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Lexikon

Alles, was Sie über Versicherungen wissen müssen.

A

Abgeltungsteuer

Zinsen und Dividenden werden seit 2009 mit der Abgeltungsteuer belegt. Das gilt ebenso für Kursgewinne von Wertpapieren, die seit 2009 gekauft wurden.

Die Abgeltungsteuer beträgt 25 %. Hinzu kommt die Solidaritätsabgabe. Unabhängig vom individuellen Steuersatz ist die Steuerschuld damit abgegolten. Bei der klassischen Renten-Versicherung fallen auch Zinsen an. Bei der Fondsgebundenen Renten-Versicherung gibt es in erster Linie Dividenden und Kursgewinne.
Beide Versicherungsformen sind in der Regel von der Abgeltungsteuer nicht betroffen. Während der Ansparphase bleiben alle Erträge steuerfrei.

Falls eine Kapitalauszahlung erfolgt, sind die Erträge steuerpflichtig. Die Hälfte der Erträge wird mit der individuellen Einkommensteuer belegt. Die andere Hälfte bleibt steuerfrei.
Voraussetzungen sind, dass der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist und der Versicherungsnehmer mindestens 62 Jahre alt ist.
Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, sind alle Erträge steuerpflichtig. Allerdings nur mit der Abgeltungsteuer.
Das Versicherungsunternehmen muss die Abgeltungsteuer direkt an das Finanzamt zahlen. Sind die Voraussetzungen für die hälftige Besteuerung erfüllt (12 Jahre Laufzeit und Alter 62), muss das Versicherungsunternehmen 25 % Kapitalertragssteuer abführen. Diese wird mit der individuellen Einkommensteuer verrechnet. Falls statt einer Kapitalauszahlung eine Rentenzahlung gewählt wird, bleiben alle bis dahin erzielten Erträge steuerfrei.
Daher ist insbesondere für Aktiensparer die Fondsgebundene Renten-Versicherung hoch interessant. Weiterhin wird hier im Todesfall der Wert des ersparten Kapitals ausgezahlt. Mindestens aber die Summe der eingezahlten Beiträge. Somit gibt es im Todesfall kein Risiko, durch gefallene Kurse Verluste zu machen.

Ablauf (der Versicherung)

In der Kapital-Lebensversicherung wird bei Ablauf des Versicherungsvertrages die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten fällig. In der Risiko-Lebensversicherung endet bei Vertragsablauf der Versicherungsschutz, ohne dass eine Leistung fällig wird.

Ablaufleistung - kapitalbildende Lebensversicherung

Bei Ablauf der Versicherung setzt sich der Auszahlungsbetrag aus der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme plus Überschussanteile zusammen.

Ablaufmanagement

Bei Fondsgebundenen Versicherungen ist es gegen Ende der Ansparphase grundsätzlich sinnvoll, das erreichte Fondsguthaben in stärker sicherheitsorientierte Investmentfonds anzulegen, weil diese geringeren Schwankungen unterliegen. Das vermindert zwar die Chancen, zusätzliche hohe Kurssteigerungen zu erzielen, verringert aber das Verlustrisiko bei einem Kursrückgang. Mit dem Ablaufmanagement bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur planmäßigen monatlichen Umschichtung von Investmentfonds-Anteilen. Eine Bewertung der jeweiligen Situation am Kapitalmarkt ist mit dem Ablaufmanagement nicht verbunden.
Sie können den Beginn und Umfang des Ablaufmanagements individuell festlegen. Dabei kann die erste Umschichtung frühestens nach fünf Versicherungsjahren erfolgen. Beträgt der Geldwert des Fondsguthabens zu Beginn des Ablaufmanagements weniger als 2.500 €, wird nur eine Umschichtung vorgenommen. Gegen Ende der Ansparphase werden wir Sie an die Möglichkeit eines Ablaufmanagements erinnern.

Ablauftermin

Als Ablauftermin bezeichnet man den regulären Zeitpunkt der Vertragsbeendigung. In der Risiko-Lebensversicherung endet der Vertrag ohne Wert, in der Kapital-Lebensversicherung wird zum Ablauf des Vertrages die Versicherungssumme plus Überschussbeteiligung ausgezahlt.

Abmeldung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden, erhält der bisherige Versicherer darüber eine Nachricht. Die Übermittlung dieser Nachricht dauert zwei bis drei Wochen. Der Versicherer wird in der Regel auf Grund der Abmeldung eine Ruheversicherung dokumentieren, wenn ihm kein Antrag für ein neues Fahrzeug oder ein Vertrag über den Verkauf vorliegt. In diesem Fall geht er davon aus, dass das Fahrzeug noch in Ihrem Besitz ist. Aus diesem Grund sollten Sie den Versicherer informieren, wenn der Vertrag aufgehoben werden soll. Setzen Sie sich am besten mit der Gesellschaft in Verbindung, um die weitere Vertragsgestaltung zu klären.

Abrufphase

Die Abrufphase ist Teil der Ansparphase einer Renten-Versicherung. Sie beginnt in dem Jahr, in dem die versicherte Person das 62. Lebensjahr vollendet, frühestens aber 5 Jahre nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Der Beginn der Abrufphase wird im Versicherungsschein genannt. In der Abrufphase können Renten- oder Kapitalleistungen (nur bei flexibler Renten-Versicherung) vorzeitig abgerufen werden.

Absicherungsguthaben

Das Absicherungsguthaben wird in der Ansparphase in der klassischen Kapitalanlage innerhalb unseres Sicherungsvermögens angelegt und verzinst.

Abtretung

Die Rechte und Ansprüche aus seiner Versicherung kann ein Versicherungsnehmer bei bestimmten Tarifen ganz oder teilweise an Dritte (Abtretungsgläubiger) abtreten (z. B. zur Sicherung eines Darlehens). Vertragsänderungen bedürfen in diesem Fall der Zustimmung des Abtretungsgläubigers.

Alleinstehende verwandte Person

Eine alleinstehende verwandte Person kann in der Paar- und Familien-Haftpflicht-Versicherung im KOMFORT- bzw. auch im PREMIUM-Schutz auf Antrag beitragsfrei mitversichert werden (im BASIS-Schutz gegen Beitragszuschlag). Voraussetzung ist, dass mit dem Versicherungsnehmer eine häusliche Gemeinschaft besteht. Gegen Beitragszuschlag können auch weitere alleinstehende Personen, die im Haushalt des Versicherungsnehmers wohnen, versichert werden.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Die AVB sind Rechtsgrundlage eines jeden Versicherungsvertrags und regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner (Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen) und beschreiben die vereinbarten Leistungen. Sie sind Bestandteil der Allgemeinen Vertragsinformationen, die Sie grundsätzlich zusammen mit dem Vorschlag zugeschickt bekommen oder von unserer Website downloaden können.

Allgemeine Vertragsinformationen

Die Allgemeinen Vertragsinformationen enthalten die Informationen, die gemeinsam mit den Antragsunterlagen für das Zustandekommen des Vertrages von Bedeutung sind. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Vorabinformationen zum Versicherer und zum Versicherungsvertrag finden Sie hier die Versicherungsbedingungen, Informationen zur Überschussbeteiligung Ihres Vertrages und allgemeine Hinweise zur steuerlichen Behandlung. Auch das Merkblatt zur Datenverarbeitung ist hier abgedruckt.

Alters- und Hinterbliebenenversorgung

Siehe Kapital-Lebensversicherung

Anpassung der Versicherungssumme

Eine Anpassung der Versicherungssumme erfolgt zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres automatisch um einen bestimmten Prozentsatz. Dieser Prozentsatz wird aus dem vom Statistischen Bundesamt festgestellten Preisindex für andere Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter sowie aus dem Preisindex der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte aus dem vergangenen Jahr gegenüber dem vorvergangenen Jahr ermittelt. Die Versicherungssumme wird auf volle 500 € aufgerundet und erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 15%.

Der Versicherungsnehmer hat das Recht, einer Summenanpassung zu widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.

Ansparphase

Die Ansparphase ist die Zeit vom Beginn des Versicherungsvertrags bis zum letzten Tag vor dem Beginn des ersten Monats, für den die Rente gezahlt wird (Beginn der Rentenphase, kurz: Rentenbeginn).

Anzeigepflicht

Beim Abschluss, bei einer Änderung oder bei Wiederherstellung seines Lebensversicherungsvertrags ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, sowohl seinen derzeitigen als auch den vergangenen Gesundheitszustand wahrheitsgemäß anzugeben. Bei unrichtigen oder verschwiegenen Angaben treten unterschiedliche Rechtsfolgen ein, die Sie im Einzelnen den Allgemeinen Vertragsinformationen entnehmen können.

Aquarium

Bestimmungswidriges Austreten von Wasser aus einem Aquarium ist mitversichert. Nicht versichert sind Schäden am Inhalt aufgrund des Wasseraustritts.

Arbeitszimmer

Der Inhalt eines als Büro-/Arbeitszimmer genutzten Raumes innerhalb der Wohnung ist bis zu 20 % der Versicherungssumme, höchstens mit 20.000 €, versichert. Die Wohnfläche des Arbeitszimmers muss bei der Gesamtwohnfläche mitberücksichtigt werden.

Ärztliche Untersuchungen

Bei Vertragsabschluss ab einer Versicherungssumme von mehr als 400.000 € oder einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente von mehr als 2.000 € (bei Personen über 45 Jahre oder der Vereinbarung einer Dynamik von mehr als 1.500 €) sind ärztliche Untersuchungen der versicherten Person erforderlich.

Aufschubdauer/-zeit

Die Aufschubdauer/-zeit ist die Zeit vom Beginn des Versicherungsvertrags bis zum letzten Tag vor dem Beginn des ersten Monats, für den die Rente gezahlt wird (Beginn der Rentenphase, kurz: Rentenbeginn).

Ausgabeaufschlag

Der Ausgabeaufschlag ist die bei Fondskauf von der Fondsgesellschaft einmalig berechnete und nicht in Fondsanteile investierte Verkaufsgebühr. Bei Neuabschlüssen seit dem 01.01.2007 wird für fondsgebundene Renten-Versicherungen kein Ausgabeaufschlag erhoben.
Wenn Sie zu einem vor dem 01.01.2007 abgeschlossenen fondsgebundenen Versicherungsvertrag eine Umschichtung von Fondsanteilen vornehmen möchten, fordern Sie bitte telefonisch unsere gesonderten Informationen an.

Auslandsschutz

Versicherungsschutz besteht grundsätzlich innerhalb Europas und den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU zählen. Dafür stellen wir Ihnen nach Vertragsabschluss die Internationale Versicherungskarte (grüne Karte) zur Verfügung. Wenn Sie den Schutzbrief vereinbaren, ist die Pannenhilfe und alle weiteren Leistungen in Europa, auf den kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira versichert.

Außendienst

Die meisten Lebensversicherungen werden in Deutschland von Ausschließlichkeitsvermittlern (Einfirmenvertreter) vertrieben. Für die Vermittlungstätigkeit erhält der Vertreter eine Provision. Die EUROPA verzichtet auf einen Außendienst und kann deshalb besonders günstigen Versicherungsschutz anbieten. Unsere Abschlusskosten sind äußerst gering und die laufenden Verwaltungskosten gelten als die niedrigsten am Markt. Trotzdem müssen Sie nicht auf kompetente Beratung und erstklassigen telefonischen Service durch unsere Experten verzichten.

Außerrechnungsmäßige Zinsen

Darunter sind die Zinsen zu verstehen, die über den Rechnungszins hinaus erwirtschaftet und dem Versicherungsvertrag jährlich gutgeschrieben werden. Anders als beim Rechnungszins wird die Höhe der außerrechnungsmäßigen Zinsen nicht garantiert und jährlich neu festgesetzt.

Auszahlungsbetrag

Der Auszahlungsbetrag  ist der Betrag, der bei einer Vertragskündigung von Renten- und Lebensversicherungen ausgezahlt wird.

B

Bauartklassen

Unser Tarif bezieht sich auf die Bauartklassen I und II. Mindestvoraussetzung ist ein Nachweis über die Feuerwiderstandsklasse F30 und eine harte Dachung.

Bauartklasse (BAK)
KlasseAußenwändeDacheindeckung
I.Massiv (Mauerwerk, Beton)hart
(z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbest- zementplatten, Metall, gesandete Dachpappe)
II.Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung, Stahl- oder Stahl-
betonkonstruktion mit Wandplatten-
verkleidung aus nicht brennbarem Material (z.B. Profilblech, Asbestze-
ment, kein Kunststoff)
wie Klasse I.
III.Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl oder Stahlbeton-
konstruktion mit Wandplattenverklei-
dung aus Holz oder Kunststoff, Gebäude mit einer oder mehreren offenen Seiten
wie Klasse I.
IV.wie Klasse I. oder II.weich
(z.B. vollständige oder teilweise Eindeckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh u.ä.)
V.wie Klasse III.wie Klasse IV.

Anmerkung: Bei gemischter Bauart gilt die ungünstigere, wenn auf diese ein Anteil von mehr als 25 % entfällt.

Bauherren-Haftpflicht-Versicherung

Versicherungsschutz besteht, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu entrichtende Bauwerk.

Beispielrechnung

In der Beispielrechnung wird der Verlauf einer Überschussentwicklung beispielhaft dargestellt: Man nimmt die in den einzelnen Versicherungsjahren gleichbleibenden Überschusssätze an. Bei der Hochrechnung werden meist die aktuellen Überschussanteilsätze zugrunde gelegt. Eine Beispielrechnung kann immer nur hypothetischen Charakter haben. Die tatsächlichen zukünftigen Leistungen können sowohl höher als auch niedriger ausfallen.

Beitragsdynamik

Beiträge und Versicherungssumme werden regelmäßig erhöht. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist bei der dynamischen Erhöhung nicht notwendig. Zusatzkosten entstehen dafür nicht.

Bei Renten- und Kapital-Lebensversicherungen erfolgen die Erhöhungen jedes Jahr zur Hauptfälligkeit. Als Maßstab kann die Steigerung des Höchstbeitrags der Deutschen Renten-Versicherung Bund (DRV Bund) gelten. Alternativ können Sie für die Dynamisierung auch einen festen Prozentsatz zwischen 3 % und 10 % des Vorjahresbeitrages wählen. Bei der Risiko-Lebensversicherung ist ebenfalls eine Dynamik vereinbar. Sie wird alle drei Jahre durchgeführt und beträgt 6 % des Beitrags. Bei Verträgen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung erhöht sich der Beitrag jahrlich um 4 % der jeweiligen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze der  DRV Bund.

Beitragsfreistellung

Bei einer vorzeitigen Beitragsfreistellung kann der Versicherungsvertrag mit herabgesetzter Leistung beitragsfrei fortgeführt werden.

Beitragsrückgewähr

In der Renten-Versicherung kann gegen einen geringen Beitrag bei Vertragsabschluss der Zusatz Beitragsrückgewähr vereinbart werden. Sollte vor Rentenbeginn der Tod der versicherten Person eintreten, werden die eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen erstattet. In der Basis-Rente werden die eingezahlten Beiträge für eine lebenslange Rente an den hinterbliebenen Ehepartner, mit dem die versicherte Person zum Zeitpunkt ihres Todes verheiratet war, verwendet. Ist kein hinterbliebener Ehepartner vorhanden, wird das Kapital auch für eine bis zum maximal 25. Lebensjahr befristete Zeitrente an Kinder der zu versichernden Person, für die ein Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 Einkommensteuergesetz besteht, verwendet. Sind diese ebenfalls nicht vorhanden, wird keine Leistung fällig.

Beitragsverrechnung

Beim Überschuss-System Beitragsverrechnung wird die Überschussbeteiligung in Prozent des fälligen Beitrags bemessen und direkt mit dem fälligen Beitrag verrechnet, sodass letztlich ein geringerer Beitrag zu zahlen ist. Maßgebend ist der bei Fälligkeit des jeweiligen Beitrags festgelegte Prozentsatz.

