Berufsunfähigkeitsversicherung
Optimaler Schutz – passend zu Ihrer Situation
Das Wichtigste zur Berufsunfähigkeitsversicherung in Kürze
Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung und wer sollte sich absichern?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Sie erhalten dann für die Dauer der Berufsunfähigkeit die vereinbarte Rente. In dieser Zeit müssen Sie auch keine Beiträge zahlen.
Berufstätige: Diese Art der Vorsorge ist unverzichtbar, denn die Arbeitskraft ist meist die einzige Einkommensquelle für den Lebensunterhalt.
Auszubildende, Studenten und Berufseinsteiger: Dieser Schutz ist besonders wichtig, denn innerhalb der ersten 5 Berufsjahre bestehen keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Hausfrauen und Hausmänner: Das Risiko wird leider oft unterschätzt, denn wenn aus gesundheitlichen Gründen z. B. die Haushaltsführung oder Betreuung der Kinder nicht mehr möglich ist, entsteht eine enorme finanzielle Lücke.
Wann und welche Leistungen sind aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten?
Für alle nach dem 01. Januar 1961 Geborenen gibt es keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz mehr, sondern nur noch eine Erwerbsminderungsrente. Die Höhe dieser Rente bemisst sich an der Anzahl der Stunden, die Sie täglich noch arbeiten können. Jedenfalls reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bei weitem nicht aus, um Ihren gewohnten Lebensstandard zu halten.
Volle Erwerbsminderungsrente = max. 34 % vom letzten Bruttogehalt bei Erwerbsfähigkeit unter 3 Stunden täglich
Halbe Erwerbsunfähigkeitsrente = max. 17% vom letzten Bruttogehalt bei Erwerbsfähigkeit täglich 3 bis unter 6 Stunden
Keine Erwerbsunfähigkeitsrente: Erwerbsfähigkeit täglich 6 Stunden oder mehr.
Wie hoch und wie lange soll mein Berufsunfähigkeits-Schutz sein?
Im Idealfall erreichen Sie mit Ihrer Berufsunfähigkeitsrente einen möglichst umfassenden Einkommensersatz. Bei der Festlegung der Rentenhöhe berücksichtigen Sie auch die ggf. möglichen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. (Als Faustregel sollte man etwa 75 % seines letzten Nettoeinkommens absichern.)
Die Laufzeit der Versicherung soll idealerweise bis zum Beginn der Altersrente vereinbart sein.
Was ist der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Als Arbeitskraftabsicherung bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung einen umfassenden Schutz. Die vereinbarte Rente wird bereits dann gezahlt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Sie sind nicht verpflichtet, eine andere berufliche Tätigkeit aufzunehmen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte daher immer die erste Wahl sein. Für diejenigen, die diese Absicherung nicht haben wollen oder können, bietet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung als Basisabsicherung eine optimale Alternative. Der Versicherungsschutz greift, wenn überhaupt keine berufliche Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung | Berufsunfähigkeitsversicherung | |
Vorläufiger Versicherungsschutz bei Unfall | ✔ | ✔ |
Verzicht auf die abstrakte Verweisung Auf einen anderen Beruf, den die versicherte Person ausüben kann, aber nicht konkret ausübt oder ausgeübt hat, werden wir nicht verweisen. | - | ✔ |
Weltweiter Versicherungsschutz Bei uns erhalten Sie weltweiten Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung. Bitte beachten Sie, dass sich Ihr Wohnsitz bei Vertragsabschluss in Deutschland befinden muss. | ✔ | ✔ |
100 % Leistung bereits ab einer Berufsunfähigkeit ab 50 % Auch bei Pflegebedürftigkeit und Demenz. | - | ✔ |
