Ein Auto.
Fahrzeugschein: Wo steht was?

Was Sie in diesem Artikel erwartet:

  • Der Fahrzeug­schein ist eines der wichtigsten Dokumente im Straßen­verkehr.
  • Er enthält neben den persönlichen Daten des Halters alle technischen Angaben zum Fahr­zeug.
  • Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Fahrzeug­schein richtig zu lesen.

Fahrzeugschein: Wo steht was?

Für die meisten ist sie ein treuer Begleiter im Straßen­verkehr: die Zulassungs­bescheinigung Teil I, auch als Fahrzeug­schein bekannt. Doch wozu genau wird sie eigentlich benötigt? Wie liest man sie richtig? Und was muss man beim Vor­zeigen beachten?

„Führerschein und Fahrzeug­schein, bitte!“ Wann haben Sie diese Auf­forderung bei einer polizei­lichen Verkehrs­kontrolle zuletzt gehört? Laut eines Berichts des Instituts für Demoskopie Allensbach vielleicht vor gar nicht langer Zeit. Denn für rund 36 Prozent der Deutschen liegt laut dem Bericht eine Verkehrs­kontrolle nicht länger als ein Jahr zurück. Umso wichtiger ist es, dass Sie in einer solchen Situation auch wirklich beide Dokumente vorzeigen können. Andernfalls wird ein Verwarn­geld in Höhe von jeweils zehn Euro fällig. Beim Führer­schein? Scheint das nachvoll­ziehbar. Aber warum ist auch der Fahrzeug­schein für die Teil­nahme am Straßen­verkehr so wichtig? 

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Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung?

Auch wenn die meisten Auto­fahrer immer noch vom Fahrzeug­schein sprechen, lautet die offizielle Bezeichnung des Dokuments bereits seit 2005 Zulassungs­bescheinigung Teil I. Der Grund für die Umbenennung: eine stärkere Verein­heitlichung der Dokumente auf EU-Ebene sowie eine größere Fälschungs­sicherheit. Auch der zugehörige Fahrzeug­brief, der als Eigentums­nachweis für den Fahrzeug­halter dient und entsprechend niemals im Auto gelagert werden sollte, wurde in diesem Zuge umbenannt. Er heißt seitdem Zulassungs­bescheinigung Teil II. 

Ihr Kraftfahrzeug wurde bereits vor 2005 zugelassen? Dann sehen Ihre Dokumente zwar ein kleines bisschen anders aus als die heutige, EU-konforme Variante, aber sie gelten unbegrenzt weiter. Erst bei Verlust, Neu­zulassung oder An­passung der Papiere werden die alten Zulassungs­dokumente durch neue ausgetauscht. Doch welche Informationen enthält die Zulassungs­bescheinigung Teil I überhaupt? Und wo steht eigentlich was im Fahrzeugschein? (Was Sie bei einer Neuzulassung noch beachten sollten erfahren Sie in unserem Ratgeber-Beitrag für eine einfache Kfz-Zulassung.)

Diese Angaben finden sich im Fahrzeug­schein

Im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungs­bescheinigung Teil I sind sämtliche technische Spezifikationen des Fahrzeugs enthalten. Diese werden mithilfe von Zahlen­schlüsseln, bestehend aus Buchstaben und Unter­nummern, im Dokument aufgelistet. Um Übersetzungsprobleme innerhalb der Europäischen Union zu vermeiden, sind seit 2005 alle enthaltenen Informationen mithilfe von Buchstaben- und Zahlen­kombinationen kodiert. Doch was bedeuten die Zahlen­schlüssel? Welche sind wirklich wichtig? Und wofür braucht man die Angaben? Ein Überblick.

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Fahrzeugschein-Codes – das verbirgt sich dahinter

Wenn Sie wissen möchten, wann Ihr Fahrzeug erstmals zugelassen wurde, können Sie das mit Blick auf den Buchstaben B im Fahrzeug­schein herausfinden. Das Datum der Erst­zulassung kann identisch mit dem Bau­jahr sein – allerdings ist das nicht immer der Fall. Die Information zur Erst­zulassung wird beispiels­weise für die Berechnung der Kfz-Steuer benötigt. 

