Kfz-Zulassung leicht gemacht: Das müssen Sie beachten
Ob 2 oder 4 Räder, ob Verbrenner oder Elektro: Hier gibt es die passende Versicherung für Ihr Fahrzeug!
Welche Kfz-Versicherung brauche ich?
Ob Auto, E-Auto, Motorrad, E-Motorrad oder Wohnmobil – für jedes Fahrzeug gibt es die passende Absicherung. Welcher Schutz für Sie sinnvoll ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
Neben dem Fahrzeugtyp spielt der gewünschte Versicherungsumfang eine Rolle. Reicht Ihnen eine „Grundabsicherung“, also die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung? Oder möchten Sie auch Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug abdecken? Dann ist eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung die richtige Wahl. Als Entscheidungshilfe kann Ihnen der Fahrzeugwert dienen. Als Faustformel gilt: Je neuer und wertvoller Ihr Fahrzeug, desto eher sollten Sie sich für eine Vollkasko entscheiden.
Elektrofahrzeuge, Motorräder oder Wohnmobile haben darüber hinaus spezifische Anforderungen an den Versicherungsschutz – von der Absicherung der Ladeinfrastruktur bis hin zu saisonalen Tarifen. Mit Zusatzbausteinen können Sie Ihren Versicherungsschutz erweitern. So lohnt sich beispielsweise ein Kfz-Schutzbrief, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug ins europäische Ausland verreisen.
Wählen Sie Ihr Fahrzeug und den passenden Schutz aus!
Die verschiedenen Arten der Kfz-Versicherung: Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko
Wie der Name schon sagt, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland eine Pflichtversicherung. Wenn Sie mit Ihrem Auto im öffentlichen Straßenverkehr fahren wollen, müssen Sie diese Versicherung auf jeden Fall haben. Die Kfz-Haftpflicht deckt alle Personen- und Sachschäden ab, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügen. Sie kommt also zum Beispiel für den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners auf, aber auch, wenn sich jemand durch einen Unfall mit Ihrem Fahrzeug verletzt. Darüber hinaus wehrt die Kfz-Haftpflichtversicherung auch unberechtigte Ansprüche Dritter gegen Sie ab.
Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug sichern Sie mit einer Kaskoversicherung ab (Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung). Gerade bei neuen oder wertvollen Fahrzeugen lohnt sich diese erweiterte Sicherheit.
Unsere Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten, wenn Ihr Fahrzeug wegen der folgenden Gefahren beschädigt oder zerstört wird:
- Brand oder Explosion
- Diebstahl und Raub
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Schäden durch Schnee- und Dachlawinen sowie Erdrutsch, Erdfall, Erdeben und Vulkanausbruch(Komfort-Schutz)
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art (Komfort-Schutz)
- Glasschäden im Komfort-Schutz inkl. Kostenersatz für Leuchtmittel, Reinigungskosten sowie für Vignette / Umweltplakette bis 100 €
- Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden) inkl. Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten bis 20.000 € (Komfort-Schutz)
- Tierbisse inklusive Folgeschäden bis 20.000 € (Komfort-Schutz)
Bei Totalschaden, Zerstörung und Verlust ersetzen wir Ihnen Ihr Fahrzeug vollständig zum Neupreis (im Komfort-Schutz bis 24 Monate, im Basis-Schutz bis 3 Monate nach der Erstzulassung), wenn Sie der Erstbesitzer sind. Bei jungen Gebrauchtwagen (bei Erwerb max. 48 Monate alt) zahlen wir im Komfort-Schutz bis 24 Monate nach dem Erwerb den Kaufwert. Ansonsten erstatten wir den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs oder seiner Teile, also den Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile.
Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Leistungen der Teilkaskoversicherung. Zusätzlich sind auch Schäden versichert, die durch Eigenverschulden oder durch einen Dritten entstanden sind:
- selbst verschuldete Unfallschäden
- Vandalismus
- Beschädigung durch unbekannte Dritte, auch Fahrerflucht
- Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden (Komfort-Schutz)
- Schäden beim Transport auf einem Schiff - Havarie-Schäden (Komfort-Schutz)
- Schäden am Akkumulator bei Elektro-/Hybrid-Pkw (Komfort-Schutz)
Bei Totalschaden, Zerstörung und Verlust ersetzen wir Ihnen Ihr Fahrzeug vollständig zum Neupreis (im Komfort-Schutz bis 24 Monate, im Basis-Schutz bis 3 Monate nach der Erstzulassung), wenn Sie der Erstbesitzer sind. Bei jungen Gebrauchtwagen (bei Erwerb max. 48 Monate alt) zahlen wir im Komfort-Schutz bis 24 Monate nach dem Erwerb den Kaufwert. Ansonsten erstatten wir den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs oder seiner Teile, also den Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile.
Berechnen Sie mit wenigen Klicks den Beitrag für Ihre Kfz-Versicherung
Unsere Kfz-Versicherung: ausgezeichnet von Stiftung Warentest
Die EUROPA Kfz-Versicherung von Stiftung Warentest mit „Beitragsniveau: Weit besser als der Durchschnitt“ ausgezeichnet (Test: 11.11.2025).
Noch unsicher? Wir sind gerne für Sie da!
Häufige Fragen zur Kfz-Versicherung
Die Kosten für eine Kfz-Versicherung hängen von vielen Faktoren ab, z. B. dem Fahrzeugtyp oder dem Automodell. Aber auch wo Sie wohnen hat einen Einfluss auf den Beitrag. Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist daher nicht möglich.
Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre bisherige Autoversicherung zu kündigen:
Reguläre Kündigung zum Vertragsablauf:
Zum Vertragsablauf (meist 01.01. des Folgejahres) können Sie Ihre Kfz-Versicherung ordentlich kündigen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Sofortige Kündigung bei Vertragsänderung:
Über Beitragserhöhungen muss Sie der Versicherer mindestens einen Monat vor Inkrafttreten informieren. Dann haben Sie vier Wochen Zeit zu kündigen. Das gilt auch, wenn in Ihrem Vertrag die Einstufungen in Typ- oder Regionalklassen geändert werden und wenn Sie die Rechnung erst wenige Tage vor Fälligkeit des Beitrages erhalten.
Kauf eines anderen Autos:
Mit Ihrem neuen Wagen können Sie sofort zur EUROPA wechseln. Ihre schadenfreie Zeit übernehmen wir natürlich.
Wichtig: Bitte senden Sie uns vor dem geplanten Versicherungswechsel einen vollständigen Antrag, damit wir rechtzeitig Ihr Straßenverkehrsamt informieren können. Eine Doppelversicherung brauchen Sie nicht zu befürchten: Sollte der bisherige Versicherer die Kündigung ablehnen, heben wir den neuen Vertrag sofort auf.
So wechseln Sie ganz einfach zur EUROPA
1. Kündigen:
- PDF-Musterkündigungsschreiben ausfüllen
- Vollständig ausgefülltes Formular ausdrucken
- Datum und Unterschrift nicht vergessen – Kündigung abschicken
2. Antrag bei EUROPA stellen
- Über den Tarifrechner Beitrag berechnen
- Angebot anfordern und unterschrieben zurücksenden oder
- direkt online abschließen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie wird kein Fahrzeug zugelassen. Sie deckt alle Sach- und Personenschäden ab, die Sie durch den Gebrauch Ihres Pkw verursachen. Zusätzlich können Sie Schäden am eigenen Fahrzeug mit der Teilkaskoversicherung oder noch umfassender mit einer Vollkaskoversicherung abdecken.
Ja, das ist problemlos möglich. Starten Sie einfach den Tarifrechner und in wenigen Minuten sind Sie abgesichert.
