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„Sehr gut“ von Stiftung Warentest: Zahnzusatzversicherung „Premium-Schutz“ inkl. Zahnbehandlung Plus (Ausgabe 06/2023)
Eine Frau lacht.

Zahnzusatzversicherung

Aktueller Testsieger bei Stiftung Warentest (Finanztest 6/2023)

  • Bis zu 100 % Kostenerstattung
  • Keine Wartezeiten 
  • Zahnprophylaxe (max. 250 € / Jahr)
  • Schon ab 10,85 € im Monat1
  • Direkt online abschließbar

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Geburtsdatum der zu versichernden Person

Die EUROPA Zahnzusatzversicherung ist Testsieger bei Stiftung Warentest

  • Zum dritten Mal in Folge mit Bestnote von Stiftung Warentest ausgezeichnet
  • Premium-Schutz und Premium-Schutz + Zahnbehandlung Plus erreichen höchstes Qualitätsurteil „sehr gut (0,5)“
  • Niedrigster Monatsbeitrag für einen 43-jährigen Beispielkunden beim Kundentyp „Rundum sorglos“
  • Niedrigster Durchschnittsbeitrag im Alter von 43 bis 73 Jahren.

Fazit von Stiftung Warentest: „Eine gute Police macht selbst teure Sanierungen für alle bezahlbar.“

  • Komfort ab 10,85 €
  • Premium ab 10,95 €
Komfort (E-ZI+E-ZB)
ab 10,85 € im Monat 1
Tarif E-ZI der EUROPA Versicherung AG; 0-20 Jahre, inklusive Zahnbehandlung Plus.
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E-ZI+E-ZB
0,45 € im Monat 1

80 %
Erstattung auf Zahnersatz

  • 100 % Erstattung auf Zahnerhalt
  • 250 € Zahnprophylaxe / Jahr
  • Keine Wartezeiten
Zahnbehandlung Plus
  • 100 % Erstattung auf Zahnerhalt
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Bei unseren Kunden beliebt
Premium (E-ZP+E-ZB)
ab 10,95 € im Monat 2
Tarif E-ZP der EUROPA Versicherung AG; 0-20 Jahre, inklusive Zahnbehandlung Plus.
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E-ZP+E-ZB
0,55 € im Monat 2

100 %
Erstattung auf Zahnersatz

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Zahnbehandlung Plus
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Darum ist eine Zahnzusatz­versicherung der EUROPA sinnvoll

Keine Wartezeit: Sofortiger Versicherungsschutz

Bei uns genießen Sie sofortigen Versicherungsschutz. Sie können ab dem Versicherungsbeginn Ihre Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen – ohne Wartezeit!

Schutz vor hohen Kosten: Bis zu 100% Kostenerstattung


Leistungen wie zum Beispiel Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlungen oder eine routinemäßige Zahnprophylaxe sind mit hohen Kosten verbunden und können in den drei- bis vierstelligen Bereich gehen. Eine Zahnzusatzversicherung schützt Sie vor hohen Zahnarztkosten, die Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht übernimmt. 

Testsieger bei Stiftung Warentest mit Note „SEHR GUT“ (Note 0,5)

Die Zahnzusatzversicherung der EUROPA erhielt die absolute Bestnote von 0,5 für den Premium Schutz (E-ZP) sowie die Kombination aus Premium-Schutz und Zahnbehandlungsbaustein (Finanztest, Ausgabe 6/2023). 

Flexibel und individuell: Wählen Sie zwischen Komfort- und Premium-Schutz

Wir übernehmen Ihren Eigenanteil zu 80 % / 90 % oder 100 %. In welcher Höhe genau – das entscheiden Sie selbst. Wählen Sie genau den Schutz, der am besten zu Ihnen passt.

Wenn Sie mit einem günstigen Tarif starten möchten, ist unser Komfort-Tarif die richtige Wahl. Beim Abschluss gewähren wir Ihnen ein Optionsrecht. Das bedeutet, dass Sie ab Versicherungsbeginn alle fünf Jahre in den leistungsstärkeren Premium-Schutz (E-ZP) ohne erneute Gesundheitsprüfung wechseln können – letztmalig mit dem 50-sten Lebensjahr. 

