Leistungen der E-Autoversicherung im Überblick
Die Leistungen der EUROPA E-Autoversicherung
Leistungsübersicht | Komfort-Schutz |
Kfz-Haftpflichtversicherung | |
Versicherungssumme 100 Mio. € | |
Eigenschäden | |
Mallorca-Deckung | |
Kaskoversicherung | |
Sonderausstattung ab Werk beitragsfrei mitversichert | |
Ladeinfrastruktur für E-Autos | |
Teilkasko | |
Brand / Explosion | |
Entwendung | |
Glasbruch | |
Kosten für Leuchtmittel und Reinigung nach Glasbruch | |
Erstattung von Vignetten / Umweltplaketten nach Glasbruch | |
Verzicht auf Selbstbehalt bei Glasreparatur | |
Zusammenstoß mit Tieren | Tiere aller Art |
Schäden durch Tierbisse einschl. Folgeschäden bis 20.000 € | |
Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung | |
Schäden durch Schneelawinen, Dachlawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben, Vulkanausbruch | |
Überspannungsschäden durch Blitzschlag bei Elektro-/Hybrid-Pkw | |
Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung | einschl. Folgeschäden bis 20.000 € |
Vollkasko | |
Schäden durch Unfall und Vandalismus | |
Schäden beim Transport auf einem Schiff (Havarie) | |
Brems-. Betriebs- und reine Bruchschäden | |
Allgefahrendeckung für den Akkumulator von Elektro- und Hybrid-Pkw | |
Besondere Kasko-Leistungen für Elektro-/Hybrid-Pkw | |
Entsorgungskosten für den Akkumulator | bis 3.000 € |
Kein Abzug „neu für alt“ bei schadenbedingtem Akkuaustausch in den ersten beiden Betriebsjahren | |
Kosten für Zustandsdiagnostik | bis 1.500 € |
Löschcontainer | bis 3.000 € |
Fahrzeugabstellungskosten | bis zu 14 Tage |
Weitere Kasko-Leistungen | |
Keine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit | |
Neupreisentschädigung für Neuwagen | bis 24 Monate ab Erstzulassung |
Neupreisentschädigung inkl. 2.500 € Wechselprämie bei Umstieg auf reines Elektro-/Wasserstoffauto | |
Kaufwertentschädigung für junge Gebrauchtwagen | bis 24 Monate ab Erwerb |
Austausch von Schlüsseln / Schlössern bzw. Umcodierung nach Schlüsseldiebstahl (nicht aus Kfz) | |
Zulassungs- und Überführungskosten bei Totalschaden oder Verlust | |
Entsorgungskosten bei Totalschaden | |
Ersatz von Betriebsmitteln bei Beschädigung |
Erweitern Sie Ihren Schutz
Die Vorteile der EUROPA E-Autoversicherung
- Allgefahrendeckung für den Akku (Vollkaskoversicherung)
- Wallbox, Induktionsplatte, mobiles Ladegerät und Ladekabel sowie Ladekarte (bis 100 €) beitragsfrei mitversichert
- Überspannungsschäden mitversichert (nach Blitzschlag in Gebäude)
- Kurzschluss-Folgeschäden an mitbeschädigten Aggregaten bis 20.000 €
- Entsorgungskosten für den Akku bei Totalschaden bis 3.000 €
- Schutzbrief: Abschleppen zur nächsten Ladestation bei unverschuldeter Entladung des Akkus (bei rein elektrischen Fahrzeugen)
Akku leer oder defekt? E-Auto stehengeblieben?
Bei solchen und anderen Pannen oder Unfällen hilft Ihnen der EUROPA Kfz-Schutzbrief. Für nur 14,99 € im Jahr sind Sie bestens abgesichert! Unsere 24h-Hotline garantiert schnelle Hilfe. Der Versicherungsschutz besteht für das versicherte Kfz und gilt für das Inland und in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören.
