Häufige Service-Themen:
Hier finden Sie eine Übersicht der häufigsten Kundenanliegen und entsprechende Antworten und/oder Hilfestellungen
Änderungen an meinem Vertrag
Hier erhalten Sie Kontaktinformationen zu der jeweiligen Fachabteilung, um Änderungen an oder zu Ihrem Vertrag zu beantragen: Mein Vertrag
Bei Änderungen Ihrer Bankverbindung können Sie folgendes Online-Formular nutzen: Zum Änderungsformular
Bei Änderungen Ihrer Adresse können Sie folgendes Online-Formular nutzen: Zum Änderungsformular
Änderung meiner persönlichen Daten (Name, Adresse, Bankverbindung)
Änderung der Bankverbindung:
Hier können Sie uns die Änderung Ihrer Bankverbindung elektronisch mitteilen: Zum Änderungsformular
Änderung der Anschrift:
Hier können Sie uns die Änderung Ihrer Anschrift elektronisch mitteilen: Zum Änderungsformular
Wechsel des Versicherungsnehmers
Ein Wechsel des Versicherungsnehmers ist grundsätzlich möglich und kann über unser Formular zum Versicherungsnehmerwechsel beantragt werden. Informationen dazu erfragen Sie gerne bei Ihrem Vertriebspartner oder über unser Kontaktformular.
Antrag und/oder sonstige Unterlagen einreichen
Hier erhalten Sie Kontaktinformationen zu der jeweiligen Fachabteilung, um Ihren Antrag und/oder Unterlagen einzureichen: Mein Vertrag
Schaden oder Leistungsfall melden
Sie möchten uns einen Schaden oder einen Leistungsfall melden? Hier gelangen Sie direkt zu der Übersichtsseite inkl. aller Formulare, um die Meldung vorzunehmen:
SEPA-Lastschriftmandat erteilen bzw. SEPA-Dokument herunterladen
Sie möchten uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen? Hier können Sie das entsprechende Dokument herunterladen: SEPA Lastschriftmandat (PDF)
Beitragsbescheinigung anfordern
Diese können Sie über das Kundenportal, per Kontaktformular, telefonisch oder per Post oder E-Mail (info@europa.de) beantragen.
Ersatz-Versicherungsschein beantragen
Diesen erhalten Sie bei Verlust der Original-Police. Den Verlust Ihres Original-Versicherungsscheins können Sie uns über das Kundenportal oder über das Onlineformular melden. Nach Zugang der Verlusterklärung übersenden wir Ihnen einen Ersatz-Versicherungsschein.
eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) anfordern
Wenn Sie eine eVB-Nummer schnell beantragen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Möglichkeit 1: Sie haben noch nicht alle Daten vollständig vorliegen
Lassen Sie sich von unseren qualifizierten Mitarbeitern zum Versicherungsschutz persönlich beraten. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot oder auch mehrere Vorschläge zur Kfz-Versicherung – individuell auf Ihre Wünsche zugeschnitten. Sie erhalten die gewünschten Unterlagen dann direkt per E-Mail zugesendet.
Möglichkeit 2: Sie haben alle Daten vollständig vorliegen
Sie können die elektronische Versicherungsbestätigung über unseren Tarifrechner anfordern. Hierzu benötigen Sie die vollständigen Daten des neuen Fahrzeugs, sowie die gewünschten Daten zum Versicherungsschutz. Wichtig ist, dass Sie bei den Angaben Ihre E-Mail-Adresse eintragen und ein Häkchen bei „Ich benötige eine eVB-Nummer“ setzen, damit Ihnen die eVB-Nummer per E-Mail zugesendet werden kann.
Hier geht's zum Tarifrechner ...
Möglichkeit 3: Sie haben noch keine Daten, möchten aber schon vorab eine eVB-Nummer
Die eVB-Nummer kann auch über ein Anforderungsformular beantragt werden. Bitte geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse an, damit Ihnen die eVB-Nummer direkt per E-Mail zugesendet werden kann.
Nächstgelegene Partnerwerkstatt suchen und finden
Bevor Sie das Fahrzeug einer Werkstatt überlassen, informieren Sie bitte umgehend unsere Schadenabteilung. Wir suchen und informieren die für Sie nächstgelegene Partnerwerkstatt, die sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen wird. Alternativ können Sie eine nahegelegene Partnerwerkstätte auch über folgenden Link suchen: Zur Partnerwerkstatt-Suche
Zulassung eines neu gekauften Fahrzeugs
Wenn Sie ein neu gekauftes Fahrzeug zulassen möchten, benötigen Sie von der Versicherungsseite her die folgenden Unterlagen:
Eine elektronische Versicherungsbestätigung (kurz: eVB-Nummer).
