Leistungen der Zahnzusatzversicherung im Überblick
Die EUROPA Zahnzusatzversicherung ist Testsieger bei Stiftung Warentest
Zum vierten Mal in Folge wurde die EUROPA mit der Bestnote von Stiftung Warentest ausgezeichnet. Der Premium-Schutz und Premium-Schutz + Zahnbehandlung Plus erreichen das höchste Qualitätsurteil „sehr gut (0,5)“. Außerdem punktet die EUROPA mit dem niedrigsten Monatsbeitrag für einen 43-jährigen Beispielkunden beim Kundentyp „Rundum sorglos“ sowie mit dem niedrigsten Durchschnittsbeitrag im Alter von 43 bis 73 Jahren.
Das Fazit von Stiftung Warentest: „Eine Police macht hochwertigen Zahnersatz bezahlbarer.“
Der Beitrag der EUROPA Zahnzusatzversicherung richtet sich nach Ihrem Alter:
Altersgruppe | Komfort-Schutz inkl. Zahnbehandlung Plus | Premium-Schutz inkl. Zahnbehandlung Plus |
---|---|---|
0 – 20 Jahre | 10,85 € | 10,95 € |
21 – 25 Jahre | 18,30 € | 19,15 € |
26 – 30 Jahre | 21,30 € | 22,90 € |
31 – 35 Jahre | 25,10 € | 27,65 € |
36 – 40 Jahre | 28,50 € | 31,85 € |
41 – 45 Jahre | 32,55 € | 36,95 € |
46 – 50 Jahre | 35,80 € | 41,05 € |
51 – 55 Jahre | 40,65 € | 47,15 € |
56 – 60 Jahre | 47,15 € | 55,15 € |
61 – 65 Jahre | 55,80 € | 65,90 € |
66 – 70 Jahre | 55,80 € | 65,90 € |
71 – 75 Jahre | 55,80 € | 65,90 € |
Bitte beachten Sie: Der Online-Abschluss unserer Zahnzusatzversicherung ist online derzeit leider nicht möglich. Für ein individuelles Angebot rufen Sie uns gerne an: 0221 5737-855
Die Leistungen unserer Zahnzusatzversicherung im Vergleich
Komfort | Premium | |
Unsere Leistungen für Zahnersatz | ||
Zahnersatz | 80 / 90 % | 100 % |
Funktionsdiagnostik | 80 / 90 % | 100 % |
Augmentation | ||
Röntgenleistungen | ||
Zahnbehandlung Plus (E-ZB) | ||
Zahnprophylaxe / Zahnaufhellende Maßnahmen (z. B. Professionelle Zahnreinigung, Bleaching) | max. 250 € / Jahr | max. 250 € / Jahr |
Plastische Füllungen (z. B. Kunststoff-Füllung) | 100 % | |
Wurzelbehandlung | 100 % | |
Parodontosebehandlung (Zahnfleischbehandlungen) | 100 % | |
Kieferorthopädie für Kinder (pro Versicherungsfall) | 80 % (max. 2.000 €) | 80 % (max. 2.000 €) |
Kieferorthopädie für Erwachsene bei Unfall | 100 % | |
Aufbissbehelfe und Schienen (z. B. Knirscherschienen) | 100 % | |
Besondere schmerz- und angstlindernde Maßnahmen | max. 250 € / Jahr | max. 250 € / Jahr |
Einschließlich diverser „Hightech-Leistungen“ |
Die Zahnzusatzversicherung: einfach auf den Punkt
- Eine Zahnzusatzversicherung unterstützt Sie finanziell bei einer Zahnbehandlung.
- Eine Absicherung ist sinnvoll, da die gesetzliche Krankenkasse zum Beispiel für Zahnersatz nur eine Grundversorgung übernimmt – für Sie bleibt ein ggf. kostspieliger Eigenanteil übrig.
- Je nach gewähltem Tarif übernimmt die Zahnzusatzversicherung neben den Kosten für Zahnersatz auch Zahnbehandlungen und die professionelle Zahnreinigung.
- Ein Abschluss lohnt sich schon in jungen Jahren, denn in der Zahnzusatzversicherung sind auch Leistungen für Kieferorthopädie oder Fissurenversiegelung für Kinder enthalten.