Der EUROPA Kfz-Schutzbrief bietet schnelle und verlässliche Hilfe u. a.:
- Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort
- Abschleppen in die nächstgelegene Fachwerkstatt oder zur nächstgelegenen öffentlichen Ladesäule
THG-Prämie für E-Fahrzeuge
- Einfach und schnell 50 € THG-Prämie für 2024 sichern!
- Für alle Halter von zu 100 % elektrisch betriebenen Fahrzeugen.
- Gefördert wird der Kauf und das Leasing von Neu- und Gebrauchtwagen.
Für jeden Anspruch die passende Autoversicherung: Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko
Wie der Name schon sagt, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland eine Pflichtversicherung. Wenn Sie mit Ihrem Auto im öffentlichen Straßenverkehr fahren wollen, müssen Sie diese Versicherung auf jeden Fall haben. Die Kfz-Haftpflicht deckt alle Personen- und Sachschäden ab, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügen. Sie kommt also zum Beispiel für den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners auf, aber auch, wenn sich jemand durch einen Unfall mit Ihrem Fahrzeug verletzt. Darüber hinaus wehrt die Kfz-Haftpflichtversicherung auch unberechtigte Ansprüche Dritter gegen Sie ab.
Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug sichern Sie mit einer Kaskoversicherung ab (Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung). Gerade bei neuen oder wertvollen Fahrzeugen lohnt sich diese erweiterte Sicherheit.
Unsere Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten, wenn Ihr Fahrzeug wegen der folgenden Gefahren beschädigt oder zerstört wird:
- Brand oder Explosion
- Diebstahl und Raub
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Schäden durch Schnee- und Dachlawinen sowie Erdrutsch, Erdfall, Erdeben und Vulkanausbruch(Komfort-Schutz)
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art (Komfort-Schutz)
- Glasschäden im Komfort-Schutz inkl. Kostenersatz für Leuchtmittel, Reinigungskosten sowie für Vignette / Umweltplakette
- Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden) inkl. Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten bis 20.000 € (Komfort-Schutz)
- Tierbisse inklusive Folgeschäden bis 20.000 € (Komfort-Schutz)
Bei Totalschaden, Zerstörung und Verlust ersetzen wir Ihnen Ihr Fahrzeug vollständig zum Neupreis (im Komfort-Schutz bis 24 Monate, im Basis-Schutz bis 3 Monate nach der Erstzulassung), wenn Sie der Erstbesitzer sind. Bei jungen Gebrauchtwagen (bei Erwerb max. 48 Monate alt) zahlen wir im Komfort-Schutz bis 24 Monate nach dem Erwerb den Kaufwert. Ansonsten erstatten wir den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs oder seiner Teile, also den Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile.
Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Leistungen der Teilkaskoversicherung. Zusätzlich sind auch Schäden versichert, die durch Eigenverschulden oder durch einen Dritten entstanden sind:
- selbst verschuldete Unfallschäden
- Vandalismus
- Beschädigung durch unbekannte Dritte, auch Fahrerflucht
- Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden (Komfort-Schutz)
- Schäden beim Transport auf einem Schiff - Havarie-Schäden (Komfort-Schutz)
- Schäden am Akkumulator bei Elektro-/Hybrid-Pkw (Komfort-Schutz)
Bei Totalschaden, Zerstörung und Verlust ersetzen wir Ihnen Ihr Fahrzeug vollständig zum Neupreis (im Komfort-Schutz bis 24 Monate, im Basis-Schutz bis 3 Monate nach der Erstzulassung), wenn Sie der Erstbesitzer sind. Bei jungen Gebrauchtwagen (bei Erwerb max. 48 Monate alt) zahlen wir im Komfort-Schutz bis 24 Monate nach dem Erwerb den Kaufwert. Ansonsten erstatten wir den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs oder seiner Teile, also den Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile.
Sie wünschen persönliche Beratung?