Beitragszahlungsdauer

Unter der Beitragszahlungsdauer versteht man den vertraglich vereinbarten Zeitraum, in dem Beiträge zu zahlen sind. Sie kann bei der Kapital-Lebensversicherung, der Renten-Versicherung oder der fondsgebundenen Renten-Versicherung kürzer als die Versicherungsdauer sein. In der Regel sind Zahlungs- und Versicherungsdauer identisch.

Berufsunfähigkeit

Gemäß BU Premium ist berufsunfähig ist, wer

  • ärztlich nachgewiesen voraussichtlich sechs Monate lang ununterbrochen
  • aufgrund von Krankheit, Körperverletzung (auch Unfälle) oder Kräfteverfalls zu mindestens 50 % nicht mehr in der Lage, den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben.
  • Berufsunfähigkeit liegt auch bei Pflegebedürftigkeit ab 1 Pflegepunkt vor.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet eine ausreichende Grundversorgung zu niedrigen Beiträgen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit erhalten Sie eine monatliche Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, bzw. bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer.

Besitzwechsel

Bei jedem Eigentumswechsel geht nach den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) oder Erbbaurechts der Versicherungsvertrag auf den neuen Eigentümer über. Beim Verkauf eines Gebäudes steht dem Erwerber – nicht dem Verkäufer – ein außerordentliches Kündigungsrecht der Gebäudeversicherung zu. Binnen eines Monats nach grundbuchamtlicher Umschreibung kann er die Kündigung aussprechen. Wenn Sie ein Gebäude erworben haben, sollten Sie sich vom Verkäufer den Versicherungsschein aushändigen lassen und sich darüber informieren, bis wann der Versicherungsbeitrag entrichtet ist.

Übrigens: Bis zur endgültigen grundbuchamtlichen Umschreibung ist der Verkäufer noch Versicherungsnehmer. Er ist somit beitragspflichtig. Verkäufer und Erwerber müssen sich im Innenverhältnis über die Zahlung des Beitrages einigen, der Versicherer wird sich immer an den Versicherungsnehmer halten.

Beteiligung an den Bewertungsreserven

Die Beteiligung an den Bewertungsreserven ist Teil der Überschussbeteiligung.

Die Zuteilung der Bewertungsreserven erfolgt bei anspruchsberechtigten Verträgen bei Beendigung des Versicherungsvertrags während der Ansparphase, spätestens zum Rentenbeginn. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird monatlich neu ermittelt und kann kurzfristig starken Schwankungen unterliegen oder sogar ganz entfallen.

Betriebe im Gebäude

Der EUROPA-Wohngebäude-Tarif bezieht sich grundsätzlich nur auf rein privat genutzte Wohngebäude. Befindet sich ein Betrieb im Gebäude, so können wir Ihr Gebäude jedoch in einigen Fällen dennoch versichern. Wichtig ist, dass der betriebliche Flächenanteil am Gebäude 50% nicht übersteigt, und dass vom Betrieb kein erhöhtes versicherungstechnisches Risiko ausgeht. Ob wir ein Gebäude mit einem bestimmten Betrieb versichern können oder nicht, erfahren Sie am besten über unser Experten-Telefon.

Betriebliche Altersversorgung

Die gängige Form der betrieblichen Altersversorgung in Klein- und mittleren Betrieben ist die Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung auf das Leben seiner Mitarbeiter ab und bezahlt die Beiträge an das Versicherungsunternehmen. Bei der Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung werden jene Beiträge des Arbeitgebers nicht als zusätzliche Leistung erbracht, sondern der Arbeitnehmer verzichtet zugunsten der Direktversicherung auf einen Teil seines Gehalts. Tritt der Versicherungsfall ein, erhalten der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen das Geld direkt vom Versicherungsunternehmen.

Bewertungsreserven

Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen unseres sonstigen Vermögens über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen werden. Die Bewertungsreserven werden monatlich neu ermittelt und können kurzfristig starken Schwankungen unterliegen.

Bewertungsreserven ergeben sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen Kaufpreis und Zeitwert (Marktwert), beispielsweise bei den vom Lebensversicherer getätigten Anlagen (z.B. Immobilien, festverzinsliche Wertpapiere und Aktien). Der Zeitwert hängt von der jeweiligen Marktsituation ab und unterliegt großen Schwankungen. Der Zeitwert ist immer nur eine Momentaufnahme.

Beispiel für das Entstehen von Bewertungsreserven:
Ein Wertpapierpaket, welches in der Bilanz mit einem Betrag von 200.000 Euro ausgewiesen ist, hat einen Verkaufswert (Zeitwert) von 220.000 Euro. Es besteht eine Bewertungsreserve in Höhe von 20.000 Euro.

Steigen die Zinsen, sind potenzielle Wertpapier-Käufer für festverzinsliche Wertpapiere nicht mehr bereit, den ursprünglichen Betrag zu zahlen. Dadurch sinkt der Marktwert der bestehenden Wertpapieranlage. Die zuvor in der Momentaufnahme entstandenen Bewertungsreserven sinken.

Bezugsberechtigung

Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf die Versicherungsleistung. Jedoch kann auch eine andere Person als Bezugsberechtigter für die Leistung bestimmt werden. Bei einigen Versicherungen, wie zum Beispiel Berufsunfähigkeits-Versicherung, gelten Einschränkungen bei der Festlegung des Bezugsberechtigten. Details enthält das folgende Merkblatt.

Merkblatt Bezugsberechtigter (PDF)

Bezugsrecht

Der Versicherungsnehmer räumt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Versicherer einem Dritten das Recht ein, über die fällige Versicherungsleistung zu verfügen. Üblicherweise kann das Bezugsrecht bis zum Eintritt des Versicherungsfalls widerrufen werden (widerrufliches Bezugsrecht), falls der Versicherungsnehmer bei Einräumung nicht ausdrücklich erklärt hat, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Bezugsrecht erwerben soll (unwiderrufliches Bezugsrecht). Das unwiderrufliche Bezugsrecht kann geändert werden, wenn der Bezugsberechtigte zustimmt.

Bonusrenten

Beim Überschuss-System Bonusrenten bzw. Bonusrenten Plus werden aus den laufenden Überschussanteilen zusätzliche Rentenleistungen gebildet.

Brems-, Betriebs- und Bruchschäden

Bremsschaden: Es wird durch das Abbremsen des Fahrzeugs unmittelbar ein Schaden am Fahrzeug ausgelöst  - zum Beispiel durch verrutschende Ladung.

Betriebsschaden: Ein Schaden entsteht beispielsweise durch einen Bedienungsfehler oder fahrtechnisches Fehlverhalten (Aufspringen der Motorhaube während der Fahrt).

Bruchschaden: Mitversichert ist ein Schaden, der beispielsweise auf einen Materialfehler oder Überbeanspruchung zurückzuführen ist (Achsbruch durch Überladung oder Fahren durch ein Schlagloch).

Versichert ist die Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeuges durch unvorhergesehene und plötzlich eintretende Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden an Pkw im Komfort-Tarif bei Vereinbarung einer Vollkaskoversicherung. Bitte beachten Sie die Ausschlüsse gemäß Abschnitt A.2.2.2.5 der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung.

BUZ Premium

Die BUZ bietet eine ausreichende Grundversorgung zu besonders niedrigen Beiträgen und Leistungen, mit denen sich die Versicherten rundum sicher fühlen können. Für viele Berufsgruppen ist dieser Schutz vollkommen ausreichend. Gegen Mehrbeitrag bieten die BUZ Premium Bedingungen Leistungserweiterungen, die je nach Beruf, Hobby oder Lohnfortzahlungsregelung bzw. Krankentagegeld hilfreich sein können. Ein wesentlicher Inhalt ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung (Siehe Verweisungsklausel).

C

Chiptuning / Fahrwerksmodifikation

Veränderungen am Fahr- oder Triebwerk müssen manuell in die Beitragsberechnung einfließen. Wenn Sie uns die Verkaufsbezeichnung, die Schlüssel- bzw. Code-Nr. (Ziff. 2 und 3 bzw. 2.1. und 2.2.) sowie die neue Leistungsstärke Ihres Pkw mitteilen, berechnen wir Ihnen kurzfristig am Telefon die richtigen Beiträge.

D

Darlehensabsicherung

Zur Absicherung eines Darlehens im Fall des Todes des Darlehensnehmers empfiehlt sich eine Risiko-Lebensversicherung. Wenn das Darlehen laufend getilgt wird, ist der so genannte fallende Versicherungsschutz anzuraten. Bei der EUROPA wird auf Wunsch ab 50.000 € eine automatische Reduzierung der Versicherungssumme vereinbart. Auch bei Versicherungssummen unter 50.000 € ist es möglich, die Todesfall-Absicherung im Lauf der Zeit auf Antrag entsprechend zu reduzieren.

Darlehenszinsen

Die EUROPA ersetzt im Wohnflächentarif mit KOMFORT-Schutz die durch Bankbestätigung nachgewiesenen gezahlten laufenden Zinsen für ein Darlehen, wenn

  • das Darlehen der Finanzierung des im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäudes dient,
  • das Darlehen durch eine auf dem Versicherungsgrundstück lastende Hypothek oder Grundschuld gesichert ist und
  • das versicherte Gebäude infolge eines ersatzpflichtigen Schadens vollständig unbewohnbar geworden ist.

Der Anspruch entsteht erst 90 Tage nach Eintritt des Versicherungsfalles (Karenzzeit). Die Zinsen werden bis zur Wiederherstellung der vollständigen Bewohnbarkeit, längstens für die Dauer von 12 Monaten gezahlt. Für anteilig betroffene Monate, wird die Entschädigung anteilig ermittelt. Die erste Zahlung wird erst fällig, wenn der Versicherungsnehmer den Bauantrag für die Wiederherstellung des Gebäudes beim zuständigen Bauamt eingereicht hat. Die Entschädigung wird nicht geleistet, wenn der Versicherungsnehmer die Wiederherstellung nicht betreibt oder sie schuldhaft verzögert. Verkauft der Versicherungsnehmer das Grundstück, so wird die Entschädigung nur bis zum Tag des notariellen Abschlusses des Kaufvertrages gezahlt. Die Entschädigung ist begrenzt auf den ortsüblichen Neubauwert.

Dauerabkürzung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei unserer Kapital-Lebensversicherung Zuzahlungen leisten, um die Dauer zu verkürzen.

Deckungskapital

Das Deckungskapital wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnet. Bei fondsgebundenen Versicherungen ergibt sich das Deckungskapital aus dem Wert der Fondsanteile.

Deliktsunfähigkeit minderjähriger Kinder

Kinder unter 7 Jahre sind deliktsunfähig. Sie können für Schäden nicht haftbar gemacht werden. Für Verkehrsunfälle gilt sogar, dass Kinder unter zehn Jahren nicht für fahrlässig verursachte Verkehrsunfälle haften. Ihre Eltern können nur haftbar gemacht werden, wenn sie Ihre Aufsichtpflicht vernachlässigt haben.

Im Rahmen der Privathaftpflicht-Familienversicherung beruft sich die EUROPA jedoch nicht auf die Deliktsunfähigkeit mitversicherter Kinder, soweit dies der Versicherungsnehmer wünscht und ein anderer Versicherer (z.B. Sozialversicherungsträger) nicht leistungspflichtig ist.

Der Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche (Regresse) wegen seiner Aufwendungen gegen schadenersatzpflichtige Dritte (z.B. Aufsichtspflichtige) vor, soweit sie nicht Versicherte des Vertrages sind. Die Entschädigungsgrenze:

  • im BASIS-Schutz 5.000,- €,
  • im KOMFORT-Schutz 10.000,- € und
  • im PREMIUM-Schutz 30.000 €

Direktversicherer

Unter einem Direktversicherer versteht man einen Versicherer ohne Außendienst. Bei der EUROPA erfolgt die Beratung schriftlich, per Telefon, Fax oder E-Mail. Folge: Die Abschlusskosten sind deutlich niedriger und unsere Kunden profitieren von höheren Leistungen.

Direktversicherung

Wenn ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Lebensversicherung abschließt, bei der diese bezugsberechtigt sind, handelt es sich um eine Direktversicherung. Die Beiträge gelten als Betriebsausgabe und sind steuerlich abzugsfähig. Bei einer Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts, der als Beitrag in eine Direktversicherung eingezahlt wird. Die Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung gehört nicht zum Betriebsvermögen. Der Arbeitnehmer erhält ein unwiderrufliches Bezugsrecht.

Doppelkarte (jetzt: Versicherungsbestätigung)

Für die Zulassung eines Fahrzeugs benötigen Sie eine Versicherungsbestätigung.
Seit dem 01.03.2008 wurde die Versicherungsbestätigung in Papierform ersetzt durch die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung). Hierbei erstellt der Versicherer einen Datensatz mit den persönlichen Angaben des Halters. Diese Datensätze werden von allen Versicherern gemeinsam hinterlegt. Die einzelnen Zulassungsstellen haben einen Online-Zugriff zu dieser zentralen Datei. Sie benötigen für eine Anmeldung kein Formular des Versicherers mehr. Sie müssen sich nur vorab vom Versicherer einen Code geben lassen. Mit Angabe dieses Codes kann das Fahrzeug angemeldet werden.

Dynamik

Beiträge und Versicherungssumme werden regelmäßig erhöht. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist bei der dynamischen Erhöhung nicht notwendig. Zusatzkosten entstehen dafür nicht. Bei Renten- und Kapital-Lebensversicherungen erfolgen die Erhöhungen jedes Jahr. Als Maßstab kann die Steigerung des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Renten-Versicherung gelten. Alternativ können Sie für die Dynamisierung auch einen festen Prozentsatz zwischen 5 % und 10 % des Vorjahresbeitrages wählen. Bei der Risiko-Lebensversicherung ist ebenfalls eine Dynamik vereinbar. Sie wird alle drei Jahre durchgeführt und beträgt 6 % des Beitrags. Bei Verträgen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung erhöht sich der Beitrag jahrlich um 4 % der jeweiligen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Renten-Versicherung.

Dynamik (Unfall)

Beiträge und Versicherungssumme werden jährlich zu Beginn des Versicherungsjahres um den Prozentsatz angepasst, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Renten-Versicherung erhöht wird, mindestens aber um 5%. Sie können dem Anpassungsnachtrag innerhalb eines Monats widersprechen.

E

Echtkursverfahren

Um Ihnen eine Übersicht über die mögliche Kursentwicklung zu verschaffen, wird bei fondsgebundenen Versicherungen eine Simulationsrechnung mit den Kursen der Vergangenheit erstellt: das Echtkursverfahren. Es wird davon ausgegangen, dass sich für den Zeitraum der künftigen Ansparphase die gleichen Investmentfonds-Kurse ergeben wie im zugrunde gelegten Zeitraum der Vergangenheit.

Einbruchdiebstahlsicherungen

Mechanische Sicherungen
Die Wohnung oder das Einfamilienhaus muss mit angemessenen mechanischen Sicherungen ausgestattet sein. Für Einfamilienhäuser bzw. Wohnungen im Mehrfamilienhaus gelten folgende Mindestanforderungen für mechanische Sicherungen:

  • Außentüren bei Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung bzw. Wohnungseingangstüren im Mehrfamilienhaus müssen durch ein bündig montiertes Zylinderschloss oder ein Zuhaltungsschloss mit mindestens sechs Zuhaltungen gesichert sein
  • Sicherheitsbeschlag/-rosette, von außen nicht abschraubbar

Einbruchmeldeanlagen
Eine Einbruchmeldeanlage (EMA) zur Überwachung einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses ersetzt nicht die angemessenen mechanischen Sicherungen eines Risikos. Sie ist als Ergänzung zu adäquaten mechanischen Sicherungen gemäß Sicherungsrichtlinien für Haushalte zu installieren und kann so den Sicherheitswert erheblich verbessern.

