Das Absicherungsguthaben wird in der Ansparphase in der klassischen Kapitalanlage innerhalb unseres Sicherungsvermögens angelegt und verzinst.
Bei einer vorzeitigen Beitragsfreistellung kann der Versicherungsvertrag mit herabgesetzter Leistung beitragsfrei fortgeführt werden.
Beim Überschuss-System Beitragsverrechnung wird die Überschussbeteiligung in Prozent des fälligen Beitrags bemessen und direkt mit dem fälligen Beitrag verrechnet, sodass letztlich ein geringerer Beitrag zu zahlen ist. Maßgebend ist der bei Fälligkeit des jeweiligen Beitrags festgelegte Prozentsatz.
Die Beteiligung an den Bewertungsreserven ist Teil der Überschussbeteiligung.
Die Zuteilung der Bewertungsreserven erfolgt bei anspruchsberechtigten Verträgen bei Beendigung des Versicherungsvertrags während der Ansparphase, spätestens zum Rentenbeginn. Die Bewertungsreserven werden monatlich neu ermittelt und können kurzfristig starken Schwankungen unterliegen oder sogar ganz entfallen.
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen unseres sonstigen Vermögens über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen werden. Die Bewertungsreserven werden monatlich neu ermittelt und können kurzfristig starken Schwankungen unterliegen.
Bewertungsreserven ergeben sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen Kaufpreis und Zeitwert (Marktwert), beispielsweise bei den vom Lebensversicherer getätigten Anlagen (z.B. Immobilien, festverzinsliche Wertpapiere und Aktien). Der Zeitwert hängt von der jeweiligen Marktsituation ab und unterliegt großen Schwankungen. Der Zeitwert ist immer nur eine Momentaufnahme.
Beispiel für das Entstehen von Bewertungsreserven
Ein Wertpapierpaket, welches in der Bilanz mit einem Betrag von 200.000 Euro ausgewiesen ist, hat einen Verkaufswert (Zeitwert) von 220.000 Euro. Es besteht eine Bewertungsreserve in Höhe von 20.000 Euro.
Steigen die Zinsen, sind potenzielle Wertpapier-Käufer für festverzinsliche Wertpapiere nicht mehr bereit, den ursprünglichen Betrag zu zahlen. Dadurch sinkt der Marktwert der bestehenden Wertpapieranlage. Die zuvor in der Momentaufnahme entstandenen Bewertungsreserven sinken.
Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf die Versicherungsleistung. Jedoch kann auch eine andere Person als Bezugsberechtigter für die Leistung bestimmt werden. Bei einigen Versicherungen, wie zum Beispiel Berufsunfähigkeits-Versicherung, gelten Einschränkungen bei der Festlegung des Bezugsberechtigten. Details enthält unser:
Merkblatt Bezugsberechtigter
Das Deckungskapital wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnet. Bei fondsgebundenen Versicherungen ergibt sich das Deckungskapital aus dem Wert der Fondsanteile.
Die digitale Rentenübersicht ist ein Portal, das von der Deutschen Rentenversicherung Bund bereitgestellt wird. Dort können Sie sich über den aktuellen Stand Ihrer gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge informieren. Die EUROPA Lebensversicherung stellt dem Portal bereits seit der Pilotphase die Daten zu den dort abgebildeten Altersvorsorgeverträgen bereit.
Unter www.rentenuebersicht.de erfahren Sie mehr zum Portal und wie Sie einen Zugang erhalten.
Die jährlichen Überschussanteile werden unter Berücksichtigung von Verwaltungskosten für eine jährlich fallende Gewinnrente verwendet. Die Überschusszuweisung wird in Prozent des Deckungskapitals bemessen. Da das vorhandene Deckungskapital durch die laufende Rentenzahlung von Jahr zu Jahr geringer wird, verringern sich auch die Überschusszuweisungen.
Die jährlichen Überschussanteile werden unter Berücksichtigung von Verwaltungskosten für eine bereits ab Rentenbeginn erhöhte Rente verwendet. Diese bleibt solange unverändert, wie sich die maßgebenden Überschuss-Sätze nicht ändern.
Zu den meisten fondsgebundenen Versicherungen erhalten Sie von uns einen exklusiven Service: Die automatische, jährliche Fondsauskunft zu Ihrer Standmitteilung. Diese Fondsauskunft erstellt für uns das führende Analysehaus Morningstar, ganz individuell zu Ihrem Vertrag.
