Altersvorsorgedepot: welche Kosten auf Sie zukommen
Die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot ist ab 2027 bei jedem Anbieter gleich: Sie erhalten bis zu 540 € Grundzulage im Jahr, 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind und, beim Abschluss vor dem 25. Geburtstag, einmalig 200 € Junge-Leute-Bonus. Was sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet, sind unter anderem die Kosten, und die entscheiden über Jahrzehnte mit darüber, wie viel am Ende für Ihre Rente übrig bleibt. Dieser Ratgeber zeigt, welche Kostenarten es beim Altersvorsorgedepot geben wird, wo die Reform eine Obergrenze zieht und was die „Verwaltungskostenquote“ bedeutet.
☝ Kurz eingeordnet: „Altersvorsorgedepot“ ist der Begriff für die neue, staatlich geförderte private Altersvorsorge, die im Zuge des Altersvorsorgereformgesetzes ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente ablösen soll. Dieser Ratgeber erklärt die Kostenarten allgemein und anbieterneutral, nicht die Konditionen eines einzelnen Angebots.
Warum Kosten über Jahrzehnte so viel ausmachen
Ein Altersvorsorgedepot läuft über einen langen Zeitraum, oft über 30 Jahre oder mehr. Auf einer so langen Strecke wirken schon kleine Kostenunterschiede stark: Jeder Euro, der in die Kosten fließt, arbeitet nicht mehr für Ihre Altersvorsorge und kann sich auch nicht mehr verzinsen. Über die Jahre summiert sich das, und aus einem scheinbar kleinen Unterschied bei den laufenden Kosten kann am Ende ein spürbarer Unterschied beim Ergebnis werden.
Deshalb lohnt es sich, die Kosten von Anfang an mitzudenken, und nicht nur auf die Förderung oder die erhoffte Rendite zu schauen. Die gute Nachricht: Die Förderung bekommen Sie überall in gleicher Höhe. Der Kostenvergleich ist damit einer der wenigen Hebel, an denen Sie bei der Auswahl wirklich etwas für Ihr späteres Ergebnis tun können. Aber Achtung: nicht jedes 0 €-Angebot hält auch langfristig, was es verspricht
Diese Kostenarten sollten Sie kennen
Beim Altersvorsorgedepot können verschiedene Kostenarten zusammenkommen. Wer sie auseinanderhält, vergleicht Angebote fairer, denn ein Anbieter kann bei einer Kostenart günstig und bei einer anderen teuer sein.
| Kostenarten | Was dahintersteckt | Worauf Sie achten sollten |
| Verwaltungskosten | Kosten des Anbieters für Verwaltung und laufende Betreuung Ihres Vertrags | eine niedrige Verwaltungskostenquote |
| Fondskosten | Laufende Kosten der Fonds und ETFs, in die im Depot investiert wird. Diese werden in der Regel als „Total Expense Ratio“ (TER) angegeben. | Fonds und ETFs mit geringer TER |
| Abschluss- und Vertriebskosten | Kosten rund um den Abschluss | Müssen beim Altersvorsorgedepot auf die gesamte Ansparphase verteilt werden, nicht am Anfang gebündelt |
| Effektivkosten | fasst alle Kosten in einer Kennzahl zusammen; drückt aus, um wieviel Prozent die Kosten Ihre jährliche Rendite mindern | je niedriger, desto mehr bleibt von Ihrer Rendite |
Überblick über die Kostenarten, keine Konditionen eines konkreten Angebots und keine Anlageberatung.
Am aussagekräftigsten ist die letzte Zeile: Die Effektivkosten bündeln die laufenden Kosten in einer einzigen Prozentzahl pro Jahr. Sie zeigen, um wie viel die jährliche Rendite durch die Kosten geschmälert wird, und eignen sich deshalb gut, um Angebote auf einen Blick zu vergleichen.