Es können nur EMA anerkannt werden, die den Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen des VdS in der jeweils neuesten Ausgabe entsprechen. Eine EMA der Klasse A kann anlagebedingt nur einen Teil der Wohnung oder des Einfamilienhauses überwachen. Weitergehenden Schutz bieten EMA der Klasse B, deren Installation wir daher empfehlen.

Für den Einbau einer vom VdS anerkannten EMA, gewähren wir einen Nachlass sofern die EMA freiwillig installiert wurde und nicht durch uns gefordert wird.

Einlösungsbeitrag

Der Einlösungsbeitrag wird sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrags, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn des Versicherungsvertrags fällig.

Einmalbeitragsversicherung

Darunter versteht man eine Lebens- oder Renten-Versicherung, deren Beitrag in einer Summe bei Vertragsabschluss geleistet wird. Auf diese Weise wird zum Beispiel bei Eintritt in den Ruhestand häufig eine Renten-Versicherung mit sofort beginnender lebenslanger Rentenzahlung abgeschlossen. Dafür können Sie auch die Leistung aus einer Kapital-Lebensversicherung verwenden, das heißt, nach Vertragsablauf lässt sich eine Kapital-Lebensversicherung in eine Renten-Versicherung umwandeln.

Elementarschäden

Über diese Deckung können Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüchen versichert werden.

Elementarschäden

Über diese Deckung können Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüche gegen Beitragszuschlag versichert werden.

Entgeltumwandlung

Bei einer bestimmten Form der Direktversicherung, die der Arbeitgeber auf Initiative des Arbeitnehmers abschließt, werden die Beiträge vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen.

Entschädigungsberechnung

Ersetzt werden im Versicherungsfall:

  • bei zerstörten Gebäuden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten bei Eintritt des Versicherungsfalles (Neuwert);
  • bei Gebäuden, die zum Abbruch bestimmt oder dauernd entwertet sind, der erzielbare Verkaufspreis ohne Grundstücksbestandteile;
  • bei beschädigten Gebäuden oder Sachen die notwendigen Reparaturkosten.

Die Neubauentschädigung erfolgt nur bei Wiederaufbau.

Erbschaftsteuer

Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag, die an einen anderen als den Versicherungsnehmer gezahlt werden, unterliegen grundsätzlich der Erbschaftsteuer beziehungsweise der Schenkungsteuer. Dies gilt für den "Erwerb von Todes wegen" ebenso wie für "Schenkungen unter Lebenden". Zu versteuern sind Versicherungsleistungen aber erst, wenn sie - bei "Erwerb von Todes wegen" zusammen mit dem übrigen Erbe - bestimmte Freibeträge überschreiten. Während diese für Ehegatten und Kinder noch mehrere Hunderttausend Euro betragen, sind die Freibeträge für andere Verwandte oder sonstige Personen äußerst niedrig. Keine Erbschaftsteuer fällt z.B. an, wenn der Versicherungsnehmer einen Vertrag auf das Leben seines Partners abschließt und sich selbst als Bezugsberechtigten bestimmt. Im Todesfall des Partners fließt dem Versicherungsnehmer die Leistung aus dem eigenen Vertrag zu.

Erlebensfall

Wenn die versicherte Person den Vertragsablauf einer Kapital-Lebensversicherung oder Renten-Versicherung erlebt, wird dies als Erlebensfall bezeichnet.

Erlebensfall-Leistung

Bei Ablauf der Versicherung setzt sich der Auszahlungsbetrag aus der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme plus Überschussanteile zusammen.

Ertrag

Als Ertrag in der Lebens- oder Renten-Versicherung bezeichnet man die Differenz zwischen der Summe der eingezahlten Beiträge und der Kapitalauszahlung. Je nach Vertragsgestaltung ist der Ertrag unterschiedlich zu besteuern.

Ertragsanteil

Der Ertragsanteil (fiktiver Zinsanteil) lebenslänglicher Renten unterliegt der Einkommensteuer. Er wird als Prozentsatz vom Rentenbetrag angegeben und ist vom Alter bei Rentenbeginn abhängig. Je höher das erreichte Alter ist, umso niedriger ist der Prozentsatz.

Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit besteht, wenn eine Person voraussichtlich mindestens 6 Monate weniger als drei Stunden täglich einer Arbeit unter normalen Bedingungen nachkommen kann.

eVB

Für die Zulassung eines Fahrzeugs benötigen Sie eine Versicherungsbestätigung.
Seit dem 01.03.2008 wurde die Versicherungsbestätigung in Papierform ersetzt durch die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung). Hierbei erstellt der Versicherer einen Datensatz mit den persönlichen Angaben des Halters. Diese Datensätze werden von allen Versicherern gemeinsam hinterlegt. Die einzelnen Zulassungsstellen haben einen Online-Zugriff zu dieser zentralen Datei. Sie benötigen für eine Anmeldung kein Formular des Versicherers mehr. Sie müssen sich nur vorab vom Versicherer einen Code geben lassen. Mit Angabe dieses Codes kann das Fahrzeug angemeldet werden.

F

Fahrrad-Diebstahl

Fahrräder können gegen einen Prämienzuschlag mitversichert werden. Im KOMFORT-Schutz sind 1000,- € für den Fahrraddiebstahl beitragsfrei mitversichert. Ersetzt werden Schäden durch Diebstahl, wenn das Fahrrad in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert war, das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch war (also zur Zeit des Diebstahls nur vorübergehend abgestellt war) oder sich in einem Fahrrad-Abstellraum befand.

Fallende Gewinnrente (während der Rentenphase)

Die jährlichen Überschussanteile werden unter Berücksichtigung von Verwaltungskosten für eine jährlich fallende Gewinnrente verwendet. Die Überschusszuweisung wird in Prozent des Deckungskapitals bemessen. Da das vorhandene Deckungskapital durch die laufende Rentenzahlung von Jahr zu Jahr geringer wird, verringern sich auch die Überschusszuweisungen.

Familien-Haftpflicht-Versicherung

Bei der Familien-Haftpflicht-Versicherung sind mehrere Personen privathaftpflichtversichert. Dazu gehören auf jeden Fall der Ehepartner und in der Regel deren Kinder. Auch für Lebenspartner ist die Familien-Haftpflicht-Versicherung die richtige Wahl, sofern eine häusliche Gemeinschaft besteht. Der Lebenspartner des Versicherungsnehmers muss dann im Versicherungsschein namentlich genannt sein. Auch die unehelichen Kinder des Lebenspartners sind dann in der Regel mitversichert. Sogar eine alleinstehende verwandte Person kann auf Antrag im KOMFORT- bzw. im PREMIUM-Schutz Familien-Tarif beitragsfrei mitversichert sein, wenn sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt.

Familienvorsorge

Ab dem Tag der Heirat oder Geburt sind die hinzukommenden Angehörigen (Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner sowie leibliche Kinder) des Versicherungsnehmers bzw. einer versicherten Person für maximal 6 Monate beitragsfrei mit eingeschlossen.

Fertighausgruppen

Unser Tarif bezieht sich auf die Fertighausgruppen I und II. Mindestvoraussetzung ist ein Nachweis über die Feuerwiderstandsklasse F30 und eine harte Dachung.

Fertighausgruppen (FHG)
KlasseAußenwändeDacheindeckung
I.In allen Teilen - einschließlich der tragenden Konstruktion - aus feuerbeständigen Materialien (massiv)hart
(z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe)
II.Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen, außen mit feuerhemmenden Bauteilen bzw. nicht brennbaren Baustoffen verkleidet (z.B. Putz, Klinkersteine, Gipsplatten, Asbestzement, Profilblech, kein Kunststoff)wie Gruppe I.
III.Wie Gruppe II., jedoch ohne feuerhemmende Ummantelung bzw. Verkleidungwie Gruppe I.

Flexible Abrufphase

Die Abrufphase ist Teil der Ansparphase einer Renten-Versicherung. Sie beginnt in dem Jahr, in dem die versicherte Person das 62. Lebensjahr vollendet, frühestens aber 5 Jahre nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Der Beginn der Abrufphase wird im Versicherungsschein genannt. In der Abrufphase können Renten- oder Kapitalleistungen (nur bei flexibler Renten-Versicherung) vorzeitig abgerufen werden.

Flexible Gewinnrente (während der Rentenphase)

Die jährlichen Überschussanteile werden unter Berücksichtigung von Verwaltungskosten für eine bereits ab Rentenbeginn erhöhte Rente verwendet. Diese bleibt solange unverändert, wie sich die maßgebenden Überschuss-Sätze nicht ändern.

Fondsauskunft

Zu den meisten fondsgebundenen Versicherungen erhalten Sie von uns einen exklusiven Service: Die automatische, jährliche Fondsauskunft zu Ihrer Standmitteilung. Diese Fondsauskunft erstellt für uns das führende Analysehaus Morningstar, ganz individuell zu Ihrem Vertrag. 
Die Fondsauskunft zeigt Ihnen, wie die Beiträge auf Ihre gewählten Fonds aufgeteilt sind. Sie sehen auch, wie sich Ihr Fondsbestand zusammen setzt und wie hoch die Fondswerte sind. Zusätzlich erhalten Sie eine Analyse (Portfolioanalyse). Anhand von sechs Kategorien werden Ihre Fonds näher betrachtet. So sehen Sie zum Beispiel, wie und wo die Fonds investieren (Vermögensauteilung und Regionen). Grafiken machen die Angaben für Sie verständlicher.

Muster Fondsauskunft (PDF)

Fondsgebundene Renten-Versicherung

Ab dem vereinbarten Rentenbeginn wird eine lebenslange monatliche Rente geleistet, die jeweils zum Monatsende ausgezahlt wird. Während der Ansparphase, das heißt vor dem vereinbarten Rentenbeginn werden die Investivbeiträge in Investmentfonds Ihrer Wahl angelegt. Zwei Indexfonds sowie eine Reihe von weiteren Investmentfonds renommierter Kapitalanlage-Gesellschaften stehen zur Auswahl.

Fondsgebundene Versicherung

Fondsgebundene Versicherungen stellen eine Sonderform dar, deren Versicherungsleistung ganz oder teilweise an die Wertentwicklung eines Sondervermögens gebunden ist. Dieses Sondervermögen wird getrennt von dem sonstigen Kapitalanlagevermögen in Investmentfonds angelegt. Die Auswahl der Investmentfonds bestimmt der Versicherungsnehmer für seinen Vertrag selber.

Fondsguthaben

Das Fondsguthaben ist der Gesamtwert der im Vertrag enthaltenen Fondsanteile. Der Gesamtwert des Fondsguthabens zu einem Stichtag ergibt sich aus den gutgeschriebenen Investmentfonds-Anteilen und ihrem jeweiligen Anteilswert.

Fondsindividuelle Überschüsse

Mit einer Fonds-Rente profitieren Sie von Investmentfonds. Außerdem beteiligen wir Sie an den Überschüssen in Prozent Ihres Fondsguthabens. Bei Fonds-Renten nach den Tarifen E-RI, E-BRI, E-RIG und E-BRIG hängt diese Überschussbeteiligung von den gewählten Fonds ab (fondsindividuell). 

In der Datei nach diesem Text sehen Sie die aktuellen Sätze je Investmentfonds, auf die wir in Ihrem Versorgungsvorschlag hingewiesen haben.

Die laufenden Überschüsse (Überschussbeteiligung während der Ansparphase) erhalten Sie je Investmentfonds zum Monatsbeginn.
Die Schlusszuweisung zahlen wir Ihnen bei Rentenbeginn bzw. bei Kapitalabfindung. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab, die Sie im Abschnitt C. Überschussbeteiligung Ihrer Versicherungs-Bedingungen nachlesen können. Dazu gehören auch die Dauer der Versicherung bzw. die Laufzeit. 
Die Liste zeigt Ihnen die Sätze, die zur Bildung Ihrer fondsindividuellen Bezugsgröße für die Schlusszuweisung herangezogen werden. Das sind die Bemessungssätze je Fonds und die Spannbreite der möglichen tarifbezogenen Sätze. Die konkrete Schlusszuweisung berechnen wir zum gegebenen Zeitpunkt, individuell für Ihren Vertrag.

Fondsübersicht Überschüsse (PDF)

Forderungsausfallversicherung

Die Forderungsausfallversicherung tritt ein, wenn dem Versicherungsnehmer bzw. einer mitversicherten Person selbst ein Schaden in einer bestimmten Höhe zugefügt wird und der Schädiger/Verursacher nicht zahlen kann bzw. keine eigene Haftpflicht-Versicherung hat. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist u.a. dass bereits ein vollstreckbarer Titel gegen den Schädiger/Verursacher vorliegt und die Schadensersatzforderung 2.500,- € (im PREMIUM-Schutz 1.500 €) übersteigt. Der Versicherungsschutz wird dann in voller Höhe, d.h. ohne Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers im Rahmen der Privat-Haftpflicht-Versicherung gewährt. Dieses Risiko ist bereits im BASIS-, KOMFORT- und PREMIUM-Schutz unserer Privathaftpflicht enthalten.

Freistellungsauftrag

Bei Auszahlung einer steuerpflichtigen Lebensversicherung kann ein Freistellungsauftrag erteilt werden, um die Zahlung der Kapitalertragsteuer ganz oder teilweise zu vermeiden.

G

GAP-Deckung

Bei Pkw-Leasingfahrzeugen kann der Versicherungsnehmer gegen einen Beitragszuschlag eine GAP-Deckung zu seiner Vollkaskoversicherung mit beantragen. GAP ist englisch und heißt auf Deutsch "Lücke". Die GAP-Deckung ist gerade bei höherwertigen Fahrzeugen anzuraten, die geleast sind. Sie schließt die Lücke bzw. ersetzt in einem Schadensfall die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert (dieser ist in der normalen Kaskoversicherung versichert) und dem Ablösewert/Restbuchwert des Leasinggebers.

Garantieguthaben

Bei fondsgebundenen Tarifen mit Garantie ist das Garantieguthaben der Wert der zur Sicherstellung der Garantieleistung im sonstigen Vermögen (klassischer Kapitalanlagetopf) angelegten und verzinsten Beitrags- und ggf. staatlichen Zulagenteile. Zum Rentenbeginn entspricht das Garantieguthaben der Höhe der vereinbarten Garantieleistung.

Garantierente

Die vertraglich vereinbarte garantierte Rente einer Renten-Versicherung, die aufgrund der Rechnungsgrundlagen (Zins, Sterblichkeit und Kosten) ermittelt wird, nennt man Garantierente.

Garantiezeit

Ist der Ergänzungsbaustein Rentengarantie vereinbart und stirbt die versicherte Person in der Rentenphase während der Garantiezeit, zahlen wir die Rente für die weitere Dauer der Garantiezeit. Die Rentengarantiezeit beginnt mit dem Rentenbeginn.

Garantiezins (Festzins)

Der Garantiezins ist die garantierte Verzinsung des Deckungskapitals. Bei fondsgebundenen Renten-Versicherungen gibt es in der Ansparphase keinen Garantiezins.

Gebildetes Kapital

Bei fondsgebundenen Tarifen ist das gebildete Kapital die Summe aus dem Geldwert des Fondsguthabens und dem Garantieguthaben, sofern Teile des Beitrags im sonstigen Vermögen angelegt werden.

Bei fondsgebundenen Tarifen mit staatlicher Förderung (Riester bzw. Basisversorgung) werden dem gebildeten Kapital zusätzlich der übertragungsfähige Wert der Schlussüberschussbeteiligung sowie die Beteiligung an den Bewertungsreserven zugeordnet.

Bei klassischen Rentenversicherungen mit staatlicher Förderung (Basisversorgung) ist das gebildete Kapital das Deckungskapital einschließlich zugeteilter Überschüsse zuzüglich des übertragungsfähigen Wertes des Schlussüberschussanteils und der Schlusszuweisung sowie der Beteiligung an den Bewertungsreserven.

Gefahrengruppen

Die Beiträge in der Unfallversicherung richten sich nach der beruflichen Tätigkeit der versicherten Person, die in verschiedene Gefahrengruppen (A-gering, A, B und K) eingestuft wird. Sofern mehrere Tätigkeiten ausgeübt werden, wird die höhere Gefahrengruppe genommen.