Die Schadenfreiheitsklasse (auch häufig als SF-Klasse abgekürzt) gibt die Anzahl der schadenfreien Jahre an. Ihre persönliche Schadenfreiheitsklasse finden Sie auf der Beitragsrechnung Ihres aktuellen Versicherers. In der nachstehenden Tabelle finden Sie den Beitragssatz Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Bitte beachten Sie, dass wir – wie viele andere Versicherer – Sondereinstufungen nicht übernehmen!
| Dauer des schadenfreien ununterbrochenen Verlaufs | Beitragssatz in % | ||
|---|---|---|---|
| in Kalenderjahren | SF-Klasse | Haftpflicht | Vollkasko |
| 50 | SF50 | 16 | 16 |
| 49 | SF49 | 17 | 17 |
| 48 | SF48 | 17 | 17 |
| 47 | SF47 | 17 | 17 |
| 46 | SF46 | 17 | 17 |
| 45 | SF 45 | 18 | 17 |
| 44 | SF 44 | 18 | 18 |
| 43 | SF 43 | 18 | 18 |
| 42 | SF 42 | 18 | 18 |
| 41 | SF 41 | 18 | 18 |
| 40 | SF 40 | 19 | 19 |
| 39 | SF 39 | 19 | 19 |
| 38 | SF 38 | 19 | 19 |
| 37 | SF 37 | 19 | 19 |
| 36 | SF 36 | 20 | 20 |
| 35 | SF 35 | 20 | 20 |
| 34 | SF 34 | 20 | 20 |
| 33 | SF 33 | 20 | 20 |
| 32 | SF 32 | 21 | 21 |
| 31 | SF 31 | 21 | 21 |
| 30 | SF 30 | 21 | 21 |
| 29 | SF 29 | 22 | 22 |
| 28 | SF 28 | 22 | 22 |
| 27 | SF 27 | 23 | 23 |
| 26 | SF 26 | 23 | 23 |
| 25 | SF 25 | 23 | 23 |
| 24 | SF 24 | 24 | 24 |
| 23 | SF 23 | 24 | 24 |
| 22 | SF 22 | 25 | 25 |
| 21 | SF 21 | 26 | 26 |
| 20 | SF 20 | 26 | 26 |
| 19 | SF 19 | 27 | 26 |
| 18 | SF 18 | 28 | 27 |
| 17 | SF 17 | 28 | 27 |
| 16 | SF 16 | 29 | 28 |
| 15 | SF 15 | 30 | 29 |
| 14 | SF 14 | 31 | 29 |
| 13 | SF 13 | 32 | 30 |
| 12 | SF 12 | 33 | 31 |
| 11 | SF 11 | 35 | 32 |
| 10 | SF 10 | 36 | 33 |
| 9 | SF 9 | 38 | 34 |
| 8 | SF 8 | 40 | 35 |
| 7 | SF 7 | 42 | 36 |
| 6 | SF 6 | 44 | 37 |
| 5 | SF 5 | 47 | 39 |
| 4 | SF 4 | 50 | 40 |
| 3 | SF 3 | 54 | 42 |
| 2 | SF 2 | 58 | 44 |
| 1 | SF 1 | 65 | 47 |
| SF 1/2 | 80 | 55 | |
| S | 110 | - | |
| 0 | 110 | 70 | |
| M | 150 | 90 | |
Tabelle: Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze.
Selbstverständlich bleibt Ihnen bei EUROPA Ihre Schadenfreiheitsklasse erhalten. Wir fordern die schadenfreie Zeit einfach vom bisherigen Versicherer ab – sie ist maßgeblich für unsere Beitragsberechnung. So können Sie sofort nach dem Wechsel von unseren preiswerten Tarifen profitieren.
Bitte beachten Sie, dass wir – wie viele andere Versicherer – Sondereinstufungen nicht übernehmen!
Wir berücksichtigen auch im EWR-Ausland ausgestellte Bescheinigungen über den Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflichtversicherung entsprechend unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Voraussetzung ist, dass die Schadenverlaufsbescheinigung dem von der EU-Kommission vorgesehenen Muster entspricht.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich den Schadenfreiheitsrabatt von einer anderen Person übertragen lassen. Gerne erstellen wir Ihnen dafür einen persönlichen Vorschlag: 0221 5737 853. Ein Onlineabschluss ist in diesem Fall leider nicht möglich.
Wissenswertes zur Kfz-Versicherung
In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr zum Thema „Kfz-Versicherung“.
Fahrzeugschein: Wo steht was?
Auto und Fahrstil: Fit für Herbst und Winter
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