Die Fondsauskunft zeigt Ihnen, wie die Beiträge auf Ihre gewählten Fonds aufgeteilt sind. Sie sehen auch, wie sich Ihr Fondsbestand zusammen setzt und wie hoch die Fondswerte sind. Zusätzlich erhalten Sie eine Analyse (Portfolioanalyse). Anhand von sechs Kategorien werden Ihre Fonds näher betrachtet. So sehen Sie zum Beispiel, wie und wo die Fonds investieren (Vermögensaufteilung und Regionen). Grafiken machen die Angaben für Sie verständlicher.
Das Fondsguthaben ist der Gesamtwert der im Vertrag enthaltenen Fondsanteile. Der Gesamtwert des Fondsguthabens zu einem Stichtag ergibt sich aus den gutgeschriebenen Investmentfonds-Anteilen und ihrem jeweiligen Anteilswert.
Bei fondsgebundenen Tarifen mit Garantie ist das Garantieguthaben der Wert der zur Sicherstellung der Garantieleistung im sonstigen Vermögen (klassischer Kapitalanlagetopf) angelegten und verzinsten Beitrags- und ggf. staatlichen Zulagenteile. Zum Rentenbeginn entspricht das Garantieguthaben der Höhe der vereinbarten Garantieleistung.
Bei fondsgebundenen Tarifen ist das gebildete Kapital die Summe aus dem Geldwert des Fondsguthabens und dem Garantieguthaben, sofern Teile des Beitrags im sonstigen Vermögen angelegt werden.
Bei fondsgebundenen Tarifen mit staatlicher Förderung (Riester bzw. Basisversorgung) wird dem gebildeten Kapital zusätzlich der übertragungsfähige Wert der Schlussüberschussbeteiligung sowie die Beteiligung an den Bewertungsreserven zugeordnet.
Bei klassischen Rentenversicherungen mit staatlicher Förderung (Basisversorgung) ist das gebildete Kapital das Deckungskapital einschließlich zugeteilter Überschüsse zuzüglich des übertragungsfähigen Wertes des Schlussüberschussanteils und der Schlusszuweisung sowie der Beteiligung an den Bewertungsreserven.
Bei Rentenbeginn führen wir verschiedene Szenarien durch, um die höchstmögliche Rente zu ermitteln (Günstigerprüfung). Dazu berechnen wir die mögliche Rente gemäß Ihren Versicherungsbedingungen mit Rechnungsgrundlagen zum Rentenbeginn. Diese vergleichen wir mit der Rente mit den Rechnungsgrundlagen vom Vertragsabschluss. Gemäß den Versicherungsbedingungen, zahlen wir dann die höhere der beiden Renten.
Sofern von uns eine entsprechende Überschussbeteiligung festgesetzt wird, erhält der einzelne Versicherungsvertrag laufende Überschussanteile in Form von Zins-, Risiko- und Kostenüberschussanteilen.
Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich zu den Überschüssen bei. Wir haben deshalb gleichartige bei uns bestehende Versicherungsverträge zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Die Verteilung der Überschüsse für die Versicherungsnehmer auf die einzelnen Bestandsgruppen orientiert sich daran, in welchem Umfang sie zu seiner Entstehung beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe nicht zur Entstehung von Überschüssen beigetragen, werden ihr keine Überschüsse zugeteilt.
Weitere Informationen darüber wie sich die laufende Überschussbeteiligung für Ihren Vertrag zusammensetzt, finden Sie in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Bei fondsgebundenen Tarifen werden die laufenden Überschussanteile bis zum Rentenbeginn bzw. Versicherungsende dem einzelnen Versicherungsvertrag zugewiesen und dem Fondsguthaben zugeführt.
Bei klassischen Tarifen werden die laufenden Überschussanteile dem einzelnen Versicherungsvertrag zugewiesen und entsprechend dem gewählten Überschuss-System (Beitragsverrechnung, Verzinsliche Ansammlung oder Sofortbonus) verwendet.
Die laufende Überschussbeteiligung wird jährlich neu festgelegt und kann daher nicht für die gesamte Versicherungsdauer garantiert werden.
Sofern von uns eine entsprechende Überschussbeteiligung festgesetzt wird, erfolgt die Überschussbeteiligung bei Rentenversicherungen nach Rentenbeginn in Form einer zusätzlichen Gewinnrente.
Die laufende Überschussbeteiligung wird jährlich neu festgelegt und kann daher nicht für die gesamte Versicherungsdauer garantiert werden.