Prognosezeitraum Volle Leistung schon bei voraussichtlicher Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit von mehr als 6 Monaten. | ✔ | ✔ |
Rückwirkende Leistungen Unabhängig davon, wann uns den Leistungsfall gemeldet wird, leisten wir rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit. | ✔ | ✔ |
Wiedereingliederungshilfe Bei Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit nach der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit erhalten Sie als Unterstützung eine Einmalzahlung als Monatsrenten. | 3 Monatsrenten | 6 Monatsrenten |
Umfassende Nachversicherungsgarantien Erhöhung der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung bei vielen privaten und beruflichen Änderungen. Zusätzlich ist auch eine ereignisunabhängige Erhöhungsmöglichkeit in den ersten 5 Versicherungsjahren max. bis zum Alter von 40 Jahren möglich. | ✔ | ✔ |
Umfangreicher Inflationsschutz Möglichkeit der Wahl der garantierten jährlichen Steigerung der BU-Rente/EU-Rente im Leistungsfall sowie Leistungssteigerung durch jährliche Beitragserhöhung mit Dynamikeinschluss. | ✔ | ✔ |
Unterstützung bei Zahlungsschwierigkeiten Zinslose Beitragsstundung bis zu 24 Monate bei vollem Versicherungsschutz, Beitragsfreistellung, Unterbrechung oder Herabsetzung des Beitrags. | ✔ | ✔ |
Tabelle: Überblick über die Leistungen der EUROPA Erwerbsunfähigkeits-/Berufsunfähigkeitsversicherung. Maßgebend sind die aktuellen Allgemeinen Versicherungsinformationen zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung/Berufsunfähigkeitsversicherung.
Muss ich bei der Antragsstellung einer Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen beantworten?
Um eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der EUROPA abzuschließen, muss man im Antrag Gesundheitsfragen beantworten. Dies hilft uns das individuelle Risiko besser einzuschätzen und Ihnen den bestmöglichen Preis anzubieten. Einen Tarif, der sich ganz ohne Gesundheitsprüfung abschließen lässt, gibt es nicht.
Kann ich die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich ansetzen?
Ja, die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind steuerlich absetzbar. Das gilt allerdings nur, wenn der bereits steuerlich abgesetzte Betrag für die Kranken- und Pflegeversicherung unter 1.900 Euro liegt. Bei Selbstständigen liegt diese Obergrenze bei 2.800 Euro. In dem Fall können die Zahlungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung bis zur Höchstgrenze dazugerechnet werden.
Das leistet die EUROPA Berufsunfähigkeitsversicherung
Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen – und das Risiko, berufsunfähig zu werden, wird oft unterschätzt. Fakt ist: Jeden vierten Berufstätigen trifft es vor dem Rentenalter, zum Beispiel aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls (Deutsche Aktuarvereinigung, Magazin Aktuar Aktuell, Ausgabe 44, Dezember 2018). Wer dann nicht abgesichert ist, steht plötzlich ohne Arbeitseinkommen da und die staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente bewegt sich kaum über dem Hartz-IV-Niveau. Deshalb ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein Muss für jeden Berufstätigen.
Wahrscheinlichkeit, vor 65 berufsunfähig zu werden
Berufsunfähigkeit kann viele Gründe haben
Viele Arbeitnehmer denken, dass sie in ihrem „ungefährlichen“ Bürojob keinen Berufsunfähigkeitsschutz benötigen. Denn berufsunfähig würde man überwiegend durch Unfälle. Doch das stimmt nicht. Die häufigsten Gründe sind Erkrankungen der Psyche (wie Burnout oder Depressionen) und Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates (wie Rückenschmerzen).
Der richtige Zeitpunkt für eine BU oder EU? Eigentlich immer …

