Zulagen im Altersvorsorgedepot im Überblick
Mit dem Altersvorsorgedepot soll der Staat ab 2027 jährlich bis zu 540 € Grundzulage, 300 € pro Kind und einmalig 200 € für junge Berufseinsteiger in Ihr Depot einzahlen. Dieser Ratgeber zeigt, wie sich die staatliche Förderung zusammensetzen wird, wer welche Zulage erhalten soll, und gibt einen ersten Überblick, worauf es beim späteren Antrag voraussichtlich ankommen wird.
☝ Kurz eingeordnet: Mit dem Altersvorsorgereformgesetz soll ab dem 1. Januar 2027 eine neue, staatlich geförderte Vorsorgewelt mit mehreren Produktvarianten entstehen, etwa Depotlösungen mit oder ohne Garantie. Der Begriff „Altersvorsorgedepot“ wird dabei häufig als Oberbegriff für diese neue geförderte Altersvorsorge verwendet, und in diesem Sinne nutzen wir ihn auch hier. Die hier beschriebenen Zulagen sollen für die geförderten Varianten einheitlich gelten.
Welche Zulagen wird es im Altersvorsorgedepot geben?
Die staatliche Förderung im Altersvorsorgedepot soll sich aus drei Bausteinen zusammensetzen. Alle drei werden direkt in Ihr Depot eingezahlt, nicht auf Ihr Girokonto, und wirken sich sofort auf den Wert Ihrer Altersvorsorge aus.
- Grundzulage: bis zu 540 € pro Jahr für jeden Sparer mit eigenem Depot.
- Kinderzulage: 300 € pro kindergeldberechtigtes Kind und Jahr, zusätzlich zur Grundzulage.
- Junge-Leute-Bonus: 200 € einmalig für Sparer unter 25 Jahren beim Einstieg.
Sie können jährlich bis zu 6.840 € in Ihr Altersvorsorgedepot einzahlen. Ein Eigenbeitrag von bis zu 1.800 € wird dabei staatlich gefördert. Zahlen Sie die vollen 1.800 € ein, erhalten Sie auch die maximale Förderung. Bei einem niedrigeren Eigenbeitrag reduziert sich die Förderung entsprechend.
Grundzulage: bis zu 540 € pro Jahr
Die Grundzulage wird die zentrale staatliche Förderung im Altersvorsorgedepot sein. Sie soll bei bis zu 540 € pro Jahr liegen und jedem Sparer gewährt werden, der die persönlichen Voraussetzungen erfüllt und die vollen 1.800 € investiert.
Wer ist förderberechtigt?
Von der staatlichen Förderung profitieren zukünftig auch Gewerbetreibende, Freiberufler und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Förderberechtigt sind unter anderem:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Eltern
- Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
- Selbstständig Erwerbstätige mit entsprechenden steuerlich relevanten Einkünften
- Selbstständige Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, auch wenn keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht
- Ehepartner förderberechtigter Personen
So setzt sich die volle Förderung zusammen
Sie investieren monatlich 150 € in Ihr Altersvorsorgedepot. Im Jahr zahlen Sie also 1.800 € in Ihr Depot ein (12 Monate × 150 €).
Die 1.800 € werden staatlich gefördert:
- 360 € mit 50 % Förderung = 180 €
- 1.440 € mit 25 % Förderung = 360 €
Insgesamt erhalten Sie 540 € Grundzulage.
Wenn Sie ein Kind haben, erhalten Sie zusätzlich 100 % Förderung auf die ersten 300 € – also 300 €. Aus den eingezahlten 1.800 € werden also 2.340 €, bzw. 2.640 € wenn Sie ein Kind haben. Die Wertentwicklung Ihres Depots ist dabei nicht berücksichtigt.
Kinderzulage: 300 € pro Kind
Für jedes kindergeldberechtigte Kind sollen Sie zusätzlich bis zu 300 € pro Jahr in Ihr Depot erhalten. Die Zulage wird standardmäßig dem Kindergeldberechtigten zugeordnet; eine Übertragung auf die andere Person soll auf gemeinsamen Antrag möglich sein. Die Kinderzulage endet mit dem Wegfall der Kindergeldberechtigung. Anspruchsberechtigt sind leibliche Kinder ebenso wie Adoptiv- und Pflegekinder, sobald für sie Kindergeld bezogen wird.
Erfahren Sie mehr zur Kinderzulage.