Unsere Versicherungs-Experten stehen Ihnen gerne unter der folgenden Telefonnummer zur Verfügung. Oder vereinbaren Sie ganz einfach einen Rückruf für ein Beratungsgespräch.
Häufige Fragen zur E-Autoversicherung
Als Fahrer eines Elektroautos oder Hybrid-Fahrzeuges müssen Sie in Deutschland zwingend eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Eine zusätzliche Absicherung mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung ist freiwillig, bietet sich aber aufgrund des Fahrzeugwertes an.
Sie sollten darauf achten, dass insbesondere Schäden an der Batterie abgesichert sind. Da der Akku das teuerste Bauteil in Ihrem E-Auto ist, kommen im Reparaturfall hohe Kosten auf Sie zu. Auch empfiehlt sich die Absicherung der Ladeinfrastruktur, wie Wallbox oder Ladekabel.
Aufgrund des hohen Fahrzeugwertes empfehlen wir den Abschluss unseres Komfort-Tarifs mit Vollkaskoversicherung. Damit sind Sie rundum gut abgesichert, insbesondere was die Absicherung des Akkus angeht.
Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre bisherige Autoversicherung zu kündigen:
Reguläre Kündigung zum Vertragsablauf:
Zum Vertragsablauf (meist 01.01. des Folgejahres) können Sie Ihre Kfz-Versicherung ordentlich kündigen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Sofortige Kündigung bei Vertragsänderung:
Über Beitragserhöhungen muss Sie der Versicherer mindestens einen Monat vor Inkrafttreten informieren. Dann haben Sie vier Wochen Zeit zu kündigen. Das gilt auch, wenn in Ihrem Vertrag die Einstufungen in Typ- oder Regionalklassen geändert werden und wenn Sie die Rechnung erst wenige Tage vor Fälligkeit des Beitrages erhalten.
Kauf eines anderen Autos:
Mit Ihrem neuen Wagen können Sie sofort zur EUROPA wechseln. Ihre schadenfreie Zeit übernehmen wir natürlich.
Wichtig: Bitte senden Sie uns vor dem geplanten Versicherungswechsel einen vollständigen Antrag, damit wir rechtzeitig Ihr Straßenverkehrsamt informieren können. Eine Doppelversicherung brauchen Sie nicht zu befürchten: Sollte der bisherige Versicherer die Kündigung ablehnen, heben wir den neuen Vertrag sofort auf.
So wechseln Sie ganz einfach zur EUROPA
1. Kündigen:
- PDF-Musterkündigungsschreiben ausfüllen
- Vollständig ausgefülltes Formular ausdrucken
- Datum und Unterschrift nicht vergessen – Kündigung abschicken
2. Antrag bei EUROPA stellen
- Über den Tarifrechner Beitrag berechnen
- Angebot anfordern und unterschrieben zurücksenden oder
- direkt online abschließen
Grundsätzlich gibt es ohne eine eigene Vorversicherung die folgenden Möglichkeiten:
1. Ersteinstufung ohne Vorversicherung: Sind Sie weniger als 3 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und trifft keine der nachstehenden Möglichkeiten zu, wird Ihr Vertrag in die Klasse 0 eingestuft.
Beitragssätze: Haftpflicht 100 % - Vollkasko 60 %
2. Führerscheinregelung: Sind Sie seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, erfolgt die Einstufung in Schadenfreiheitsklasse 1.
Beitragssätze: Haftpflicht 60 % - Vollkasko 47 %
3. Partner-/Eltern-Regelung: Hat Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe-/Lebenspartner oder ein Elternteil bereits einen Pkw oder ein Motorrad oder ein Campingfahrzeug bei der EUROPA versichert und ist der zugehörige Vertrag mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 1 eingestuft, erfolgt die Einstufung ebenfalls in Schadenfreiheitsklasse 1. Voraussetzung ist, dass Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
Beitragssätze: Haftpflicht 60 % - Vollkasko 47 %
4. Führerschein-Plus-Regelung: Sind Sie und alle weiteren Fahrer mindestens 30 Jahre alt und seit mindestens 10 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, erfolgt die Einstufung in Schadenfreiheitsklasse 1. Diese Regelung gilt nur, wenn Sie auch der Halter des Pkw sind.