Behandlungen beim Zahnarzt
Schöne, strahlende Zähne sorgen für einen guten Eindruck, geben uns Selbstbewusstsein und sind ein Zeichen für einen guten, gesunden Lebensstil. Schöne Zähne haben aber auch Ihren Preis. Mit diesen Kosten müssen Sie bei einer Behandlung beim Zahnarzt rechnen:
Welche Behandlungsarten werden von der Zahnzusatzversicherung übernommen?
Zahnersatz
Als Zahnersatz gelten zum Beispiel Brücken oder Kronen, die häufig aus einer Metalllegierung oder Keramik bestehen. Ziel ist es, einen Zahn oder mehrere Zähne wiederherzustellen und zu erhalten. Ein Keramik-Inlay oder Inlays aus Gold schützen einen bereits geschädigten Zahn und halten in den meisten Fällen sehr lange. Veneers und Lumineers sind hauchdünne Keramikschalen, die vom Zahnarzt auf die Zähne aufgeklebt werden.
Zahnerhalt
Beim Zahnerhalt wird ein bereits geschädigter Zahn so vom Zahnarzt behandelt, dass er noch möglichst lange erhalten bleibt. Dazu zählen Füllungen, die es in unterschiedlichen Varianten gibt, z. B. Amalgam, Komposit oder Gold. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Amalgam-Füllungen im Seitenzahnbereich und Komposit (Kunststoff) im Frontzahnbereich komplett.
Zahnprophylaxe
Vorsorge ist der beste Schutz vor Zahnkrankheiten. Grundsätzlich helfen dabei regelmäßiges Zähneputzen und eine gute Reinigung der Zahnzwischenräume. Zusätzlich mindert eine professionelle Zahnreinigung die Gefahr vor Karies, jedoch übernehmen gesetzliche Krankenkassen häufig nur einen Teil der Kosten. Bei Zähnen mit zerklüfteter Oberfläche empfiehlt sich eine Fissurenversiegelung. Dabei werden die Zwischenräume mit einem speziellen Material gefüllt und so die Kariesanfälligkeit verringert.
Zahnbehandlung
Ob Wurzelbehandlung, Parodontose-Behandlung oder Füllung: Die Gründe und der Umfang einer Zahnarzt-Behandlung können vielfältig sein. Gut zu wissen: Wir unterstützen auch besondere schmerz- und angstlindernde Maßnahmen.
Kieferorthopädische Behandlungen
Eine richtige Zahn- und Kieferstellung ist neben der Ästhetik auch sehr wichtig für eine gute Funktion der Kauorgane. Mit herausnehmbaren oder festen Spangen lassen sich Fehlstellungen heutzutage gut behandeln. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Behandlungen der Kieferorthopädie bei Erwachsenen in der Regel nicht. In Folge eines Unfalls sind Sie jedoch mit unserer Zahnversicherung bestens abgesichert.
Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung
Gesetzlich Versicherte erhalten von ihrer Krankenkasse für Zahnersatz nur einen „Festkostenzuschuss“ von 60, 70 oder 75 % (je nach Pflege ihres Bonusheftes) der sogenannten Regelversorgung. Eine Regelversorgung bedeutet Grundversorgung, sprich die einfachste und meist günstigste Versorgung Ihrer Zähne. Mehrkosten für eine höherwertigere Behandlung müssen Sie selbst tragen. Diese Kosten können bis in den drei- bis vierstelligen Bereich ansteigen. Die Beteiligung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bleibt hingegen gleich.
Hier ein Rechenbeispiel: Die Kosten für eine Brücke aus Nicht-Edelmetall, für einen fehlenden Zahn im Seitenzahnbereich, betragen bei der Grundversorgung ca. 750 €. Der Zuschuss Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse für diesen Zahnersatz beträgt 450 € (60 %). Den restlichen Betrag zahlen Sie aus eigener Tasche.
Wenn Sie aber höherwertigen Zahnersatz wünschen, wie z. B. eine Keramik-Brücke oder sogar ein Implantat, erhöht sich Ihr Eigenanteil deutlich. Denn der Zuschuss bleibt gleich, die Gesamtkosten hingegen können auf ca. 1.500 € oder 3.500 € steigen.
Wir übernehmen je nach gewähltem Tarif 80 / 90 % (je nach Pflege Ihres Bonusheftes) oder 100 % aller Zahnarztkosten für Zahnersatz, abzüglich der Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Angefangen von der klassischen Krone bis hin zu hochwertigen Implantaten.