Mit der KBA- oder Schlüsselnummer sind sämtliche Kraftfahrzeuge beim Kraftfahrt-Bundesamt registriert. Anhand dieser Nummern­folge lassen sich zugelassenen Fahr­zeuge daher eindeutig identifizieren. Die KBA-Nummer besteht aus zwei Teilen: der Hersteller- (HSN) und der Typenschlüsselnummer (TSN). Die Hersteller­nummer setzt sich aus vier Zahlen zusammen und lässt sich in Feld 2.1 (alter Fahrzeugschein: Feld 2) ablesen. Die Typ­schlüssel­nummer im Feld 2.2 besteht hingegen aus drei Buchstaben oder Zahlen, mit deren Hilfe sich Variante und Version des Fahrzeug­modells genau bestimmen lassen. Als Halter werden Sie die Schlüssel­nummer immer wieder benötigen. Denn sie ist nicht nur für die schnelle und sichere Berechnung von Kfz-Versicherung und -Steuer nötig, sondern auch für die Bestellung von passenden Ersatzteilen in der Werkstatt.

Die ESN ist im Fahrzeugschein entweder als vier­stellige Zahlen­abfolge oder als Abgasnorm wie zum Beispiel EURO 5 angegeben. Sie zeigt, in welche Schadstoff­klasse Ihr Kraftfahrzeug auf Basis seiner Emissionen eingestuft wurde. Bei der Zahlen­abfolge sind lediglich die letzten beiden Ziffern für Sie relevant. Auch die ESN benötigen Sie als Fahrzeug­halter für Ihre Kfz-Steuer und -Versicherung sowie für die Beantragung einer Umwelt­plakette.

Vor allem bei Firmen-, Miet- und Leihwagen kann auch der Code P.3 in der Zulassungs­bescheinigung Teil I für Fahrer relevant sein. Hinter diesem Code verbirgt sich der Hinweis, welchen Kraftstoff das Fahr­zeug benötigt. So bedeutet 0001 etwa Benzin, 0002 Diesel und 0005 Flüssig­gas. 0004 deutet auf ein reines Elektro-Fahrzeug hin. Sollten Sie sich bei Ihrem Benzin-Fahrzeug unsicher sein, zu welcher Zapfsäule Sie greifen können, finden Sie hier zudem auch die eventuell notwendige Oktanzahl.

Grundsätzlich gilt: Je größer der Hubraum, umso größer ist auch die Motor­leistung. Denn der Hubraum beschreibt das Volumen der einzelnen Zylinder. Ist im Fahrzeug­schein also ein Hubraum von 1.598 Kubik­zentimetern angegeben, entspricht das einem 1,6-Liter-Motor. In die Berechnung der Kfz-Steuer fließt der Hubraum ein – ebenso die Abgasnorm und der CO₂-Ausstoß.

Welche Leistung Ihr Fahrzeug bietet, erfahren Sie mit Blick auf die Schlüssel­nummer P.2 im Fahrzeugschein. Standardmäßig in Kilo­watt angegeben, lassen sich die PS Ihres Autos einfach ermitteln, indem Sie die Kilowatt­angabe mit 1,36 multiplizieren. Übrigens: Wenn Sie wissen möchten, bei welcher Dreh­zahl diese Leistung tatsächlich erreicht wird, finden Sie diese Angabe unter P.4.

Das Leergewicht des Kraftfahrzeugs lässt sich in der Zulassungs­bescheinigung Teil I hinter dem Buchstaben G ablesen. In der Regel ist hier eine Band­breite von X bis Y Kilogramm angegeben, da das genaue Leergewicht auch von der Aus­stattung abhängt. So bedeuten etwa eine Anhängerkupplung oder eine im Wagen enthaltene All­rad­technik ein höheres Leergewicht. Wichtig kann diese Information zum Beispiel beim Mieten von Fahrzeugen – wie etwa Wohnmobilen – sein. Denn Fahrer mit dem Führer­schein der Klasse B dürfen etwa nur Fahrzeuge mit einem maximalen Gewicht von 3.500 kg bewegen.

Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs lässt sich anhand von Code F.2 ablesen. Vor allem bei starker Beladung sollten Fahrer diese Kilogramm­angabe genau im Blick behalten – denn eine Überladung gilt als Gefährdung für die Verkehrs­sicherheit. Ein Buß­geld und ein Punkt in Flens­burg wären die Folge.

