Zulagen im Altersvorsorge­depot im Überblick

Mit dem Altersvorsorge­depot soll der Staat ab 2027 jährlich bis zu 540 € Grundzulage, 300 € pro Kind und einmalig 200 € für junge Berufs­einsteiger in Ihr Depot einzahlen. Dieser Ratgeber zeigt, wie sich die staatliche Förderung zusammensetzen wird, wer welche Zulage erhalten soll, und gibt einen ersten Überblick, worauf es beim späteren Antrag voraussichtlich ankommen wird.

Kurz eingeordnet: Mit dem Altersvorsorge­reformgesetz soll ab dem 1. Januar 2027 eine neue, staatlich geförderte Vorsorge­welt mit mehreren Produkt­varianten entstehen, etwa Depot­lösungen mit oder ohne Garantie. Der Begriff „Alters­vorsorge­depot“ wird dabei häufig als Ober­begriff für diese neue geförderte Alters­vorsorge verwendet, und in diesem Sinne nutzen wir ihn auch hier. Die hier beschriebenen Zulagen sollen für die geförderten Varianten einheitlich gelten.

Welche Zulagen wird es im Altersvorsorge­depot geben?

Die staatliche Förderung im Alters­vorsorge­depot soll sich aus drei Bau­steinen zusammen­setzen. Alle drei werden direkt in Ihr Depot eingezahlt, nicht auf Ihr Girokonto, und wirken sich sofort auf den Wert Ihrer Alters­vorsorge aus.

  • Grundzulage: bis zu 540 € pro Jahr für jeden Sparer mit eigenem Depot.
  • Kinderzulage: 300 € pro kindergeldberechtigtes Kind und Jahr, zusätzlich zur Grund­zulage.
  • Junge-Leute-Bonus: 200 € einmalig für Sparer unter 25 Jahren beim Einstieg.

Sie können jährlich bis zu 6.840 € in Ihr Alters­vorsorge­depot einzahlen. Ein Eigen­beitrag von bis zu 1.800 € wird dabei staatlich gefördert. Zahlen Sie die vollen 1.800 € ein, erhalten Sie auch die maximale Förderung. Bei einem niedrigeren Eigen­beitrag reduziert sich die Förderung entsprechend.

Grundzulage: bis zu 540 € pro Jahr

Die Grundzulage wird die zentrale staatliche Förderung im Altersvorsorgedepot sein. Sie soll bei bis zu 540 € pro Jahr liegen und jedem Sparer gewährt werden, der die persönlichen Voraussetzungen erfüllt und die vollen 1.800 € investiert.

 

Wer ist förderberechtigt?

Von der staatlichen Förderung profitieren zukünftig auch Gewerbetreibende, Freiberufler und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Förderberechtigt sind unter anderem:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Eltern
  • Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
  • Selbstständig Erwerbstätige mit entsprechenden steuerlich relevanten Einkünften
  • Selbstständige Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, auch wenn keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht
  • Ehepartner förderberechtigter Personen

 

So setzt sich die volle Förderung zusammen

Sie investieren monatlich 150 € in Ihr Altersvorsorgedepot. Im Jahr zahlen Sie also 1.800 € in Ihr Depot ein (12 Monate × 150 €).

Die 1.800 € werden staatlich gefördert:

  • 360 € mit 50 % Förderung = 180 €
  • 1.440 € mit 25 % Förderung = 360 €

Insgesamt erhalten Sie 540 € Grundzulage.

Wenn Sie ein Kind haben, erhalten Sie zusätzlich 100 % Förderung auf die ersten 300 € – also 300 €. Aus den eingezahlten 1.800 € werden also 2.340 €, bzw. 2.640 € wenn Sie ein Kind haben. Die Wertentwicklung Ihres Depots ist dabei nicht berücksichtigt.

Kinderzulage: 300 € pro Kind

Für jedes kindergeld­berechtigte Kind sollen Sie zusätzlich bis zu 300 € pro Jahr in Ihr Depot erhalten. Die Zulage wird standardmäßig dem Kindergeld­berechtigten zugeordnet; eine Über­tragung auf die andere Person soll auf gemeinsamen Antrag möglich sein. Die Kinder­zulage endet mit dem Wegfall der Kindergeld­berechtigung. Anspruchs­berechtigt sind leibliche Kinder ebenso wie Adoptiv- und Pflege­kinder, sobald für sie Kinder­geld bezogen wird.

Erfahren Sie mehr zur Kinderzulage.