Schüler
Braucht man schon als Schüler eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Ja, das kann durchaus sinnvoll sein. Denn bei einer Schulunfähigkeit, zum Beispiel in Folge eines Unfalls, übernehmen in der Regel die Eltern die Betreuung und Pflege ihrer Kinder. Um eine angemessene Betreuung zu gewährleisten, reduzieren Mutter und Vater aber häufig ihre Arbeitszeit. Diese finanzielle Lücke sowie mögliche Betreuungskosten können mit der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung des Kindes aufgefangen werden. Zusätzlich sind durch das geringe Einstiegsalter die monatlichen Beiträge überschaubar.

Auszubildende, Studierende und Berufsanfänger
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich schon in jungen Jahren – auch wenn man noch nicht im endgültigen Beruf steht. Denn normalerweise gilt: Je jünger, desto günstiger der Beitrag. Der Grund ist neben dem geringeren Eintrittsalter auch der Gesundheitszustand. Junge Menschen haben in der Regel weniger Vorerkrankungen und damit ein geringeres Risiko, berufsunfähig zu werden.

Angestellte und Selbständige
Für die Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist es nie zu spät! Auch wenn Sie bereits einige Jahre gearbeitet haben, sollten Sie über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Nicht umsonst gilt eine BU als unverzichtbar und wird beispielsweise auch von Verbraucherzentralen empfohlen. Denn sollte Ihr Arbeitseinkommen durch eine Berufsunfähigkeit wegfallen, entsteht eine finanzielle Lücke, die sich nicht durch staatliche Unterstützung schließen lässt. Für Selbständige und Freiberufler ergibt sich noch eine speziellere Situation, denn sie sind nicht durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert. Hier ist der Abschluss einer privaten Absicherung besonders angebracht.

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung
Erstklassige Absicherung zu günstigen Beiträgen: Mit der ausgezeichneten Premium-Absicherung der EUROPA schützen Sie sich vor Einkommenseinbußen bei Berufsunfähigkeit.
Ihre Vorteile bei EUROPA:

Ihre Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine günstige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ist besonders interessant für Handwerker und körperlich arbeitende Personen und schützt vor Einkommenseinbußen bei Erwerbsunfähigkeit. Diese können beispielsweise durch eine Erkrankung oder einen Unfall hervorgerufen werden.
Ihre Vorteile bei EUROPA:
Falsch gedacht: Häufige Annahmen im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Unfallversicherung reicht zur Absicherung aus.
Ganz so einfach ist es leider nicht. Eine Unfallversicherung sichert – wie der Name schon sagt – nur Unfälle ab. Die Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind aber nur in etwa 10 % der Fälle auf einen Unfall zurückzuführen. Über 90 % aller Berufsunfähigkeiten entstehen aufgrund von unterschiedlichen Erkrankungen. (Quelle: Morgen & Morgen, 2020)
Bei Berufsunfähigkeit unterstützt mich doch der Staat.
Das stimmt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die staatliche Erwerbsminderungsrente erhalten Sie nur, wenn Sie weniger als drei Stunden (volle Erwerbsminderungsrente) oder nur noch drei bis sechs Stunden (halbe Erwerbsminderungsrente) am Tag arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrem bisherigen Beruf, sondern in allen Tätigkeiten. Im ersten Fall erhalten Sie etwa ein Drittel Ihres vorherigen Bruttoeinkommens, im zweiten Fall sind die gesetzlichen Leistungen noch geringer. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung unterstützt Sie bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit und Sie sind nicht verpflichtet, einen anderen Beruf auszuüben.
Ich habe einen „ungefährlichen“ Bürojob. Da brauche ich keine BU!
Die häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind Erkrankungen der Psyche (wie Burnout oder Depressionen), Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates (wie Rückenschmerzen) und Krebserkrankungen (Quelle: Morgen & Morgen, 2020). Diese können auch bei einem „normalen“ Bürojob auftreten und dazu führen, dass Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Daher lohnt sich die rechtzeitige Absicherung.
Solange ich einen anderen Beruf ausüben kann, bekomme ich keine Berufsunfähigkeitsrente.
Das ist nicht richtig. Während Sie bei der staatlichen Erwerbsminderungsrente unter bestimmten Voraussetzungen einen anderen Beruf ausüben müssen, gilt dies nicht bei unserer Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier unterstützen wir Sie mit einer monatlichen Rente, ohne dass wir Sie dazu verpflichten, einem anderen Beruf nachzugehen.
Wissenswertes zur Berufsunfähigkeitsversicherung
In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr zum Thema „Berufsunfähigkeit“.
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