Was ist das Altersvorsorgedepot?
- Am 1.1.2027 startet das neue Altersvorsorgedepot.
- Durch die staatliche Förderung profitieren Sie von Grund- und Kinderzulagen sowie von Steuervorteilen.
- Die staatlichen Zulagen sind unabhängig von Ihrem Einkommen. Sie richten sich danach, wie viel Sie jährlich in Ihr Altersvorsorgedepot investieren.
- Insgesamt können Sie bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr erhalten. Zusätzlich gibt es bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind. Junge Berufseinsteiger bis 25 Jahre erhalten einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus.
- Das Altersvorsorgedepot wird es in drei Varianten geben: Standarddepot, Altersvorsorgedepot ohne Garantie und Altersvorsorgedepot mit Garantie.
- Die Auszahlung Ihres Kapitals erfolgt im Standardfall als lebenslange Leibrente. Alternativ können Sie auch einen Auszahlungsplan wählen. Dieser läuft dann mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres.
- Gut zu wissen: Eine Riester-Rente können Sie ab dem 1.1.2027 nicht mehr abschließen. Bestehende Verträge können aber unverändert weitergeführt werden. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre bestehende Riester-Rente in ein Altersvorsorgedepot umzuschichten.
Wie wirken sich die staatlichen Zulagen auf Ihr Vermögen aus?
Die Grundzulage und Kinderzulage lohnen sich! Insbesondere über einen längeren Ansparzeitraum profitieren Sie durch den Zinses-Zins-Effekt bei der Reinvestition der Zulagen in Ihrem Altersvorsorgedepot.
In unserem vereinfachten Berechnungsbeispiel werden über einen Zeitraum von 30 Jahre jeden Monat 150 € angespart. Die angenommene Verzinsung beträgt 6 % pro Jahr.
Rechnet sich das Altersvorsorgedepot für Sie?
Mit unserem Förderrechner erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihrer möglichen Förderung und Ihren Vorteilen. Berechnen Sie Ihre individuelle Förderung und sehen Sie, womit Sie künftig rechnen können. Optional können Sie die Förderungen von Riester und Altersvorsorgedepot miteinander vergleichen.
Wie profitieren Sie vom Altersvorsorgedepot?
Bleiben Sie informiert!
Mit unserem Newsletter bleiben Sie über die geplante Rentenreform (AVRG) und die staatliche Förderung auf dem Laufenden. Wir informieren Sie, sobald wir Neuigkeiten zur Rentenreform oder zum Altersvorsorgedepot bei der EUROPA haben. So sind Sie bestens auf den Start im Januar 2027 vorbereitet.
Was spricht für ein Altersvorsorgedepot bei der EUROPA?
Jahrzehntelange Erfahrung
Als erfolgreicher Anbieter von Lebens- und Sachversicherungen steht die EUROPA seit mehreren Jahrzehnten für Leistungsstärke zum günstigen Preis.
Ausgezeichnete Altersvorsorge
Im April 2026 wurde die EUROPA zum vierten Mal in Folge als „Gesamtsieger Altersvorsorge“ ausgezeichnet. Verliehen wird der Preis durch den Fernsehsender n-tv, das Deutsche Institut für Service-Qualität sowie die Ratingagentur Franke und Bornberg. Auch die private Rentenversicherung und die Basisrente der EUROPA werden regelmäßig in unabhängigen Tests ausgezeichnet.
Niedrigste Verwaltungskostenquote
Die EUROPA hat die niedrigste Verwaltungskostenquote aller Lebensversicherer in Deutschland (map-report Nr. 941 / 2025). So sind wir in der Lage, besonders günstige Vorsorgeprodukte anzubieten.
Finanzielle Stabilität
Wir setzen auf Stabilität und solides Wirtschaften, was zu einer hohen Rentabilität und Wirtschaftlichkeit führt. Die Finanzstärke der EUROPA wird immer wieder in unabhängigen Tests überprüft und ausgezeichnet. So vergab die Ratingagentur Morgen & Morgen für die bilanzielle Stabilität der EUROPA Lebensversicherung die Höchstnote: 5 von 5 Sterne (M&M Rating LV-Unternehmen 10/2025).
Große Auswahl an ETFs und Fonds
Wählen Sie aus über 40 ETFs und Fonds Ihre Favoriten für die Altersvorsorge – auch nachhaltige Investments und aktive ETFs sind möglich.
Ein Rechenbeispiel zum Altersvorsorgedepot
Sie investieren monatlich 150 € in Ihr Altersvorsorgedepot. Im Jahr zahlen Sie also 1.800 € in Ihr Depot ein (12 Monate x 150 €).
Die 1.800 € werden staatlich gefördert:
360 € mit 50 % Förderung = 180 €
1.440 € mit 25 % Förderung = 360 €
Insgesamt erhalten Sie 540 € Grundzulage.