Junge-Leute-Bonus: 200 € einmalig
Beim erstmaligen Abschluss eines Altersvorsorgedepots vor dem 25. Geburtstag sollen Berufseinsteiger einen einmaligen Bonus von 200 € erhalten. Er wird zusätzlich zur Grundzulage gewährt und soll den frühen Vorsorgestart belohnen. Die Auszahlung erfolgt direkt in das Depot, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie werden die Zulagen beantragt?
Den Antrag werden Sie zukünftig nicht bei der Finanzverwaltung stellen, sondern bei Ihrem Altersvorsorgedepot-Anbieter. Besonders einfach wird es mit dem sogenannten Dauerzulagenantrag: Sie erklären einmalig, dass Ihr Anbieter die Zulagen jährlich für Sie bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen anfordert. Anschließend soll die Auszahlung automatisch laufen und Sie müssen nur noch Änderungen Ihrer Lebenssituation melden.
Relevante Änderungen sind insbesondere: Geburt eines weiteren Kindes, Wegfall der Kindergeldberechtigung, Heirat oder Scheidung, Wechsel des Erwerbsstatus (Pflichtversicherung vs. selbstständig) und Anbieterwechsel. Änderungen sollten zeitnah gemeldet werden, um mögliche Rückforderungen für bereits ausgezahlte Zulagen zu vermeiden.
Gesamtförderung im Vergleich: Was bekommt eine Familie?
Die folgenden drei Konstellationen zeigen, wie sich die Förderung pro Jahr zusammensetzen wird, wenn Sie 1.800 € Jahresbeitrag einzahlen.
| Konstellation | Jahresförderung |
| Single ohne Kinder | 540 € |
| Familie mit 2 Kindern (ein Vertrag) | 540 € + 2 × 300 € = 1.140 € |
| Berufseinsteiger unter 25 (Startjahr) | 540 € + 200 € = 740 € |
Bei einer Familie mit zwei Kindern, bei der die Kinderzulage über 20 Jahre ab der Geburt durchgängig fließt, kommen entsprechend viele Zulagen zusammen.
Hinzu kommt in allen Fällen die Wertentwicklung der eingezahlten Beiträge und Zulagen am Kapitalmarkt. Diese hängt von der gewählten Anlagestrategie ab und ist nicht garantiert.
Häufige Fragen zu den Zulagen
Die maximale Grundzulage von 540 € erreichen Sie mit einem Jahresbeitrag von 1.800 € (entspricht 150 € monatlich).
Die maximale Kinderzulage von 300 € erreichen Sie bereits mit einem Jahresbeitrag von 300 € (entspricht 25 € monatlich).
Junge Menschen bis 25 Jahre erhalten beim Abschluss eine einmalige Zulage in Höhe von 200 €.
Die Höhe der staatlichen Grund- und Kinderzulage richtet sich nach Ihrem Eigenbeitrag in das Altersvorsorgedepot.
Grundzulage:
Für jeden eingezahlten Euro erhalten Sie bis zu einem Eigenbeitrag von 360 € eine Zulage von 50 Cent. Für jeden darüber hinaus eingezahlten Euro – bis zu einem jährlichen Eigenbeitrag von insgesamt 1.800 € – erhalten Sie weitere 25 Cent Förderung. Zahlen Sie weniger ein, wird die Grundzulage entsprechend anteilig angepasst.
Kinderzulage:
Zusätzlich erhalten Sie für jedes förderberechtigte Kind eine Kinderzulage. Dabei wird jeder eingezahlte Euro mit einem Euro gefördert – bis zu einem Höchstbetrag von 300 € pro Kind und Jahr.
Die staatlichen Zulagen erhalten Sie ab einer monatlichen Sparrate in Höhe von 10 €, d.h. ab 120 € Jahresbeitrag. In diesem Beispiel erhalten Sie dann 60 € Grundzulage und pro Kind weitere 120 € Kinderzulage. Daher lohnen sich auch kleine Sparbeträge.
In der Ansparphase werden Erträge aus Eigenbeiträgen und Zulagen nicht mit der Abgeltungssteuer belastet. In der Auszahlungsphase erfolgt dann eine nachgelagerte Besteuerung.
Bei einer schädlichen Verwendung (bspw. Auszahlung des Vertragsguthabens) müssen die erhaltenen Zulagen und ggf. gewährte Steuerermäßigungen zurückgezahlt werden. Eine vorgezogene Auszahlung ist daher in der Regel mit Abschlägen verbunden.
Stand: August 2026. Reform der privaten Altersvorsorge, Inkrafttreten 01.01.2027. Werte und Anspruchsvoraussetzungen können sich bis zum Marktstart noch konkretisieren. Keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung. Quellen: BMF, Bundesregierung, Stiftung Warentest.