­kürzung KIG steht für kiefer­orthopädische Indikations­gruppen. Insgesamt gibt es fünf Gruppen die nach „Schwere der Fehl­stellung“ definiert sind. Die gesetzliche Kranken­kasse über­nimmt lediglich die Kosten bei einer ausgeprägten Fehl­stellung (KIG 3 bis 5).

Bei uns erhalten Sie eine Zahn­zusatz­versicherung für Ihr Kind schon ab super­günstigen 10,85 € im Monat1. Hier sind hochwertiger Zahn­ersatz, Kiefer­orthopädie und auch Zahn­behandlungen einschließlich wichtiger Prophylaxe wie z. B. die Fissuren­versiegelung für Ihr Kind enthalten.

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Fußnoten

  • 1)

    Tarif E-ZI

    Tarif E-ZI der EUROPA Versicherung AG; 0-20 Jahre, inklusive Zahnbehandlung Plus.

  • 2)

    Tarif E-ZP

    Tarif E-ZP der EUROPA Versicherung AG; 0-20 Jahre, inklusive Zahnbehandlung Plus.