Hinter den Codes O.1 und O.2 verbirgt sich die Angabe, wie viel Last das Fahrzeug ziehen darf. Dabei gilt O.1 für gebremste und O.2 für ungebremste An­hänger. Auch diese maximale Kilogrammangabe sollten Fahrer kennen. Denn ein über­ladener Anhänger gilt ebenfalls als Gefährdung für die Verkehrs­sicherheit und wird mit einem Buß­geld und in besonders schweren Fällen auch mit einem Punkt in Flens­burg bestraft.

Die Codes 15.1 und 15.2 spielen vor allem beim Kauf neuer Reifen eine wichtige Rolle. Denn hier findet sich die Information, welche Reifen für die Nutzung auf der Vorder- und Hinterachse zugelassen sind. Wichtig: Es können auch andere Reifengrößen erlaubt sein – diese Information können Sie allerdings nicht mehr der Zulassungs­bescheinigung Teil I entnehmen, sondern nur noch der beim Fahrzeug­kauf überreichten EG-Über­einstimmungs­bescheinigung, auch CoC-Papiere genannt.

Wenn Sie wissen möchten, wie viele Personen Sie mit Ihrem Fahrzeug befördern dürfen, sollten Sie den Code S.1 prüfen. Hier befindet sich die Anzahl der zugelassenen Sitzplätze – inklusive des Fahrersitzes.

Der Fahrzeugschein wird aber nicht nur bei Polizei­kontrollen, in der Werk­statt und für die Berechnung von Kfz-Versicherung und -Steuer benötigt. Auch bei der Haupt­untersuchung, der Kfz-Zulassung, beim Verkauf und beim Ummelden des Fahr­zeugs müssen Sie das Dokument vorzeigen. 

 

Was tun bei nötigen Änderungen am Fahrzeug­schein?

Grundsätzlich werden Änderungen am Fahrzeug­schein nur dann nötig, wenn tief­greifende Änderungen am Fahr­zeug vorgenommen wurden oder es im Personal­ausweis des Fahrzeug­halters eine Namens- und Adress­änderung gab. Eine konkrete Frist für die Anpassung gibt es nicht – aller­dings sind Änderungen laut Zulassungs­verordnung „unverzüglich“ mit­zuteilen. Die Änderung des Fahrzeug­scheins kostet in der Regel zwischen 10 und 15 Euro. 

Eine Neu­ausstellung des Fahrzeug­scheins ist für solche Änderungen nicht nötig. Sie wird nur dann fällig, wenn der bestehende Fahrzeugschein verloren geht, das Fahrzeug nach dem Gebraucht­wagen­kauf um­gemeldet wird, das Kenn­zeichen sich nach einem Umzug ändert oder nach einer Still­legung eine Neu- oder Wieder­anmeldung des Fahrzeugs nötig wird.

 

Was tun bei Verlust des Fahrzeugscheins?

Sollte Ihr Fahrzeug­schein verloren gehen oder gestohlen werden, gehen Sie am besten folgender­maßen vor: 

1. Melden Sie den Verlust gleich der zuständigen Kfz-Zulassungs­stelle und erstatten Sie bei Dieb­stahl sofort Anzeige bei der Polizei. Das gilt auch im Ausland – denn die polizeiliche Bestätigung brauchen Sie nicht nur für den Neuantrag, sondern auch bei einer möglichen Fahrzeug­kontrolle.

2. Füllen Sie die nötige Verlusterklärung bei der Kfz-Zulassungsstelle aus und beantragen Sie einen neuen Fahrzeug­schein. Dafür benötigen Sie ...
... Ihren Personalausweis oder alternativ Ihren Reisepass mit einer Meldebescheinigung
... Ihren Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
... Ihre gültige HU- und AU-Prüfbescheinigung
... Bei Verlust: eine eidesstattliche Versicherung
... Bei Diebstahl: Nachweis über die Anzeige bei der Polizei
... Bei Zulassung auf ein Unternehmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug

3. Begleichen Sie die Kosten für die Ausstellung des neuen Fahrzeugscheins. Diese belaufen sich (Stand 01/2023) auf maximal 50 Euro. 

Finden Sie Ihren verloren geglaubten Fahrzeugschein doch noch wieder, müssen Sie diesen nach der Neu­ausstellung der Zulassungs­stelle übergeben. Dort wird das alte Dokument offiziell entwertet und vernichtet. 

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Stand: 24.05.2023. Alle Angaben ohne Gewähr.