Altersvorsorgedepot: Der Riester-Nachfolger ab 2027

Am 1. Januar 2027 startet das Altersvorsorgedepot (AVD) und löst die Riester-Rente für Neuverträge ab. Der Staat wird den Aufbau mit einer Grundzulage von bis zu 540 Euro im Jahr, einer Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind und einem einmaligen Bonus von 200 Euro für den frühen Einstieg fördern; gefördert werden bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr. Dieser Ratgeber erklärt, was das Altersvorsorgedepot ist, welche Varianten es geben wird und für wen es sich lohnt.

Stand: August 2026. Die Reform der privaten Altersvorsorge ist beschlossen, einzelne Detailregelungen können sich bis zum Marktstart am 1. Januar 2027 noch konkretisieren.

Kurz eingeordnet: „Altersvorsorgedepot“ ist in diesem Ratgeber der Sammelbegriff für die neue, staatlich geförderte Altersvorsorge, die mit dem Altersvorsorgereformgesetz ab 2027 an die Stelle der Riester-Rente tritt. Nach dem Marktstart wird der Gesetzgeber darunter mehrere Produkttypen vorsehen, von einem Standarddepot mit vorausgewählten Fonds bis zu frei wählbaren Depots und Garantieprodukten. Wo dieser Text vom „Altersvorsorgedepot“ spricht, ist der geförderte Rahmen gemeint, nicht ein bestimmtes Produkt eines bestimmten Anbieters.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, die zum 1. Januar 2027 an den Start geht. Es soll die Idee der Zulagenförderung, die man von der Riester-Rente kennt, mit den Renditechancen des Kapitalmarkts verbinden: Sparerinnen und Sparer zahlen regelmäßig ein, legen das Geld in Fonds oder ETFs an und erhalten zusätzlich staatliche Zulagen direkt ins Depot.

Der Unterschied zur Riester-Rente liegt vor allem in der Anlage. Während die klassische Riester-Rente stark auf Garantien und festverzinsliche Anlagen ausgerichtet war, rückt das Altersvorsorgedepot die kapitalmarktnahe Anlage in den Vordergrund und macht eine hundertprozentige Beitragsgarantie zur Option, nicht zur Pflicht. Das eröffnet über lange Laufzeiten höhere Renditechancen, bedeutet aber auch, dass Wertschwankungen in Kauf genommen werden.

Der Kreis der Förderberechtigten wird breit sein. Dazu zählen unter anderem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte sowie Selbstständige mit steuerlich relevanten Einkünften. Damit ist das Altersvorsorgedepot deutlich offener ausgelegt als die Riester-Rente, die Selbstständige in vielen Fällen ausschloss.

Marktstart 2027: Was das Altersvorsorgedepot ablöst

Der Marktstart ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden; an ihre Stelle tritt das Altersvorsorgedepot.

Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss sich aber keine Sorgen machen: Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und laufen – wenn gewünscht – unverändert weiter. Ob es sinnvoller ist, einen Altvertrag fortzuführen, ruhen zu lassen oder in die neue Förderwelt zu wechseln, hängt vom einzelnen Vertrag und den persönlichen Umständen ab. Gerne besprechen unsere Altersvorsorge-Experten die Möglichkeiten mit Ihnen.

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Die Varianten des Altersvorsorgedepots

Das Altersvorsorgedepot wird nicht in einer einzigen Ausprägung kommen. Nach derzeitigem Stand der Reform wird es das Altersvorsorgedepot in verschiedenen Ausprägungen geben, die sich vor allem darin unterscheiden, wie selbstbestimmt die Anlage ist und ob die eingezahlten Beiträge garantiert werden.

Standarddepot. Das Standarddepot ist besonders einfach und kostengünstig. Der Anbieter wählt für Sie zwei Fonds aus. Sie können jedoch entscheiden, in welcher Gewichtung Sie die beiden Anlageprodukte in Ihr Standarddepot nehmen möchten. Für die laufenden Effektivkosten des Standarddepots ist eine gesetzliche Obergrenze von 1 % vorgesehen.

Je nach Anbieter kann es weitere Varianten geben, etwa ein frei wählbares Depot ohne Beitragsgarantie oder ein Garantieprodukt mit Beitragsgarantie. Welche Variante die richtige ist, hängt vor allem vom Anlagehorizont und vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab.

Staatliche Förderung im Überblick

Das Altersvorsorgedepot wird über direkte Zulagen gefördert, die dem Depot gutgeschrieben werden. Gefördert werden Eigenbeiträge von bis zu 1.800 Euro im Jahr. Die folgenden vier Bausteine bilden das Fördersystem; die Details und Rechenbeispiele stehen jeweils in den vertiefenden Ratgebern. Insgesamt lassen sich bis zu 6.840 Euro pro Jahr einzahlen; davon werden bis zu 1.800 Euro staatlich gefördert. Wie viel Förderung für Sie zusammenkommt, können Sie mit dem Förderrechner überschlagen. 

  • Grundzulage bis zu 540 Euro im Jahr. Wer den geförderten Höchstbetrag ausschöpft, erhält die volle Grundzulage. Bereits kleine Sparraten sichern anteilig eine Zulage. Erfahren Sie mehr über die Zulagen im Altersvorsorgedepot.
  • Kinderzulage bis zu 300 Euro je Kind. Für jedes kindergeldberechtigte Kind kommt eine zusätzliche Zulage hinzu. Sie wird der kindergeldberechtigten Person zugeordnet. Erfahren Sie mehr über die Kinderzulage.
  • Bonus für junge Leute: 200 Euro einmalig. Wer vor dem 25. Geburtstag mit dem Altersvorsorgedepot startet, erhält einen einmaligen Bonus direkt ins Depot. Erfahren Sie mehr über den Junge-Leute-Bonus.
  • Steuerliche Behandlung. In der Ansparphase fallen auf Erträge und Wertsteigerungen keine Steuern an. Besteuert wird erst in der Auszahlungsphase, dann mit dem individuellen Steuersatz, der im Ruhestand häufig niedriger ausfällt als in der Erwerbsphase. So lässt sich unterm Strich Steuer sparen.