Anrechnung der Versicherungszeit beim Wechsel: Verkürzte Leistungsstaffel für Wechsler

Sie möchten gerne Ihre private Zahnzusatzversicherung wechseln? Kein Problem, für Wechsler gilt eine verkürzte Leistungsstaffel:

Die Begrenzung im 3. und 4. Kalenderjahr entfällt, wenn eine mind. 3-jährige unmittelbare Vorversicherung mit mind. 80 % für privatzahnärztlichen Zahnersatz bei einem Wettbewerber nachgewiesen wird. 

Häufige Fragen zur privaten Zahnzusatz­versicherung

Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Zahnersatz?

Gesetzlich Versicherte erhalten von ihrer Krankenkasse für Zahnersatz nur einen „Festkostenzuschuss“ von 60, 70 oder 75 % (je nach Pflege ihres Bonusheftes) der sogenannten Regelversorgung. Eine Regelversorgung bedeutet Grundversorgung, sprich die einfachste und meist günstigste Versorgung Ihrer Zähne. Mehrkosten für eine höherwertigere Behandlung müssen Sie selbst tragen. Diese Kosten können bis in den drei- bis vierstelligen Bereich ansteigen. Die Beteiligung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bleibt hingegen gleich.

Hier ein Rechenbeispiel: Die Kosten für eine Brücke aus Nicht-Edelmetall, für einen fehlenden Zahn im Seitenzahnbereich, betragen bei der Grundversorgung ca. 750 €. Der Zuschuss Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse für diesen Zahnersatz beträgt 450 € (60 %). Den restlichen Betrag zahlen Sie aus eigener Tasche.

Wenn Sie aber höherwertigen Zahnersatz wünschen, wie z. B. eine Keramik-Brücke oder sogar ein Implantat, erhöht sich Ihr Eigenanteil deutlich. Denn der Zuschuss bleibt gleich, die Gesamtkosten hingegen können auf ca. 1.500 € oder 3.500 € steigen.

Welche Kosten übernimmt die EUROPA Zahnzusatzversicherung?

Wir übernehmen je nach gewähltem Tarif 80 / 90 % (je nach Pflege Ihres Bonusheftes) oder 100 % aller Zahnarztkosten für Zahnersatz, abzüglich der Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Angefangen von der klassischen Krone bis hin zu hochwertigen Implantaten.

Wählen Sie einfach unseren Komfort-Schutz (E-ZI) mit 80 / 90 % Erstattung oder unseren Premium-Tarif (E-ZP) mit 100 % Erstattung.

Zusätzlich bieten wir Ihnen einen Zusatzschutz an – unsere Zahnbehandlung Plus (E-ZB). Hier erstatten wir Ihnen auch Ihre anfallenden Kosten für Zahnbehandlungen, zum Beispiel für professionelle Zahnreinigung. So genießen Sie einen Rundumschutz zu einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Eine detaillierte Gegenüberstellung unserer Tarife finden Sie in unserer ausführlichen Leistungstabelle auf dieser Seite.

Was bedeutet GOÄ/GOZ?

Die Abkürzung GOÄ steht für die Gebührenordnung für Ärzte. Sie gibt die Mindest- und Höchstsätze vor, auf der Ärzte ihre medizinischen Leistungen mit Privatpatienten abrechnen können.

Die Abkürzung GOZ steht für Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie regelt die Vergütung von zahnärztlichen Leistungen. Über die GOZ werden alle zahnmedizinischen Leistungen abgerechnet, die nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können.

Wer kann eine Zahnzusatzversicherung bei der EUROPA abschließen?

Eine Zahnzusatzversicherung bieten wir an, ...

  • … ab Geburt bis zu einem Alter von 74 Jahren
  • … wenn die zu versichernde Person gesetzlich krankenversichert ist und noch keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat
  • … wenn der versichernden Person keine bzw. nicht mehr als 3 Zähne fehlen oder keine bzw. nicht mehr als 5 Zähne ersetzt wurden (gilt nicht für Milch- und Weisheitszähne)

Kann ich eine Zahnzusatzversicherung auch abschließen, wenn mir Zähne fehlen?

Ja, unsere Zahnzusatz-Tarife können auch bei wenigen fehlenden Zähnen abgeschlossen werden. Ggf. müssen wir für die ersten vier Kalenderjahre eine individuelle Zahnstaffel vereinbaren. Sollte die Anzahl der fehlenden Zähne größer als drei sein, so ist ein Abschluss nicht mehr möglich. 

Kann ich eine EUROPA Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn eine Behandlung bevorsteht bzw. wenn ich bereits in Behandlung bin?

