Leistungen der Zahnzusatzversicherung für Kinder im Überblick
Die EUROPA Zahnzusatzversicherung ist Testsieger bei Stiftung Warentest
Zum vierten Mal in Folge wurde die EUROPA mit der Bestnote von Stiftung Warentest ausgezeichnet. Der Premium-Schutz und Premium-Schutz + Zahnbehandlung Plus erreichen das höchste Qualitätsurteil „sehr gut (0,5)“. Außerdem punktet die EUROPA mit dem niedrigsten Monatsbeitrag für einen 43-jährigen Beispielkunden beim Kundentyp „Rundum sorglos“ sowie mit dem niedrigsten Durchschnittsbeitrag im Alter von 43 bis 73 Jahren.
Das Fazit von Stiftung Warentest: „Eine Police macht hochwertigen Zahnersatz bezahlbarer.“
Die Leistungen unserer Zahnzusatzversicherung für Kinder im Detail
Komfort | Premium | |
Unsere Leistungen für Zahnersatz | ||
Zahnersatz | 80 / 90 % | 100 % |
Funktionsdiagnostik | 80 / 90 % | 100 % |
Augmentation | ||
Röntgenleistungen | ||
Zahnbehandlung Plus (E-ZB) | ||
Zahnprophylaxe / Zahnaufhellende Maßnahmen (z. B. Professionelle Zahnreinigung, Bleaching) | max. 250 € / Jahr | max. 250 € / Jahr |
Plastische Füllungen (z. B. Kunststoff-Füllung) | 100 % | |
Wurzelbehandlung | 100 % | |
Parodontosebehandlung (Zahnfleischbehandlungen) | 100 % | |
Kieferorthopädie für Kinder (pro Versicherungsfall) | 80 % (max. 2.000 €) | 80 % (max. 2.000 €) |
Kieferorthopädie für Erwachsene bei Unfall | 100 % | |
Aufbissbehelfe und Schienen (z. B. Knirscherschienen) | 100 % | |
Besondere schmerz- und angstlindernde Maßnahmen | max. 250 € / Jahr | max. 250 € / Jahr |
Einschließlich diverser „Hightech-Leistungen“ |
Bitte beachten Sie: Der Online-Abschluss unserer Zahnzusatzversicherung ist online derzeit leider nicht möglich. Für ein individuelles Angebot rufen Sie uns gerne an: 0221 5737-855
Die Zahnzusatzversicherung für Kinder: einfach auf den Punkt
- Eine Zahnzusatzversicherung bietet Schutz vor hohen Zahnarztkosten – mit bis zu 100 % Kostenerstattung.
- Speziell für Kinder lohnen sich Leistungen wie professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelung.
- Ebenfalls sinnvoll ist die Kostenübernahme von kieferorthodopädischen Behandlungen und Zahnspangen.
Unterstützung bei kieferorthopädischen Behandlungen
Kieferorthodopädische Behandlungen sind bei Kindern relativ häufig. Und das Thema ist für viele Eltern wichtig, denn bei einer Behandlung können hohe Kosten entstehen.
Der Grad der Zahnfehlstellung wird in sogenannte „kieferorthopädische Indikationsgruppen“ eingeteilt (KIG). KIG 1 bezeichnet eine sehr leichte Fehlstellung, KIG 3 eine ausgeprägte, KIG 5 hingegen eine sehr starke. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt nur Leistungen in den KIG 3-5, nicht jedoch in den ersten beiden Gruppen. Hier unterstützt Sie eine private Zahnzusatzversicherung.
Aber auch bei den höheren KIG 3-5 gibt es Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, z. B.:
- Kieferorthopädische Funktionsanalysen
- Unsichtbare und innenliegende Zahnspangen (Invisalign-Therapie bzw. Lingualtechnik)
- Spezielle Brackets, z. B. Kunststoff-Brackets, Keramik-Brackets oder Speed-Brackets
- Retainer
- Farblose Bögen
Sorgen Sie deshalb frühzeitig vor!
Welche Behandlungsarten werden von der Zahnzusatzversicherung für Kinder übernommen?
Zahnbehandlung bei Kindern
Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Kieferorthopädie, Zahnspange, Füllungen: Es gibt unterschiedliche Zahnbehandlungen, die alle die Zahngesundheit der Jüngsten und Jugendlichen im Blick haben. Mit einer EUROPA Kinder-Zahnversicherung entscheiden sich Erwachsene für einen ausgezeichneten Zahnzusatzversicherungs-Tarif. Gut zu wissen: Die EUROPA unterstützt auch spezielle schmerz- und angstlindernde Maßnahmen. Der Online-Abschluss funktioniert schnell und bequem.
Zahnersatz für Kinder
Brücken oder Kronen sind bei Kindern eher selten. Ein Zahnersatz kann aber notwendig sein, wenn zum Beispiel durch einen Unfall oder Karies so große Zahnlücken entstehen, dass diese mit einer Krone geschlossen werden muss. In diesem Fall werden in der Regel Keramikkronen oder Stahlkronen verwendet.
Zahnerhalt für Kinder
Mit Füllungen wird ein bereits geschädigter Zahn so behandelt, dass er noch möglichst lange erhalten bleibt. Bei Kindern ist ein Karies-Zahn relativ häufig. Die Füllungen bestehen dann meistens aus Kunststoff oder Zement, seltener aus Keramik. Übrigens: Amalgam darf bei Kindern unter 15 Jahren nicht mehr verwendet werden.
