Altersvorsorgedepot und Steuer: Ansparen, Förderung und Besteuerung

Das Altersvorsorgedepot bringt einen doppelten Steuervorteil mit: Während der Ansparphase bleiben die Erträge im Depot steuerfrei, versteuert wird erst die spätere Rente. Zusätzlich fördert der Staat die Einzahlungen mit Zulagen von bis zu 540 € Grundzulage, 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind und 200 € Junge-Leute-Bonus für den Start vor dem 25. Geburtstag. Wie das steuerlich im Detail funktionieren wird und warum die Besteuerung erst in der Rentenphase oft ein Vorteil ist, lesen Sie hier.

☝ Kurz eingeordnet: „Altersvorsorgedepot" ist der Begriff für die neue, staatlich geförderte private Altersvorsorge, die im Zuge des Altersvorsorgereformgesetzes ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente ablösen soll. Dieser Ratgeber erklärt die steuerlichen Grundzüge des Altersvorsorgedepots anbieterneutral und bezieht sich nicht auf ein bestimmtes Produkt.

Wie das Altersvorsorgedepot steuerlich funktioniert

Steuerlich kann das Altersvorsorgedepot in zwei Phasen eingeteilt werden, die man auseinanderhalten sollte:

  • Ansparphase: der Zeitraum, in dem Sie einzahlen und Ihr Kapital anlegen. Hier bleiben Erträge und Wertsteigerungen im Depot steuerfrei.
  • Auszahlungsphase: der Zeitraum ab Rentenbeginn, in dem Sie das Kapital als Rente beziehen. Erst hier fällt Steuer an, und zwar nachgelagert mit Ihrem persönlichen Steuersatz.

Fachlich heißt dieses Prinzip nachgelagerte Besteuerung: Der Staat verzichtet in der Ansparphase auf Steuern und fördert den Aufbau, besteuert dafür später die Auszahlungen. Genau dieses Prinzip macht die geförderte Altersvorsorge für viele attraktiver als reines Sparen auf einem normalen Wertpapierdepot.

Ansparphase: Erträge bleiben steuerfrei

Bei einem gewöhnlichen Wertpapierdepot fällt auf Kursgewinne, Dividenden und Zinsen laufend Abgeltungssteuer an (pauschal 25 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Das schmälert über die Jahre den Zinseszinseffekt spürbar.

Im Altersvorsorgedepot ist das anders: In der Ansparphase werden Wertsteigerungen und Erträge nicht besteuert. Es fällt also keine Abgeltungssteuer an, solange das Geld im Depot bleibt und für die Altersvorsorge gebunden ist. Ihr Kapital kann damit über die gesamte Laufzeit ungeschmälert weiterwachsen. Über einen langen Anlagehorizont ist dieser Steuerstundungs-Effekt einer der größten Hebel für das Endvermögen.

Auszahlungsphase: nachgelagerte Besteuerung mit Ihrem persönlichen Steuersatz

Versteuert wird erst, wenn Sie im Ruhestand Geld aus dem Depot beziehen. Dann werden die Auszahlungen als Einkünfte mit Ihrem individuellen Steuersatz besteuert: Sie zahlen also später und zu dem Satz, der dann für Sie gilt. Dies gilt nur für Auszahlungen aus geförderten Beiträgen.

Warum die spätere Besteuerung oft ein Vorteil ist 

Die nachgelagerte Besteuerung wirkt auf den ersten Blick wie ein Nachteil, ist aber häufig ein Plus:

  • Meist niedrigerer Steuersatz im Ruhestand. Im Berufsleben ist das Einkommen und damit der persönliche Steuersatz in der Regel höher als in der Rente. Wer später mit einem niedrigeren Satz besteuert wird, zahlt in Summe oft weniger Steuern.
  • Steuerstundung nutzt dem Zinseszins. Weil in der Ansparphase keine Steuer abgeht, arbeitet der volle Betrag über die Jahre für Sie.
  • Förderung baut zusätzliches Kapital auf. Die Zulagen fließen direkt ins Depot und werden mit angelegt, statt vorab besteuert zu werden.