Gefahrengruppe A-gering:
Kaufmännische Tätigkeit, Hausfrauen/Hausmänner, Journalisten, Krankenschwestern, Krankenpfleger, Ärzte, Apotheker, Informatiker

Gefahrengruppe A:
z. B. Bäcker, Drucker, Ingenieur (außer Starkstrom), Gärtner, Kfz-Schlosser, Verkäufer, Elektriker (bis 400 V)

Gefahrengruppe B:
z.B. Berufskraftfahrer (LKW über 3,5 Tonnen), Bauarbeiter, Schlosser (außer Kfz-Schlosser), Metzger, Schreiner, Feuerwehr, Straßenbahnfahrer, Elektriker (über 400 V)

Gefahrengruppe K:
Nicht erwerbstätige Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Gehaltsumwandlung

Bei einer bestimmten Form der Direktversicherung, die der Arbeitgeber auf Initiative des Arbeitnehmers abschließt, werden die Beiträge vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen.

Geldwäschegesetz

Das Geldwäschegesetz hat das Ziel, die Geldwäsche im Rahmen der organisierten Kriminalität zu bekämpfen. Das bedeutet, dass Transaktionen ab einer gewissen Größenordnung nicht anonym, sondern nur nach Identifizierung abgewickelt werden können. Die Identifizierungspflicht gilt als erfüllt, wenn bei Vertragsabschluss eine Einzugsermächtigung für die Beitragzahlung vom Konto des Versicherungsnehmers erteilt wird, und der erste Beitrag erfolgreich eingezogen wird. Diese Erleichterung der Identifizierung für Versicherungsunternehmen ist gesetzlich vorgesehen, und berücksichtigt so für diesen einen Ausnahmefall, dass die Identifizierung bereits bei der Bank stattgefunden hat. Die Abbuchung muss zudem von einem bei einem Geldinstitut innerhalb der EU bestehenden Bankkonto des Versicherungsnehmers erfolgen.

Genesungsgeld

Im Anschluss an die medizinisch notwendige Heilbehandlung steht Ihnen für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die wir Krankenhaustagegeld geleistet haben, ein Genesungsgeld - maximal für 100 Tage - zur Verfügung.

Gesamtrente

Die Summe von Garantierente und Gewinnrente wird als Gesamtrente bezeichnet.

Gesamtverzinsung

Die Summe der rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen nennt man Gesamtverzinsung.

Gesundheitserklärung

Hierbei handelt es sich um ein Formular mit Fragen zur Gesundheit der zu versichernden Person.

Gesundheitsprüfung

Eine Gesundheitsprüfung ist in der Regel für den Abschluss einer Lebensversicherung obligatorisch. Im Normalfall genügt die Beantwortung einiger Fragen zur Gesundheit der zu versichernden Person (siehe Gesundheitserklärung).

Gewässerschaden-Haftpflicht-Versicherung

Die Gewässerschaden-Haftpflicht-Versicherung bietet Sicherheit gegen Haftpflichtrisiken für den Heizöltank Ihres Hauses. Denn Inhaber von Heizöltanks haften grundsätzlich für die Verschmutzung von Gewässern oder des Grundwassers, die zum Beispiel durch ein Leck in der Tankanlage entstehen können. Auch wenn sie den Schaden nicht selbstverursacht haben.

Gewinnrente

Die zum Rentenbeginn erreichte Gesamtrente (garantierte Rente und Rente aus der Überschussbeteiligung vor Rentenbeginn) ist ab diesem Zeitpunkt garantiert. Die Überschussbeteiligung ab dem Rentenbeginn erfolgt in der Form einer zusätzlichen Gewinnrente.

Gewinnverwendung

Die während der Vertragslaufzeit erwirtschafteten Gewinne werden bei Kapital-Lebens- und Renten-Versicherungen in der Regel verzinslich angesammelt. Bei der Basisrente werden die erwirtschafteten Gewinne als Bonusrente zusätzlich zur garantierten Rente ausgezahlt. Die Gewinnverwendung bei Risiko-Lebensversicherungen erfolgt als Sofortgutschrift zur Ermäßigung des Tarifbeitrages.

Gleitender Neuwert

Mit dem Wohnflächentarif ermitteln wir Basiswerte, die mittels des sogenannten Anpassungsfaktors auf das aktuelle Jahr hochgerechnet werden. Auf diese Weise wird der Entwicklung der Baukosten Rechnung getragen. Vorausgesetzt, die Wohnfläche wurde richtig ermittelt, stellt das gleitende Neuwertverfahren sicher, dass Ihr Gebäude mit dem Neuwert versichert ist.

Gliedertaxe

Die Gliedertaxe beinhaltet die verschiedenen Grade der Invalidität bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Körperteilen und Sinnesorganen. Im KOMFORT-Schutz kann eine verbesserte Gliedertaxe vereinbart werden.

Günstigerprüfung

Bei Rentenbeginn führen wir verschiedene Szenarien durch, um die höchstmögliche Rente zu ermitteln (Günstigerprüfung). Dazu berechnen wir die mögliche Rente gemäß Ihren Versicherungsbedingungen mit Rechnungsgrundlagen zum Rentenbeginn. Diese vergleichen wir mit der Rente mit den Rechnungsgrundlagen vom Vertragsabschluss. Gemäß den Versicherungsbedingungen, zahlen wir dann die höhere der beiden Renten.
 

H

Haftpflicht-Versicherung (Kfz)

Die Haftpflicht-Versicherung beinhaltet die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden. Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung ist eine Pflichtversicherung, die im Pflichtversicherungsgesetz geregelt ist.

Haus-und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und/oder Grundstücksbesitzer, z.B. als Eigentümer, Nießbraucher, Pächter, Mieter. Mitversichert ist eine Solar-/Photovoltaikanlage auf dem Hausdach (nicht Nebengebäude oder Grundstück) des versicherten Objektes.

Havarie-Schäden

Es sind Schäden versichert, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einem Schiff oder einer Fähre dadurch entstehen,  dass das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht oder das Fahrzeug aufgrund der Wetterlage oder aufgrund des Seegangs über Bord gespült wird oder das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um die Passagiere, das Schiff oder die Ladung zu retten (Havarie-Grosse).

Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung

In der Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung sind Sie und Ihre Familie als Halter eines Hundes versichert. Aber auch ein Freund, Verwandter oder Nachbar, der Ihr Tier gelegentlich hütet, ist dabei mitversichert.

I

Indexfonds

Ein Indexfonds wird nicht aktiv gemanagt, sondern die Zusammensetzung der Aktien richtet sich nach dem jeweiligen Index. Bei LifeInvest bieten wir Ihnen zwei Indexfonds an: Einer bildet den amerikanischen Aktienindex S&P 500, der andere den europäischen MSCI EMU Standard Index ab. 

Der MSCI EMU Index misst die Aktienentwicklung von Unternehmen in der Europäischen Währungsunion und repräsentiert näherungsweise 85% der Marktkapitalisierung in diesen Ländern. Der S&P 500 Index umfasst die Aktien von 500 der größten börsennotierten US-amerikanischen Unternehmen und repräsentiert so den US-Aktienmarkt.

Die Indexfonds werden laufend an die Veränderungen der zugrundeliegenden Indices angepasst. 

Invaliditätsleistung mit Progression

Der Einschluss einer Progression bedingt eine Steigerung der Invaliditätsleistung ab einem Invaliditätsgrad von 26% (Progressionsschwelle) auf bis zu 350%, 500% oder 1000% der versicherten Summe bei Vollinvalidität.

Invaliditätsleistung ohne Progression

Dauernde körperliche oder geistige Beeinträchtigung der versicherten Person als Folge eines Unfalls. Die Höhe der Invaliditätsleistung ergibt sich aus der versicherten Invaliditätssumme und dem Invaliditätsgrad, der ab 0,01% gezahlt wird.

Investmentfonds

Bei einem Investmentfonds wird das Geld einer großen Zahl von Ratensparern und Einmalanlegern von einer Kapitalanlage-Gesellschaft gesammelt und in Aktien, verzinslichen Wertpapieren oder Immobilien angelegt, das heißt es werden Vermögenswerte verschiedener Emittenten erworben. Die gekauften Wertpapiere bilden den Investmentfonds (kurz Fonds genannt). Der Anleger erhält über die Höhe seiner Beteiligung Investmentfonds-Anteile gutgeschrieben.

ISIN

Grundsätzlich hat jeder Investmentfonds – auch die Fonds von LifeInvest – eine International Securities Identification Number, eine international gültige zwölfstellige Wertpapier-Kennnummer (ISIN). Diese ersetzt seit 22. April 2003 die ab 1955 gebräuchliche sechsstellige deutsche Wertpapier-Kennnummer (WKN). Die ISIN weist drei Segmente auf: eine zweistellige Länderkennung (z. B. DE für Deutschland), gefolgt von einer nationalen neunstelligen Kennnummer und ergänzt durch eine einstellige Prüfziffer.

K

Kampfhunde

Für Kampfhunde und bestimmte andere Rassen können wir keinen Versicherungsschutz anbieten. Für die meisten gängigen Rassen bieten wir jedoch Versicherungsschutz im Rahmen der Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung.

Kapital-Lebensversicherung

Hierbei handelt es sich um Versicherungsverträge, bei denen neben der Hinterbliebenenversorgung (siehe Risiko-Lebensversicherung) auch Kapital zum Beispiel für die Altersversorgung angespart wird. Bis zum Ende des Vertrages wird ein garantiertes Kapital in Höhe der Versicherungssumme gebildet, das neben den zusätzlich angesammelten Gewinnen zum vereinbarten Vertragsende ausgezahlt wird. Auf Wunsch kann die Versicherungsleistung verrentet werden.

Kapitalabfindung

Bei der flexiblen Renten-Versicherung können Sie anstelle einer Rentenzahlung auch die Auszahlung des bei Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Kapitals verlangen. Abhängig von den Vertragsbedingungen muss die Kapitalabfindung innerhalb bestimmter Fristen vor Rentenbeginn beantragt werden.

Kapitalanlage

Die Anlagepolitik von Lebensversicherungsgesellschaften unterliegt den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes, das möglichst große Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und eine angemessene Mischung und Streuung verlangt.

Kapitalertragsteuer

Zinsen und Dividenden werden seit 2009 mit der Abgeltungsteuer belegt. Das gilt ebenso für Kursgewinne von Wertpapieren, die seit 2009 gekauft wurden.

Die Abgeltungsteuer beträgt 25 %. Hinzu kommt die Solidaritätsabgabe. Unabhängig vom individuellen Steuersatz ist die Steuerschuld damit abgegolten. Bei der klassischen Renten-Versicherung fallen auch Zinsen an. Bei der Fondsgebundenen Renten-Versicherung gibt es in erster Linie Dividenden und Kursgewinne.
Beide Versicherungsformen sind in der Regel von der Abgeltungsteuer nicht betroffen. Während der Ansparphase bleiben alle Erträge steuerfrei.

Falls eine Kapitalauszahlung erfolgt, sind die Erträge steuerpflichtig. Die Hälfte der Erträge wird mit der individuellen Einkommensteuer belegt. Die andere Hälfte bleibt steuerfrei.
Voraussetzungen sind, dass der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist und der Versicherungsnehmer mindestens 62 Jahre alt ist.
Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, sind alle Erträge steuerpflichtig. Allerdings nur mit der Abgeltungsteuer.
Das Versicherungsunternehmen muss die Abgeltungsteuer direkt an das Finanzamt zahlen. Sind die Voraussetzungen für die hälftige Besteuerung erfüllt (12 Jahre Laufzeit und Alter 62), muss das Versicherungsunternehmen 25 % Kapitalertragssteuer abführen. Diese wird mit der individuellen Einkommensteuer verrechnet. Falls statt einer Kapitalauszahlung eine Rentenzahlung gewählt wird, bleiben alle bis dahin erzielten Erträge steuerfrei.
Daher ist insbesondere für Aktiensparer die Fondsgebundene Renten-Versicherung hoch interessant. Weiterhin wird hier im Todesfall der Wert des ersparten Kapitals ausgezahlt. Mindestens aber die Summe der eingezahlten Beiträge. Somit gibt es im Todesfall kein Risiko, durch gefallene Kurse Verluste zu machen.

Kapitalrückgewähr

In der Renten-Versicherung kann gegen einen geringen Beitrag bei Vertragsabschluss eine Kapitalrückgewähr vereinbart werden. Sollte nach Rentenbeginn der Tod der versicherten Person eintreten, erhalten die Hinterbliebenen bei der flexiblen Renten-Versicherung das bei Rentenbeginn vorhandene Kapital abzüglich bereits gezahlter Renten ausgezahlt. Bei der Basis-Rente wird dieser Betrag für eine lebenslange Rente an den hinterbliebenen Ehegatten verwendet. Ist kein hinterbliebener Ehegatte vorhanden, wird das Kapital auch für eine bis zum 25. Lebensjahr befristete Zeitrente an die kindergeldberechtigten Kinder gezahlt.

Kapitalwahlrecht

Bei der flexiblen Renten-Versicherung können Sie anstelle einer Rentenzahlung auch die Auszahlung des bei Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Kapitals verlangen. Abhängig von den Vertragsbedingungen muss die Kapitalabfindung innerhalb bestimmter Fristen vor Rentenbeginn beantragt werden.

Kautionsschäden im Ausland

Im Ausland wird gelegentlich eine Kaution verlangt, weil Sie jemanden geschädigt haben. Diese Kautionszahlungen dienen häufig der Absicherung der Opfer. Kautionsschäden sind im KOMFORT-Schutz bis 50.000 Euro bzw. im PREMIUM-Schutz bis 100.000 Euro mitversichert.

Kfz-Haftpflicht-Versicherung

Die Haftpflicht-Versicherung beinhaltet die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden. Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung ist eine Pflichtversicherung, die im Pflichtversicherungsgesetz geregelt ist.

Kinder

In der Familien-Haftpflicht-Versicherung sind alle unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) mitversichert. Bei volljährigen Kindern gilt dies jedoch nur, solange sie sich noch in einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung (Lehre und/oder Studium) befinden. Dazu zählen nicht die Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen und dergleichen. Auch kraft Gesetzes zur Aufsicht über Minderjährige Verpflichtete sind nicht mitversichert. Bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes (einschließlich des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes) bleibt vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung der Versicherungsschutz bestehen.

Kinderumstellung

Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das nach dem Kindertarif versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, besteht Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen. Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Erwachsene.

Hierbei besteht ein Wahlrecht für den Versicherungsnehmer:

  • er behält die Versicherungssumme in gleicher Höhe bei und bezahlt einen höheren Beitrag oder
  • er bezahlt den gleichen Beitrag wie bisher und reduziert die Versicherungssumme

Kosmetische Operationen

Manche Unfallverletzungen beeinträchtigen dauerhaft das äußere Erscheinungsbild, so dass teure kosmetische Operationen erforderlich sind. Wir übernehmen die Kosten für Operationen und klinische Behandlungen sowie Zahnersatz.

Krankenhaustagegeld

Für jeden Tag, an dem sich die versicherte Person nach einem Unfall in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet - bis zu maximal 3 Jahren (im KOMFORT-Schutz bis zu maximal 4 Jahren).

Im KOMFORT-Schutz erhalten Sie auch eine Leistung bei ambulanten Operationen.

Kündigung des Vertrages

Der Versicherungsvertrag kann vom Versicherungsnehmer jederzeit schriftlich zum Ende einer Versicherungsperiode gekündigt werden. Bei Renten-Versicherungen wird der Vertrag beitragsfrei gestellt und eine beitragsfreie Rente gebildet. Diese Rente wird zum vereinbarten Rentenbeginn fällig. Sollte die Renten-Versicherung eine Beitragsrückgewähr enthalten, erfolgt eine Auszahlung. Bei Kapital- und Lebensversicherungen wird der Auszahlungsbetrag geleistet.