Junge-Leute-Bonus: 200 € einmalig

Beim erstmaligen Abschluss eines Altersvorsorge­depots vor dem 25. Geburtstag sollen Berufs­einsteiger einen einmaligen Bonus von 200 € erhalten. Er wird zusätzlich zur Grund­zulage gewährt und soll den frühen Vorsorge­start belohnen. Die Auszahlung erfolgt direkt in das Depot, sobald die Voraus­setzungen erfüllt sind.

Wie werden die Zulagen beantragt?

Den Antrag werden Sie zukünftig nicht bei der Finanz­verwaltung stellen, sondern bei Ihrem Alters­vorsorge­depot-Anbieter. Besonders einfach wird es mit dem sogenannten Dauerzulagen­antrag: Sie erklären einmalig, dass Ihr Anbieter die Zulagen jährlich für Sie bei der Zentralen Zulagen­stelle für Alters­vermögen anfordert. Anschließend soll die Auszahlung automatisch laufen und Sie müssen nur noch Änderungen Ihrer Lebens­situation melden.

Relevante Änderungen sind insbesondere: Geburt eines weiteren Kindes, Wegfall der Kindergeld­berechtigung, Heirat oder Scheidung, Wechsel des Erwerbs­status (Pflicht­versicherung vs. selbstständig) und Anbieter­wechsel. Änderungen sollten zeitnah gemeldet werden, um mögliche Rück­forderungen für bereits ausgezahlte Zulagen zu vermeiden.

Gesamtförderung im Vergleich: Was bekommt eine Familie?

Die folgenden drei Konstellationen zeigen, wie sich die Förderung pro Jahr zusammensetzen wird, wenn Sie 1.800 € Jahres­beitrag einzahlen.

 

KonstellationJahresförderung
Single ohne Kinder540 €
Familie mit 2 Kindern (ein Vertrag)540 € + 2 × 300 € = 1.140 €
Berufseinsteiger unter 25 (Startjahr)540 € + 200 € = 740 €

 

Bei einer Familie mit zwei Kindern, bei der die Kinderzulage über 20 Jahre ab der Geburt durchgängig fließt, kommen entsprechend viele Zulagen zusammen.

Hinzu kommt in allen Fällen die Wert­entwicklung der eingezahlten Beiträge und Zulagen am Kapital­markt. Diese hängt von der gewählten Anlage­strategie ab und ist nicht garantiert.

Häufige Fragen zu den Zulagen

Die maximale Grundzulage von 540 € erreichen Sie mit einem Jahresbeitrag von 1.800 € (entspricht 150 € monatlich). 

Die maximale Kinderzulage von 300 € erreichen Sie bereits mit einem Jahresbeitrag von 300 € (entspricht 25 € monatlich).

Junge Menschen bis 25 Jahre erhalten beim Abschluss eine einmalige Zulage in Höhe von 200 €.

Die Höhe der staatlichen Grund- und Kinderzulage richtet sich nach Ihrem Eigenbeitrag in das Altersvorsorgedepot.

Grundzulage:
Für jeden eingezahlten Euro erhalten Sie bis zu einem Eigenbeitrag von 360 € eine Zulage von 50 Cent. Für jeden darüber hinaus eingezahlten Euro – bis zu einem jährlichen Eigenbeitrag von insgesamt 1.800 € – erhalten Sie weitere 25 Cent Förderung. Zahlen Sie weniger ein, wird die Grundzulage entsprechend anteilig angepasst.

Kinderzulage:
Zusätzlich erhalten Sie für jedes förderberechtigte Kind eine Kinderzulage. Dabei wird jeder eingezahlte Euro mit einem Euro gefördert – bis zu einem Höchstbetrag von 300 € pro Kind und Jahr.

Die staatlichen Zulagen erhalten Sie ab einer monatlichen Sparrate in Höhe von 10 €, d.h. ab 120 € Jahresbeitrag. In diesem Beispiel erhalten Sie dann 60 € Grundzulage und pro Kind weitere 120 € Kinderzulage. Daher lohnen sich auch kleine Sparbeträge.

In der Ansparphase werden Erträge aus Eigenbeiträgen und Zulagen nicht mit der Abgeltungssteuer belastet. In der Auszahlungsphase erfolgt dann eine nachgelagerte Besteuerung.

Bei einer schädlichen Verwendung (bspw. Auszahlung des Vertragsguthabens) müssen die erhaltenen Zulagen und ggf. gewährte Steuerermäßigungen zurückgezahlt werden. Eine vorgezogene Auszahlung ist daher in der Regel mit Abschlägen verbunden.


Stand: August 2026. Reform der privaten Altersvorsorge, Inkrafttreten 01.01.2027. Werte und Anspruchsvoraussetzungen können sich bis zum Marktstart noch konkretisieren. Keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung. Quellen: BMF, Bundesregierung, Stiftung Warentest.