Zahnprophylaxe für Kinder
Regelmäßiges und gründliches Zähneputzen kann bei Kindern ganz schön stressig sein. Aber Vorsorge ist und bleibt der beste Schutz vor Zahnkrankheiten ... Daher sollten Eltern bei ihren Kindern auf eine gute Reinigung der Zähne und Zahnzwischenräume achten. Zusätzlich mindert einmal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung die Gefahr vor Karies und eine Fissurenversiegelung bietet zusätzlichen Schutz. Fissuren sind kleine Risse und Vertiefungen, die auf der Zahnoberfläche entstehen können. Diese Zwischenräume werden mit einem speziellen Material gefüllt und so die Kariesanfälligkeit verringert.
Kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern
Der höchste Eigenanteil für Eltern kann bei kieferorthopädischen Leistungen der Kinder und Jugendlichen entstehen. Herausnehmbare oder feste Zahnspangen korrigieren die Zahn- und Kieferstellung und sind daher sehr wichtig für eine gute Funktion der Kauorgane. Aber die gesetzlichen Kassen übernehmen bei Kieferorthopädie nicht immer die vollen Kosten. Eine private Zahnzusatzversicherung bietet finanzielle Unterstützung.
Häufige Fragen zur Kinder-Zahnzusatzversicherung
Eine private Zahnzusatzversicherung als Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse ist sinnvoll, wenn sich das Milchzahngebiss vollständig entwickelt hat. Dies ist üblicherweise ab dem 3. oder 4. Lebensjahr der Fall.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die sogenannte Regelversorgung. Eine Regelversorgung bedeutet Grundversorgung, sprich die einfachste und meist günstigste Versorgung Ihrer Zähne. Mehrkosten für eine höherwertigere Behandlung müssen Sie selbst tragen. Diese Kosten können bis in den drei- bis vierstelligen Bereich ansteigen. Die Beteiligung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bleibt hingegen gleich.
Wir übernehmen je nach gewähltem Tarif 80 / 90 % (je nach Pflege Ihres Bonusheftes) oder 100 % aller Zahnarztkosten für Zahnersatz, abzüglich der Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Angefangen von der klassischen Krone bis hin zu hochwertigen Implantaten.
Wählen Sie einfach unseren Komfort-Schutz (E-ZI) mit 80 / 90 % Erstattung oder unseren Premium-Tarif (E-ZP) mit 100 % Erstattung.
Zusätzlich bieten wir Ihnen einen Zusatzschutz an – unsere Zahnbehandlung Plus (E-ZB). Hier erstatten wir Ihnen auch Ihre anfallenden Kosten für Zahnbehandlungen, zum Beispiel für professionelle Zahnreinigung. So genießen Sie einen Rundumschutz zu einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Eine detaillierte Gegenüberstellung unserer Tarife finden Sie in unserer ausführlichen Leistungstabelle auf dieser Seite.
Bei der Antragstellung ist es wichtig, dass die Zähne Ihres Kindes gesund sind. Sobald eine zahnärztliche / kieferorthopädische Behandlung notwendig ist oder der Zahnarzt eine Erkrankung im Zahnbereich diagnostiziert, eine Behandlung angeraten oder bereits einen Heil- und Kostenplan erstellt hat, ist ein Abschluss der Zahnzusatzversicherung bis zum Behandlungsende leider nicht möglich.
Daher empfehlen wir Ihnen: Schließen Sie eine private Zahnzusatzversicherung für Ihre Kinder möglichst früh ab.
Die Abkürzung GOÄ steht für die Gebührenordnung für Ärzte. Sie gibt die Mindest- und Höchstsätze vor, auf der Ärzte ihre medizinischen Leistungen mit Privatpatienten abrechnen können.
Die Abkürzung GOZ steht für Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie regelt die Vergütung von zahnärztlichen Leistungen. Über die GOZ werden alle zahnmedizinischen Leistungen abgerechnet, die nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können.
Die EUROPA Zahnzusatzversicherung hat jeweils für beide Tarife eine Zahnstaffel, die den Erstattungsbetrag für die ersten vier Jahre begrenzt:
Komfort-Schutz (E-ZI) | Premium-Schutz (E-ZP) |
---|---|
1.200 Euro im ersten Kalenderjahr | 1.500 Euro im ersten Kalenderjahr |
2.400 Euro in den ersten 2 Kalenderjahren | 3.000 Euro in den ersten 2 Kalenderjahren |
3.600 Euro in den ersten 3 Kalenderjahren | 4.500 Euro in den ersten 3 Kalenderjahren |
4.800 Euro in den ersten 4 Kalenderjahren | 6.000 Euro in den ersten 4 Kalenderjahren |
Die Begrenzung entfällt bei Unfällen. Der Zusatzschutz für Zahnbehandlungen (E-ZB) ist nicht davon betroffen.
Ja – die Mindestvertragsdauer unserer Zahnzusatzversicherung beträgt zwei Jahre.
Mit dem Bonusheft mehr bekommen ...
Eine regelmäßige Pflege der Zähne lohnt sich gleich doppelt für Sie und Ihr Kind – neben dem positiven Effekt Zahnschäden vorzubeugen, belohnen wir Sie in unserem Tarif Komfort (E-ZI) mit einer höheren Erstattung – 90 % statt 80 %. Weisen Sie uns dafür einfach die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen von Ihnen oder Ihrem Kind nach (mind. 5 Jahre Vorsorge am Stück).
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