Eine Frau sitzt im geöffneten Kofferraum ihres Autos.

Kfz-Versicherung

  • Absicherung für Autos, E-Autos, Motorräder, E-Motorräder und Wohnmobile
  • Ausgezeichnet von Stiftung Warentest (Test: 11.11.2025)
  • Individuelles Angebot anfordern oder direkt online absichern

Ob 2 oder 4 Räder, ob Verbrenner oder Elektro: Hier gibt es die passende Versicherung für Ihr Fahrzeug!

Versicherung für Autos

Zahlreiche Spar­möglichkeiten beim Beitrag und eine zuverlässige Schaden­regulierung.

Versicherung für E-Autos

Umfangreiche Leis­tungen zum günstigen Beitrag, speziell für die Bedürf­nisse von Elektro- und Hybrid­fahrzeugen.

Reparatur­kosten­versicherung

Werkstattkosten werden kalkulierbar: Eine Reparatur­kosten­versicherung ist jederzeit abschließbar.

Versicherung für Motorräder

Mehr drin für Ihr Motor­rad: Profitieren Sie von Top-Leistungen und schneller Schaden­regulierung.

Versicherung für E-Motor­räder

Elektro- und Hybrid-Krafträder stellen besondere Anforde­rungen an den Versicherungs­schutz.

Versicherung für Wohn­mobile und Camper

Umfang­reiche Leis­tungen, zum Beispiel sind Dachzelte, Vor­zelte und Markisen beitrags­frei mitversichert!

Welche Kfz-Versicherung brauche ich?

Ob Auto, E-Auto, Motorrad, E-Motorrad oder Wohnmobil – für jedes Fahrzeug gibt es die passende Absicherung. Welcher Schutz für Sie sinnvoll ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.

Neben dem Fahrzeugtyp spielt der gewünschte Versicherungsumfang eine Rolle. Reicht Ihnen eine „Grundabsicherung“, also die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung? Oder möchten Sie auch Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug abdecken? Dann ist eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung die richtige Wahl. Als Entscheidungshilfe kann Ihnen der Fahrzeugwert dienen. Als Faustformel gilt: Je neuer und wertvoller Ihr Fahrzeug, desto eher sollten Sie sich für eine Vollkasko entscheiden. 

Elektrofahrzeuge, Motorräder oder Wohnmobile haben darüber hinaus spezifische Anforderungen an den Versicherungsschutz – von der Absicherung der Ladeinfrastruktur bis hin zu saisonalen Tarifen. Mit Zusatzbausteinen können Sie Ihren Versicherungsschutz erweitern. So lohnt sich beispielsweise ein Kfz-Schutzbrief, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug ins europäische Ausland verreisen.

Wählen Sie Ihr Fahrzeug und den passenden Schutz aus!

 

Die verschiedenen Arten der Kfz-Versicherung: Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko

Wie der Name schon sagt, ist die Kfz-Haftpflicht­versicherung in Deutschland eine Pflicht­versicherung. Wenn Sie mit Ihrem Auto im öffentlichen Straßen­verkehr fahren wollen, müssen Sie diese Versicherung auf jeden Fall haben. Die Kfz-Haftpflicht deckt alle Personen- und Sach­schäden ab, die Sie anderen Verkehrs­teilnehmern durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügen. Sie kommt also zum Beispiel für den Schaden am Fahrzeug des Unfall­gegners auf, aber auch, wenn sich jemand durch einen Unfall mit Ihrem Fahr­zeug verletzt. Darüber hinaus wehrt die Kfz-Haftpflicht­versicherung auch unberechtigte Ansprüche Dritter gegen Sie ab.

Schäden an Ihrem eigenen Fahr­zeug sichern Sie mit einer Kasko­versicherung ab (Teilkasko- oder Vollkasko­versicherung). Gerade bei neuen oder wertvollen Fahr­zeugen lohnt sich diese erweiterte Sicherheit.