Beitragssätze: Haftpflicht 53 % - Vollkasko 44 %
Wenn bereits eine Schadenfreiheitsklasse vorhanden ist, können Sie diese der Beitragsrechnung Ihres aktuellen Versicherers entnehmen. In der nachstehenden Tabelle finden Sie den Beitragssatz Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Bitte beachten Sie, dass wir – wie viele andere Versicherer – Sondereinstufungen nicht übernehmen!
Dauer des schadenfreien ununterbrochenen Verlaufs | Beitragssatz in % | ||
---|---|---|---|
in Kalenderjahren | SF-Klasse | Haftpflicht | Vollkasko |
50 | SF50 | 16 | 15 |
49 | SF49 | 17 | 16 |
48 | SF48 | 17 | 17 |
47 | SF47 | 17 | 17 |
46 | SF46 | 17 | 17 |
45 | SF 45 | 18 | 17 |
44 | SF 44 | 18 | 17 |
43 | SF 43 | 18 | 18 |
42 | SF 42 | 18 | 18 |
41 | SF 41 | 19 | 18 |
40 | SF 40 | 19 | 18 |
39 | SF 39 | 19 | 19 |
38 | SF 38 | 19 | 19 |
37 | SF 37 | 20 | 19 |
36 | SF 36 | 20 | 20 |
35 | SF 35 | 20 | 20 |
34 | SF 34 | 21 | 20 |
33 | SF 33 | 21 | 21 |
32 | SF 32 | 21 | 21 |
31 | SF 31 | 22 | 21 |
30 | SF 30 | 22 | 21 |
29 | SF 29 | 22 | 22 |
28 | SF 28 | 23 | 22 |
27 | SF 27 | 23 | 23 |
26 | SF 26 | 24 | 23 |
25 | SF 25 | 24 | 24 |
24 | SF 24 | 25 | 24 |
23 | SF 23 | 25 | 24 |
22 | SF 22 | 26 | 25 |
21 | SF 21 | 26 | 26 |
20 | SF 20 | 27 | 26 |
19 | SF 19 | 28 | 27 |
18 | SF 18 | 29 | 27 |
17 | SF 17 | 29 | 28 |
16 | SF 16 | 30 | 29 |
15 | SF 15 | 31 | 29 |
14 | SF 14 | 32 | 30 |
13 | SF 13 | 33 | 31 |
12 | SF 12 | 34 | 32 |
11 | SF 11 | 36 | 32 |
10 | SF 10 | 37 | 33 |
9 | SF 9 | 38 | 34 |
8 | SF 8 | 40 | 35 |
7 | SF 7 | 42 | 36 |
6 | SF 6 | 44 | 38 |
5 | SF 5 | 46 | 39 |
4 | SF 4 | 49 | 40 |
3 | SF 3 | 52 | 42 |
2 | SF 2 | 55 | 43 |
1 | SF 1 | 60 | 47 |
SF 1/2 | 75 | 55 | |
S | 100 | - | |
0 | 100 | 60 | |
M | 120 | 75 |
Tabelle: Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze.
Wenn Sie eine eVB-Nummer schnell beantragen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Möglichkeit 1: Sie haben noch nicht alle Daten vollständig vorliegen
Lassen Sie sich von unseren qualifizierten Mitarbeitern zum Versicherungsschutz persönlich beraten. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot oder auch mehrere Vorschläge zur Kfz-Versicherung – individuell auf Ihre Wünsche zugeschnitten. Sie erhalten die gewünschten Unterlagen dann direkt per E-Mail zugesendet.
Unser Beratungsservice ist montags bis freitags von 07:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 0221 5737-200 für Sie da.