Kündigungsmöglichkeiten

Sie können Ihre bisherige Auto Versicherung mit folgenden Begründungen wechseln:

  • Kündigung zum Vertragsablauf: Bis spätestens einen Monat vor Vertragsablauf (meist 1. Januar des Folgejahres) können Sie Ihre Kfz-Versicherung ordentlich kündigen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Beispiel: Der Versicherungsablauf ist laut Versicherungsschein der 1. Januar (0 Uhr). Die Kündigung muss somit am 30. November beim alten Versicherer eingehen. Wer ganz sicher gehen will, schickt seine Kündigung per Einschreiben.
  • Kündigung wegen Beitragserhöhung: Über Beitragserhöhungen muss Sie der Versicherer mindestens einen Monat vor Inkrafttreten informieren. Dann haben Sie vier Wochen Zeit zu kündigen. Das gilt auch, wenn in Ihrem Vertrag die Einstufungen in Typ- oder Regionalklassen geändert werden - selbst wenn Sie die Rechnung erst wenige Tage vor Fälligkeit des Beitrages erhalten.
  • Kauf eines neuen Autos: Mit Ihrem neuen Wagen können Sie sofort zu EUROPA wechseln. Ihre schadenfreie Zeit übernehmen wir natürlich.

Kurkostenbeihilfe

Eine Kurkostenbeihilfe wird einmalig gezahlt, wenn die versicherte Person innerhalb von drei Jahren ab dem Unfalltag und für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Wochen eine medizinisch notwendige Kur durchgeführt hat.

Kursschwankungen

Bei fondsgebundenen Versicherungen ist die Wertentwicklung der von Ihnen gewählten Investmentfonds vom Kapitalmarkt abhängig und nicht vorhersehbar. Sie haben die Chance, bei Kurssteigerungen der Investmentfonds-Anteile einen Wertzuwachs zu erzielen; bei Kursrückgang tragen Sie aber auch das Risiko einer Wertminderung. Dadurch kann das Fondsguthaben erheblich unter den gezahlten Beiträgen liegen. Bei Investmentfonds, die nicht in Euro geführt werden oder die in Wertpapiere außerhalb der Euro-Zone investieren, beeinflussen Schwankungen der Währungskurse den Wert der Anlage zusätzlich. Da die Rente vom erreichten Fondsguthaben abhängig ist, kann ihre Höhe vor Rentenbeginn nicht garantiert werden.

Kurzzeitkennzeichen (ehemals: rotes Kennzeichen)

Für Überführungen oder Probefahrten werden oft die sog. Kurzzeitkennzeichen eingesetzt, die 5 Tage gültig sind. Wenn Sie Ihr Fahrzeug danach auch bei EUROPA versichern, stellen wir Ihnen gerne die entsprechende Versicherungsbestätigung zur Verfügung. Der Versicherungsvertrag wird nach erfolgter endgültiger Zulassung um die Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens rückdatiert. Die Ausgabe erfolgt nur noch fahrzeugbezogen, bedeutet nach Vorlage der Kfz-Papiere. Eine separate Verwendung eines Kurzzeitkennzeichens ohne spätere endgültige Anmeldung ist bei der EUROPA nicht möglich. Das Kurzzeitkennzeichen kann seit 04/2015 wieder an jeder Zulassungsbehörde beantragt werden. Die Einschränkung auf die, die sich am Wohnort des Versicherungsnehmers befinden, ist entfallen.

Kutschfahrten

Gegen Zuschlag können im Rahmen der Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung private Kutschfahrten bis einschließlich 6 Fahrgastplätze gegen Personen- und Sachschäden mitversichert werden.

L

Lastschriftverfahren

Per Lastschriftverfahren ermächtigt der Versicherungsnehmer die Versicherungsgesellschaft, die fälligen Beiträge von seinem Konto einzuziehen.

Ab Februar 2014 gelten einheitliche Regelungen für den nationalen und europäischen Zahlungsverkehr. Unter dem Namen „Single Euro Payments Area“ (kurz SEPA) werden dann Überweisungen und Lastschriften nicht mehr unterschiedlich geregelt. 

Das Formular zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats können Sie hier herunterladen: SEPA-Lastschriftmandat (PDF)

Laufende Beitragszahlung

Die fälligen Beiträge werden in regelmäßig wiederkehrenden Abständen gezahlt (keine Einmalbeitragsversicherung).

Laufende Fondskosten

Die laufenden Kosten beinhalten alle Arten von Kosten, die ein Fonds im Laufe eines Jahres zu tragen hat, wie z. B. Verwahrstellen- und Verwaltungsgebühren. Bei Fonds, die einen wesentlichen Anteil ihres Vermögens in andere Fonds investieren, werden auch die Kosten der zu Grunde liegenden Zielfonds berücksichtigt. Performanceabhängige Gebühren und Transaktionskosten sind in den laufenden Kosten nicht enthalten. Die Summe der Kosten wird zum durchschnittlichen Fondsvermögen ins Verhältnis gesetzt und in Prozent angegeben. Diese Kosten werden nicht dem einzelnen Vertrag entnommen, sondern finden sich bereits in der Wertentwicklung der Fonds wieder.

Laufende Überschussbeteiligung während der Ansparphase

Sofern von uns eine entsprechende Überschussbeteiligung festgesetzt wird, erhält der einzelne Versicherungsvertrag laufende Überschussanteile in Form von Zins-, Risiko- und Kostenüberschussanteilen. 

Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich zu den Überschüssen bei. Wir haben deshalb gleichartige bei uns bestehende Versicherungsverträge zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Die Verteilung der Überschüsse für die Versicherungsnehmer auf die einzelnen Bestandsgruppen orientiert sich daran, in welchem Umfang sie zu seiner Entstehung beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe nicht zur Entstehung von Überschüssen beigetragen, werden ihr keine Überschüsse zugeteilt.

Weitere Informationen darüber wie sich die laufende Überschussbeteiligung für Ihren Vertrag zusammensetzt, finden Sie in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 

Bei fondsgebundenen Tarifen werden die laufenden Überschussanteile bis zum Rentenbeginn bzw. Versicherungsende dem einzelnen Versicherungsvertrag zugewiesen und dem Fondsguthaben zugeführt. 

Bei klassischen Tarifen werden die laufenden Überschussanteile dem einzelnen Versicherungsvertrag zugewiesen und entsprechend dem gewählten Überschuss-System (z.B. Beitragsverrechnung, Verzinsliche Ansammlung oder Sofortbonus, Bonusrenten, Bonusrenten Plus) verwendet.

Die laufende Überschussbeteiligung wird jährlich neu festgelegt und kann daher nicht für die gesamte Versicherungsdauer garantiert werden. 

Laufende Überschussbeteiligung während der Rentenphase

Sofern von uns eine entsprechende Überschussbeteiligung festgesetzt wird, erfolgt die Überschussbeteiligung bei Rentenversicherungen nach Rentenbeginn in Form einer zusätzlichen Gewinnrente.

Die laufende Überschussbeteiligung wird jährlich neu festgelegt und kann daher nicht für die gesamte Versicherungsdauer garantiert werden. 

Bei Abschluss des Versicherungsvertrags, spätestens bei Rentenbeginn, kann man in Abhängigkeit vom Tarif, zwischen den Überschuss-Systemen Steigende Gewinnrente, Flexible Gewinnrente, Teildynamische Gewinnrente oder Fallende Gewinnrente wählen.

Laufzeit

Dabei handelt es sich um den Zeitraum, für den der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde.

Laufzeitverkürzung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei unserer Kapital-Lebensversicherung Zuzahlungen leisten, um die Dauer zu verkürzen.

Leistungsdynamik

Beim Berufsunfähigkeitsschutz (BUZ) können Sie gegen einen zusätzlichen Beitrag die jährliche Steigerung der Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall vereinbaren. Die Erhöhungen erfolgen zusätzlich zu eventuellen Rentenerhöhungen durch die Überschussbeteiligung.

M

Mallorca-Deckung

Die Mallorca-Deckung bietet zusätzliche Sicherheit beim Führen eines gemieteten Pkw, und zwar in allen Ländern Europas sowie für außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören. Dieser Schutz ist empfehlenswert, weil in einigen europäischen Ländern niedrige Versicherungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung gelten. Übersteigt ein Schaden diese Summen, muss der Verursacher den darüber hinausgehenden Teil aus eigener Tasche bezahlen. Mit der Mallorca-Deckung wird für den VN und dessen Ehe-/Lebenspartner diese Lücke im Versicherungsschutz geschlossen. Die EUROPA bietet Ihnen den fehlenden Versicherungsschutz über die im Ausland geltenden Leistungsgrenzen hinaus, höchstens jedoch bis zu der mit uns vereinbarten Versicherungssumme.

Mallorca-Deckung (Motorrad-Versicherung)

Die Mallorca-Deckung bietet zusätzliche Sicherheit beim Führen eines gemieteten Kraftrads, und zwar in allen Ländern Europas sowie für außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören. Dieser Schutz ist empfehlenswert, weil in einigen europäischen Ländern niedrige Versicherungssummen in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gelten. Übersteigt ein Schaden diese Summen, muss der Verursacher den darüber hinausgehenden Teil aus eigener Tasche bezahlen. Mit der Mallorca-Deckung wird für den VN und dessen Ehe-/Lebenspartner diese Lücke im Versicherungsschutz geschlossen. Die EUROPA bietet Ihnen den fehlenden Versicherungsschutz über die im Ausland geltenden Leistungsgrenzen hinaus, höchstens jedoch bis zu der mit uns vereinbarten Versicherungssumme.

Mindesteintrittsalter

Das Mindesteintrittsalter der versicherten Person beträgt bei Kapital-Lebens- und Renten-Versicherungen ein Jahr und bei Risiko-Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen 15 Jahre. Fondsgebundene Versicherungen können in der Regel ab dem siebten Lebensjahr abgeschlossen werden.

Mindestinvalidität

Die Invaliditätsleistungen werden ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 20 % gezahlt. Wird dieser Mindestinvaliditätsgrad überschritten, leisten wir in voller Höhe nach dem erreichten unfallbedingten Invaliditätsgrad. Diese Mindestinvalidität kann ohne Progression oder mit den Progressionsstaffeln 350%, 500% oder 1000 % abgeschlossen werden. Sie ist 40 % günstiger als die normale Invaliditätsleistung und fokussiert die Absicherung im Ernstfall.

Mindestverzinsung

Die Mindestverzinsung ist die garantierte Verzinsung des Deckungskapitals. Bei fondsgebundenen Renten-Versicherungen gibt es in der Ansparphase keine Mindestverzinsung.

Mitversicherung von Kindern

Beitragsbefreiung für das dritte und jedes weitere im KOMFORT-Schutz versicherte Kind einer Familie.

Mitwirkung

Grundsätzlich werden Vorerkrankungen und bereits bestehende Gebrechen bei der Bemessung des endgültigen Invaliditätsgrades angerechnet. Beträgt der Mitwirkungsanteil von Krankheiten oder Gebrechen, die bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt haben, jedoch weniger als 25 % im BASIS-Schutz oder 30 % im KOMFORT-Schutz, unterbleibt eine Minderung der Leistung.

N

Nachversicherungsgarantie

Bei der Kapital-Lebens-, Risiko-Lebens und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bietet die EUROPA eine Nachversicherungsgarantie an. Dabei hat der Versicherungsnehmer in den ersten 10 Vertragsjahren das Recht, die vereinbarten Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Eine Nachversicherung kann innerhalb von drei Monaten nach Heirat, bei Geburt eines Kindes oder bestimmten Einkommenserhöhungen der versicherten Person beantragt werden. Die Erhöhung kann um bis zu 100 % der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme, maximal um 25.000 €, erfolgen.

Neuwertversicherung

Versichert sind die Kosten, die man aufwenden muss, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen oder sie neu herzustellen. Falls Sachen für ihren Zweck im Haushalt des Versicherungsnehmers nicht mehr zu verwenden sind, ist Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).

P

Paartarif

Im Paartarif ist der Versicherungsnehmer und sein Ehe- oder Lebenspartner versichert. Sobald Kinder auf die Welt gekommen sind, ist eine Umstellung in den Familientarif vorgegeben.

Partnerschutz

Ist bei der fondsgebundenen Renten-Versicherung der Partnerschutz vereinbart, wird das Fondsguthaben zum Rentenbeginn an beide versicherte Personen aufgeteilt und in Renten umgerechnet. Das Aufteilungsverhältnis muss spätestens zum Rentenbeginnn festgelegt werden. Stirbt eine der versicherten Personen, wird der Geldwert des Fondsguthabens durch uns auf die vereinbarte Todesfall-Leistung aufgestockt und der Versicherungsvertrag mit der überlebenden Person als einziger versicherter Person, ansonsten jedoch unverändert fortgeführt. Sterben beide versicherten Personen innerhalb von 30 Tagen, erbringen wir die Todesfall-Leistung nur einmal.

Partnerversicherung

In einer Partnerversicherung werden generell zwei Personen in einem Vertrag versichert. Die EUROPA bietet bei der Risiko- und Kapital- Lebensversicherung den Abschluss von zwei einzelnen Verträgen. Von Vorteil ist dabei die individuelle Wahlmöglichkeit von Versicherungssumme und Laufzeit für jeden der beiden Versicherten und die flexible Anpassung an die jeweilige Versorgungssituation. Je nach Vertragsgestaltung kann bei Auszahlung der Versicherungssumme im Todesfall ein Erbschaftssteueranspruch vermieden werden. Außerdem sind bei gleichzeitigem Tod der Partner die Hinterbliebenen besser abgesichert.

Pensionszusage

Bei der Pensionszusage handelt es sich um ein Versorgungsversprechen des Arbeitgebers, seinem Arbeitnehmer im Alter und bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit sowie im Todesfall den Hinterbliebenen Leistungen zu gewähren. Diese Leistungen werden in der Regel als Rentenzahlungen, seltener als einmalige Kapitalzahlung erbracht. Für die Finanzierung wird im Allgemeinen eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen.

Performance

Der Begriff Performance hängt mit der fondsgebundenen Versicherung zusammen: Die Wertentwicklung, der Kursverlauf und die Dividenden- bzw. Zinsausschüttungen eines Fonds in der Vergangenheit werden addiert und in der so genannten Performance ausgedrückt.

Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung

Versichert sind Sie und Ihre Familie als Halter eines Pferdes. Aber auch ein Freund, Verwandter oder Nachbar, der Ihr Tier gelegentlich hütet, ist dabei mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt für Pferdehalter auch in den Ländern der Europäischen Union (EU).

Police

Die Police (oder auch Versicherungsschein) ist die Urkunde über den Versicherungsvertrag. Dieser enthält alle wesentlichen Vertragsdaten. Im Versicherungsschein dürfen nur die garantierten Werte ausgewiesen werden. Über - je nach Tarif - zusätzliche Überschussanteile wird gesondert informiert. Bei der Geltendmachung der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag muss er vom Versicherungsnehmer vorgelegt werden.

R

Rabattschutz

Bei Abschluss des Zusatzbausteins Rabattschutz Haftpflicht und/oder Vollkasko bleibt die Schadensfreiheitsklasse im Schadensfall unverändert. Das heißt, es erfolgt keine Rückstufung.

Rabattschutz kann unter folgenden Bedingungen nicht ausgewählt werden:

  • Fahrer unter 24 Jahre
  • Haftpflicht Schadenfreiheitsklasse kleiner SF 5
  • 1 oder mehr gemeldete Vorschäden Haftpflicht in den letzten 2 Jahren
  • bei den Deckungen in der Vollkasko:
    "VK 0 / TK 0", "VK 150 / TK 0" und "VK 150 / TK 150"

*VK=Vollkasko / TK=Teilkasko

Rabattübertragung

Wenn Sie z.B. ein Fahrzeug Ihrer Eltern überwiegend gefahren sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Prozente übernehmen. Die Rabattübertragung ist grundsätzlich nur zwischen Ehe- oder Lebenspartnern, Verwandten ersten Grades, zwischen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen oder vom Arbeitgeber möglich. Übernommen werden kann die schadenfreie Zeit, die Sie sich auf Grund Ihres Alters, des Nutzungszeitraums und Ihres Führerscheinbesitzes selbst hätten erfahren können. Dazu muss zusammen mit dem Versicherungsantrag die Kopie des Führerscheins sowie ein Formular zur Rabattübertragung eingereicht werden.

