Altersvorsorgedepot für Selbstständige: Optionen und neue Förderung ab 2027

Wer selbstständig ist, zahlt meist nicht in die gesetzliche Renten­versicherung ein und muss die Alters­vorsorge selbst in die Hand nehmen. Mit der Reform der privaten Alters­vorsorge ändert sich für diese Gruppe zum 1. Januar 2027 etwas Entscheidendes: Anders als bei der Riester-Rente sollen dann auch Selbst­ständige das neue, staatlich geförderte Alters­vorsorge­depot nutzen können, mit bis zu 540 € Grund­zulage im Jahr, 300 € pro kindergeld­berechtigtem Kind und einmalig 200 € Junge-Leute-Bonus. Dieser Ratgeber zeigt, warum Vorsorge für Selbst­ständige besonders wichtig ist, wie das Alters­vorsorge­depot für sie funktioniert, wie es das Vorsorge­vermögen schützt und wie es sich mit der Basisrente zu einem Vorsorge­plan kombinieren lässt.

Kurz eingeordnet: „Altersvorsorgedepot" ist der Begriff für die neue, staatlich geförderte private Altersvorsorge, die im Zuge des Altersvorsorgereformgesetzes ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente ablösen soll. Dieser Ratgeber erklärt die Vorsorge-Optionen für Selbstständige und bezieht sich nicht auf ein bestimmtes Produkt.

Warum Altersvorsorge für Selbstständige besonders wichtig ist

Die meisten Selbst­ständigen und Frei­berufler sind nicht pflicht­versichert in der gesetzlichen Renten­versicherung. Das heißt: Es gibt später keine oder nur eine geringe gesetzliche Rente und die gesamte Absicherung fürs Alter ist von der persönlichen Vorsorge abhängig. Dazu kommen drei Besonder­heiten:

  • Schwankendes Einkommen: Neben guten Jahren kann es auch immer mal wieder schwächere Phasen geben. Eine Vorsorge, bei der sich die Beiträge flexibel anpassen lassen, passt besser zum Selbstständigen-Alltag als ein starrer Sparplan.
  • Keine automatische Absicherung: Während Angestellte über Arbeitgeber und Renten­kasse vorsorgen, liegt die Alters­vorsorge bei Selbst­ständigen weitgehend in eigener Hand. Je früher die persönliche Alters­vorsorge startet, desto stärker wirkt der Zinses­zins­effekt über die Jahre.
  • Unternehmerisches Risiko: Läuft das Geschäft schlecht oder droht eine Insolvenz, haften viele Selbst­ständige mit ihrem Privat­vermögen. Umso wichtiger ist eine Alters­vorsorge, die in diesem Fall erhalten bleibt.

Genau deshalb lohnt es sich, die Vorsorge früh und mit einem klaren Plan anzugehen, statt sie aufzuschieben.

Neu ab 2027: die geförderte Alters­vorsorge steht auch Selbst­ständigen offen

Das ist die wichtigste Änderung durch die Reform. Bei der Riester-Rente waren Selbst­ständige in aller Regel nicht direkt förder­berechtigt, sie konnten die Förderung meist nur mittelbar über einen förder­berechtigten Ehe­partner erhalten. Ausnahmen gab es nur für Selbst­ständige, die in der gesetzlichen Renten­versicherung pflicht­versichert sind, etwa Künstler und Publizisten über die Künstler­sozialkasse oder viele Hand­werker. Die neue geförderte Alters­vorsorge soll dagegen einen breiten Personen­kreis erfassen, und dazu gehören ausdrücklich auch Selbst­ständige.

Nach dem aktuellen Stand der Reform sollen unmittelbar förderberechtigt sein:

  • selbstständig Erwerbstätige mit entsprechenden steuerlich relevanten Einkünften,
  • selbstständige Pflichtmitglieder einer berufs­ständischen Versorgungs­einrichtung (etwa in einem Versorgungs­werk), auch wenn keine Pflicht in der gesetzlichen Renten­versicherung besteht.