Möglichkeit 2: Sie haben alle Daten vollständig vorliegen
Sie können die elektronische Versicherungsbestätigung über unseren Tarifrechner anfordern. Hierzu benötigen Sie die vollständigen Daten des neuen Fahrzeugs, sowie die gewünschten Daten zum Versicherungsschutz. Wichtig ist, dass Sie bei den Angaben Ihre E-Mail-Adresse eintragen und ein Häkchen bei „Ich benötige eine eVB-Nummer“ setzen, damit Ihnen die eVB-Nummer per E-Mail zugesendet werden kann.
Hier geht's zum Tarifrechner ...
Möglichkeit 3: Sie haben noch keine Daten, möchten aber schon vorab eine eVB-Nummer
Die eVB-Nummer kann auch über ein Anforderungsformular beantragt werden. Bitte geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse an, damit Ihnen die eVB-Nummer direkt per E-Mail zugesendet werden kann.
Für Überführungen oder Probefahrten werden oft die so genannten Kurzzeitkennzeichen eingesetzt, die 5 Tage gültig sind. Wenn Sie Ihr Fahrzeug danach auch bei EUROPA versichern, stellen wir Ihnen gerne die entsprechende Versicherungsbestätigung zur Verfügung.
Der Versicherungsvertrag wird nach erfolgter endgültiger Zulassung um die Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens rückdatiert. Die Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens erfolgt nur noch fahrzeugbezogen, bedeutet nach Vorlage der Kfz-Papiere.
Sollten Sie das Fahrzeug später nicht bei EUROPA versichern lassen, stellen wir für die Nutzung des Kurzzeitkennzeichens 90 Euro in Rechnung.
Weitere Informationen und Voraussetzungen für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens erhalten Sie direkt bei der Zulassungsstelle.
Zusätzlichen Schutz zur Haftpflichtversicherung bietet eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung; gerade bei neuen oder wertvollen Fahrzeugen lohnt sich diese erweiterte Sicherheit. Sie sparen Beiträge, wenn Sie im Schadensfall einen geringen Anteil aus eigener Tasche begleichen.
Für geleaste oder kreditfinanzierte Pkw ist die GAP-Deckung eine wertvolle Ergänzung zur Vollkaskoversicherung. Sie schließt bei Totalschaden oder Verlust die Lücke zwischen der Entschädigungsleistung und dem Leasing-/Finanzierungs-Restbetrag.
Grundsätzlich gibt es für weitere Pkw ohne eine eigene Vorversicherung die folgenden beiden Möglichkeiten:
1. Zweitwagenregelung
Sie haben bereits einen anderen Pkw oder ein Motorrad bei uns oder einem anderen Versicherer mit mindestens der Schadenfreiheitsklasse SF 1 versichert. Dann erfolgt die Einstufung Ihres Vertrages in die Schadenfreiheitsklasse 1.
Beitragssätze: Haftpflicht 60 % - Vollkasko 47 %
2. Zweitwagen-Plus-Regelung
Sie gilt unter folgenden Voraussetzungen:
- Für Sie oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner ist bereits ein Pkw oder ein Motorrad mit mindestens SF 3 versichert.
- Sie und alle weiteren Fahrer sind mindestens 24 Jahre alt.
- Sie oder Ihr Partner sind Halter des Pkw
Beitragssätze: Haftpflicht 50 % - Vollkasko 42 %
Selbstverständlich bleibt Ihnen bei EUROPA Ihre Schadenfreiheitsklasse erhalten. Wir fordern die schadenfreie Zeit einfach vom bisherigen Versicherer ab – sie ist maßgeblich für unsere Beitragsberechnung. So können Sie sofort nach dem Wechsel von unseren preiswerten Tarifen profitieren.
Bitte beachten Sie, dass wir – wie viele andere Versicherer – Sondereinstufungen nicht übernehmen!