Riester-Rente und Reform 2027: Was jetzt für Ihren Vertrag gilt

Die Riester-Rente wird zum 1. Januar 2027 für Neuabschlüsse abgelöst: An ihre Stelle tritt eine neue, staatlich geförderte private Altersvorsorge mit höheren Zulagen. Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz: Sie laufen weiter, und Sie erhalten auch künftig Ihre Riester-Zulagen. Zusätzlich sollen Sie ab 2027 in das neue Fördersystem wechseln können, ohne Ihre bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Dieser Ratgeber zeigt, welche Möglichkeiten Sie haben und worauf es bei der Entscheidung ankommt.

☝ Kurz eingeordnet: Mit dem Altersvorsorgereformgesetz löst ab dem 1. Januar 2027 eine neue, staatlich geförderte private Altersvorsorge (das „Altersvorsorgedepot“) die Riester-Rente ab. Neue Riester-Verträge sind dann nicht mehr möglich, bestehende Verträge laufen weiter. Dieser Ratgeber erklärt den Übergang anbieterneutral und bezieht sich nicht auf ein bestimmtes Produkt.

Was die Re­form 2027 für die Riester-Rente be­deutet

Seit 2002 fördert der Staat die private Altersvorsorge über die Riester-Rente. Mit der Reform der privaten Altersvorsorge ändert sich das: Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Stattdessen wird es eine neue geförderte Altersvorsorge geben, die höhere Zulagen bieten und mehr Menschen offenstehen soll, zum Beispiel auch Selbstständigen.

Die Reform betrifft also in erster Linie Neuabschlüsse. Wer heute schon einen Riester-Vertrag hat, muss nichts ändern. Neu ist vor allem, dass Sie künftig wählen können: im bisherigen System bleiben oder in das neue wechseln. Wie die neue Förderung im Detail aussehen wird, erklärt unser Ratgeber zum Altersvorsorgedepot.

Ihre Möglichkeiten im Überblick

Statt zu kündigen, können Sie ab 2027 verschiedene Möglichkeiten nutzen, um Ihre staatliche Förderung zu erhalten. Nur bei einer Kündigung geht sie verloren.

WegWas mit dem Vertrag passiertWas mit der Förderung passiert
Weiterführenläuft unverändert weiterRiester-Förderung fließt weiter
Nur ins neue Fördersystem wechselnVertrag und sonstige Konditionen bleiben bestehenneue Förderung, die bisherige bleibt erhalten
In einen Neuvertrag wechselnGuthaben wechselt in einen neuen Vertrag zu den neuen Konditionenbisherige Förderung bleibt, keine neuen Zulagen
Beitragsfrei stellenkeine weiteren Einzahlungen, das Guthaben bleibt angelegtbisherige Förderung bleibt, keine neuen Zulagen
KündigenAuszahlung von Rückkaufswert oder GuthabenZulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden

*Überblick nach aktuellem Stand der Reform. Die Verfahrensschritte für die beiden Wechselwege werden bis zum Marktstart konkretisiert.

Beim Wechsel ins neue Fördersystem soll eine Erklärung gegenüber Ihrem Anbieter genügen: Der ursprüngliche Vertrag bleibt bestehen und nur das Fördersystem wechselt. Beim Wechsel in einen Neuvertrag nehmen Sie Ihr Guthaben dagegen in einen neuen Vertrag mit und profitieren von dessen Konditionen. In beiden Fällen müssen Sie die bisherige Förderung nicht zurückzahlen.

Anders bei der Kündigung: Sie gilt als schädliche Verwendung und kostet die erhaltene Förderung, häufig auch einen Teil des eingezahlten Kapitals. Was dabei genau passiert, erklärt unser Ratgeber Riester-Rente kündigen.

Bisheriges oder neues Fördersystem: der Vergleich

Wer überlegt, ins neue System zu wechseln, sollte die Förderung beider Systeme nebeneinanderlegen:

MerkmalRiester-Rente (bestehende Verträge)Neue geförderte Altersvorsorge (ab 2027)
Staatliche ZulagenRiester-Zulagen wie bisherhöhere Zulagen
Selbstständigeförderberechtigt bei steuerlich relevanten Einkünftenförderberechtigt bei steuerlich relevanten Einkünften
Neuabschlussab 1. Januar 2027 nicht mehr möglichab 1. Januar 2027 möglich

* Angaben zur neuen Förderung nach aktuellem Stand der Reform.

