Kinderzulage Altersvorsorgedepot: 300 € pro Kind

Wer ab dem 1. Januar 2027 ein Alters­vorsorge­depot bespart und Kinder hat, soll für jedes kindergeld­berechtigte Kind zusätzlich bis zu 300 € pro Jahr vom Staat erhalten. Die volle Kinder­zulage von 300 € wird dabei schon ab einem Eigen­beitrag von 300 € im Jahr (25 € im Monat) erreicht. Dieser Ratgeber zeigt, wer Anspruch auf die Kinder­zulage haben wird, wie die Förderung beantragt wird und wie sie sich über die Jahre auswirkt.

Kurz eingeordnet: Mit dem Altersvorsorge­reformgesetz soll ab dem 1. Januar 2027 eine neue, staatlich geförderte Vorsorge­welt mit mehreren Produkt­varianten entstehen, etwa Depot­lösungen mit oder ohne Garantie. Der Begriff „Alters­vorsorge­depot“ wird dabei häufig als Ober­begriff für diese neue geförderte Alters­vorsorge verwendet, und in diesem Sinne nutzen wir ihn auch hier. Die Regeln zur Kinder­zulage sollen für die geförderten Varianten einheitlich gelten.

Wie hoch ist die Kinder­zulage?

Im Alters­vorsorge­depot beträgt die Kinder­zulage bis zu 300 € pro Kind und Jahr. Sie wird direkt in das Depot eingezahlt und kommt zur Grund­zulage von bis zu 540 € hinzu. Gefördert wird ein Eigen­beitrag von bis zu 1.800 € pro Jahr. Die staatlichen Zulagen fließen zusätzlich obendrauf in Ihr Depot.

Wichtig: Die Kinder­zulage ist nicht identisch mit dem Kinder­geld oder dem steuerlichen Kinder­freibetrag. Sie ist eine eigen­ständige Förderung, die ausschließlich an ein Alters­vorsorge­depot gekoppelt ist.

Wer hat Anspruch auf die Kinderzulage?

Voraussetzung auf Eltern­seite ist ein eigenes Alters­vorsorge­depot mit eigenem Beitrag und die entsprechende Zulage­berechtigung (unmittelbar oder mittelbar). Die Kinder­zulage wird Euro für Euro gefördert: Für jeden eingezahlten Euro gibt es einen Euro Zulage, bis zu 300 € pro Kind und Jahr. Die volle Kinder­zulage erreichen Sie damit bereits mit einem Jahres­beitrag von 300 € (25 € im Monat). Zahlen Sie weniger ein, fällt die Kinder­zulage anteilig geringer aus; mindestens 120 € pro Jahr müssen Sie jedoch einzahlen.

Auf Kind­seite ist die Zulage an die Kindergeld­berechtigung gekoppelt. Solange für ein Kind Kinder­geld bezogen wird, besteht auch Anspruch auf die Kinder­zulage. Das gilt für leibliche Kinder ebenso wie für Adoptiv- und Pflege­kinder.

Die Höhe der Förderung steigt mit jedem Kind: Eine Familie mit zwei kindergeld­berechtigten Kindern erhält 600 € Kinder­zulage zusätzlich zur Grund­zulage.

Haben beide Eltern­teile ein eigenes Alters­vorsorge­depot, wird die Kinder­zulage standard­mäßig dem Kindergeld­berechtigten zugeordnet. Auf gemeinsamen Antrag ist eine Über­tragung auf die andere Person möglich.

Wie wird die Kinder­zulage beantragt und ausgezahlt?

Den Antrag werden Sie künftig nicht bei der Finanz­verwaltung stellen, sondern bei Ihrem Anbieter. Das entspricht der bereits heute gängigen Praxis beim Riester. Die meisten Anbieter werden dafür vermutlich den sogenannten Dauerzulagen­antrag nutzen: Dabei fordert der Anbieter die Kinder­zulage jährlich für Sie bei der Zentralen Zulagen­stelle für Alters­vermögen an. Anschließend läuft die Aus­zahlung automatisch, und Sie melden nur noch Änderungen Ihrer Lebens­situation, etwa die Geburt eines weiteren Kindes, den Weg­fall der Kindergeld­berechtigung oder einen Wechsel des Familien­standes.

Die Auszahlung erfolgt direkt in Ihr Depot, nicht auf ein Giro­konto. Die Kinder­zulage wirkt sich damit sofort auf den Wert Ihrer Alters­vorsorge aus.

Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern

Eine Familie mit zwei kindergeld­berechtigten Kindern, bei der ein Elternteil den geförderten Höchst­beitrag von 1.800 € pro Jahr einzahlt, erhält pro Jahr die folgenden Zulagen:

FörderbausteinHöhe pro Jahr
Grundzulage (1 Elternteil mit eigenem Depot)540 €
Kinderzulage 1. Kind300 €
Kinderzulage 2. Kind300 €
Jährliche staatliche Zulagen-Förderung gesamt (ggf. zusätzlich Steuervorteil)1.140 €

 

Hinzu kommt die Wert­entwicklung der eingezahlten Beiträge und Zulagen am Kapital­markt. Diese hängt von der gewählten Anlage­strategie ab und ist nicht garantiert.

Mehr zu den staatlichen Zulagen erfahren Sie in unserem Ratgeber-Beitrag „Zulagen im Altersvorsorgedepot“.

Was passiert mit der Kinder­zulage, wenn das Kind volljährig wird?

Die Kinder­zulage endet mit dem Wegfall der Kindergeld­berechtigung. Solange für das Kind Kinder­geld bezogen wird, etwa während einer Ausbildung oder eines Studiums und längstens bis zur Voll­endung des 25. Lebensjahres, besteht der Anspruch fort. Fällt das Kinder­geld weg, entfällt die Kinder­zulage für die Folge­jahre.

Die bis dahin eingezahlten Kinder­zulagen bleiben im Depot und werden weiter am Kapital­markt angelegt. Ihre Grund­zulage und Ihr eigener Beitrag laufen unverändert weiter.

Kinderzulage: Altersvorsorge­depot und Riester im Vergleich

Wer bereits einen Riester-Vertrag mit Kinder­zulage hat, fragt sich, wie sich die neue Förderung unterscheidet. Die Eckwerte im Überblick:

MerkmalAltersvorsorgedepotRiester
Höhe pro Kind300 € (alle Geburts­jahrgänge)185 € (Geburt vor 2008), 300 € (ab 2008)
AnspruchsgrundKindergeldberechtigungKindergeldberechtigung
Neuabschlussab 01.01.2027nur bis 31.12.2026
Bestandsverträgenicht zutreffendBestandsschutz, Weiterführung möglich

Ob und wie sich bestehende Riester-Verträge in ein Altersvorsorge­depot überführen lassen, wird bis zum Markt­start geregelt.

Häufige Fragen zur Kinderzulage

Pro Kind gibt es die Kinderzulage einmal, bei zwei Kindern also 600 € im Jahr. Sie wird einem Elternteil zugeordnet, standardmäßig dem Kindergeldberechtigten. Hat jeder Elternteil ein eigenes Altersvorsorgedepot, erhält trotzdem jeder seine eigene Grundzulage. Die Kinderzulage selbst gibt es aber nur einmal pro Kind.

Ja. Nach einem einmaligen Dauerzulagenantrag bei Ihrem Anbieter läuft die Auszahlung automatisch. Sie melden dann nur noch Änderungen, etwa die Geburt eines weiteren Kindes oder das Ende der Kindergeldberechtigung.

Die Kinderzulage steht dem Elternteil zu, der das Kindergeld bezieht. Wechselt der Kindergeldbezug, kann die Zulage neu zugeordnet werden. Der Wechsel wirkt jedoch frühestens ab dem Folgejahr, nicht sofort. Bereits eingezahlte Zulagen bleiben im jeweiligen Depot.

Ja. Maßgeblich ist die Kindergeldberechtigung. Sobald für ein Adoptiv- oder Pflegekind Kindergeld bezogen wird, besteht auch Anspruch auf die Kinderzulage im Altersvorsorgedepot.

Mit dem Wegfall der Kindergeldberechtigung endet die Kinderzulage für die Folgejahre. Die bis dahin gewährten Zulagen bleiben im Depot. Ihre Grundzulage und Ihr eigener Beitrag laufen unverändert weiter.


Stand: August 2026. Reform der privaten Altersvorsorge, Inkrafttreten 01.01.2027. Werte und Anspruchsvoraussetzungen können sich bis zum Marktstart noch konkretisieren. Keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung. Quellen: BMF, Bundesregierung, Stiftung Warentest.