Die gesetzliche Kostenobergrenze beim Standarddepot
Für das sogenannte Standarddepot, also das Altersvorsorgedepot mit zwei durch den Anbieter vorausgewählten ETFs / Fonds, sieht die Reform eine Obergrenze für die laufenden Kosten vor. Diese Kostenobergrenze (auch „Effektivkostenquote“ genannt) liegt bei 1,0 Prozent pro Jahr. Damit soll verhindert werden, dass hohe Gebühren die staatliche Förderung wieder auffressen. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass zahlreiche Anbieter den Kostendeckel beim Standarddepot nicht ausreizen werden. Es lohnt sich also der Blick auf die Effektivkostenquote der einzelnen Anbieter.
Gut zu wissen: Andere Varianten, etwa das frei gestaltbare Altersvorsorgedepot, können anderen Kostenregeln folgen.
Die Verwaltungskostenquote: eine Kennzahl, die sich lohnt
Bei Versicherern ist die Verwaltungskostenquote eine besonders aussagekräftige Kennzahl. Sie zeigt, welcher Anteil der Beiträge in die Verwaltung und laufende Betreuung fließt, statt für Ihre Altersvorsorge zu arbeiten. Eine niedrige Verwaltungskostenquote wirkt dabei wie eine dauerhafte Rendite von innen: Was nicht in die Kosten geht, verbleibt im Depot und kann sich über die Jahre weiter verzinsen.
Wie schlank ein Anbieter aufgestellt ist, hängt auch von seinem Geschäftsmodell ab. Ein Direktversicherer wie die EUROPA, der ohne Filialnetz und ohne Außendienst arbeitet, hat hier von vornherein weniger Kostenblöcke zu tragen und kann eine besonders niedrige Verwaltungskostenquote erreichen. Dies ist einer der Gründe, warum ein Direktversicherer seinen Kundinnen und Kunden besonders günstige Beiträge oder eine hohe monatliche Rente bieten kann.
„0 Euro“ ist nicht gleich kostenlos
Gerade Neobroker werben rund um die Geldanlage gern mit „0 €“. Beim Altersvorsorgedepot lohnt es sich, genau hinzusehen, worauf sich diese Null bezieht. Meist ist damit die Depotgebühr gemeint, also die reine Kontoführung des Wertpapierdepots, nicht die Gesamtkosten. Hinzu kommen oft indirekte Kosten, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind, etwa über die Handelsspanne (Spread) beim Kauf und Verkauf der Fondsanteile. Einige Anbieter werben zudem damit, die laufenden Fondskosten (TER) zu erstatten. Das gilt meist nur für ausgewählte ETFs, ist teils an Bedingungen geknüpft und oft nicht dauerhaft zugesagt. Prüfen Sie deshalb, für welche Fonds und wie lange die Erstattung gilt.
Prüfen Sie auch, ob es sich um eine zeitlich begrenzte Aktion handelt, die nicht dauerhaft gilt. Gerade zum Start des Altersvorsorgedepots am 1.1.2027 werden Anbieter mit einem vermeintlich günstigen Angebot ins Rennen gehen. Ein „0 €“-Angebot kann also günstig sein, muss es aber nicht.
Übrigens: Für die endgültige Entscheidung lohnt es sich, neben den Kosten auch die Möglichkeiten zur persönlichen Beratung sowie die finanzielle Stabilität und Erfahrung des jeweiligen Anbieters zu überprüfen.
Was ein Anbieterwechsel kostet
Wer sich einmal für ein Altersvorsorgedepot entschieden hat, ist nicht für immer gebunden. Nach dem aktuellen Stand der Reform soll ein Wechsel zu einem anderen Anbieter einfacher und günstiger werden als bisher. Innerhalb der ersten fünf Jahre nach Vertragsabschluss darf der bisherige Anbieter für den Wechsel höchstens 150 € verlangen, danach ist der Wechsel bei ihm kostenfrei. Der neue Anbieter darf zusätzlich eine einmalige Verwaltungspauschale von höchstens 150 € berechnen. Außerdem müssen die Abschlusskosten auf die gesamte Ansparphase verteilt werden, sodass bei einem Wechsel keine doppelten Abschlusskosten anfallen.