Auf dem Papier ist die neue Förderung großzügiger. Ob sich ein Wechsel für Sie lohnt, hängt aber nicht nur von den Zulagen ab. Entscheidend sind auch die Kosten Ihres bisherigen Vertrags, die Beitragsgarantie, die bei Riester gesetzlich vorgeschrieben ist, und wie viele Jahre Sie noch bis zur Rente ansparen. Ältere Verträge enthalten zudem manchmal Garantien oder Konditionen, die heute kaum noch angeboten werden. Ein pauschales „Wechseln lohnt sich immer“ gibt es deshalb nicht.

Wie sich die neuen Zulagen genau zusammensetzen, lesen Sie im Ratgeber zu den Zulagen im Altersvorsorgedepot.

So gehen Sie jetzt am besten vor Unterlagen prüfen:

  • Unterlagen prüfen: Ihre jährliche Standmitteilung zeigt Guthaben, erhaltene Zulagen und Kosten Ihres Vertrags. Sie ist die Grundlage für jede weitere Entscheidung.
  • Förderung sichern: Prüfen Sie, ob Sie den Mindesteigenbeitrag einzahlen und ob alle Kinder für die Kinderzulage gemeldet sind. So erhalten Sie die volle Riester-Förderung, solange Ihr Vertrag im bisherigen System läuft.
  • Nicht vorschnell kündigen: Eine Kündigung kostet Förderung und oft auch Kapital. Die Wechselwege ab 2027 sind in aller Regel die bessere Alternative.
  • Ab 2027 vergleichen: Sobald die neuen Angebote am Markt sind, können Sie die Konditionen Ihres Vertrags mit dem neuen System vergleichen und in Ruhe entscheiden. Fragen Sie dafür auch Ihren Anbieter, wie der Wechsel bei ihm ablaufen wird.

Häufige Fragen zur Riester-Rente nach der Reform

Ja. Ab 2027 haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie wechseln mit Ihrem bestehenden Vertrag nur in die neue steuerliche Förderung, oder Sie wechseln in einen Neuvertrag zu den neuen Konditionen. In beiden Fällen müssen Sie Ihre bisherige Förderung nicht zurückzahlen. Die genauen Verfahrensschritte werden bis zum Marktstart konkretisiert.

Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Die neue Förderung bietet höhere Zulagen, aber auch Kosten, Garantien und besondere Konditionen Ihres bisherigen Vertrags spielen eine Rolle. Vergleichen Sie Ihren Vertrag ab 2027 mit den neuen Angeboten, bevor Sie sich entscheiden.

Eine Kündigung gilt als schädliche Verwendung: Die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen Sie zurückzahlen, ausgezahlt wird nur der Rückkaufswert oder das vorhandene Guthaben. Die Wechselwege ab 2027 erhalten Ihre Förderung dagegen.

Das hängt von Anlagehorizont und Sicherheitsbedürfnis ab. Wer lange spart und Schwankungen aushält, fährt mit einem Depot ohne Beitragsgarantie oft besser; wer mehr Sicherheit möchte, findet bei einzelnen Anbietern auch Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie und nimmt dafür eine geringere Renditechance in Kauf.

Erfahren Sie mehr zur Riester-Reform 2027

Riester-Rente kündigen?

Erfahren Sie hier, ob Sie Ihren bestehenden Riester-Vertrag im Zuge der anstehenden Reform kündigen sollten.

Bleiben Sie informiert.

Mit unserem Newsletter bleiben Sie über die geplante Rentenreform (AVRG) und die staatliche Förderung auf dem Laufenden. Wir informieren Sie, sobald wir Neuigkeiten zur Rentenreform oder zum Altersvorsorgedepot bei der EUROPA haben. So sind Sie bestens auf den Start im Januar 2027 vorbereitet. 

 

Nichts mehr verpassen!


Stand: Oktober 2026. Die Reform der privaten Altersvorsorge ist beschlossen, einzelne Detailregelungen können sich bis zum Marktstart am 1. Januar 2027 noch konkretisieren.