Für wen lohnt sich ein Altersvorsorgedepot?

Es gibt nicht die eine Zielgruppe. Ob sich ein Altersvorsorgedepot lohnt, hängt von Lebenssituation, Einkommen, Sparzielen und Zeithorizont ab. Vier Konstellationen zeigen, wo die Vorteile des Altersvorsorgedepots besonders deutlich werden.

  • Familie mit Kindern. Die Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind ergänzt die eigene Sparleistung spürbar. Je mehr kindergeldberechtigte Kinder, desto stärker fällt die Förderung ins Gewicht.
  • Junge Berufseinsteiger. Wer früh startet, hat den langen Zeithorizont auf seiner Seite und profitiert vom einmaligen Bonus von 200 Euro für unter 25-Jährige. Über Jahrzehnte wirkt sich der Zinseszinseffekt besonders stark aus.
  • Selbstständige. Selbstständige sollen das Altersvorsorgedepot nutzen können, was für viele eine neue geförderte Vorsorgeoption schafft. Je nach Einkommen und Steuersituation kann eine zusätzliche Absicherung in Form einer Basisrente (Rürup-Rente) sinnvoll sein.
  • Renditeorientierte Sparer. Wer einen langen Anlagehorizont hat und Wertschwankungen aushält, kann mit der Variante ohne Beitragsgarantie die volle Renditechance des Kapitalmarkts nutzen.

Wie unterscheidet sich das Altersvorsorgedepot von der Riester-Rente?

Das Altersvorsorgedepot übernimmt den Grundgedanken der Zulagenförderung, setzt bei der Anlage aber neue Schwerpunkte. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede. Für bestehende Riester-Verträge ändert sich durch den Marktstart nichts; sie laufen unter Bestandsschutz weiter. Die Frage, ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist, lässt sich derzeit noch nicht beantworten. Wir empfehlen, nach der Einführung des Altersvorsorgedepots im Januar 2027 beide Möglichkeiten zu vergleichen und sich erst dann für eine Variante zu entscheiden.

MerkmalRiester-Rente (Bestand)Altersvorsorgedepot (ab 2027)
Beitragsgarantie100 Prozent der Beiträge verpflichtendwählbar, auch ohne Garantie möglich
Anlageüberwiegend sicherheitsorientiertETFs und Fonds im Vordergrund
FörderungZulagen und SonderausgabenabzugGrundzulage, Kinderzulage und Junge-Leute-Bonus, Eigenbeitrag bis 1.800 Euro gefördert und Sonderausgabenabzug
FörderungZulagen und SonderausgabenabzugGrundzulage, Kinderzulage und Junge-Leute-Bonus, Eigenbeitrag bis 1.800 Euro gefördert und Sonderausgabenabzug
Neuabschlussab 1.1.2027 nicht mehr möglichab 1.1.2027 möglich

Bleiben Sie informiert.

Mit unserem Newsletter bleiben Sie über die geplante Rentenreform (AVRG) und die staatliche Förderung auf dem Laufenden. Wir informieren Sie, sobald wir Neuigkeiten zur Rentenreform oder zum Altersvorsorgedepot bei der EUROPA haben. So sind Sie bestens auf den Start im Januar 2027 vorbereitet. 

 

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Häufige Fragen

Der Marktstart ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt tritt das Altersvorsorgedepot an die Stelle der Riester-Rente, für die dann keine neuen Verträge mehr abgeschlossen werden.

Der Kreis der Förderberechtigten wird breit sein und unter anderem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte sowie Selbstständige mit steuerlich relevanten Einkünften umfassen.  Eine ausführliche Übersicht der Förderberechtigten finden Sie im Ratgeber zu den Zulagen

Ihre Riester-Rente bleibt erhalten. Sie können Ihren bestehenden Vertrag wie bisher weiterführen, es erfolgt keine Kündigung oder Umwandlung Ihrer Riester-Rente. Sie haben aber die Möglichkeit, Ihre bestehende Riester-Rente freiwillig in eines der neuen Altersvorsorgedepot-Produkte umzuschichten. 

Gefördert werden Eigenbeiträge von bis zu 1.800 Euro im Jahr. Dazu zählen eine Grundzulage von bis zu 540 Euro im Jahr, eine Kinderzulage von jährlich bis zu 300 Euro je Kind und ein einmaliger Bonus von 200 Euro für den Einstieg vor dem 25. Geburtstag.

Das hängt von Anlagehorizont und Sicherheitsbedürfnis ab. Wer lange spart und Schwankungen aushält, fährt mit einem Depot ohne Beitragsgarantie oft besser; wer mehr Sicherheit möchte, findet bei einzelnen Anbietern auch Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie und nimmt dafür eine geringere Renditechance in Kauf.

Ab dem 1.1.2027 werden Sie bei verschiedenen Anbietern ein Altersvorsorgedepot abschließen können, z. B. bei Versicherungen wie der EUROPA oder bei Banken. Einer der vielen Vorteile bei einer Versicherung ist die Auszahlung des Kapitals in Form einer lebenslangen Rente. 

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Stand: August 2026. Reform der privaten Altersvorsorge, Inkrafttreten 01.01.2027. Werte und Anspruchsvoraussetzungen können sich bis zum Marktstart noch konkretisieren. Keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung. Quellen: BMF, Bundesregierung, Stiftung Warentest.