Ratenzuschlag

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Versicherungsprämie jährlich zu Beginn des Versicherungsjahres fällig ist. Die Möglichkeit, Beiträge halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu entrichten, besteht dennoch. Bitte denken Sie daran, dass in diesem Fall wegen des Zinsverlustes und des höheren Verwaltungsaufwands ein Ratenzahlungszuschlag berechnet wird.

Rechnungszins

Der Rechnungszins ist die garantierte Verzinsung des Deckungskapitals. Bei fondsgebundenen Renten-Versicherungen gibt es in der Ansparphase keinen Rechnungszins.

Regionalklasse

In Deutschland gibt es Regionen, in denen häufiger Schäden verursacht werden als in anderen. Damit eine möglichst gerechte Einstufung für jede Region gewährleistet werden kann, gibt es differenzierte Regionalklassen, die in Kasko und Haftpflicht unterschiedlich sind. Ein unabhängiger Treuhänder wertet zum 1.10. eines jeden Jahres die Höhe und Häufigkeit dieser Schäden aus und ermittelt die Veränderungen. Entsprechend erhöht oder vermindert sich der Beitrag für Ihren Zulassungsbezirk. Nahezu alle Versicherer praktizieren das gleiche Verfahren.

Reha - Plus

Bei schweren Verletzungen, die eine stationäre Behandlung von mindestens 14 Tagen nach sich ziehen, bieten wir über den Zusatzbaustein Reha - Plus - Unterstützung bei der medizinischen Versorgung, der schulischen, beruflichen und sozialen Reintegration über einen professionellen Dienstleister an. Die Kosten übernehmen wir bis zu einem Betrag von 10.000 € je Versicherungsfall.

Rendite

Die Rendite ist der Gesamterfolg einer Anlage im Verhältnis zum investierten Kapital. Sie wird meist für ein Jahr berechnet und in Prozent ausgedrückt.

Renten-Versicherung

In der Renten-Versicherung wird die Zahlung einer lebenslangen Rente, auch Leibrente genannt, vereinbart. Wir unterscheiden aufgeschobene und sofort beginnende Renten-Versicherungen (nur gegen Einmalbeitrag). Eine Todesfallabsicherung kann zusätzlich vereinbart werden.

Rentenbeginn

Als Rentenbeginn gilt der vertraglich vereinbarte Beginn der Rentenzahlung in einer Renten-Versicherung.

Rentenfaktor

Mithilfe des Rentenfaktors wird bei fondsgebundenen Tarifen das gebildete Kapital zum Rentenbeginn in eine Rente umgerechnet. Der Rentenfaktor gibt die Rentenhöhe pro 10.000 Euro gebildetem Kapital an.

Rentengarantiezeit

Ist der Ergänzungsbaustein Rentengarantie vereinbart und stirbt die versicherte Person in der Rentenphase während der Garantiezeit, zahlen wir die Rente für die weitere Dauer der Garantiezeit. Die Rentengarantiezeit beginnt mit dem Rentenbeginn.

Risiko-Lebensversicherung

Die Risiko-Lebensversicherung wird ausschließlich im Todesfall während der vereinbarten Vertragsdauer ausgezahlt. Sie dient vor allem der finanziellen Absicherung der Familie oder der Darlehensabsicherung beim Erwerb von Eigentum. Kapital wird bei dieser Versicherungsform nicht gebildet.

Rohbauversicherung

Mitversichert sind bei Neu- oder Rohbauten:

  • in der Feuerversicherung die zum Bau des Gebäudes bestimmten, auf dem Bauplatz oder in seiner unmittelbaren Nähe lagernden Baustoffe, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt,
  • in der Leitungswasserversicherung Schäden durch Leitungswasser – mit Ausnahme von Frostschäden – vor Bezugsfertigkeit,
  • in der Sturmversicherung Schäden durch Sturm vor Bezugsfertigkeit, wenn das Gebäude fertig gedeckt ist, alle Außentüren eingesetzt und alle Fenster verglast oder in anderer Weise gleichwertig verschlossen sind.

Rückdatierung

Sie können einen Termin in der Vergangenheit für den Beginn einer Versicherung bestimmen (für Risikoversicherungen). Zwischen Vertragsabschluss und Versicherungsbeginn sollten jedoch nicht mehr als drei Monate liegen. Eine Rückdatierung der Lebensversicherung ist oft zum Jahreswechsel sinnvoll, weil sich bei einem Versicherungsbeginn im alten Kalenderjahr ein niedrigeres Eintrittsalter ergibt, das günstigere Versicherungsbeiträge während der gesamten Laufzeit ermöglicht.

Rückdeckungsversicherung

Sie dient der Absicherung von Versorgungszusagen (Pensionszusagen) des Arbeitgebers. Tritt der Versicherungsfall ein, erhält der Arbeitgeber das Geld von der Lebensversicherung, um es als Kapitalleistung oder Rentenzahlung an den Mitarbeiter oder dessen Hinterbliebene weiterzugeben.

Rückkaufswert/Rückvergütung

Der Rückkaufswert ist der aktuelle Wert einer Versicherung zum Zeitpunkt einer Kündigung bzw. einer Beitragsfreistellung.

Rückversicherer

Der Rückversicherer gilt als "Versicherer der Versicherer". Ein übernommenes Risiko (z. B. Todesfallschutz oder eine Berufsunfähigkeitsrente) wird zum Teil auf einen Rückversicherer gegen Zahlung eines Rückversicherungsbeitrages übertragen.

Ruheversicherung

Bei vorübergehender Stillegung eines versicherten Fahrzeugs (außer Wohnwagenanhängern) wird während der Dauer der Nichtbenutzung, längstens jedoch für ein Jahr, beitragsfrei Versicherungsschutz gewährt, sofern das Fahrzeug in einem Einstellraum oder einem umfriedeten Abstellplatz steht. Wird das Fahrzeug zum Verkehr wieder angemeldet, lebt der Versicherungsschutz uneingeschränkt wieder auf. Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, besteht außerhalb der Saison ebenfalls beitragsfrei Versicherungsschutz. Beispielsweise genießen Sie mit der Kaskoversicherung unter bestimmten Voraussetzungen das ganze Jahr Diebstahlschutz.

S

Saisonkennzeichen

Bei einer Saisonzulassung darf das Fahrzeug nur in den vereinbarten Monaten am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Für Fahrzeuge, die in den Wintermonaten nicht bewegt werden, kann eine Saisonzulassung vorteilhaft sein. Sie können Steuern und Versicherungsbeiträge sparen.

Außerhalb der Saison gilt die Ruheversicherung. Das Fahrzeug muss in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz abgestellt werden. Hier besteht weiterhin der Haftpflichtschutz. Ein Kaskoschutz beschränkt sich auf Teilkaskoschäden.

Sanierung

Unser Wohnflächentarif bezieht sich auf Gebäude, die nicht älter als 69 Jahre sind. Wenn Ihr Gebäude älter als 49 Jahre ist, müssen umfassende Sanierungsarbeiten am Dach, an den wasserführenden Installationen und am Elektroleitungssystem durchgeführt worden sein. Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, können nicht versichert werden.

Schadenfreiheitsklasse und Beitragssatz

Die Dauer der schadenfreien Zeit eines Vertrages wird durch die Schadenfreiheitsklassen (SF 1/2 bis 20), die Klasse 0 und die Schadenklasse (M) beschrieben. Die entsprechenden Beitragssätze ergeben sich aus der Tabelle. Die Umstufung in eine dem Vertragsverlauf entsprechende Schadenfreiheitsklasse erfolgt jeweils zu Beginn des folgenden Versicherungsjahres (i.d.R. der 01.01.). Die Schadenfreiheitsklasse gehört dem Versicherungsnehmer und kann immer nur für ein Fahrzeug genutzt werden.

Schadenfreiheitsklasse und Beitragssatz

Die Dauer der schadenfreien Zeit eines Vertrages wird durch die Schadenfreiheitsklassen (SF 1/2 bis 35), der Klasse 0 und den Schadenklassen (S und M) beschrieben. Die entsprechenden Beitragssätze ergeben sich aus der Tabelle. Die Umstufung in eine dem Vertragsverlauf entsprechende Schadenfreiheitsklasse erfolgt jeweils zu Beginn des folgenden Versicherungsjahres (i.d.R. der 01.01.). Die Schadenfreiheitsklasse gehört dem Versicherungsnehmer und kann immer nur für ein Fahrzeug genutzt werden.

Schadenrückstufung

Grundsätzlich führt schon die Meldung eines Haftpflicht- oder Vollkaskoschadens zur Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse und damit auch der Beitragsklasse im darauf folgenden Kalenderjahr. Mit der Meldung leistet der Versicherer entweder eine Schadenzahlung oder bildet Reserven für eventuelle zukünftige Zahlungen (Schadenrückstellung). Nach endgültigem Abschluss der Schadenregulierung hat der Versicherungsnehmer in den folgenden 6 Monaten das Recht, die Entschädigungsleistungen zurückzahlen. Der vorher belastete Vertrag wird dann als schadenfrei betrachtet und eine bereits für diesen Schaden durchgeführte Rückstufung korrigiert. Das gleiche gilt, wenn wir auf Grund anderer Umstände keine Entschädigungsleistungen zu zahlen brauchen.

Ein Teilkaskoschaden führt nicht zur Rückstufung des Vertrages.

Eine Rückstufung entfällt für den ersten in einem Kalenderjahr angefallenen Schaden, wenn im Vertrag der Zusatzbaustein Rabattschutz Haftpflicht und/oder Vollkasko gegen Mehrbeitrag vereinbart wurde.

Schadenrückstufung Motorrad

Grundsätzlich führt schon die Meldung eines Haftpflicht- oder Vollkaskoschadens zur Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse und damit auch der Beitragsklasse im darauf folgenden Kalenderjahr. Mit der Meldung leistet der Versicherer entweder eine Schadenzahlung oder bildet Reserven für eventuelle zukünftige Zahlungen (Schadenrückstellung). Nach endgültigem Abschluss der Schadenregulierung hat der Versicherungsnehmer in den folgenden 6 Monaten das Recht, die Entschädigungsleistungen zurückzahlen. Der vorher belastete Vertrag wird dann als schadenfrei betrachtet und eine bereits für diesen Schaden durchgeführte Rückstufung korrigiert. Das gleiche gilt, wenn wir auf Grund anderer Umstände keine Entschädigungsleistungen zu zahlen brauchen.

Ein Teilkaskoschaden führt nicht zur Rückstufung des Vertrages.

Schlussüberschuss (Schlussüberschussanteil/ Schlusszuweisung)

Zusätzlich zur laufenden Überschussbeteiligung kann bei Vertragsbeendigung beziehungsweise bei Rentenversicherungen bei Übergang in den Rentenbezug ein Schlussüberschussanteil und eine Schlusszuweisung bzw. Schlusszahlung zugewiesen werden, sofern dies bedingungsgemäß vorgesehen ist. Die Schlussüberschussbeteiligungs- sätze werden jährlich neu festgelegt und können damit höher oder niedriger ausfallen oder auch ganz entfallen. Sie gelten nur für Versicherungsverträge, die in diesem Jahr zur Auszahlung kommen.

Schlussüberschussbeteiligung

Zusätzlich zur laufenden Überschussbeteiligung kann bei Vertragsbeendigung, beziehungsweise bei Rentenversicherungen bei Übergang in den Rentenbezug, ein Schlussüberschussanteil und eine Schlusszuweisung beziehungsweise Schlusszahlung zugewiesen werden, sofern dies bedingungsgemäß vorgesehen ist. Die Schlussüberschussbeteiligungssätze werden für jedes Geschäftsjahr neu festgelegt.

Schutzbriefversicherung

Die Schutzbriefversicherung enthält im Rahmen der jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung folgende Leistungen:

Pannen- und Unfallhilfe, Bergen und Abschleppen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall. Bei Fahrzeugausfall die Fahrzeugunterstellung, Weiter- oder Rückfahrt, Übernachtung, Mietwagen und Fahrzeugtransport. Ersatzteilversand ins Ausland, Fahrzeugschlüssel-Service, Fahrzeugunterstellung nach Diebstahl und Wiederauffinden, Verzollung und Verschrottung, Abholung bei Fahrerausfall, Krankenrücktransport sowie Krankenbesuch und Rückholung von Kindern. Hilfe im Todesfall, Versand von Arzneimitteln ins Ausland, Ersatz von Reisedokumenten, Vermittlung ärztlicher Betreuung, Ersatz von Zahlungsmitteln auf Auslandsreisen, Reiserückruf oder Kostenerstattung bei Reiseabbruch.
Versicherungsschutz besteht für das bei uns versicherte Fahrzeug. Bei einer Fahrt mit dem versicherten Fahrzeug haben neben dem Versicherungsnehmer auch die berechtigten Fahrer und Insassen Versicherungsschutz.

Schweigepflichtentbindung

Die Schweigepflichtentbindung befindet sich in der Schlusserklärung des Versicherungsantrages. Mit seiner Unterschrift ermächtigt der Versicherungsnehmer das Versicherungsunternehmen, die Angaben zu seiner Gesundheit bzw. zu Vorerkrankungen z.B. bei Ärzten, Krankenhäusern und anderen Personenversicherern zu prüfen. Mit dieser Erklärung werden die Befragten von ihrer Schweigepflicht entbunden.

Schwimmbecken

Für ein Schwimmbecken im und außerhalb des Gebäudes, das über Rohrverbindungen mit dem Gebäude verbunden ist, wird ein Zuschlag erhoben.

Selbstbeteiligung (Haftpflicht)

Sie können bei der EUROPA (Privat- und Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung) eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250,- € je Schadensfall vereinbaren. Die Entschädigung wird dann um diesen Betrag gekürzt. Für Schäden bis einschließlich 250,- € erfolgt dann keine Entschädigungszahlung. Der Vorteil einer Selbstbeteiligung ist, dass der Versicherungsbeitrag günstiger ist.

Selbstbeteiligung (Hausrat)

Sowohl im BASIS-Schutz als auch im KOMFORT-Schutz der Hausrat-Versicherung kann der Einschluss einer Selbstbeteiligung von 300,- € je Schadensfall vereinbart werden. In diesem Fall wird der Beitrag reduziert.

Selbstbeteiligung (Wohngebäude)

Sie können bei der EUROPA eine Selbstbeteiligung für die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm vereinbaren. Die Entschädigung wird dann um diesen Beitrag gekürzt. Der Vorteil einer Selbstbeteiligung ist, dass der Versicherungsbeitrag günstiger ist. Bei Schäden unterhalb der Selbstbeteiligung erfolgt keine Entschädigungszahlung.

SEPA

Ab Februar 2014 gelten einheitliche Regelungen für den nationalen und europäischen Zahlungsverkehr. Unter dem Namen „Single Euro Payments Area“ (kurz SEPA) werden dann Überweisungen und Lastschriften nicht mehr unterschiedlich geregelt. 

Das Formular zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats können Sie hier herunterladen: SEPA-Lastschriftmandat (PDF)

SEPA-Lastschriftmandat

Ab Februar 2014 gelten einheitliche Regelungen für den nationalen und europäischen Zahlungsverkehr. Unter dem Namen „Single Euro Payments Area“ (kurz SEPA) werden dann Überweisungen und Lastschriften nicht mehr unterschiedlich geregelt. 