Zwei Förderwege: Zulagen und steuerlicher Vorteil

Die staatliche Förderung des Altersvorsorgedepots soll auf zwei Wegen wirken:

  1. Zulagen: die direkte Förderung, die jährlich ins Depot fließt: bis zu 540 € Grundzulage, 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind und einmalig 200 € Junge-Leute-Bonus beim Einstieg vor dem 25. Geburtstag. Gefördert werden Eigenbeiträge bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 € im Jahr.
  2. Steuerlicher Vorteil: darüber hinaus sollen sich die Beiträge steuerlich geltend machen lassen. Wie dieser Steuervorteil genau ausgestaltet wird und in welchem Verhältnis er zu den Zulagen steht, wird bis zum Marktstart am 1. Januar 2027 konkretisiert. Fest steht: Die Förderung setzt sich aus den Zulagen und einem möglichen zusätzlichen Steuervorteil zusammen.

Wenn das Depot vorzeitig aufgelöst wird

Das Altersvorsorgedepot ist für die Altersvorsorge gedacht und daran gebunden. Die Auszahlung soll frühestens mit Vollendung des 65., spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres beginnen, als lebenslange Rente oder als Auszahlungsplan.

Wer das Kapital vorher entnimmt oder das Depot vorzeitig auflöst, muss damit rechnen, dass die erhaltenen Zulagen und gewährten Steuervorteile zurückzuzahlen sind. Fachlich heißt das „schädliche Verwendung". Eine Ausnahme: Sie erhalten einmalig vor Beginn der Auszahlungsphase die Möglichkeit, bis zu 30 % des Kapitals unschädlich zu entnehmen. Lesen Sie mehr zum Thema in unserem Ratgeberbeitrag „Riester-Rente kündigen“. Damit die Förderung ununterbrochen erhalten bleibt, sollten Sie das Kapital bis zum Rentenbeginn im Depot lassen. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihren Wohnsitz zu Beginn der Auszahlungsphase außerhalb der EU oder des EWR nehmen.

Häufige Fragen zur Besteuerung des Altersvorsorgedepots

In der Ansparphase nicht. Wertsteigerungen und Erträge im Depot bleiben steuerfrei, solange das Kapital für die Altersvorsorge gebunden ist. Es fällt also keine Abgeltungssteuer an. Versteuert werden erst die Auszahlungen in der Rentenphase.

Die Auszahlungen in der Rentenphase werden nachgelagert besteuert, das heißt mit Ihrem persönlichen Steuersatz zum Zeitpunkt der Auszahlung. Das gilt für Auszahlungen aus geförderten Beiträgen. Weil das Einkommen im Ruhestand meist niedriger ist als im Berufsleben, fällt der Steuersatz häufig geringer aus.

In den meisten Fällen ist sie sogar ein Vorteil. Sie zahlen erst im Ruhestand Steuern, oft zu einem niedrigeren Satz, und Ihr Kapital wächst in der Ansparphase steuerfrei weiter. Beides zusammen erhöht in der Regel das Endvermögen gegenüber einem laufend besteuerten Depot.

Nach derzeitigem Stand der Reform soll sich die Förderung aus den Zulagen und einem zusätzlichen steuerlichen Vorteil zusammensetzen. Die genaue Ausgestaltung dieses Steuervorteils wird bis zum Marktstart am 1. Januar 2027 konkretisiert.

Das Altersvorsorgedepot ist an die Altersvorsorge gebunden. Bei einer vorzeitigen Auflösung („schädliche Verwendung") sind die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile in der Regel zurückzuzahlen. Damit die Förderung erhalten bleibt, sollte das Kapital bis zum Rentenbeginn im Depot bleiben.

Bleiben Sie informiert.

Mit unserem Newsletter bleiben Sie über die geplante Rentenreform (AVRG) und die staatliche Förderung auf dem Laufenden. Wir informieren Sie, sobald wir Neuigkeiten zur Rentenreform oder zum Altersvorsorgedepot bei der EUROPA haben. So sind Sie bestens auf den Start im Januar 2027 vorbereitet. 

 

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Stand: Oktober 2026. Reform der privaten Altersvorsorge, Inkrafttreten 01.01.2027. Werte und Anspruchsvoraussetzungen können sich bis zum Marktstart noch konkretisieren. Keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung. Quellen: BMF, Bundesregierung, Stiftung Warentest.