Bei der EUROPA werden Sie eine „Upgrade-Garantie“ haben. Ein Wechsel vom EUROPA Standarddepot in das flexible EUROPA Altersvorsorgedepot wird auch in den ersten 5 Jahren problemlos möglich und vor allem kostenfrei sein. Es lohnt sich also, bereits frühzeitig mit dem EUROPA Standarddepot zu starten.
Häufige Fragen zu den Kosten beim Altersvorsorgedepot
Das hängt vom Anbieter ab. Es kommen mehrere Kostenarten zusammen: Verwaltungskosten, Fondskosten sowie Abschluss- und Vertriebskosten. Am besten vergleichbar sind Angebote über die Effektivkosten, die diese laufenden Kosten in einer Prozentzahl pro Jahr bündeln. Die staatliche Förderung ist dagegen bei jedem Anbieter gleich hoch.
Vier Arten sind wichtig: Verwaltungskosten für die Betreuung Ihres Vertrags, Fondskosten für die Geldanlage im Depot, Abschluss- und Vertriebskosten rund um den Vertragsbeginn sowie die Effektivkosten als zusammenfassende Kennzahl. Je niedriger die Effektivkosten, desto mehr Ihrer Rendite bleibt Ihnen.
Für das Standarddepot, also das Altersvorsorgedepot mit zwei vorausgewählten Fonds / ETFs, sieht die Reform eine Kostenobergrenze von 1 % vor. Sie soll verhindern, dass hohe Gebühren die Förderung aufzehren. Für andere Varianten können andere Kostenregeln gelten. Auch unterhalb der Obergrenze lohnt sich der Vergleich, denn nicht jeder Anbieter reizt sie aus.
Die „0 €“ beziehen sich meist auf die Depotgebühr und teils auf erstattete Fondskosten (TER) ausgewählter ETFs, die nicht immer dauerhaft zugesagt sind. Indirekte Kosten wie die Handelsspanne (Spread) beim Kauf der Fondsanteile bleiben bestehen. Entscheidend ist, was nach allen Kosten von der Rendite übrig bleibt
Die Kosten sind ein wichtiger Maßstab, aber nicht der einzige. Es lohnt sich, auch weitere Aspekte bei der Auswahl Ihres Anbieters für das Altersvorsorgedepot zu berücksichtigen. Dazu zählen zum Beispiel: Kann ich mich bei dem Anbieter persönlich beraten lassen? Wie sieht die finanzielle Stabilität und Erfahrung des Anbieters aus? Ist der spätere Wechsel bei dem Anbieter von einem Standarddepot in ein frei gestaltbares Altersvorsorgedepot kostenfrei möglich? Gibt es eine qualitativ hochwertige Fondsauswahl?
Die Verwaltungskostenquote zeigt, welcher Anteil der Beiträge in die Verwaltung fließt, statt für Ihre Altersvorsorge zu arbeiten. Je niedriger sie ist, desto mehr Ihres Beitrags bleibt im Depot. Direktversicherer ohne Filialnetz und Außendienst, etwa die EUROPA, sind hier oft besonders schlank aufgestellt.
Nach dem aktuellen Stand der Reform sollen Wechsel einfacher und günstiger werden. In den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss darf der bisherige Anbieter höchstens 150 € verlangen, danach ist der Wechsel bei ihm kostenfrei. Der neue Anbieter darf zusätzlich einmalig höchstens 150 € Verwaltungspauschale berechnen. Die Abschlusskosten werden auf die gesamte Ansparphase verteilt, damit sie bei einem Wechsel nicht doppelt anfallen.
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Mit unserem Newsletter bleiben Sie über die geplante Rentenreform (AVRG) und die staatliche Förderung auf dem Laufenden. Wir informieren Sie, sobald wir Neuigkeiten zur Rentenreform oder zum Altersvorsorgedepot bei der EUROPA haben. So sind Sie bestens auf den Start im Januar 2027 vorbereitet.
Stand: September 2026. Die Reform der privaten Altersvorsorge ist beschlossen, einzelne Detailregelungen können sich bis zum Marktstart am 1. Januar 2027 noch konkretisieren.