Die eVB-Nummer gilt als Nachweis zum Versicherungsschutz. Innerhalb dieser werden die persönlichen Daten und die Fahrzeugart (Pkw oder Motorrad) an die Zulassungsstelle übermittelt. Die genauen Fahrzeugdaten sind nicht hinterlegt. Die eVB-Nummer ist ab Beantragung für 6 Monate gültig.
Einen Antrag für das zu versichernde Fahrzeug.
Den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).
Ihren Personalausweis (oder einen Pass mit Meldebescheinigung).
Eine gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung und der Abgasuntersuchung.
Eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer.
Überführung eines Fahrzeugs
Für Überführungen oder Probefahrten werden oft die so genannten Kurzzeitkennzeichen eingesetzt, die 5 Tage gültig sind. Wenn Sie Ihr Fahrzeug danach auch bei EUROPA versichern, stellen wir Ihnen gerne die entsprechende Versicherungsbestätigung zur Verfügung.
Der Versicherungsvertrag wird nach erfolgter endgültiger Zulassung um die Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens rückdatiert. Die Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens erfolgt nur noch fahrzeugbezogen, das bedeutet: nach Vorlage der Kfz-Papiere.
Sollten Sie das Fahrzeug später nicht bei EUROPA versichern lassen, stellen wir für die Nutzung des Kurzzeitkennzeichens 90 Euro in Rechnung.
Weitere Informationen und Voraussetzungen für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens erhalten Sie direkt bei der Zulassungsstelle.
Kontaktmöglichkeiten für EUROPA-go Kunden
Die EUROPA-go ist eine Marke der EUROPA Versicherung AG und versteht sich als reiner Online-Kfz-Versicherer.
Kunden haben die Möglichkeit alle wichtigen Änderungen zum Vertrag selber über das Online-Kundenportal durchzuführen. Jederzeit. 24 Stunden am Tag. Eine telefonische Beratung steht Ihnen nicht zur Verfügung (Ausnahme: Telefonischer Service im Schadenfall).
Kontaktmöglichkeiten für EUROPA-go Kunden:
Vertragsbedingungen (AVI) einsehen
Die "Allgemeinen Versicherungsbedingungen" (AVB) wurden Ihnen bei Antragstellung bzw. Zusendung der Police ausgehändigt. Liegen Ihnen die AVB nicht mehr vor, können Sie diese über das Kundenportal einsehen. Alternativ können Sie die AVB per Kontaktformular, telefonisch, per Post oderE-Mail anfordern.
Rückkaufswert/Auszahlungsbetrag oder die Ablaufleistung meines Vertrages einsehen
Den Rückkaufswert/Auszahlungsbetrag oder die Ablaufleistung können Sie ganz bequem über das Kundenportal einsehen. Alternativ entnehmen Sie diese Informationen der letzten Jahresmitteilung. Gerne können Sie uns auch über unser Kontaktformular, per Telefon, Post oder E-Mail (info@europa.de) erreichen.
Bezugsrecht einsehen oder ändern
Welches Bezugsrecht derzeit vereinbart ist, entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsunterlagen oder loggen Sie sich im Kundenportal ein.
Sie können das Bezugsrecht bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen, falls das bestehende Bezugsrecht nicht ausdrücklich als unwiderruflich festgelegt wurde. Für die Änderung eines unwiderruflichen Bezugsrechts bedarf es der Zustimmung der unwiderruflich begünstigten Personen.
Handelt es sich bei Ihrem Vertrag um eine Basis-Rente, ist als Bezugsberechtigter im Ablebensfall der versicherten Person der Ehegatte / Lebenspartner nach LPartG bzw. die kindergeldberechtigten Kinder festgelegt. Eine Änderung des Bezugsrechts zur Basis-Rente ist durch den Gesetzgeber ausgeschlossen. Bei einer abweichenden versicherten Person ist deren Zustimmung notwendig. Bitte verwenden Sie für eine Änderung des Bezugsrechtes das folgende Formular: Formular (PDF)
Ich möchte mich beschweren
Bitte richten Sie Ihre Beschwerde per E-Mail an beschwerde@europa.de
Ich möchte mich nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschweren
Die EUROPA Versicherungen gehören zum Continentale Versicherungsverbund. Wir haben für Sie ein Beschwerdeverfahren gemäß LkSG eingerichtet. Dieses finden Sie unter continentale.de/lksg
Unterstützung bei Zahlungsschwierigkeiten
Informationen zur Unterstützung bei Zahlungsschwierigkeiten erfragen Sie gerne bei Ihrem Vertriebspartner oder über unser Kontaktformular.