Unsere Teilkasko­versicherung übernimmt die Kosten, wenn Ihr Fahrzeug wegen der folgenden Gefahren beschädigt oder zerstört wird:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl und Raub
  • unmittelbare Ein­wirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Schäden durch Schnee- und Dachlawinen sowie Erdrutsch, Erdfall, Erdeben und Vulkan­ausbruch(Komfort-Schutz)
  • Zusammen­stoß mit Tieren aller Art (Komfort-Schutz)
  • Glas­schäden im Komfort-Schutz inkl. Kosten­ersatz für Leucht­mittel, Reinigungs­kosten sowie für Vignette / Umwelt­plakette bis 100 €
  • Schäden der Verkabelung durch Kurz­schluss (Schmor­schäden) inkl. Folge­schäden an angrenzenden Aggregaten bis 20.000 € (Komfort-Schutz)
  • Tier­bisse inklusive Folge­schäden bis 20.000 € (Komfort-Schutz)


Bei Total­schaden, Zerstörung und Verlust ersetzen wir Ihnen Ihr Fahrzeug vollständig zum Neu­preis (im Komfort-Schutz bis 24 Monate, im Basis-Schutz bis 3 Monate nach der Erst­zulassung), wenn Sie der Erst­besitzer sind. Bei jungen Gebraucht­wagen (bei Erwerb max. 48 Monate alt) zahlen wir im Komfort-Schutz bis 24 Monate nach dem Erwerb den Kauf­wert. Ansonsten erstatten wir den Wieder­beschaffungs­wert des Fahrzeugs oder seiner Teile, also den Kauf­preis für ein gleich­wertiges gebrauchtes Fahr­zeug oder gleichwertige Teile.

Die Vollkasko­versicherung umfasst alle Leistungen der Teilkasko­versicherung. Zusätzlich sind auch Schäden versichert, die durch Eigen­verschulden oder durch einen Dritten entstanden sind:

  • selbst verschuldete Unfall­schäden
  • Vandalismus
  • Beschädigung durch unbekannte Dritte, auch Fahrer­flucht
  • Brems-, Betriebs- und reine Bruch­schäden (Komfort-Schutz)
  • Schäden beim Transport auf einem Schiff - Havarie-Schäden (Komfort-Schutz)
  • Schäden am Akkumulator bei Elektro-/Hybrid-Pkw (Komfort-Schutz)


Bei Total­schaden, Zerstörung und Verlust ersetzen wir Ihnen Ihr Fahrzeug vollständig zum Neu­preis (im Komfort-Schutz bis 24 Monate, im Basis-Schutz bis 3 Monate nach der Erst­zulassung), wenn Sie der Erst­besitzer sind. Bei jungen Gebraucht­wagen (bei Erwerb max. 48 Monate alt) zahlen wir im Komfort-Schutz bis 24 Monate nach dem Erwerb den Kauf­wert. Ansonsten erstatten wir den Wieder­beschaffungs­wert des Fahr­zeugs oder seiner Teile, also den Kauf­preis für ein gleich­wertiges gebrauchtes Fahr­zeug oder gleichwertige Teile.

Berechnen Sie mit wenigen Klicks den Beitrag für Ihre Kfz-Versicherung

Versicherung für Autos

Versicherung für E-Autos

Versicherung für Wohn­mobile und Camper

Versicherung für Motorräder

Versicherung für E-Motor­räder

Unsere Kfz-Versicherung: ausgezeichnet von Stiftung Warentest

Die EUROPA Kfz-Versicherung von Stiftung Warentest mit „Beitragsniveau: Weit besser als der Durchschnitt“ ausgezeichnet (Test: 11.11.2025).

Noch unsicher? Wir sind gerne für Sie da!

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Häufige Fragen zur Kfz-Versicherung

Die Kosten für eine Kfz-Versicherung hängen von vielen Faktoren ab, z. B. dem Fahrzeugtyp oder dem Automodell. Aber auch wo Sie wohnen hat einen Einfluss auf den Beitrag. Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist daher nicht möglich.

Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre bisherige Autoversicherung zu kündigen:

Reguläre Kündigung zum Vertragsablauf:
Zum Vertragsablauf (meist 01.01. des Folgejahres) können Sie Ihre Kfz-Versicherung ordentlich kündigen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Sofortige Kündigung bei Vertragsänderung:
Über Beitragserhöhungen muss Sie der Versicherer mindestens einen Monat vor Inkrafttreten informieren. Dann haben Sie vier Wochen Zeit zu kündigen. Das gilt auch, wenn in Ihrem Vertrag die Einstufungen in Typ- oder Regionalklassen geändert werden und wenn Sie die Rechnung erst wenige Tage vor Fälligkeit des Beitrages erhalten.