Wählen Sie einfach unseren Komfort-Schutz (E-ZI) mit 80 / 90 % Erstattung oder unseren Premium-Tarif (E-ZP) mit 100 % Erstattung.
Zusätzlich bieten wir Ihnen einen Zusatzschutz an – unsere Zahnbehandlung Plus (E-ZB). Hier erstatten wir Ihnen auch Ihre anfallenden Kosten für Zahnbehandlungen, zum Beispiel für professionelle Zahnreinigung. So genießen Sie einen Rundumschutz zu einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Eine detaillierte Gegenüberstellung unserer Tarife finden Sie in unserer ausführlichen Leistungstabelle auf dieser Seite.
Die Abkürzung GOÄ steht für die Gebührenordnung für Ärzte. Sie gibt die Mindest- und Höchstsätze vor, auf der Ärzte ihre medizinischen Leistungen mit Privatpatienten abrechnen können.
Die Abkürzung GOZ steht für Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie regelt die Vergütung von zahnärztlichen Leistungen. Über die GOZ werden alle zahnmedizinischen Leistungen abgerechnet, die nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können.
Eine Zahnzusatzversicherung bieten wir an, ...
- … ab Geburt bis zu einem Alter von 74 Jahren
- … wenn die zu versichernde Person gesetzlich krankenversichert ist und noch keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat
- … wenn der versichernden Person keine bzw. nicht mehr als 3 Zähne fehlen oder keine bzw. nicht mehr als 5 Zähne ersetzt wurden (gilt nicht für Milch- und Weisheitszähne)
Ja, unsere Zahnzusatz-Tarife können auch bei wenigen fehlenden Zähnen abgeschlossen werden. Ggf. müssen wir für die ersten vier Kalenderjahre eine individuelle Zahnstaffel vereinbaren. Sollte die Anzahl der fehlenden Zähne größer als drei sein, so ist ein Abschluss nicht mehr möglich.
Bei der Antragstellung ist es wichtig, dass Ihre Zähne gesund sind. Sobald eine zahnärztliche / kieferorthopädische Behandlung notwendig ist oder Ihr Zahnarzt eine Erkrankung im Zahnbereich diagnostiziert, eine Behandlung angeraten oder bereits einen Heil- und Kostenplan erstellt hat, ist ein Abschluss bis zum Behandlungsende nicht möglich.
Daher empfehlen wir Ihnen: Schließen Sie eine private Zusatzversicherung ab, solange Ihre Zähne noch gesund sind. So genießen Sie frühzeitig umfassenden Versicherungsschutz und schützen sich vor hohen Zahnarztkosten. Vor allem im zunehmenden Alter.
Die EUROPA Zahnzusatzversicherung hat jeweils für beide Tarife eine Zahnstaffel, die den Erstattungsbetrag für die ersten vier Jahre begrenzt:
Komfort-Schutz (E-ZI) | Premium-Schutz (E-ZP) |
---|---|
1.200 Euro im ersten Kalenderjahr | 1.500 Euro im ersten Kalenderjahr |
2.400 Euro in den ersten 2 Kalenderjahren | 3.000 Euro in den ersten 2 Kalenderjahren |
3.600 Euro in den ersten 3 Kalenderjahren | 4.500 Euro in den ersten 3 Kalenderjahren |
4.800 Euro in den ersten 4 Kalenderjahren | 6.000 Euro in den ersten 4 Kalenderjahren |
Die Begrenzung entfällt bei Unfällen. Der Zusatzschutz für Zahnbehandlungen (E-ZB) ist nicht davon betroffen.
Ja – die Mindestvertragsdauer unserer Zahnzusatzversicherung beträgt zwei Jahre.
Ja – Ihre Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Versicherungsjahresende nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.
Am einfachsten reichen Sie uns Ihre Rechnung oder den Heil- und Kostenplan online ein: Schadenmeldung Zahnzusatzversicherung
Alternativ erreichen Sie uns
per Post:
EUROPA Versicherung
Serviceteam Leistung
Piusstr. 137
50595 Köln
per Telefon: 0221 5737 - 585
per Fax: 0221 5737 - 445
per E-Mail: krankenleistung@europa.de
Ja – Sie können Ihre Zahnzusatzversicherung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen. Der jährliche Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen beträgt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer 1.900 € und für Selbstständige 2.800 €.