Für viele Selbstständige öffnet sich damit erstmals der Zugang zur vollen staatlichen Zulagenförderung.

Wie hoch die Förderung ausfällt

Gefördert werden Eigenbeiträge bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 € im Jahr. Wer die volle Grundzulage von 540 € erreichen möchte, spart über das Jahr entsprechend an. Ein Rechenbeispiel:

Position

Betrag

Eigenbeitrag pro Jahr (12 × 150 €)

1.800 €

davon die ersten 360 € mit 50 % Förderung

+ 180 €

die weiteren 1.440 € mit 25 % Förderung

+ 360 €

Grundzulage gesamt

540 €

zusätzlich pro kindergeldberechtigtem Kind (100 % auf die ersten 300 €)

+ 300 €

Beispielrechnung, kein Anlageversprechen. Die Wertentwicklung des Depots ist nicht berücksichtigt.

Wer ein Kind hat, kommt mit der Kinderzulage im Beispiel auf 840 € Zulagen im Jahr. Zusätzlich soll beim Einstieg vor dem 25. Geburtstag einmalig der Junge-Leute-Bonus von 200 € hinzukommen.

Flexibel sparen und lebenslange Rente

Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen ist wichtig, dass die neue Alters­vorsorge nicht auf einen festen Monats­beitrag festgelegt ist. Nach derzeitigem Stand der Reform soll bereits ein Beitrag von mindestens 120 € im Jahr für den Zulagen­anspruch genügen, und Sie sollen den Beitrag an gute und schwächere Jahre anpassen können. In starken Jahren lässt sich mehr einzahlen, um die volle Förderung mitzunehmen. Auch Einzahlungen über den geförderten Höchst­betrag hinaus sollen möglich sein: bis zu 6.840 € im Jahr, davon werden bis zu 1.800 € gefördert. Für Beträge über die Förderung hinaus ist für viele Selbst­ständige die Basis­rente die sinnvollere Ergänzung, mehr dazu weiter unten.

Im Ruhestand soll das angesparte Kapital als lebenslange Rente oder über einen Auszahlungs­plan ausgezahlt werden. Gerade für Selbst­ständige, die keine gesetzliche Rente im Rücken haben, ist eine planbare, lebens­lange Zahlung ein wichtiger Baustein gegen das Risiko, im Alter länger zu leben als das Ersparte ausreicht. Zu Beginn der Auszahlungs­phase sollen Sie zudem einmalig bis zu 30 % des Kapitals entnehmen können, etwa als finanziellen Spiel­raum für den Über­gang in den Ruhestand.

Geschützt, wenn es geschäftlich nicht läuft

Für Selbst­ständige ist das ein besonders wichtiger Punkt: Nach derzeitigem Stand der Reform soll das geförderte Vorsorge­vermögen im Alters­vorsorge­depot, wie heute schon bei der Riester-Rente, insolvenz­geschützt und pfändungs­sicher sein. Gläubiger können dann nicht darauf zugreifen, auch nicht im Fall einer Insolvenz. Das Geld für den Ruhe­stand bleibt also erhalten, selbst wenn das eigene Unternehmen in Schwierigkeiten gerät.

Der Schutz bezieht sich auf das geförderte Vorsorge­vermögen, also auf Beiträge bis zum geförderten Höchst­betrag von 1.800 € im Jahr samt Zulagen und Erträgen. Für Einzahlungen darüber hinaus gilt er nach derzeitigem Stand nicht automatisch. Auch Basis­renten-Verträge genießen innerhalb gesetzlicher Grenzen einen besonderen Pfändungs­schutz.


Zwei Töpfe, ein Plan: Altersvorsorge­depot und Basis­rente kombinieren

Das Alters­vorsorge­depot ist ab 2027 der neue, geförderte Bau­stein, aber nicht die einzige Möglichkeit zur Vorsorge. Für viele Selbst­ständige ist eine Kombination aus zwei Töpfen besonders sinnvoll. Die Idee dahinter: Jeder Topf übernimmt die Aufgabe, für die er am besten geeignet ist.

