Hier finden Sie eine Übersicht der häufigsten Kundenanliegen und entsprechende Antworten und/oder Hilfestellungen
Änderung meiner persönlichen Daten (Name, Adresse, Bankverbindung)
Änderung der Bankverbindung:
Hier können Sie uns die Änderung Ihrer Bankverbindung elektronisch mitteilen: Zum Änderungsformular
Änderung der Anschrift:
Hier können Sie uns die Änderung Ihrer Anschrift elektronisch mitteilen: Zum Änderungsformular
SEPA-Lastschriftmandat erteilen bzw. Dokument herunterladen
Sie möchten uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen? Hier können Sie das entsprechende Dokument herunterladen: SEPA Lastschriftmandat (PDF)
Schaden oder Leistungsfall melden
Sie möchten uns einen Schaden oder einen Leistungsfall melden? Hier gelangen Sie direkt zu der Übersichtsseite inkl. aller Formulare, um die Meldung vorzunehmen:
eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) anfordern
Wenn Sie eine eVB-Nummer schnell beantragen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Möglichkeit 1: Sie haben noch nicht alle Daten vollständig vorliegen
Lassen Sie sich von unseren qualifizierten Mitarbeitern zum Versicherungsschutz persönlich beraten. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot oder auch mehrere Vorschläge zur Kfz-Versicherung – individuell auf Ihre Wünsche zugeschnitten. Sie erhalten die gewünschten Unterlagen dann direkt per E-Mail zugesendet.
Unser Beratungsservice ist montags bis freitags von 07:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 0221 5737-200 für Sie da.
Möglichkeit 2: Sie haben alle Daten vollständig vorliegen
Sie können die elektronische Versicherungsbestätigung über unseren Tarifrechner anfordern. Hierzu benötigen Sie die vollständigen Daten des neuen Fahrzeugs, sowie die gewünschten Daten zum Versicherungsschutz. Wichtig ist, dass Sie bei den Angaben Ihre E-Mail-Adresse eintragen und ein Häkchen bei „Ich benötige eine eVB-Nummer“ setzen, damit Ihnen die eVB-Nummer per E-Mail zugesendet werden kann.
Hier geht's zum Tarifrechner ...
Möglichkeit 3: Sie haben noch keine Daten, möchten aber schon vorab eine eVB-Nummer
Die eVB-Nummer kann auch über ein Anforderungsformular beantragt werden. Bitte geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse an, damit Ihnen die eVB-Nummer direkt per E-Mail zugesendet werden kann.
Nächstgelegene Partnerwerkstatt suchen und finden
Bevor Sie das Fahrzeug einer Werkstatt überlassen, informieren Sie bitte umgehend unsere Schadenabteilung. Wir suchen und informieren die für Sie nächstgelegene Partnerwerkstatt, die sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen wird. Alternativ können Sie eine nahegelegene Partnerwerkstätte auch über folgenden Link suchen: Zur Partnerwerkstatt-Suche
Änderungen an meinem Vertrag
Hier erhalten Sie Kontaktinformationen zu der jeweiligen Fachabteilung, um Änderungen an oder zu Ihrem Vertrag zu beantragen: Mein Vertrag
Bei Änderungen Ihrer Bankverbindung können Sie folgendes Online-Formular nutzen: Zum Änderungsformular
Bei Änderungen Ihrer Adresse können Sie folgendes Online-Formular nutzen: Zum Änderungsformular
Zulassung eines neu gekauften Fahrzeugs
Wenn Sie ein neu gekauftes Fahrzeug zulassen möchten, benötigen Sie von der Versicherungsseite her die folgenden Unterlagen:
- Eine elektronische Versicherungsbestätigung (kurz: eVB-Nummer)
- Die eVB-Nummer gilt als Nachweis zum Versicherungsschutz. Innerhalb dieser werden die persönlichen Daten und die Fahrzeugart (Pkw oder Motorrad) an die Zulassungsstelle übermittelt. Die genauen Fahrzeugdaten sind nicht hinterlegt. Die eVB-Nummer ist ab Beantragung für 6 Monate gültig.
- Einen Antrag für das zu versichernde Fahrzeug
Für die Anmeldung auf der Zulassungsstelle benötigen Sie zudem in der Regel noch die folgenden Unterlagen:
- Den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Ihren Personalausweis (oder einen Pass mit Meldebescheinigung)
- Eine gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung und der Abgasuntersuchung
- Eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Sollten Sie das Fahrzeug für eine andere Person zulassen wollen, benötigen Sie zusätzlich noch eine unterschriebene Vollmacht sowie den Ausweis des Vertretenen im Original.
Genauere Informationen und Besonderheiten für die vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie auf den Internetseiten der Zulassungsstellen oder fragen Sie direkt bei der Zulassungsstelle nach.
Überführung eines Fahrzeugs
Für Überführungen oder Probefahrten werden oft die so genannten Kurzzeitkennzeichen eingesetzt, die 5 Tage gültig sind. Wenn Sie Ihr Fahrzeug danach auch bei EUROPA versichern, stellen wir Ihnen gerne die entsprechende Versicherungsbestätigung zur Verfügung.
Der Versicherungsvertrag wird nach erfolgter endgültiger Zulassung um die Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens rückdatiert. Die Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens erfolgt nur noch fahrzeugbezogen, das bedeutet: nach Vorlage der Kfz-Papiere.
Sollten Sie das Fahrzeug später nicht bei EUROPA versichern lassen, stellen wir für die Nutzung des Kurzzeitkennzeichens 90 Euro in Rechnung.
Weitere Informationen und Voraussetzungen für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens erhalten Sie direkt bei der Zulassungsstelle.
Antrag und/oder sonstige Unterlagen einreichen
Hier erhalten Sie Kontaktinformationen zu der jeweiligen Fachabteilung, um Ihren Antrag und/oder Unterlagen einzureichen: Mein Vertrag
Sie sind im Auftrag Ihres Arbeitgeber oder als Entwicklungshelfer im Ausland
Hier finden Sie die Kontaktdaten zur Fachabteilung:
svk1@europa.de
Postadresse:
EUROPA Versicherung
Piusstraße 137
50931 Köln
Geschäftszeiten:
Mo. – Fr. 8:00 bis 19:00 Uhr
Ich möchte mich beschweren
Bitte richten Sie Ihre Beschwerde per E-Mail an beschwerde@europa.de
Ich möchte mich nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschweren
Die EUROPA Versicherungen gehören zum Continentale Versicherungsverbund. Wir haben für Sie ein Beschwerdeverfahren gemäß LkSG eingerichtet. Dieses finden Sie unter continentale.de/lksg
Ich habe Feedback und/oder einen Verbesserungsvorschlag
Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen uns Ihr Feedback oder Ihren Verbesserungsvorschlag mitzuteilen! Bitte nutzen Sie hierfür die folgende E-Mail-Adresse: feedback@europa.de
Sonstiges
Sie haben eine Frage, auf die Sie hier keine Antwort finden konnten? Hier gelangen Sie zum Kontaktformular, um Ihre Frage gezielt stellen zu können: Kontaktformular
Alternativ erreichen Sie uns auch telefonisch unter 0221 5737-200.
Geschäftszeiten:
Mo. – Fr. 7:00 bis 20:00 Uhr
Sa. 9:00 bis 16:00 Uhr

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