Bei der Antragstellung ist es wichtig, dass Ihre Zähne gesund sind. Sobald eine zahnärztliche / kieferorthopädische Behandlung notwendig ist oder Ihr Zahnarzt eine Erkrankung im Zahnbereich diagnostiziert, eine Behandlung angeraten oder bereits einen Heil- und Kostenplan erstellt hat, ist ein Abschluss bis zum Behandlungsende nicht möglich.

Daher empfehlen wir Ihnen: Schließen Sie eine private Zusatzversicherung ab, solange Ihre Zähne noch gesund sind. So genießen Sie frühzeitig umfassenden Versicherungsschutz und schützen sich vor hohen Zahnarztkosten. Vor allem im zunehmenden Alter.

Gibt es eine Leistungsbegrenzung / Zahnstaffel?

Die EUROPA Zahnzusatzversicherung hat jeweils für beide Tarife eine Zahnstaffel, die den Erstattungsbetrag für die ersten vier Jahre begrenzt:

Komfort-Schutz (E-ZI)

Premium-Schutz (E-ZP)

1.200 Euro im ersten Kalenderjahr1.500 Euro im ersten Kalenderjahr
2.400 Euro in den ersten 2 Kalenderjahren3.000 Euro in den ersten 2 Kalenderjahren
3.600 Euro in den ersten 3 Kalenderjahren4.500 Euro in den ersten 3 Kalenderjahren
4.800 Euro in den ersten 4 Kalenderjahren6.000 Euro in den ersten 4 Kalenderjahren

Die Begrenzung entfällt bei Unfällen. Der Zusatzschutz für Zahnbehandlungen (E-ZB) ist nicht davon betroffen.

Gibt es eine Mindestvertragsdauer?

Ja – die Mindestvertragsdauer unserer Zahnzusatzversicherung beträgt zwei Jahre. 

Muss ich bei Ihnen eine Kündigungsfrist einhalten?

Ja – Ihre Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Versicherungsjahresende nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. 

Wie kann ich einen Leistungsfall melden oder eine Rechnung einreichen?

Am einfachsten reichen Sie uns Ihre Rechnung oder den Heil- und Kostenplan online ein: Schadenmeldung Zahnzusatzversicherung

Alternativ erreichen Sie uns

per Post:

EUROPA Versicherung
Serviceteam Leistung
Piusstr. 137
50595 Köln

per Telefon: 0221 5737 - 585

per Fax: 0221 5737 - 445

per E-Mail: krankenleistung@europa.de

Kann ich meine Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen?

Ja – Sie können Ihre Zahnzusatzversicherung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen. Der jährliche Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen beträgt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer 1.900 € und für Selbstständige 2.800 €.

Behandlungen beim Zahnarzt

Schöne, strahlende Zähne sorgen für einen guten Eindruck, geben uns Selbstbewusstsein und sind ein Zeichen für einen guten, gesunden Lebensstil. Schöne Zähne haben aber auch Ihren Preis. Mit diesen Kosten müssen Sie bei einer Behandlung beim Zahnarzt rechnen:

Leistungen unserer Zahn-Zusatzversicherung

Zahnersatz

Als Zahnersatz gelten zum Beispiel Brücken oder Kronen, die häufig aus einer Metalllegierung oder Keramik bestehen. Ziel ist es, einen Zahn oder mehrere Zähne wiederherzustellen und zu erhalten. Ein Keramik-Inlay oder Inlays aus Gold schützen einen bereits geschädigten Zahn und halten in den meisten Fällen sehr lange. Veneers und Lumineers sind hauchdünne Keramikschalen, die vom Zahnarzt auf die Zähne aufgeklebt werden. 

Zahnerhalt

Beim Zahnerhalt wird ein bereits geschädigter Zahn so vom Zahnarzt behandelt, dass er noch möglichst lange erhalten bleibt. Dazu zählen Füllungen, die es in unterschiedlichen Varianten gibt, z. B. Amalgam, Komposit oder Gold. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Amalgam-Füllungen im Seitenzahnbereich und Komposit (Kunststoff) im Frontzahnbereich komplett. 

Zahnprophylaxe

Vorsorge ist der beste Schutz vor Zahnkrankheiten. Grundsätzlich helfen dabei regelmäßiges Zähneputzen und eine gute Reinigung der Zahnzwischenräume. Zusätzlich mindert eine professionelle Zahnreinigung die Gefahr vor Karies, jedoch übernehmen gesetzliche Krankenkassen häufig nur einen Teil der Kosten. Bei Zähnen mit zerklüfteter Oberfläche empfiehlt sich eine Fissurenversiegelung. Dabei werden die Zwischenräume mit einem speziellen Material gefüllt und so die Kariesanfälligkeit verringert.

