Optimaler Schutz – passend zu Ihrer Situation
Sie möchten Ihre bestehende EUROPA Auslandsreisekrankenversicherung zeitlich erweitern oder umstellen?
Erweitern Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz zeitlich flexibel bis zu einer maximalen Gesamtreisedauer von 365 Tagen.
Oder stellen Sie Ihre bestehende Reisekrankenversicherung im Tarif EVJ bzw. AMC auf den neuen Tarif ERK-56 um.
Alle Leistungen
Damit Ihnen ein Unfall oder eine plötzliche Krankheit nicht Ihren Auslandsurlaub vermiest, sollten Sie unbedingt unsere Reisekrankenversicherung einpacken. Der Schutz ist für 56 Tage je Auslandsreise gültig. Bei Bedarf können Sie den Reisekranken-Schutz auch zeitlich flexibel erweitern.
Auslandskrankenversicherung 12,00 € | |
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Dauer des Versicherungsschutzes | 56 Tage (8 Wochen) je Auslandsreise |
Ambulante ärztliche Leistungen | 100 % |
Schmerzstillende zahnärztliche Leistungen | 100 % |
Stationäre Heilbehandlung | 100 % |
Ersatz-Krankenhaustagegeld | 25 € je Tag |
Rooming-in | 100 % |
Transportkosten | 100 % |
Rücktransportkosten | 100 % |
Rettungs- und Bergungskosten | bis zu 5.000 € |
Überführungs- und Bestattungskosten | bis zu 30.000 € |
Kinderbetreuungskosten | für bis zu 14 Tage |
ab 12,00 € im Jahr | |
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Häufige Fragen zur Auslandskrankenversicherung
Was kostet die Auslandskrankenversicherung der EUROPA?
Für die Dauer einer Auslandsreise bis 56 Tage berechnen wir folgende Jahresbeiträge:
Einzelperson bis zum 64. Lebensjahr | 12,00 € |
Familien | 26,00 € |
Einzelperson ab dem 65. Lebensjahr | 50,00 € |
Der Versicherungsschutz kann bis max. 365 Tagen verlängert werden. Der Beitrag richtet sich nach der Reisedauer:
Bei einer Gesamtreisedauer von | Für Personen, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben | Für Personen nach Vollendung des 65. Lebensjahres |
bis zu 90 Tagen | 1,45 € | 10,50 € |
bis zu 180 Tagen | 1,45 € | Nicht versicherbar |
bis zu 365 Tagen | 1,80 € | Nicht versicherbar |
Beispiel 1 | Beispiel 2 | Beispiel 3 | |
Alter versicherte Person | unter 65 Jahre | unter 65 Jahre | ab 65 Jahre |
Reisebeginn | 01.10.2018 | 01.10.2018 | 01.10.2018 |
Reiseende | 15.12.2018 | 31.03.2019 | 29.12.2018 |
Gesamtreisedauer | 76 Tage | 182 Tage | 90 Tage |
zu versichernde Reisetage | 20 Tage | 126 Tage | 34 Tage |
Zahlbeitrag | 29,00 € | 226,80 € | 357,00 € |
(20 x 1,45 €) | (126 x 1,80 €) | (34 x 10,50 €) |
Gilt der Versicherungs-Schutz auch bei mehreren Auslandsreisen?
Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz flexibel zwischen 57 und 365 Tagen ausdehnen möchten, wählen Sie am besten eine zusätzliche Reisekrankenversicherung bei der EUROPA.
Was leistet der 24h-Notruf-Service im Ausland?
- Ärztliche Beratung bei Krankheitsfällen im Ausland
- Organisation einer medizinisch notwendigen Versorgung im Ausland
- Organisation eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransportes aus dem Ausland
- Hilfe bei der Beschaffung von Befunden oder sonstigen erforderlichen Untersuchungsergebnissen, die für die Behandlung notwendig oder hilfreich sind
Was muss ich im Schadensfall während einer Reise beachten?
EUROPA garantiert Ihnen schnelle und zuverlässige Hilfe. Unser 24-Stunden-Notruf steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Schadensfall brauchen wir nur folgende Angaben von Ihnen:
- Versicherungsnummer
- Beginn und Ende der Reise
- Name, Anschrift, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit der Person, die behandelt wird
Wie lautet die Notfall-Rufnummer aus dem Ausland?
Im Notfall erreichen Sie uns unter der folgenden Telefonnummer:
+49 621 5490049
Was muss ich beachten, wenn ich während einer Urlaubsreise ärztlich behandelt wurde?
Den eingetretenen Schaden können Sie uns mit dem Schaden-Formular zusenden, das Sie hier herunterladen können: Schaden-Formular (PDF)
Bitte drucken Sie das Formular aus und senden Sie dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben, inklusive der Originalrechnungen, an uns:
EUROPA Versicherung AG
Sonderverträge Kranken
50595 Köln
Bei Fragen können Sie uns auch gerne anrufen oder uns eine E-Mail schreiben. Wir sind Ihnen bei der weiteren Vorgehensweise gerne behilflich.
per Telefon: 0221 5737-797
per E-Mail: svkl3@europa.de
Geschäftszeiten: Mo. – Fr., 8:00 – 19:00 Uhr
Wann kann ich mit meiner Auslandskrankenversicherung / Reiseversicherung zur EUROPA wechseln?
Eine vorhandene Auslandsreisekrankenversicherung können Sie bis spätestens 3 Monate oder – je nach Vertrag – auch nur 1 Monat vor Vertragsablauf kündigen.
Unser Muster-Kündigungsschreiben können Sie bequem am Bildschirm ausfüllen, sich ausdrucken und abschicken.
Kann ich meine bestehende Reisekrankenversicherung zeitlich flexibel erweitern?
Sie können Ihren bestehenden Reisekrankenschutz über den 56 Tag hinaus erweitern. Dies ist flexibel bis zu 365 Tage möglich. Weitere Informationen finden sie hier: Versicherungsschutz erweitern
Kann ich meinen bestehenden Reisekranken-Tarif (EVJ / AMC) auf den neuen, verbesserten Tarif (ERK-56) umstellen?
Ja, dies ist bequem und einfach per Online-Antrag möglich. Weitere Informationen finden Sie hier: Tarif umstellen
Noch unsicher?
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Versicherung – kompakt und verständlich erklärt:
Informationsblatt zur Auslandsreisekrankenversicherung Tarif ERK-56
Informationsblatt zur Auslandsreisekrankenversicherung Tarif ERK-V
Downloads Auslandsreise-Krankenversicherung
Mehr Infos zur Auslandsreisekrankenversicherung?
In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr zur Absicherung.
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