Das Formular zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats können Sie hier herunterladen: SEPA-Lastschriftmandat (PDF)

Serviceleistungen

Serviceleistungen Wir übernehmen die Kosten von Rettungsdiensten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von Unfallverletzten bis zu 20.000 Euro je versicherte Person. Eingeschlossen sind auch die Kosten für den medizinisch notwendigen Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder in eine Spezialklinik sowie die Mehrkosten, die unfallbedingt für die Rückkehr des Verletzten zum Heimatort anfallen.

Bei einem Unfall im Ausland erstatten wir die zusätzlich entstehenden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicherten Person. Außerdem übernehmen wir die Überführungskosten bei Unfalltod im Inland sowie die Bestattung, wenn sich der Unfall im Ausland ereignet hat. Wir nehmen Unfallmeldungen 24 Stunden entgegen.

Single-Haftpflicht-Versicherung

Mit der Single-Haftpflicht-Versicherung kann sich ein Single preiswert versichern. Nur er alleine ist versichert. Sobald sich seine Lebensumstände ändern, muss eine Umstellung in den Paar- bzw. Familientarif erfolgen.

Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven

Für die Beteiligung an den Bewertungsreserven kann ein Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven festgelegt werden. Er dient dazu, die Schwankungen der Bewertungsreserven abzumildern.

Der Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird jährlich neu festgelegt und kann damit höher oder niedriger ausfallen oder auch ganz entfallen. Der für das laufende Jahr festgesetzte Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven gilt nur für Versicherungsverträge, die in diesem Jahr zur Auszahlung kommen.

Sofortbonus

Beim Überschuss-System Sofortbonus wird die laufende Überschussbeteiligung ab Versicherungsbeginn für eine erhöhte Versicherungsleistung (Sofortbonus) verwendet, die im Leistungsfall zusätzlich zu den garantierten Leistungen gezahlt wird.

Sofortgutschrift

Die Beiträge für unsere Risiko-Lebensversicherung und unserem Berufsunfähigkeitsschutz sind vorsichtig kalkuliert. Bei normalem Risikoverlauf und durch sparsames Wirtschaften entstehen zusätzliche Gewinne, die die EUROPA sofort an Sie weitergibt: Der kalkulierte Tarifbeitrag wird um die Sofortgutschrift verringert. Zu zahlen ist dann lediglich der ermäßigte so genannte Zahlbeitrag.

Sofortkapital

Ist bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen die Option Sofortkapital vereinbart, erfolgt eine einmalige Zahlung bei Eintritt von Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit. Während der Versicherungsdauer wird das Sofortkapital nur einmal erbracht.

Sofortleistung

Die Sofortleistung ist für organisatorische oder therapeutische Maßnahmen direkt nach dem Unfall. Schwere Verletzungen haben nicht zwangsläufig bleibende Schäden zur Folge, so dass in manchen Fällen keine Invaliditätsleistung gezahlt wird. In diesem Fall steht Ihnen bei bestimmten schweren Verletzungen oder bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 28 Tagen die Sofortleistung zur Verfügung.

Sonderausgaben

Das Steuerrecht unterscheidet bei den Sonderausgaben seit dem 01.01.2005 die Altersvorsorgeaufwendungen, zu denen auch die Beiträge zur Basisrente gehören und die sonstigen Vorsorgeaufwendungen, zu denen u. a. Beiträge zur Risiko-Lebensversicherung zählen. Sonderausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen. Für Altersvorsorgeaufwendungen und sonstige Vorsorgeaufwendungen gelten unterschiedliche Höchstbeträge. Seit dem 01.01.2005 sind Beiträge zu neu abgeschlossenen Kapital- oder flexiblen Renten-Versicherungen nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig.

Sonderzahlung

Sie können zu einer bestehenden Renten-Versicherung mit laufender Beitragszahlung bis zu 2-mal jährlich eine einmalige Sonderzahlung von jeweils mindestens 500 € leisten. Damit erhöhen Sie Ihre Altersversorgung ganz flexibel, so wie es Ihrer Situation entspricht. Je nach Altersvorsorgeprodukt ergeben sich für die Sonderzahlungen unterschiedliche Höchstgrenzen.

Spar-Kasko

Ist Spar-Kasko vereinbart, erhalten Sie in der Kaskoversicherung eine Beitragsermäßigung in Höhe von 15 %. Dafür lassen Sie Ihr Fahrzeug im Schadensfall grundsätzlich in einer unserer Partnerwerkstätten instandsetzen.

Steigende Gewinnrente (während der Rentenphase)

Die jährlichen Überschussanteile werden unter Berücksichtigung von Verwaltungskosten jeweils als Einmalbeitrag für eine zusätzliche Rente verwendet.

Sterbetafel

Die Sterbetafel bildet eine wichtige Rechnungsgrundlage für die Lebensversicherer. Sie bildet die statistische Grundlage für die Kalkulation der Tarife.

Steuerbegünstigung

Bei Renten-Versicherungen bleibt der Ertrag vor Rentenbeginn völlig steuerfrei. Erst ab Beginn der Rentenzahlung ist die Rente aus einer flexiblen Renten-Versicherung mit einem geringen Ertragsanteil bei der Steuer anzusetzen.
Wählen Sie statt der Rente eine Kapitalabfindung, ist der Ertrag genau wie bei Kapital-Lebensversicherungen nur zur Hälfte steuerpflichtig, wenn die Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss fällig wird. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der volle Ertrag steuerpflichtig.
Für die Direktversicherung und die Basis-Rente gelten andere steuerliche Regelungen.

T

Tagegeld

Wenn die versicherte Person nach einem Unfall aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig ist, zahlen wir ab dem 43. Kalendertag ein Unfalltagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung - bis zu 1 Jahr nach dem Unfall.

Tagesmuttertätigkeit

Die Tätigkeit als gewerbsmäßige Tagesmutter ist im KOMFORT- bzw. PREMIUM-Schutz der Privat-Haftpflicht-Versicherung mitversichert. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als gewerbsmäßige Tagesmutter, insbesondere aus der übernommenen Betreuung minderjähriger Kinder im Rahmen des eigenen Haushalts, auch außerhalb der Wohnung, z.B. bei Spielen, Ausflügen u. dergleichen. Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Kinder bzw. ihrer Erziehungsberechtigten für Schäden, die die zu betreuenden Kinder erleiden. Die Tagesmutter-Tätigkeit bezieht sich auf bis zu maximal 5 betreute Kinder.

Tarifbeitrag

Der Tarifbeitrag ist der kalkulierte Beitrag für den gewünschten Versicherungsvertrag. Wenn Sie eine Risiko-Lebensversicherung wählen, rechnen wir von dem Tarifbeitrag die Sofortgutschrift ab, sodass nur der um die Sofortgutschrift verringerte Zahlbeitrag zu entrichten ist.

Teilabruf

Ist eine Abrufphase vereinbart, ist der Versicherungsnehmer bei der fondsgebundenen Renten-Versicherung unter Umständen berechtigt, für einen Teil des Fondsguthabens den Rentenbeginn bzw. Auszahlungstermin auf einen Monatsersten in der Abrufphase vorzuverlegen (Teilabruftermin). Eine Kapitalleistung erbringen wir ausschließlich als Geldleistung.

Teildynamische Gewinnrente (während der Rentenphase)

Die Teildynamische Gewinnrente besteht aus einem Teil Flexible Gewinnrente und einem Teil Steigende Gewinnrente.

Teilkaskoversicherung

In der Teilkaskoversicherung besteht Versicherungsschutz gegen folgende Gefahren:

  •     Brand oder Explosion
  •     Diebstahl
  •     Raub
  •     unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  •     Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  •     Glasschäden
  •     Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss
  •     Tierbisse

Teilkaskoversicherung Motorrad

In der Teilkaskoversicherung besteht Versicherungsschutz gegen folgende Gefahren:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl
  • Raub
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Schneelawinen
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Glasschäden inkl. Leuchtmittelkosten
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss
  • Tierbisse

Todes- und Erlebensfall-Versicherung

Hierbei handelt es sich um Versicherungsverträge, bei denen neben der Hinterbliebenenversorgung (siehe Risiko-Lebensversicherung) auch Kapital zum Beispiel für die Altersversorgung angespart wird. Bis zum Ende des Vertrages wird ein garantiertes Kapital in Höhe der Versicherungssumme gebildet, das neben den zusätzlich angesammelten Gewinnen zum vereinbarten Vertragsende ausgezahlt wird. Auf Wunsch kann die Versicherungsleistung verrentet werden.

Todesfall-Leistung

Stirbt die versicherte Person vor dem vereinbarten Ablauf des Versicherungsvertrags beziehungsweise bei Rentenversicherungen vor Rentenbeginn, erbringen wir die vereinbarte Todesfall-Leistung. Ist keine Todesfall-Leistung vereinbart, erlischt der Versicherungsvertrag, ohne dass eine weitere Leistung fällig wird.

Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn, endet mit ihrem Tod die Rentenzahlung, es sei denn, es ist eine Leistung aus der Rentengarantie, der Kapitalrückgewähr oder der Lebenspartnerrente vereinbart.

Typklassen

Jeder Fahrzeugtyp hat unterschiedliche Kosten bei der Instandsetzung oder der Beschaffung von Ersatzteilen. Einige Fahrzeugtypen sind häufiger bei Haftpflichtschäden beteiligt, andere werden häufiger gestohlen. Die Ersatzteile für einen Sportwagen sind deutlich teurer als für einen Kleinwagen. Damit eine möglichst gerechte Einstufung für jeden Fahrzeugtyp gewährleistet werden kann, ist eine Einteilung in differenzierte Typklassen erforderlich. In der Haftpflicht-Versicherung in 16 Typklassen (10 bis 25), in der Vollkaskoversicherung in 25 (10 bis 34) und in der Teilkasko in 24 (10 bis 33) Typklassen. Wie bei den Regionalklassen werden die Veränderungen dieser Typklassen jährlich zum 1.10. von einem unabhängigen Treuhänder überprüft. Nahezu alle Versicherer praktizieren das gleiche Verfahren.

U

Übergangsleistung

Mit der Übergangsleistung wird der Verdienstausfall bei längerer Arbeitsunfähigkeit ausgeglichen. Die Übergangsleistung steht Ihnen nach 6 Monaten - vom Unfalltag an gerechnet - zur Verfügung, wenn Sie ununterbrochen in Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit zu mindestens 50% beeinträchtigt waren.

Überschussbeteiligung

Wir beteiligen die Versicherungsnehmer an den vom Unternehmen erwirtschafteten Überschüssen und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Überschüsse können aus den Kapitalerträgen, dem Risikoergebnis und dem übrigen Ergebnis entstehen.

Die Überschussbeteiligung setzt sich zusammen aus der laufenden Überschussbeteiligung, der Schlussüberschussbeteiligung und der Beteiligung an den Bewertungsreserven.

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte den Ihrem Vertrag zugrunde liegenden "Allgemeinen Versicherungsbedingungen".

Überspannungsschäden

Es sind Überspannungsschäden durch Stromschwankungen unter Einschluss von Folgeschäden mitversichert, d.h. Schäden, die z.B. durch eine gewaltige elektrische Entladung während eines Gewitters entstehen können. Zuschlagsfrei ist als Deckungserweiterung beim BASIS-Schutz 10 % und bei KOMFORT-Schutz 50 % der Versicherungssumme mitversichert. Gegen Beitragszuschlag kann diese Entschädigungsgrenze im BASIS-Schutz erhöht werden. Überspannungsschäden durch Blitz sind sowohl im BASIS-Schutz als auch im KOMFORT-Schutz komplett mitversichert.

Ummeldung bei Halterwechsel

Wenn Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle auf eine andere Person umgemeldet wird, erhält der bisherige Versicherer darüber eine Nachricht. Die Übermittlung dieser Nachricht dauert etwa zwei bis drei Wochen. Der Versicherer wird die Versicherung abrechnen, wenn ihm kein Antrag für ein neues Fahrzeug vorliegt. Um die Abrechnung zu beschleunigen, setzen Sie sich am besten mit Ihrem Versicherer in Verbindung.

Umschichten/Ändern

Bei fondsgebundenen Versicherungen können Sie die Anlage der Beiträge modifizieren. Pro Jahr sind bis zu fünf Änderungen oder Umschichtungen möglich. Die erste ist kostenfrei, jede weitere Änderung im Jahr kostet 20 €. Unter einer Änderung versteht man, dass die Anlage für zukünftige Beiträge geändert wird. Bei einer Umschichtung wird der vorhandene Fondsbestand geändert. Für Ihre Anlageentscheidung stehen Ihnen bei der EUROPA 20 Investmentfonds renommierter Fondsgesellschaften zur Verfügung.

Umtauschrecht

Grundsätzlich ist mit dem Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung ein so genanntes Umtauschrecht verbunden. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, in einem Zeitraum von zehn Jahren ab Vertragsbeginn den Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine kapitalbildende Lebensversicherung mit gleichem oder geringerem Todesfallschutz umzutauschen. Die Versicherungssumme des bestehenden Vertrages verringert sich entsprechend der Versicherungssumme aus der Kapitallebensversicherung oder wird vollständig ersetzt.

Umzug

Ein Wohnungswechsel ist spätestens bei Umzugsbeginn unter Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern schriftlich anzuzeigen.

Während des Wohnungswechsels besteht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Zwei Monate nach Umzugsbeginn gilt der Versicherungsschutz nur noch für die neue Wohnung. Liegt nach einem Umzug die neue Wohnung an einem Ort, für den der Tarif des Versicherers einen anderen Beitragssatz vorsieht, ändert sich ab Umzugsbeginn der Beitrag entsprechend diesem Tarif.

Zieht bei einer Trennung von Ehegatten der Versicherungsnehmer - also unser Vertragspartner - aus der gemeinsamen Wohnung aus, und bleibt der Ehegatte in der bisherigen Wohnung zurück, gelten als Versicherungsort die neue und die bisherige Wohnung. Diese Regelung gilt bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächsten auf den Auszug des Versicherungsnehmers folgenden Beitragsfälligkeit. Nach Ablauf dieser Frist besteht Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung des Versicherungsnehmers.

Unfall

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Unfall-Rente - Plus

Zusätzlich zur Invaliditätsleistung erhalten Sie bei einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung von mindestens 50% eine lebenslange monatliche Unfall-Rente. 1 Jahr nach dem Unfall sind im Todesfall mindestens 9 Jahre Rente garantiert. In allen Fällen wird bei Tod außerdem eine Einmalleistung gezahlt.

Unterversicherungsverzicht (Hausrat)

Wenn im Schadenfall die vereinbarte Versicherungssumme dem Versicherungswert entspricht, wird kein Abzug wegen Unterversicherung vorgenommen.

Damit Sie sich hierüber keine Sorgen machen müssen, gewähren wir Ihnen dann Unterversicherungsverzicht (die Unterversicherung wird also nicht angerechnet), wenn

  • die Versicherungssumme mit mind. 650 € je Quadratmeter Wohnfläche angesetzt wurde und
  • die Versicherungssumme 200.000 € nicht übersteigt.

Entschädigungsgrenze bleibt grundsätzlich die vereinbarte Versicherungssumme.

Unterversicherungsverzicht (Wohngebäude)

Beim Wohnflächentarif ist eine Unterversicherung ausgeschlossen, wenn Sie uns alle Antragsfragen wahrheitsgetreu und vollständig angeben.

V

Verkauf

Wenn Sie Ihr angemeldetes Fahrzeug verkaufen, sollten Sie eine Kopie des Kaufvertrages (Musterkaufvertrag) an die Zulassungsstelle schicken. Mit Eingang der vollständigen Verkaufsanzeige wird die steuerliche Abmeldung des Fahrzeuges veranlasst. Der Käufer wird damit steuerpflichtig. Der bisherige Halter

kann mit dem Kaufvertrag das Fahrzeug bei seiner Versicherung selbst abmelden. Denn Ihre Versicherung endet mit dem Verkauf des Autos nicht, sondern sie geht laut Gesetz auf den Käufer über. Trotzdem haftet der Verkäufer gemeinsam mit dem Käufer für die Beiträge des laufenden Versicherungsjahres, sofern keine Ummeldung erfolgt. Am sichersten ist es daher, wenn der Verkäufer das Fahrzeug selber abmeldet und den Wagen ohne zugelassene Nummernschilder übergibt.