Zahnbehandlung

Ob Wurzelbehandlung, Parodontose-Behandlung oder Füllung: Die Gründe und der Umfang einer Zahnarzt-Behandlung können vielfältig sein. Gut zu wissen: Wir unterstützen auch besondere schmerz- und angstlindernde Maßnahmen.

Kieferorthopädische Behandlungen

Eine richtige Zahn- und Kieferstellung ist neben der Ästhetik auch sehr wichtig für eine gute Funktion der Kauorgane. Mit herausnehmbaren oder festen Spangen lassen sich Fehlstellungen heutzutage gut behandeln. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Behandlungen der Kieferorthopädie bei Erwachsenen in der Regel nicht. In Folge eines Unfalls sind Sie jedoch mit unserer Zahnversicherung bestens abgesichert.

EUROPA Experten-Tipp: Bonus­heft

Eine regelmäßige Pflege Ihrer Zähne lohnt sich gleich doppelt für Sie – neben dem positiven Effekt Zahn­schäden vorzubeugen, belohnen wir Sie in unserem Tarif Komfort (E-ZI) mit einer höheren Erstattung – 90 % statt 80 %. Weisen Sie uns dafür einfach Ihre regel­mäßigen Vorsorge­untersuchungen nach (mind. 5 Jahre Vorsorge am Stück).

Früh lohnt sich!

Eine leistungsstarke und gute Zahn­zusatz­versicherung ist für jedes Alter ratsam. Hier gilt aber: je früher desto besser. Denn in jüngeren Jahren haben viele von uns noch keinen Zahnersatz in Anspruch genommen. Der Bedarf nach Zahnmedizin, Zahnersatz und Kieferorthopädie nimmt im Alter jedoch zu. Schieben Sie den Online-Abschluss einer solchen Zusatz­versicherung also nicht länger auf und genießen Sie so früh wie möglich eine Rundumversorgung Ihrer Zähne.

Alle Leistungen der EUROPA Zahnzusatzversicherung

Wir bieten Ihnen zwei Top-Tarife für Zahnersatz und Zahnbehandlung: Den Komfort-Schutz (E-ZI) mit 80 / 90 % Erstattung (je nach Pflege Ihres Bonusheftes) und den leistungsstärkeren Premium-Schutz (E-ZP) mit 100 % Erstattung.

Komfort 10,85 € Premium 10,95 €

Unsere Leistungen für Zahnersatz

Zahnersatz Öffnen 80/90% 100%
Als Zahnersatz gelten zum Beispiel Implantate, Brücken, Kronen, Inlays, Veneers, Lumineers, Verblendungen. Bitte beachten Sie, dass vom Erstattungsbetrag die Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgezogen wird.

Beim Tarif "Komfort" erhalten Sie eine Kostenerstattung von 90 % wenn Sie uns ein gepflegtes Bonusheft der letzten 5 Jahre nachweisen können.
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Funktionsdiagnostik Öffnen 80/90% 100%
Im Rahmen von Zahnersatz mit privatzahnärztlicher Versorgung mitversichert.

Beim Tarif "Komfort" erhalten Sie eine Kostenerstattung von 90 % wenn Sie uns ein gepflegtes Bonusheft der letzten 5 Jahre nachweisen können.
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Augmentation Öffnen
Knochenaufbau im Zusammenhang mit Implantaten
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Röntgenleistungen Öffnen
Hierzu zählen auch Computertomographien und die digitale Volumentomographie.
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Zahnbehandlung Plus (E-ZB)

Zahnprophylaxe / Zahnaufhellende Maßnahmen (z. B. Professionelle Zahnreinigung, Bleaching) Öffnen max. 250 € / Jahr max. 250 € / Jahr
Hierzu zählt auch die Fissurenversiegelung.

Bitte beachten Sie, dass zahnaufhellende Maßnahmen (wie z. B. Bleaching) im Rahmen des Höchstbetrags für Zahnprophylaxe erstattet werden.