Wenn Sie ein Kind haben, erhalten Sie zusätzlich 100 % Förderung auf die ersten 300 € – also 300 €.
Aus den eingezahlten 1.800 € werden also 2.340 €, bzw. 2.640 € wenn Sie ein Kind haben. Die Wertentwicklung Ihres Depots ist dabei nicht berücksichtigt.
AVRG: Welche drei Möglichkeiten für ein Altersvorsorgedepot wird es geben?
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
Das neue Altersvorsorgedepot reformiert die private Altersvorsorge in Deutschland. Es ist ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt, mit dem die Beiträge am Kapitalmarkt angelegt werden. Während einer Ansparphase zahlen Sie Geld in Ihr Depot ein, um es in Fonds, ETFs oder Anleihen zu investieren. Im Ruhestand startet die Auszahlphase, in der Ihr angespartes Kapital monatlich ausbezahlt wird. Der Staat fördert dieses Vorsorgemodell mit Grund- und Kinderzulagen.
Das neue Altersvorsorgedepot startet zum 1.1.2027.
Die staatliche Förderung können grundsätzlich viele Personengruppen nutzen. Dazu gehören insbesondere:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Eltern
- Beamtinnen und Beamte
- Selbstständig Erwerbstätige mit entsprechenden steuerlich relevanten Einkünften
- Selbstständige Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, auch wenn keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht
- Ehepartner förderberechtigter Personen
Weitere Informationen zum förderberechtigten Personenkreis finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
Das Altersvorsorgedepot wird es in drei Varianten geben.
1. Standarddepot: Dieses staatlich festgelegte Produkt muss jeder Anbieter im Programm haben - egal ob Versicherung, Bank oder Neobroker. Die Effektivkosten dieses Depots sind auf maximal 1 % gedeckelt. Das Standarddepot wird zwei Wertpapiere mit unterschiedlichen Risikoklassen enthalten. Sie können dann entscheiden, in welcher Verteilung sie die beiden Wertpapiere in Ihr Depot aufnehmen wollen. Wichtig zu wissen: Das Standarddepot bietet Ihnen keine Kapitalgarantie!
2. Altersvorsorgedepot ohne Garantie: Sie entscheiden selber über die Anzahl und Auswahl der Wertpapiere. Welche ETFs, Fonds und ggf. Anleihen Sie wählen können, steht aber noch nicht fest. Durch die größere Auswahl an Wertpapieren haben Sie auch höhere Renditechancen als beim Standarddepot. Allerdings steigen damit auch die Risiken. Auch beim Altersvorsorgedepot ohne Garantie haben Sie keine Kapitalgarantie.
3. Altersvorsorgedepot mit Garantie: Sie legen fest, ob Sie für 80 % oder 100 % Ihrer eingezahlten Beiträge eine Kapitalgarantie möchten. Dieses „Sicherheitsnetz“ geht allerdings zulasten der Renditenchancen.
Ihr Guthaben im Altersvorsorgedepot soll in erster Linie dazu dienen, eine mögliche Rentenlücke zu schließen. Eine vorzeitige Beitragsentnahme wird zwar möglich sein, allerdings müssen Sie dann Förderungen und Steuervorteile zurückzahlen.
Nach den neuen Regelungen haben Sie zwei Möglichkeiten, Ihr Guthaben im Alter zu nutzen:
- Lebenslange Rente: Sie erhalten jeden Monat eine Rente, solange Sie leben. Damit haben Sie die Sicherheit, auch im hohen Alter über ein regelmäßiges Einkommen zu verfügen.
- Auszahlungsplan: Ihr Guthaben wird über einen festgelegten Zeitraum in regelmäßigen Raten ausgezahlt. Der Auszahlungsplan läuft mindestens bis zu Ihrem 85. Lebensjahr und kann auch darüber hinaus vereinbart werden. Eine gesetzliche Höchstgrenze für die Laufzeit gibt es nicht.
Bei beiden Varianten können Sie sich zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 % Ihres Guthabens auf einmal auszahlen lassen.
Kurz gesagt: Die lebenslange Rente bietet Ihnen die Sicherheit einer Zahlung bis ans Lebensende. Beim Auszahlungsplan endet die Auszahlung dagegen nach dem vereinbarten Zeitraum.
Ihr Guthaben ist grundsätzlich vererbbar. Für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder gilt: Wird das Guthaben auf den eigenen Altersvorsorgevertrag des Partners/Kindes übertragen, bleibt die Förderung erhalten. In diesem Fall wird nichts von der Förderung abgezogen.