Bei Abschluss des Versicherungsvertrags, spätestens bei Rentenbeginn kann man, in Abhängigkeit vom Tarif, zwischen den Überschuss-Systemen Steigende Gewinnrente, Flexible Gewinnrente, Teildynamische Gewinnrente oder Fallende Gewinnrente wählen.
Mithilfe des Rentenfaktors wird bei fondsgebundenen Versicherungen das Fondsguthaben in eine Rente umgerechnet. Der (garantierte) Rentenfaktor gibt die Rentenhöhe pro 10.000 Euro gebildetem Kapital an.
Zusätzlich zur laufenden Überschussbeteiligung kann bei Vertragsbeendigung, beziehungsweise bei Rentenversicherungen bei Übergang in den Rentenbezug, ein Schlussüberschussanteil und eine Schlusszuweisung beziehungsweise Schlusszahlung zugewiesen werden, sofern dies bedingungsgemäß vorgesehen ist. Die Schlussüberschussbeteiligungssätze werden für jedes Geschäftsjahr neu festgelegt
Zusätzlich zur laufenden Überschussbeteiligung kann bei Vertragsbeendigung beziehungsweise bei Rentenversicherungen bei Übergang in den Rentenbezug ein Schlussüberschussanteil und eine Schlusszuweisung bzw. Schlusszahlung zugewiesen werden, sofern dies bedingungsgemäß vorgesehen ist. Die Schlussüberschussbeteiligungssätze werden jährlich neu festgelegt und können damit höher oder niedriger ausfallen oder auch ganz entfallen. Sie gelten nur für Versicherungsverträge, die in diesem Jahr zur Auszahlung kommen.
Beim Überschuss-System Sofortbonus wird die laufende Überschussbeteiligung ab Versicherungsbeginn für eine erhöhte Versicherungsleistung (Sofortbonus) verwendet, die im Leistungsfall zusätzlich zu den garantierten Leistungen gezahlt wird.
Für die Beteiligung an den Bewertungsreserven kann ein Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven festgelegt werden. Er dient dazu, die Schwankungen der Bewertungsreserven abzumildern.
Der Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird jährlich neu festgelegt und kann damit höher oder niedriger ausfallen oder auch ganz entfallen. Der für das laufende Jahr festgesetzte Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven gilt nur für Versicherungsverträge, die in diesem Jahr zur Auszahlung kommen.
Ist bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen die Option Sofortkapital vereinbart, erfolgt eine einmalige Zahlung bei Eintritt von Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit. Während der Versicherungsdauer wird das Sofortkapital nur einmal erbracht.
Die jährlichen Überschussanteile werden unter Berücksichtigung von Verwaltungskosten jeweils als Einmalbeitrag für eine zusätzliche Rente verwendet.
Die Teildynamische Gewinnrente besteht aus einem Teil Flexible Gewinnrente und einem Teil Steigende Gewinnrente.
Stirbt die versicherte Person vor dem vereinbarten Ablauf des Versicherungsvertrags beziehungsweise bei Rentenversicherungen vor Rentenbeginn, erbringen wir die vereinbarte Todesfall-Leistung. Ist keine Todesfall-Leistung vereinbart, erlischt der Versicherungsvertrag, ohne dass eine weitere Leistung fällig wird.
Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn, endet mit ihrem Tod die Rentenzahlung, es sei denn, es ist eine Leistung aus der Rentengarantie, der Kapitalrückgewähr oder der Lebenspartnerrente vereinbart.
Wir beteiligen die Versicherungsnehmer an den vom Unternehmen erwirtschafteten Überschüssen und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Überschüsse können aus den Kapitalerträgen, dem Risikoergebnis und dem übrigen Ergebnis entstehen.
Die Überschussbeteiligung setzt sich zusammen aus der laufenden Überschussbeteiligung, der Schlussüberschussbeteiligung und der Beteiligung an den Bewertungsreserven.
Sie haben weitere Fragen?
Unsere Versicherungs-Experten stehen Ihnen gerne unter der folgenden Telefonnummer zur Verfügung. Oder vereinbaren Sie ganz einfach einen Rückruf für ein Beratungsgespräch.
Informationen zum geplanten Altersvorsorgedepot
Am 1.1.2027 tritt das neue Altersvorsorgereformgesetz in Kraft. Damit ändern sich die Möglichkeiten für Ihre Altersvorsorge.
Auf unserer Infoseite finden Sie mehr Infos zu den Änderungen und zum geplanten Altersvorsorgedepot.