Altersvorsorgedepot für Selbstständige: Optionen und neue Förderung ab 2027
Wer selbstständig ist, zahlt meist nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und muss die Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen. Mit der Reform der privaten Altersvorsorge ändert sich für diese Gruppe zum 1. Januar 2027 etwas Entscheidendes: Anders als bei der Riester-Rente sollen dann auch Selbstständige das neue, staatlich geförderte Altersvorsorgedepot nutzen können, mit bis zu 540 € Grundzulage im Jahr, 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind und einmalig 200 € Junge-Leute-Bonus. Dieser Ratgeber zeigt, warum Vorsorge für Selbstständige besonders wichtig ist, wie das Altersvorsorgedepot für sie funktioniert, wie es das Vorsorgevermögen schützt und wie es sich mit der Basisrente zu einem Vorsorgeplan kombinieren lässt.
Kurz eingeordnet: „Altersvorsorgedepot" ist der Begriff für die neue, staatlich geförderte private Altersvorsorge, die im Zuge des Altersvorsorgereformgesetzes ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente ablösen soll. Dieser Ratgeber erklärt die Vorsorge-Optionen für Selbstständige und bezieht sich nicht auf ein bestimmtes Produkt.
Warum Altersvorsorge für Selbstständige besonders wichtig ist
Die meisten Selbstständigen und Freiberufler sind nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das heißt: Es gibt später keine oder nur eine geringe gesetzliche Rente und die gesamte Absicherung fürs Alter ist von der persönlichen Vorsorge abhängig. Dazu kommen drei Besonderheiten:
- Schwankendes Einkommen: Neben guten Jahren kann es auch immer mal wieder schwächere Phasen geben. Eine Vorsorge, bei der sich die Beiträge flexibel anpassen lassen, passt besser zum Selbstständigen-Alltag als ein starrer Sparplan.
- Keine automatische Absicherung: Während Angestellte über Arbeitgeber und Rentenkasse vorsorgen, liegt die Altersvorsorge bei Selbstständigen weitgehend in eigener Hand. Je früher die persönliche Altersvorsorge startet, desto stärker wirkt der Zinseszinseffekt über die Jahre.
- Unternehmerisches Risiko: Läuft das Geschäft schlecht oder droht eine Insolvenz, haften viele Selbstständige mit ihrem Privatvermögen. Umso wichtiger ist eine Altersvorsorge, die in diesem Fall erhalten bleibt.
Genau deshalb lohnt es sich, die Vorsorge früh und mit einem klaren Plan anzugehen, statt sie aufzuschieben.
Neu ab 2027: die geförderte Altersvorsorge steht auch Selbstständigen offen
Das ist die wichtigste Änderung durch die Reform. Bei der Riester-Rente waren Selbstständige in aller Regel nicht direkt förderberechtigt, sie konnten die Förderung meist nur mittelbar über einen förderberechtigten Ehepartner erhalten. Ausnahmen gab es nur für Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, etwa Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse oder viele Handwerker. Die neue geförderte Altersvorsorge soll dagegen einen breiten Personenkreis erfassen, und dazu gehören ausdrücklich auch Selbstständige.
Nach dem aktuellen Stand der Reform sollen unmittelbar förderberechtigt sein:
- selbstständig Erwerbstätige mit entsprechenden steuerlich relevanten Einkünften,
- selbstständige Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (etwa in einem Versorgungswerk), auch wenn keine Pflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.
Für viele Selbstständige öffnet sich damit erstmals der Zugang zur vollen staatlichen Zulagenförderung.
Wie hoch die Förderung ausfällt
Gefördert werden Eigenbeiträge bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 € im Jahr. Wer die volle Grundzulage von 540 € erreichen möchte, spart über das Jahr entsprechend an. Ein Rechenbeispiel:
| Position | Betrag |
| Eigenbeitrag pro Jahr (12 × 150 €) | 1.800 € |
| davon die ersten 360 € mit 50 % Förderung | + 180 € |
| die weiteren 1.440 € mit 25 % Förderung | + 360 € |
| Grundzulage gesamt | 540 € |
| zusätzlich pro kindergeldberechtigtem Kind (100 % auf die ersten 300 €) | + 300 € |
Beispielrechnung, kein Anlageversprechen. Die Wertentwicklung des Depots ist nicht berücksichtigt.
Wer ein Kind hat, kommt mit der Kinderzulage im Beispiel auf 840 € Zulagen im Jahr. Zusätzlich soll beim Einstieg vor dem 25. Geburtstag einmalig der Junge-Leute-Bonus von 200 € hinzukommen.
Flexibel sparen und lebenslange Rente
Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen ist wichtig, dass die neue Altersvorsorge nicht auf einen festen Monatsbeitrag festgelegt ist. Nach derzeitigem Stand der Reform soll bereits ein Beitrag von mindestens 120 € im Jahr für den Zulagenanspruch genügen, und Sie sollen den Beitrag an gute und schwächere Jahre anpassen können. In starken Jahren lässt sich mehr einzahlen, um die volle Förderung mitzunehmen. Auch Einzahlungen über den geförderten Höchstbetrag hinaus sollen möglich sein: bis zu 6.840 € im Jahr, davon werden bis zu 1.800 € gefördert. Für Beträge über die Förderung hinaus ist für viele Selbstständige die Basisrente die sinnvollere Ergänzung, mehr dazu weiter unten.
Im Ruhestand soll das angesparte Kapital als lebenslange Rente oder über einen Auszahlungsplan ausgezahlt werden. Gerade für Selbstständige, die keine gesetzliche Rente im Rücken haben, ist eine planbare, lebenslange Zahlung ein wichtiger Baustein gegen das Risiko, im Alter länger zu leben als das Ersparte ausreicht. Zu Beginn der Auszahlungsphase sollen Sie zudem einmalig bis zu 30 % des Kapitals entnehmen können, etwa als finanziellen Spielraum für den Übergang in den Ruhestand.