Versicherte Gefahren

Es sind alle Gegenstände, die in Ihrem Haushalt zur Einrichtung, zum Verbrauch oder Nutzung dienen, gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und Raub, Leitungswasser und Sturm/Hagel abgesichert.

Die versicherten Gefahren können nicht einzeln gekündigt werden; einzelne Gefahren können auch nicht von der Versicherung ausgeschlossen werden.

Versicherte Person

Als versicherte Person gilt diejenige, deren Leben versichert ist. Die so genannten Risikomerkmale der versicherten Person (Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Beruf) bestimmen u.a. die Beitragshöhe bzw. die Versicherungsleistung.

Versicherungsablauf

Als Versicherungsablauf bezeichnet man den regulären Zeitpunkt der Vertragsbeendigung. In der Risiko-Lebensversicherung endet der Vertrag ohne Wert, in der Kapital-Lebensversicherung wird zum Ablauf des Vertrages die Versicherungssumme plus Überschussbeteiligung ausgezahlt.

Versicherungsbedingungen

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind Rechtsgrundlage eines jeden Versicherungsvertrags und regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner (Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen) und beschreiben die vereinbarten Leistungen. Sie sind Bestandteil der Allgemeinen Vertragsinformationen, die Sie grundsätzlich zusammen mit dem Vorschlag zugeschickt bekommen oder von unserer Website downloaden können.

Versicherungsbeginn (allgemein)

Der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich zum beantragten Zeitpunkt, frühestens jedoch am Tage der Antragstellung. Voraussetzung ist, dass der Antrag ohne wesentliche den Versicherungsschutz berührende Änderungen angenommen werden kann und der Erstbeitrag unverzüglich gezahlt wird.

Versicherungsbeginn (Kfz)

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheins durch die Zahlung des Erstbeitrages, jedoch nicht vor dem beantragten Versicherungsbeginn. Vorläufigen Versicherungsschutz (vorläufige Deckung) haben Sie mit der Abgabe der Versicherungsbestätigung in der Zulassungsstelle für die Haftpflicht-Versicherung. Wird in der Voll- und Teilkaskoversicherung vorläufiger Versicherungsschutz gewünscht, kann dies mit uns gesondert vereinbart werden.

Bei EUROPA Kunden geht der bestehende Versicherungsschutz des alten Fahrzeugs zunächst automatisch auf das Nachfolgefahrzeug über. Das bedeutet, dass mit Anmeldung des Nachfolgefahrzeugs der gleiche Voll- bzw. Teilkaskoversicherungsschutz wie beim alten Fahrzeug besteht. Es sei denn, es wird ein anderer Kaskoschutz beantragt.

Versicherungsbeginn (Leben)

Der Versicherungsschutz beginnt, sobald der erste Beitrag entrichtet und die Annahme des Antrags schriftlich oder durch Aushändigung des Versicherungsscheins erklärt wurde, frühestens zum vereinbarten Versicherungsbeginn. Bei der EUROPA besteht in der Risiko-Lebensversicherung zusätzlich ab Antragseingang ein vorläufiger Versicherungsschutz im Falle eines Unfalltodes. Dies gilt bis zur Höhe der Versicherungssumme, maximal bis 100.000 €.

Versicherungsbestätigung (Kfz)

Für die Zulassung eines Fahrzeugs benötigen Sie eine Versicherungsbestätigung.
Seit dem 01.03.2008 wurde die Versicherungsbestätigung in Papierform ersetzt durch die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung). Hierbei erstellt der Versicherer einen Datensatz mit den persönlichen Angaben des Halters. Diese Datensätze werden von allen Versicherern gemeinsam hinterlegt. Die einzelnen Zulassungsstellen haben einen Online-Zugriff zu dieser zentralen Datei. Sie benötigen für eine Anmeldung kein Formular des Versicherers mehr. Sie müssen sich nur vorab vom Versicherer einen Code geben lassen. Mit Angabe dieses Codes kann das Fahrzeug angemeldet werden.

Versicherungsdauer

Bei dem Zeitraum, für den der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde (Versicherungsbeginn bis Versicherungsablauf), spricht man von Versicherungsdauer.

Versicherungsende

Als Versicherungsende bezeichnet man den regulären Zeitpunkt der Vertragsbeendigung. In der Risiko-Lebensversicherung endet der Vertrag ohne Wert, in der Kapital-Lebensversicherung wird zum Ablauf des Vertrages die Versicherungssumme plus Überschussbeteiligung ausgezahlt.

Versicherungsnehmer

Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft. Ihm obliegen alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag.

Versicherungsschein

Der Versicherungsschein ist die Urkunde über den Versicherungsvertrag. Dieser enthält alle wesentlichen Vertragsdaten. Im Versicherungsschein dürfen nur die garantierten Werte ausgewiesen werden. Über - je nach Tarif - zusätzliche Überschussanteile wird gesondert informiert. Bei der Geltendmachung der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag muss er vom Versicherungsnehmer vorgelegt werden.

Versicherungssteuer

Für Lebens- und Renten-Versicherungen wird in Deutschland keine Versicherungssteuer erhoben.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist die vereinbarte Versicherungsleistung.

Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die Beziehung der Vertragspartner in der Individualversicherung als Spezialgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Vertragsunterbrechung

Wenn Sie Ihren Versicherungsvertrag unterbrechen, richtet sich die Einstufung der Schadenfreiheitsklasse nach verschiedenen Kriterien:

  • Dauer der Vertragsunterbrechung
  • Zuletzt angefallene Schäden
  • Schadenfreiheitsklasse vor der Unterbrechung
  • Führerscheinbesitz

Wenn der Vertrag schadenfrei war, ergeben sich die folgenden Einstufungen:

Bei Unterbrechnungen
bis zu 6 MonateEs gilt die gleiche SF-Klasse wie bei ununterbrochenem Schutz
von mehr als 6 Monaten bis zu einem JahrDie SF-Klasse vor der Unterbrechung bleibt erhalten
von mehr als einem Jahr bis zu 10 JahrenEs wird die SF-Klasse vor der Unterbrechung angewendet, sofern für den ganzen Zeitraum eine gültige Fahrerlaubnis vorlag. Lag diese nicht vor, wird pro Jahr der Unterbrechung um eine SF-Klasse zurückgestuft.
von mehr als 10 JahrenDer Schadenfreiheitsrabatt ist entfallen.

Der Vertrag war im Kalenderjahr der Unterbrechung nicht schadenfrei:
Es erfolgt zunächst die Schadenrückstufung und dann die obige Unterbrechungsregelung.

Verweisungsklausel

Die Verweisungsklausel ist Bestandteil der Bedingungen für den Berufsunfähigkeitsschutz (BUZ). Bei der Definition der Berufsunfähigkeit ist ausschlaggebend, ob die versicherte Person noch in der Lage ist, einem Beruf oder einer anderen Tätigkeit nachzukommen, der/die auf der Basis von vorhandener Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und der bisherigen Lebensstellung entspricht. Bei bestimmten Berufen oder wenn erweiterte Berufsunfähigkeitsleistungen nach BUZ Premium vereinbart sind, wird auf die Verweisungsklausel verzichtet. In diesen Fällen wird bei Feststellung der Berufsunfähigkeit nur geprüft, ob die versicherte Person noch in ihrem vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgeübten Beruf tätig sein kann.

Verzinsliche Ansammlung

Beim Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung werden die laufenden Überschüsse unter Berücksichtigung von Verwaltungskosten im Vertrag verzinslich angesammelt. 

Vollkaskoversicherung (Kfz)

In der Vollkaskoversicherung sind alle Unfallschäden versichert, sowie Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter. Bei Pkw im Komfort-Tarif sind zusätzlich Havarie-Schäden sowie Brems-, Betriebs- und Bruchschäden mitversichert. Selbstverständlich enthält sie auch den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung.

Vollkaskoversicherung Motorrad

Die Vollkaskoversicherung schließt auch Schäden ein, die durch Eigenverschulden oder durch einen Dritten entstanden sind:

  • selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug
  • Vandalismus
  • Beschädigung durch unbekannte Dritte, auch Fahrerflucht

Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die Teilkaskoversicherung.

Vorerkrankungen

Um über die Annahme eines Antrages entscheiden zu können, benötigen wir die Auskunft vom Antragsteller, ob für die zu versichernden Personen erhebliche Krankheiten, Gebrechen oder Unfallfolgen vorliegen, aufgrund derer in den letzten 5 Jahren ärztliche Beratungen oder Behandlungen stattgefunden haben.

Vorläufiger Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz beginnt, sobald der erste Beitrag entrichtet und die Annahme des Antrags schriftlich oder durch Aushändigung des Versicherungsscheins erklärt wurde, frühestens zum vereinbarten Versicherungsbeginn. Bei der EUROPA besteht in der Risiko-Lebensversicherung zusätzlich ab Antragseingang ein vorläufiger Versicherungsschutz im Falle eines Unfalltodes. Dies gilt bis zur Höhe der Versicherungssumme, maximal bis 100.000 €.

Vorsorgeaufwendungen

Das Steuerrecht unterscheidet bei den Sonderausgaben seit dem 01.01.2005 die Altersvorsorgeaufwendungen, zu denen auch die Beiträge zur Basisrente gehören und die sonstigen Vorsorgeaufwendungen, zu denen u. a. Beiträge zur Risiko-Lebensversicherung zählen. Sonderausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen. Für Altersvorsorgeaufwendungen und sonstige Vorsorgeaufwendungen gelten unterschiedliche Höchstbeträge. Seit dem 01.01.2005 sind Beiträge zu neu abgeschlossenen Kapital- oder flexiblen Renten-Versicherungen nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig.

Vorsorgeversicherung

Der Versicherer nimmt keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn die Unterversicherung dadurch entstanden ist, dass sich die Wohnfläche und/oder die Ausstattungsmerkmale des Gebäudes nach Vertragsabschluss durch Um- oder Ausbauten erhöht haben (im Teil- wie auch im Totalschadensfall!). Als Vorsorge wird die versicherte Wohnfläche um 5 % erhöht.

Vorversicherung (Haftpflicht)

Damit ist die Versicherungsgesellschaft gemeint, bei der Sie zuvor haftpflichtversichert waren. Hierzu nennen Sie uns im Antrag bitte die Gesellschaft, die Versicherungsnummer sowie Anzahl und Höhe der Vorschäden.

Vorversicherung (Hausrat)

Damit ist die Versicherungsgesellschaft gemeint, bei der Sie zuvor hausratversichert waren. Hierzu nennen Sie uns im Antrag bitte die Gesellschaft, die Versicherungsnummer sowie Anzahl und Höhe der Vorschäden.

W

Wechselkennzeichen

Seit dem 01.07.2012 können auch in Deutschland Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen zugelassen werden. Es handelt sich dabei um ein Kennzeichen, das für zwei privat genutzte Fahrzeuge verwendet werden kann. Es bestehen keine Vorteile bei der Kfz-Steuer. Bei der EUROPA gibt es keinen eigenen Tarif für Wechselkennzeichen. Eine günstige Alternative stellen unsere regulären Tarife in Verbindung mit unserer Zweitwagen-Regelung dar.

Wertsachen

Wertsachen Die Entschädigung von Wertsachen beträgt beim BASIS-Schutz 20 % und beim KOMFORT-Schutz 30 %. Eine Erhöhung ist möglich, und zwar um jeweils 5 Prozentpunkte bis maximal 50 % der Versicherungssumme.

Für folgende Wertsachen ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt:

  • auf 1.000 € für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (zum Beispiel Chipkarten); ausgenommen Münzen, deren Versicherungswert den Nennwert übersteigt
  • auf insgesamt 2.500 € für Urkunden, einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
  • auf insgesamt 20.000 € für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin

Wertsachen sind darüber hinaus:

  • Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Ölgemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken sowie oben genannte Sachen aus Silber
  • sonstige Sachen, die 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken

Wohnfläche

Die Wohnfläche ist die Summe der Gesamtgrundfläche aller Räume und Anbauten einschließlich Dielen, Flure, Wintergärten und zu Wohn- oder Hobbyzwecken ausgebaute Speicher- oder Bodenräume. Zur Wohnfläche zählen nicht: Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen, ausgebaute Nutzflächen sowie Kellerräume.

Wohnfläche

Die Wohnfläche ist die Summe der Gesamtgrundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich Hobbyräume. Zur Wohnfläche zählen nicht: Treppen, Balkone, Loggien.

Wohnflächentarif

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern, die eine Wohnfläche bis zu 300 qm haben, und nicht älter als 69 Jahre sind kann der Wohnflächentarif zugrunde gelegt werden. Diese und alle anderen Gebäude können wir auch nach dem Tarif mit Versicherungssumme "1914 in Mark" versichern.

Wohnmobil / Wohnwagenanhänger

Wenn Sie ein Wohnmobil bei uns versichern möchten, dann rufen Sie uns an. Gerne rufen wir Sie auch zurück:

Experten-Telefon 0221 5737-200

Wohnungswechsel

Ein Wohnungswechsel ist spätestens bei Umzugsbeginn unter Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern schriftlich anzuzeigen.

Während des Wohnungswechsels besteht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Zwei Monate nach Umzugsbeginn gilt der Versicherungsschutz nur noch für die neue Wohnung. Liegt nach einem Umzug die neue Wohnung an einem Ort, für den der Tarif des Versicherers einen anderen Beitragssatz vorsieht, ändert sich ab Umzugsbeginn der Beitrag entsprechend diesem Tarif.

Zieht bei einer Trennung von Ehegatten der Versicherungsnehmer - also unser Vertragspartner - aus der gemeinsamen Wohnung aus, und bleibt der Ehegatte in der bisherigen Wohnung zurück, gelten als Versicherungsort die neue und die bisherige Wohnung. Diese Regelung gilt bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächsten auf den Auszug des Versicherungsnehmers folgenden Beitragsfälligkeit. Nach Ablauf dieser Frist besteht Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung des Versicherungsnehmers.

Z

Zahlbeitrag

Der Zahlbeitrag ist der tatsächlich zu zahlende Beitrag (siehe Tarifbeitrag).

Zahlungsperiode

Grundsätzlich kann eine jährliche, halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlungsperiode vereinbart werden. Die monatliche Zahlungsperiode ist nur mit Lastschriftverfahren möglich. Unabhängig von der Zahlungsperiode empfehlen wir das Lastschriftverfahren, so sparen Sie beim Pkw 7,5 % bzw. 15 % (7,5 % bei jährlicher und 15 % bei halb- oder vierteljährlicher Zahlungsperiode) Beitrags-Aufschlag.

Zahlungsschwierigkeiten

Die EUROPA bietet ihren Kunden verschiedene Möglichkeiten, um bei Zahlungsschwierigkeiten den Versicherungsschutz zu erhalten: Stundung der Beiträge, Änderung der Zahlungsweise, ggf. Beitragsfreistellung des Vertrages. Die Beratung erfolgt individuell je nach Situation.

Zahlweise

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Versicherungsprämie jährlich zu Beginn des Versicherungsjahres fällig ist. Die Möglichkeit, Beiträge halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu entrichten, besteht dennoch. Bitte denken Sie daran, dass in diesem Fall wegen des Zinsverlustes und des höheren Verwaltungsaufwands ein Ratenzahlungszuschlag berechnet wird.

Zusatzversicherung

Mit einer oder mehreren Zusatzversicherungen können Sie Ihren Versicherungsschutz je nach Bedarf erweitern. Wenn Sie beispielsweise Ihre Kapital- oder Risiko-Lebensversicherung um zusätzliche Leistungen bei Berufsunfähigkeit ergänzen, gibt Ihnen dies finanzielle Sicherheit, falls Sie berufsunfähig werden sollten.