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Eine junge Frau telefoniert mit ihrem Smartphone.

Kontakt-Center

Sie haben Fragen oder suchen etwas Bestimmtes? Kein Problem – hier haben wir Ihnen die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt! Falls Ihr Anliegen nicht dabei sein sollte, können Sie uns selbstverständlich auch per Telefon, Fax oder E-Mail kontaktieren.

Hier finden Sie eine Übersicht der häufigsten Kundenanliegen und entsprechende Antworten und/oder Hilfestellungen

Änderung meiner persönlichen Daten (Name, Adresse, Bankverbindung)

Änderung der Bankverbindung:
Hier können Sie uns die Änderung Ihrer Bankverbindung elektronisch mitteilen: Zum Änderungsformular

Änderung der Anschrift:
Hier können Sie uns die Änderung Ihrer Anschrift elektronisch mitteilen: Zum Änderungsformular

SEPA-Lastschriftmandat erteilen bzw. Dokument herunterladen

Sie möchten uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen? Hier können Sie das entsprechende Dokument herunterladen: SEPA Lastschriftmandat (PDF)

Schaden oder Leistungsfall melden

Sie möchten uns einen Schaden oder einen Leistungsfall melden? Hier gelangen Sie direkt zu der Übersichtsseite inkl. aller Formulare, um die Meldung vorzunehmen:

Schaden oder Leistungsfall melden

eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) anfordern

Wenn Sie eine eVB-Nummer schnell beantragen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Möglichkeit 1: Sie haben noch nicht alle Daten vollständig vorliegen

Lassen Sie sich von unseren qualifizierten Mitarbeitern zum Versicherungsschutz persönlich beraten. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot oder auch mehrere Vorschläge zur Kfz-Versicherung – individuell auf Ihre Wünsche zugeschnitten. Sie erhalten die gewünschten Unterlagen dann direkt per E-Mail zugesendet.

Unser Beratungsservice ist montags bis freitags von 07:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 0221 5737-200 für Sie da.

Möglichkeit 2: Sie haben alle Daten vollständig vorliegen

Sie können die elektronische Versicherungsbestätigung über unseren Tarifrechner anfordern. Hierzu benötigen Sie die vollständigen Daten des neuen Fahrzeugs, sowie die gewünschten Daten zum Versicherungsschutz. Wichtig ist, dass Sie bei den Angaben Ihre E-Mail-Adresse eintragen und ein Häkchen bei „Ich benötige eine eVB-Nummer“ setzen, damit Ihnen die eVB-Nummer per E-Mail zugesendet werden kann.

Hier geht's zum Tarifrechner ...

Möglichkeit 3: Sie haben noch keine Daten, möchten aber schon vorab eine eVB-Nummer

Die eVB-Nummer kann auch über ein Anforderungsformular beantragt werden. Bitte geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse an, damit Ihnen die eVB-Nummer direkt per E-Mail zugesendet werden kann.

Nächstgelegene Partnerwerkstatt suchen und finden

Bevor Sie das Fahrzeug einer Werkstatt überlassen, informieren Sie bitte umgehend unsere Schadenabteilung. Wir suchen und informieren die für Sie nächstgelegene Partnerwerkstatt, die sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen wird. Alternativ können Sie eine nahegelegene Partnerwerkstätte auch über folgenden Link suchen: Zur Partnerwerkstatt-Suche

Änderungen an meinem Vertrag

Hier erhalten Sie Kontaktinformationen zu der jeweiligen Fachabteilung, um Änderungen an oder zu Ihrem Vertrag zu beantragen: Mein Vertrag

Bei Änderungen Ihrer Bankverbindung können Sie folgendes Online-Formular nutzen: Zum Änderungsformular

Bei Änderungen Ihrer Adresse können Sie folgendes Online-Formular nutzen: Zum Änderungsformular

Zulassung eines neu gekauften Fahrzeugs

Wenn Sie ein neu gekauftes Fahrzeug zulassen möchten, benötigen Sie von der Versicherungsseite her die folgenden Unterlagen:

  • Eine elektronische Versicherungsbestätigung (kurz: eVB-Nummer)
  • Die eVB-Nummer gilt als Nachweis zum Versicherungsschutz. Innerhalb dieser werden die persönlichen Daten und die Fahrzeugart (Pkw oder Motorrad) an die Zulassungsstelle übermittelt. Die genauen Fahrzeugdaten sind nicht hinterlegt. Die eVB-Nummer ist ab Beantragung für 6 Monate gültig.
  • Einen Antrag für das zu versichernde Fahrzeug

Für die Anmeldung auf der Zulassungsstelle benötigen Sie zudem in der Regel noch die folgenden Unterlagen:

  • Den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Ihren Personalausweis (oder einen Pass mit Meldebescheinigung)
  • Eine gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung und der Abgasuntersuchung
  • Eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Sollten Sie das Fahrzeug für eine andere Person zulassen wollen, benötigen Sie zusätzlich noch eine unterschriebene Vollmacht sowie den Ausweis des Vertretenen im Original.

Genauere Informationen und Besonderheiten für die vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie auf den Internetseiten der Zulassungsstellen oder fragen Sie direkt bei der Zulassungsstelle nach.

Überführung eines Fahrzeugs

Für Überführungen oder Probefahrten werden oft die so genannten Kurzzeitkennzeichen eingesetzt, die 5 Tage gültig sind. Wenn Sie Ihr Fahrzeug danach auch bei EUROPA versichern, stellen wir Ihnen gerne die entsprechende Versicherungsbestätigung zur Verfügung. 

Der Versicherungsvertrag wird nach erfolgter endgültiger Zulassung um die Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens rückdatiert. Die Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens erfolgt nur noch fahrzeugbezogen,  das bedeutet: nach Vorlage der Kfz-Papiere. 

Sollten Sie das Fahrzeug später nicht bei EUROPA versichern lassen, stellen wir für die Nutzung des Kurzzeitkennzeichens 90 Euro in Rechnung. 

Weitere Informationen und Voraussetzungen für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens erhalten Sie direkt bei der Zulassungsstelle.

Antrag und/oder sonstige Unterlagen einreichen

Hier erhalten Sie Kontaktinformationen zu der jeweiligen Fachabteilung, um Ihren Antrag und/oder Unterlagen einzureichen: Mein Vertrag

Sie sind im Auftrag Ihres Arbeitgeber oder als Entwicklungshelfer im Ausland

Hier finden Sie die Kontaktdaten zur Fachabteilung:

0221 5737-717
0221 5737-415
svk1@europa.de

Postadresse:

EUROPA Versicherung
Piusstraße 137
50931 Köln

Geschäftszeiten:

Mo. – Fr. 8:00 bis 19:00 Uhr
 

Ich möchte mich beschweren

Bitte richten Sie Ihre Beschwerde per E-Mail an beschwerde@europa.de 

Ich möchte mich nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschweren

Die EUROPA Versicherungen gehören zum Continentale Versicherungsverbund. Wir haben für Sie ein Beschwerdeverfahren gemäß LkSG eingerichtet. Dieses finden Sie unter continentale.de/lksg

Ich habe Feedback und/oder einen Verbesserungsvorschlag

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen uns Ihr Feedback oder Ihren Verbesserungsvorschlag mitzuteilen! Bitte nutzen Sie hierfür die folgende E-Mail-Adresse: feedback@europa.de 

Sonstiges

Sie haben eine Frage, auf die Sie hier keine Antwort finden konnten? Hier gelangen Sie zum Kontaktformular, um Ihre Frage gezielt stellen zu können: Kontaktformular

Alternativ erreichen Sie uns auch telefonisch unter 0221 5737-200.

Geschäftszeiten:
Mo. – Fr. 7:00 bis 20:00 Uhr
Sa. 9:00 bis 16:00 Uhr

Ein geöffnetes Notebook mit einem E-Mail Symbol.

Vertrauliche E-Mail-Kommunikation mit der EUROPA

Hier erhalten Sie Tipps und Tricks zur sicheren E-Mail-Kommunikation mit der EUROPA.

Weitere Informationen
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Rückrufservice

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