BausteinWofür er da ist
Topf 1: AltersvorsorgedepotEigenbeiträge bis 1.800 € im Jahr. Dafür gibt es die volle staatliche Förderung: bis zu 540 € Grundzulage plus 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind.
Topf 2: Basisrente (Rürup-Rente)Alles, was Sie darüber hinaus für Ihr Alter zurücklegen möchten. Die Beiträge lassen sich bis zu einem jährlichen Höchstbetrag als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

So passt sich die Vorsorge Ihrem Umsatz an: In schwächeren Jahren nutzen Sie die staatlichen Zulagen im Alters­vorsorge­depot voll aus. Sollte dann noch etwas für die Alters­vorsorge übrig sein, wandert es in die Basis­rente. In starken Jahren, wenn auch die Steuer­last höher ist, erhöhen Sie die Einzahlungen in Ihre Basis­rente – das geht auch mit einer einmaligen Sonder­zahlung zum Jahres­ende. Beide Töpfe sorgen im Ruhe­stand für regelmäßige Zahlungen: Die Basis­rente zahlt eine lebenslange Rente, beim Alters­vorsorge­depot können Sie zwischen lebenslanger Rente und Auszahlungs­plan wählen.

Beides gibt es bei Versicherern wie der EUROPA aus einer Hand, also mit einem Ansprech­partner für Ihre gesamte Alters­vorsorge.

Wer zusätzlich viel Flexibilität bei Ein- und Auszahlung sucht, kann eine private Renten­versicherung ergänzen. Sie bietet keine staatlichen Zulagen, sichert aber ebenfalls eine lebens­lange Rente ab. Welche Kombination am Ende passt, hängt von Einkommen, Steuer­situation und Sicherheits­bedürfnis ab; einen Überblick über die Vorsorge­arten gibt unser Ratgeber zur privaten Altersvorsorge.


Bleiben Sie informiert.

Mit unserem Newsletter bleiben Sie über die geplante Rentenreform (AVRG) und die staatliche Förderung auf dem Laufenden. Wir informieren Sie, sobald wir Neuigkeiten zur Rentenreform oder zum Altersvorsorgedepot bei der EUROPA haben. So sind Sie bestens auf den Start im Januar 2027 vorbereitet. 

 

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Häufige Fragen zur Altersvorsorge für Selbstständige

Ja. Nach dem aktuellen Stand der Reform sollen ab dem 1. Januar 2027 auch Selbstständige mit steuerlich relevanten Einkünften unmittelbar förderberechtigt sein. Das ist eine wichtige Änderung gegenüber der Riester-Rente, bei der Selbstständige in der Regel nicht direkt gefördert wurden.

Wie alle Förderberechtigten: bis zu 540 € Grundzulage im Jahr, 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind und einmalig 200 € Junge-Leute-Bonus beim Einstieg vor dem 25. Geburtstag. Gefördert werden Eigenbeiträge bis zu 1.800 € im Jahr.

Nach derzeitigem Stand der Reform sind Sie in diesem Fall förderberechtigt. Auch selbstständige Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sollen förderberechtigt sein, selbst wenn keine Pflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.

Nach dem aktuellen Stand der Reform soll das möglich sein: Bereits ein Beitrag von mindestens 120 € im Jahr soll für den Zulagenanspruch genügen, und der Beitrag soll sich flexibel an gute und schwächere Jahre anpassen lassen. Die genauen Regelungen werden bis zum Marktstart konkretisiert.

Das hängt von Einkommen, Steuersituation und Zielen ab. Die neue geförderte Altersvorsorge ist ab 2027 vor allem wegen der staatlichen Zulagen attraktiv, die Basisrente kann bei hoher Steuerlast punkten, und eine private Rentenversicherung bietet maximale Flexibilität. Oft ist eine Kombination sinnvoll.


Stand: November 2026. Die Reform der privaten Altersvorsorge ist beschlossen, einzelne Detailregelungen können sich bis zum Marktstart am 1. Januar 2027 noch konkretisieren.