Dynamischer Beitrags-Erhöhung widersprechen
Einer dynamischen Erhöhung können Sie formlos über das Kundenportal oder per Kontaktformular, Post oder E-Mail (info@europa.de) widersprechen.
Wie oft Sie dieser widersprechen können, entnehmen Sie bitte den "Allgemeinen Versicherungsbedingungen" Ihres Vertrages.
Ich habe Feedback und/oder einen Verbesserungsvorschlag
Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen uns Ihr Feedback oder Ihren Verbesserungsvorschlag mitzuteilen! Bitte nutzen Sie hierfür die folgende E-Mail-Adresse: info@europa.de
Vertrag kündigen
Für die Kündigung Ihres Vertrags bedarf es einer Erklärung mit Angabe Ihrer Versicherungsnummer, eines Auszahlungskontos (sofern ein Rückkaufswert anfällt) sowie der Zusendung Ihres Versicherungsscheins im Original. Bitte beachten Sie: Lautet das Konto für die Auszahlung auf eine andere Person, also nicht Sie als Versicherungsnehmer, sind wir aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet, Leistungen, die 5.000 Euro übersteigen, dem Finanzamt zu melden. Das Finanzamt entscheidet über eventuell anfallende Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Zudem benötigen wir im Rahmen der von uns durch den Gesetzgeber verlangten Prüfung nach dem Geldwäschegesetz eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses des Zahlungsempfängers. Dazu benötigen wir ebenfalls eine Information über das bestehende Verwandtschaftsverhältnis zwischen Ihnen als Versicherungsnehmer und dem Zahlungsempfänger. Sollten zu Ihrem Vertrag Drittrechte oder ein Zahlungsverbot vorhanden sein, können weitere Unterlagen erforderlich sein. Die für Ihren Vertrag geltenden Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte Ihren "Allgemeinen Versicherungsbedingungen".
Sonstiges
Ob und in welcher Höhe ist eine Erhöhung des Beitrages oder der Leistung möglich?;
Informationen und Voraussetzungen zu einer Erhöhung Ihres Beitrages oder der Leistungen, entnehmen Sie bitte den "Allgemeinen: Vertragsbedingungen" Ihres Vertrages.
Die Erhöhung Ihres Beitrages bzw. Leistung können Sie ganz bequem über das Kundenportal oder alternativ per Post oder E-Mail (leben@europa.de) beantragen.
Kann ich die Beitragszahlung zu meinem Vertrag wieder aufnehmen?;
Verträge mit einem Beginn vor 2005: Die Wiederaufnahme der Beitragszahlung Ihres Vertrages ist in der Regel innerhalb von zwei Jahren möglich.
Verträge mit einem Beginn ab 2005: Die Wiederaufnahme der Beitragszahlung Ihres Vertrages ist in der Regel innerhalb von drei Jahren möglich.
Die Wiederaufnahme kann von einer erneuten Gesundheitsprüfung abhängig sein. Für die Beantragung der Wiederaufnahme informieren Sie uns bitte über das Kundenportal oder das Kontaktformular, per Telefon (0221 5737337), Post oder E-Mail (leben@europa.de).
Ob und in welcher Höhe ist eine Teilentnahme möglich?
Informationen und Voraussetzungen zu einer Teilentnahme des Guthaben Ihres Vertrages, entnehmen Sie bitte den "Allgemeinen Vertragsbedingungen" Ihres Vertrages. Die Teilentnahme können Sie ganz bequem über das Kundenportal oder alternativ per Post oder E-Mail (leben@europa.de) beantragen.
Keine Antwort gefunden / Kontakt
Sie haben eine Frage, auf die Sie hier keine Antwort finden konnten? Hier gelangen Sie zum Kontaktformular, um Ihre Frage gezielt stellen zu können: Kontaktformular
Alternativ erreichen Sie uns auch telefonisch unter 0221 5737-200.
Geschäftszeiten:
Mo. – Fr. 7:00 bis 20:00 Uhr
Sa. 9:00 bis 16:00 Uhr
Ihr persönliches Kundenportal: meineEUROPA
Behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihre Versicherungen und profitieren Sie dabei von zahlreichen Services.
Zum Kundenportal