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Jetzt mit einer Sonderzahlung Steuern sparen

Ihre Einzahlungen in die EUROPA Basis-Rentenversicherung sind für 2023 zu 100 % als Sonderausgaben abzugsfähig1 und senken so Ihre Steuerlast. Dies gilt sowohl für die klassische Basisrente als auch für die fondsgebundene Basisrente! Vorraussetzung hierfür ist ein Versicherungsbeginn ab 01.04.2012.  

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Ledige können bis zu 26.528 € der Einzahlungen steuerlich geltend machen.1

  • Verheirate können bis zu 53.056 € der Einzahlugen steuerlich geltend machen.1


Wir beraten Sie hierzu auch gerne telefonisch: 0221 5737 283

Kontoverbindung für die Überweisung der Sonderzahlung

Bankverbindung: Commerzbank Dortmund
Kontoinhaber:  Continentale Krankenversicherung a.G.
IBAN:  DE74 4404 0037 0340 9968 02
BIC:  COBADEFFXXX
Verwendungszweck bei Überweisungen:
Ihre Versicherungsnummer und das Stichwort „Sonderzahlung“.

Für Rückfragen erreichen Sie unser Experten-Team unter der Telefonnummer 0221 5737 283.

Hinweis: Da die EUROPA Gesellschaften zum Mutterkonzern Continentale Krankenversicherung a.G. gehören, ist der Kontoinhaber die Continentale Krankenversicherung a.G.

Fußnoten

  • Im Jahr 2023 können 100 % der Einzahlungen von Ledigen (bis zu 26.528 €) und gemeinsam veranlagten Ehepartnern / Lebenspartnern (bis zu 53.056 €) im Rahmen der Höchstbeiträge als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden und so die Steuerlast senken.