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Plastische Füllungen (z. B. Kunststoff-Füllung) 100 % 100 %
Wurzelbehandlung 100 % 100 %
Parodontosebehandlung (Zahnfleischbehandlungen) 100 % 100 %
Kieferorthopädie für Kinder (pro Versicherungsfall) Öffnen 80 % (max. 2.000 €) 80 % (max. 2.000 €)
Für Behandlungen unter 18 Jahren gilt:

Erstattung 80 % bis zum Höchstsatz der GOÄ/GOZ bis max. 2.000 € je Versicherungsfall.

Leistungsstaffel: Begrenzung des Erstattungsbetrages auf
500 € bei Beginn des Versicherungsfalls im ersten Kalenderjahr
1.000 € bei Beginn des Versicherungsfalls im zweiten Kalenderjahr
1.500 € bei Beginn des Versicherungsfalls im dritten Kalenderjahr
2.000 € bei Beginn des Versicherungsfalls ab dem vierten Kalenderjahr

Die Leistungsstaffel sowie der Höchstbetrag von 2.000 € entfällt bei einem Unfall. In dem Fall erstatten wir 100 % (statt 80 %) bis zum Höchstsatz der GOÄ/GOZ.
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Kieferorthopädie für Erwachsene bei Unfall Öffnen 100 % 100 %
Für Behandlungen ab 18 Jahren gilt:
Erstattung 100 % bis zum Höchstsatz der GOÄ/GOZ infolge eines Unfalls.
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Aufbissbehelfe und Schienen (z. B. Knirscherschienen) 100 % 100 %
Besondere schmerz- und angstlindernde Maßnahmen Öffnen max. 250 € / Jahr max. 250 € / Jahr
Hierzu zählen Analgo-Sedierung, Vollnarkose, Lachgas-Sedierung, Akupunktur, Hypnose.
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Einschließlich diverser „Hightech-Leistungen“ Öffnen
z. B. Laseranwendung und photodynamische Therapien
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10,85 €

im Monat

1

10,95 €

im Monat

2

Tabelle: Auszug aus den Leistungen der EUROPA Zahnzusatzversicherung. Maßgebend sind die aktuellen Vertragsinformationen.

Tarif E-ZI der EUROPA Versicherung AG; 0-20 Jahre, inklusive Zahnbehandlung Plus.
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Kontakt

Sie möchten eine persönliche Beratung?

Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Seite.

Montag bis Freitag: 7:00 – 20:00 Uhr
Samstag: 9:00 – 16:00 Uhr
Telefon: 0221 5737 855

Zahnversicherung für Kinder

Eine Zusatzversicherung ist auch für Kinder sinnvoll. Denn statistisch gesehen braucht jedes zweite Kind in Deutschland eine Zahnspange. Und Zahnspangen sind teuer: die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung können bis zu 7.000 € betragen. Grundsätzlich heißt es, die gesetzliche Krankenversicherung muss die Kosten für kieferorthopädische Eingriffe bis 18 Jahre übernehmen. Diese Pflicht hängt aber vom Schweregrad der Fehlstellung ab. Ob Ihr Kind eine Zahnspange aus medizinischer Sicht benötigt, stellt der Kieferorthopäde anhand der KIG fest. Die Abkürzung KIG steht für kieferorthopädische Indikationsgruppen. Insgesamt gibt es fünf Gruppen die nach „Schwere der Fehlstellung“ definiert sind. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt für gesetzlich Versicherte lediglich die Kosten bei einer ausgeprägten Fehlstellung (KIG 3 bis 5).

Bei uns erhalten Sie eine Zahnzusatzversicherung für Kinder schon ab 10,85 € monatlicher Beitrag 2. Hier sind hochwertiger Zahnersatz, Kieferorthopädie und auch Zahnbehandlungen einschließlich wichtiger Prophylaxe-Maßnahmen wie z. B. die Fissuren­versiegelung für Ihr Kind enthalten.

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    16.04.2024 um 18.15 Uhr

    Ich bin langjährig bei diesem Unternehmen versichert. Top-Konditionen, im Fall der Fälle unbürokratische Hilfe.

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    02.04.2024 um 16.05 Uhr

    Sehr gut, gerne wieder

  • Avatar Kundenbewertung

    28.02.2024 um 10.22 Uhr

    einfach - klar - rasch

Fußnoten

  • Tarif E-ZI der EUROPA Versicherung AG; 0-20 Jahre, inklusive Zahnbehandlung Plus.
  • Tarif E-ZP der EUROPA Versicherung AG; 0-20 Jahre, inklusive Zahnbehandlung Plus.