Geschützt, wenn es geschäftlich nicht läuft
Für Selbstständige ist das ein besonders wichtiger Punkt: Nach derzeitigem Stand der Reform soll das geförderte Vorsorgevermögen im Altersvorsorgedepot, wie heute schon bei der Riester-Rente, insolvenzgeschützt und pfändungssicher sein. Gläubiger können dann nicht darauf zugreifen, auch nicht im Fall einer Insolvenz. Das Geld für den Ruhestand bleibt also erhalten, selbst wenn das eigene Unternehmen in Schwierigkeiten gerät.
Der Schutz bezieht sich auf das geförderte Vorsorgevermögen, also auf Beiträge bis zum geförderten Höchstbetrag von 1.800 € im Jahr samt Zulagen und Erträgen. Für Einzahlungen darüber hinaus gilt er nach derzeitigem Stand nicht automatisch. Auch Basisrenten-Verträge genießen innerhalb gesetzlicher Grenzen einen besonderen Pfändungsschutz.
Zwei Töpfe, ein Plan: Altersvorsorgedepot und Basisrente kombinieren
Das Altersvorsorgedepot ist ab 2027 der neue, geförderte Baustein, aber nicht die einzige Möglichkeit zur Vorsorge. Für viele Selbstständige ist eine Kombination aus zwei Töpfen besonders sinnvoll. Die Idee dahinter: Jeder Topf übernimmt die Aufgabe, für die er am besten geeignet ist.
| Baustein | Wofür er da ist |
| Topf 1: Altersvorsorgedepot | Eigenbeiträge bis 1.800 € im Jahr. Dafür gibt es die volle staatliche Förderung: bis zu 540 € Grundzulage plus 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind. |
| Topf 2: Basisrente (Rürup-Rente) | Alles, was Sie darüber hinaus für Ihr Alter zurücklegen möchten. Die Beiträge lassen sich bis zu einem jährlichen Höchstbetrag als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. |
So passt sich die Vorsorge Ihrem Umsatz an: In schwächeren Jahren nutzen Sie die staatlichen Zulagen im Altersvorsorgedepot voll aus. Sollte dann noch etwas für die Altersvorsorge übrig sein, wandert es in die Basisrente. In starken Jahren, wenn auch die Steuerlast höher ist, erhöhen Sie die Einzahlungen in Ihre Basisrente – das geht auch mit einer einmaligen Sonderzahlung zum Jahresende. Beide Töpfe sorgen im Ruhestand für regelmäßige Zahlungen: Die Basisrente zahlt eine lebenslange Rente, beim Altersvorsorgedepot können Sie zwischen lebenslanger Rente und Auszahlungsplan wählen.
Beides gibt es bei Versicherern wie der EUROPA aus einer Hand, also mit einem Ansprechpartner für Ihre gesamte Altersvorsorge.
Wer zusätzlich viel Flexibilität bei Ein- und Auszahlung sucht, kann eine private Rentenversicherung ergänzen. Sie bietet keine staatlichen Zulagen, sichert aber ebenfalls eine lebenslange Rente ab. Welche Kombination am Ende passt, hängt von Einkommen, Steuersituation und Sicherheitsbedürfnis ab; einen Überblick über die Vorsorgearten gibt unser Ratgeber zur privaten Altersvorsorge.
Bleiben Sie informiert.
Mit unserem Newsletter bleiben Sie über die geplante Rentenreform (AVRG) und die staatliche Förderung auf dem Laufenden. Wir informieren Sie, sobald wir Neuigkeiten zur Rentenreform oder zum Altersvorsorgedepot bei der EUROPA haben. So sind Sie bestens auf den Start im Januar 2027 vorbereitet.
Häufige Fragen zur Altersvorsorge für Selbstständige
Ja. Nach dem aktuellen Stand der Reform sollen ab dem 1. Januar 2027 auch Selbstständige mit steuerlich relevanten Einkünften unmittelbar förderberechtigt sein. Das ist eine wichtige Änderung gegenüber der Riester-Rente, bei der Selbstständige in der Regel nicht direkt gefördert wurden.
Wie alle Förderberechtigten: bis zu 540 € Grundzulage im Jahr, 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind und einmalig 200 € Junge-Leute-Bonus beim Einstieg vor dem 25. Geburtstag. Gefördert werden Eigenbeiträge bis zu 1.800 € im Jahr.
Nach derzeitigem Stand der Reform sind Sie in diesem Fall förderberechtigt. Auch selbstständige Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sollen förderberechtigt sein, selbst wenn keine Pflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.
Nach dem aktuellen Stand der Reform soll das möglich sein: Bereits ein Beitrag von mindestens 120 € im Jahr soll für den Zulagenanspruch genügen, und der Beitrag soll sich flexibel an gute und schwächere Jahre anpassen lassen. Die genauen Regelungen werden bis zum Marktstart konkretisiert.
Das hängt von Einkommen, Steuersituation und Zielen ab. Die neue geförderte Altersvorsorge ist ab 2027 vor allem wegen der staatlichen Zulagen attraktiv, die Basisrente kann bei hoher Steuerlast punkten, und eine private Rentenversicherung bietet maximale Flexibilität. Oft ist eine Kombination sinnvoll.
Stand: November 2026. Die Reform der privaten Altersvorsorge ist beschlossen, einzelne Detailregelungen können sich bis zum Marktstart am 1. Januar 2027 noch konkretisieren.