Wenn Sie sich bereits in der Rentenphase befinden, hängt es von der gewählten Auszahlungsform ab. Bei einer lebenslangen Rente enden die Zahlungen grundsätzlich mit Ihrem Tod. Sie können jedoch von Beginn an eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren vereinbaren. Verstirbt die versicherte Person innerhalb dieser Zeit, wird die Rente bis zum Ende der vereinbarten Garantiezeit an die Hinterbliebenen weitergezahlt.
Wird die Leistung bei Tod nicht an einen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder kindergeldberechtigte Kinder ausbezahlt, müssen Ihre Erben die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile grundsätzlich zurückzahlen.
Ja. Auch beim neuen Altersvorsorgeprodukt ist der geförderte Teil Ihres Guthabens während der Ansparphase gesetzlich geschützt. Das mit Zulagen und Steuervorteilen aufgebaute Guthaben einschließlich der daraus entstandenen Erträge kann grundsätzlich nicht gepfändet werden und fällt auch bei einer Insolvenz nicht an die Gläubiger. Der Schutz gilt für private und geschäftliche Schulden.
Nicht geschützt ist der Teil, den Sie zusätzlich über den geförderten Betrag hinaus einzahlen. Wichtig: Der Schutz gilt, solange das Geld im Vertrag bleibt. Bei einer Kündigung und Auszahlung des Guthabens entfällt der Schutz.
Ja. Auch nach den neuen Förderregeln können Sie Ihre Beiträge steuerlich berücksichtigen – in vielen Fällen sogar in größerem Umfang als bisher. Sie können bis zu 1.800 € eigene Beiträge pro Jahr in Ihrer Steuererklärung angeben. Die Ihnen zustehenden Zulagen kommen zusätzlich dazu. Darüber hinaus können Sie insgesamt bis zu 6.840 € im Jahr einzahlen. Für den zusätzlichen Betrag erhalten Sie allerdings weder staatliche Zulagen noch einen zusätzlichen Steuerabzug.
In der Vergangenheit hat die EUROPA bewiesen, dass sie leistungsstarke Vorsorgeprodukte anbieten kann. Die private Rentenversicherung und die Rürup-Rente der EUROPA werden regelmäßig in unabhängigen Tests ausgezeichnet. So wurde die EUROPA im April 2026 zum vierten Mal in Folge vom Fernsehsender n-tv als „Gesamtsieger Altersvorsorge“ ausgezeichnet.
Auch die finanzielle Stabilität und Kostenstruktur sprechen für die EUROPA. Die Zeitschrift €uro attestiert der EUROPA „beste Finanzkraft“ bei den Direktversicherern (Ausgabe 03/2024). Solides Wirtschaften und die Bedürfnisse der Kunden stehen im Vordergrund. Zusätzlich hat die EUROPA die niedrigste Verwaltungskostenquote aller deutschen Lebensversicherer. Damit ist sie in der Lage, Ihnen ein günstiges Altersvorsorgedepot anzubieten.
Es lohnt sich, bereits heute mit der Altersvorsorge zu starten. Warten Sie nicht auf den Start des Altersvorsorgedepots! Bei der EUROPA haben Sie die Möglichkeit, unter anderem mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung oder einer fondsgebundenen Basisrente für später vorzusorgen. Beide Produkte wurden in unabhängigen Tests mehrfach ausgezeichnet.
Ihre Riester-Rente bleibt erhalten. Sie können Ihren bestehenden Vertrag wie bisher weiterführen, es erfolgt keine Kündigung oder Umwandlung Ihrer Riester-Rente. Sie haben aber die Möglichkeit, Ihre bestehende Riester-Rente freiwillig in das neue Altersvorsorgedepot umzuschichten.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ob sich eine Umschichtung der Riester-Rente in das Altersvorsorgedepot lohnt, hängt von vielen Faktoren ab. Dazu zählen zum Beispiel Ihr Alter, Ihr Einkommen oder ob und wie viele Kinder Sie haben. Wichtig ist beispielsweise auch, ob Sie heute den erforderlichen Mindesteigenbeitrag in Ihre Riester-Rente einzahlen und die ungekürzte Altersvorsorgezulage erhalten.
Wir empfehlen, nach der Einführung des Altersvorsorgedepots im Januar 2027 beide Möglichkeiten zu vergleichen und sich erst dann für eine Variante zu entscheiden.
Sie müssen sich nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt entscheiden. Prüfen Sie in Ruhe, welche Möglichkeit für Sie am sinnvollsten ist.
Unsere Ratgeber-Beiträge zum Altersvorsorgereformgesetz
Sie möchten sich bereits heute aktiv um Ihre Altersvorsorge kümmern? Unser Angebot für Sie:
Sie haben Fragen zum Altersvorsorgedepot oder zu einer privaten Rentenversicherung? Wir sind gerne für Sie da!
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