Kauf eines anderen Autos:
Mit Ihrem neuen Wagen können Sie sofort zur EUROPA wechseln. Ihre schadenfreie Zeit übernehmen wir natürlich.

Wichtig: Bitte senden Sie uns vor dem geplanten Versicherungswechsel einen vollständigen Antrag, damit wir rechtzeitig Ihr Straßenverkehrsamt informieren können. Eine Doppelversicherung brauchen Sie nicht zu befürchten: Sollte der bisherige Versicherer die Kündigung ablehnen, heben wir den neuen Vertrag sofort auf.

So wechseln Sie ganz einfach zur EUROPA

1. Kündigen:

  • PDF-Musterkündigungsschreiben ausfüllen
  • Vollständig ausgefülltes Formular ausdrucken
  • Datum und Unterschrift nicht vergessen – Kündigung abschicken

2. Antrag bei EUROPA stellen

  • Über den Tarifrechner Beitrag berechnen
  • Angebot anfordern und unterschrieben zurücksenden oder
  • direkt online abschließen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie wird kein Fahrzeug zugelassen. Sie deckt alle Sach- und Personenschäden ab, die Sie durch den Gebrauch Ihres Pkw verursachen. Zusätzlich können Sie Schäden am eigenen Fahrzeug mit der Teilkaskoversicherung oder noch umfassender mit einer Vollkaskoversicherung abdecken.

Ja, das ist problemlos möglich. Starten Sie einfach den Tarifrechner und in wenigen Minuten sind Sie abgesichert.

Die Schadenfreiheitsklasse (auch häufig als SF-Klasse abgekürzt) gibt die Anzahl der schadenfreien Jahre an. Ihre persönliche Schadenfreiheitsklasse finden Sie auf der Beitragsrechnung Ihres aktuellen Versicherers. In der nachstehenden Tabelle finden Sie den Beitragssatz Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Bitte beachten Sie, dass wir – wie viele andere Versicherer – Sondereinstufungen nicht übernehmen!

Dauer des schadenfreien ununterbrochenen VerlaufsBeitragssatz in %
in KalenderjahrenSF-KlasseHaftpflichtVollkasko
50SF501616
49SF491717
48SF481717
47SF471717
46SF461717
45SF 451817
44SF 441818
43SF 431818
42SF 421818
41SF 411818
40SF 401919
39SF 391919
38SF 381919
37SF 371919
36SF 362020
35SF 352020
34SF 342020
33SF 332020
32SF 322121
31SF 312121
30SF 302121
29SF 292222
28SF 282222
27SF 272323
26SF 262323
25SF 252323
24SF 242424
23SF 232424
22SF 222525
21SF 212626
20SF 202626
19SF 192726
18SF 182827
17SF 172827
16SF 162928
15SF 153029
14SF 143129
13SF 133230
12SF 123331
11SF 113532
10SF 103633
9SF 93834
8SF 84035
7SF 74236
6SF 64437
5SF 54739
4SF 45040
3SF 35442
2SF 25844
1SF 16547
 SF 1/28055
 S110-
 011070
 M15090

Tabelle: Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze.

Selbstverständlich bleibt Ihnen bei EUROPA Ihre Schadenfreiheitsklasse erhalten. Wir fordern die schadenfreie Zeit einfach vom bisherigen Versicherer ab – sie ist maßgeblich für unsere Beitragsberechnung. So können Sie sofort nach dem Wechsel von unseren preiswerten Tarifen profitieren.
Bitte beachten Sie, dass wir – wie viele andere Versicherer – Sondereinstufungen nicht übernehmen!

Wir berücksichtigen auch im EWR-Ausland ausgestellte Bescheinigungen über den Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflichtversicherung entsprechend unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Voraussetzung ist, dass die Schadenverlaufsbescheinigung dem von der EU-Kommission vorgesehenen Muster entspricht.

Ja, unter bestimmten Voraus­setzungen können Sie sich den Schaden­freiheits­rabatt von einer anderen Person übertragen lassen. Gerne erstellen wir Ihnen dafür einen persönlichen Vor­schlag: 0221 5737 853. Ein Online­abschluss ist in diesem Fall leider nicht möglich.

Wissenswertes zur Kfz-Versicherung

In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr zum Thema „Kfz-Versicherung“.

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