Altersvorsorge: Welcher Weg passt zu Ihnen?

Die gesetzliche Rente allein reicht für die meisten Menschen im Ruhestand nicht mehr aus. Betriebliche Modelle stehen nicht jedem offen, und bei der privaten Vorsorge kommt zum 1. Januar 2027 mit dem Altersvorsorgedepot eine wichtige Neuerung hinzu. Dieser Ratgeber zeigt, welche Vorsorgeformen es gibt, wie sie sich unterscheiden und für welche Lebenssituation welcher Weg sinnvoll ist.

Die drei Säulen der Altersvorsorge

Erste Säule: die gesetzliche Vorsorge.

Dazu zählen vor allem die gesetzliche Renten­versicherung sowie berufs­ständische Versorgungs­werke und die Beamten­versorgung. Sie bildet für die meisten Menschen das Fundament, deckt im Ruhe­stand aber oft nur einen Teil des bisherigen Einkommens ab.

Zweite Säule: die betriebliche Alters­vorsorge.

Hier zahlt der Arbeit­geber ein oder Sie wandeln einen Teil Ihres Brutto­gehalts um (Entgelt­umwandlung). Der Zugang hängt vom Arbeit­geber ab und steht damit nicht jedem offen.

Dritte Säule: die private Altersvorsorge.

Sie bauen zusätzlich eigenständig Kapital auf, oft staatlich gefördert. Diese Säule können Sie am freiesten gestalten, und genau hier setzt die Reform ab 2027 an.

Wichtig: Für die meisten Erwerbstätigen entsteht eine gute Absicherung erst aus der Kombination mehrerer Säulen. Wie groß der private Anteil ausfallen sollte, hängt von der erwarteten Versorgungslücke ab.

Welche privaten Vorsorgeformen gibt es?

Innerhalb der dritten Säule stehen mehrere Formen zur Wahl. Welche zu Ihnen passt, hängt von Einkommen, Lebenssituation und Ihrem Wunsch nach Sicherheit oder Renditechance ab.

Altersvorsorgedepot (ab 2027)

Das Altersvorsorgedepot wird zum 1. Januar 2027 starten und die Riester-Rente für Neuverträge ablösen. Es soll staatliche Zulagen mit den Renditechancen von ETFs und Fonds verbinden. Gefördert werden sollen unter anderem eine Grundzulage von bis zu 540 Euro im Jahr, eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro je kindergeldberechtigtem Kind und ein einmaliger Bonus von 200 Euro für den frühen Einstieg vor dem 25. Geburtstag. Beim Vergleich lohnt ein Blick auf die laufenden Kosten, denn eine niedrige Verwaltungskostenquote wirkt sich über die Jahre spürbar auf das Ergebnis aus.

 

Private Rentenversicherung

Die klassische oder fondsgebundene private Rentenversicherung zahlt im Ruhestand eine lebenslange Rente. Sie eignet sich vor allem, wenn Ihnen Planbarkeit und eine garantierte lebenslange Auszahlung wichtiger sind als die maximale Renditechance.

 

Basisrente (Rürup)

Die Basisrente richtet sich vor allem an Selbstständige und an Menschen mit hohem Einkommen. Ihr Vorteil liegt in der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge in der Ansparphase. Das Kapital ist dafür stärker gebunden und wird ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt.

 

Riester-Rente (Bestand)

Neue Riester-Verträge wird es ab 2027 nicht mehr geben. Bestehende Verträge genießen jedoch Bestandsschutz und laufen weiter. Wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag haben, stellt sich vor allem die Frage, ob Sie ihn fortführen, ruhen lassen oder wechseln. Welche Möglichkeiten Sie für Ihren bestehenden Vertrag haben, erklärt unser Ratgeber zur Riester-Rente.

 

Betriebliche Altersvorsorge

Auch wenn die betriebliche Altersvorsorge formal zur zweiten Säule gehört, ist sie für die Vorsorgeplanung wichtig. Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss leistet, bevor Sie den privaten Teil aufstocken.

Welche Vorsorge passt zu welcher Lebens­situation?

  • Junge Berufseinsteiger: Wer früh startet, hat den langen Zeithorizont auf seiner Seite. Ab 2027 wird der einmalige Bonus von 200 Euro für unter 25-Jährige den Einstieg ins Altersvorsorgedepot zusätzlich attraktiv machen.
  • Familien mit Kindern: Für Familien wird die Kinderzulage von bis zu 300 Euro je kindergeldberechtigtem Kind ein starkes Argument sein, weil sie die eigene Sparleistung spürbar ergänzt.
  • Selbstständige: Selbstständige sollen das Altersvorsorgedepot nutzen können. Je nach Einkommen und Steuersituation kann daneben die Basisrente (Rürup) interessant sein.
  • Gutverdiener: Wer die Förderhöchstgrenzen ausschöpft, kombiniert die geförderte Vorsorge häufig mit einer zusätzlichen privaten Rentenversicherung.
  • Bestehende Riester-Sparer: Wenn Sie schon einen Riester-Vertrag haben, geht es weniger um den Neuabschluss als um die richtige Entscheidung für den Bestand.

Wie viel Vorsorge brauche ich überhaupt?

Als grobe Orientierung gilt: Die gesetzliche Rente ersetzt im Ruhe­stand oft nur einen Teil des letzten Netto­einkommens. Die Differenz zwischen Ihrem voraussichtlichen Bedarf und der zu erwartenden gesetzlichen Rente ist Ihre Versorgungs­lücke. Genau diese Lücke soll die private Vorsorge schließen.

Wie groß die Lücke ausfällt, hängt von Ihrem Einkommen, Ihren Renten­ansprüchen und Ihren Plänen für den Ruhe­stand ab. Eine über­schlägige Berechnung hilft, den nötigen monatlichen Spar­betrag einzuordnen, bevor Sie sich für eine Vorsorge­form entscheiden.

Häufige Fragen

Bei der betrieblichen Altersvorsorge läuft die Vorsorge über den Arbeitgeber, häufig mit einem Zuschuss und über Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt. Die private Altersvorsorge schließen Sie unabhängig vom Arbeitgeber selbst ab und gestalten sie freier. Beide lassen sich kombinieren.

Für die meisten Menschen ja, weil die gesetzliche Rente allein die gewohnte Lebenshaltung im Ruhestand selten vollständig abdeckt. Je früher Sie beginnen, desto stärker wirkt der Zinseszinseffekt, und desto geringer ist der nötige monatliche Beitrag.

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen weiter. Ab 2027 sollen jedoch keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden können. Für den Bestand stellt sich die Frage, ob Fortführen, Ruhen oder ein Wechsel sinnvoll ist.

Gefördert werden je nach Form über Zulagen oder steuerliche Vorteile. Dazu zählen die Basisrente (Rürup), die betriebliche Altersvorsorge, bestehende Riester-Verträge und ab 2027 das Altersvorsorgedepot mit Grundzulage, Kinderzulage und dem Bonus für junge Leute.


Stand: Oktober 2026. Die Reform der privaten Altersvorsorge ist beschlossen, einzelne Detailregelungen können sich bis zum Marktstart am 1. Januar 2027 noch konkretisieren.