Für die meisten ist sie ein treuer Begleiter im Straßenverkehr: die Zulassungsbescheinigung Teil I, auch als Fahrzeugschein bekannt. Doch wozu genau wird sie eigentlich benötigt? Wie liest man sie richtig? Und was muss man beim Vorzeigen beachten?
Fahrzeugschein: Wo steht was?
„Führerschein und Fahrzeugschein, bitte!“ Wann haben Sie diese Aufforderung bei einer polizeilichen Verkehrskontrolle zuletzt gehört? Laut eines Berichts des Instituts für Demoskopie Allensbach vielleicht vor gar nicht langer Zeit. Denn für rund 36 Prozent der Deutschen liegt laut dem Bericht eine Verkehrskontrolle nicht länger als ein Jahr zurück. Umso wichtiger ist es, dass Sie in einer solchen Situation auch wirklich beide Dokumente vorzeigen können. Andernfalls wird ein Verwarngeld in Höhe von jeweils zehn Euro fällig. Beim Führerschein? Scheint das nachvollziehbar. Aber warum ist auch der Fahrzeugschein für die Teilnahme am Straßenverkehr so wichtig?
Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung?
Auch wenn die meisten Autofahrer immer noch vom Fahrzeugschein sprechen, lautet die offizielle Bezeichnung des Dokuments bereits seit 2005 Zulassungsbescheinigung Teil I. Der Grund für die Umbenennung: eine stärkere Vereinheitlichung der Dokumente auf EU-Ebene sowie eine größere Fälschungssicherheit. Auch der zugehörige Fahrzeugbrief, der als Eigentumsnachweis für den Fahrzeughalter dient und entsprechend niemals im Auto gelagert werden sollte, wurde in diesem Zuge umbenannt. Er heißt seitdem Zulassungsbescheinigung Teil II.
Ihr Kraftfahrzeug wurde bereits vor 2005 zugelassen? Dann sehen Ihre Dokumente zwar ein kleines bisschen anders aus als die heutige, EU-konforme Variante, aber sie gelten unbegrenzt weiter. Erst bei Verlust, Neuzulassung oder Anpassung der Papiere werden die alten Zulassungsdokumente durch neue ausgetauscht. Doch welche Informationen enthält die Zulassungsbescheinigung Teil I überhaupt? Und wo steht eigentlich was im Fahrzeugschein? (Was Sie bei einer Neuzulassung noch beachten sollten erfahren Sie in unserem Ratgeber-Beitrag für eine einfache Kfz-Zulassung.)
Diese Angaben finden sich im Fahrzeugschein
Im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I sind sämtliche technische Spezifikationen des Fahrzeugs enthalten. Diese werden mithilfe von Zahlenschlüsseln, bestehend aus Buchstaben und Unternummern, im Dokument aufgelistet. Um Übersetzungsprobleme innerhalb der Europäischen Union zu vermeiden, sind seit 2005 alle enthaltenen Informationen mithilfe von Buchstaben- und Zahlenkombinationen kodiert. Doch was bedeuten die Zahlenschlüssel? Welche sind wirklich wichtig? Und wofür braucht man die Angaben? Ein Überblick.
In unserem Ratgeber-Artikel zur Kfz-Versicherung finden Sie weitere Informationen und Leistungen unserer Versicherung.
Der Fahrzeugschein wird aber nicht nur bei Polizeikontrollen, in der Werkstatt und für die Berechnung von Kfz-Versicherung und -Steuer benötigt. Auch bei der Hauptuntersuchung, der Kfz-Zulassung, beim Verkauf und beim Ummelden des Fahrzeugs müssen Sie das Dokument vorzeigen.
Was tun bei nötigen Änderungen am Fahrzeugschein?
Grundsätzlich werden Änderungen am Fahrzeugschein nur dann nötig, wenn tiefgreifende Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden oder es im Personalausweis des Fahrzeughalters eine Namens- und Adressänderung gab. Eine konkrete Frist für die Anpassung gibt es nicht – allerdings sind Änderungen laut Zulassungsverordnung „unverzüglich“ mitzuteilen. Die Änderung des Fahrzeugscheins kostet in der Regel zwischen 10 und 15 Euro.
Eine Neuausstellung des Fahrzeugscheins ist für solche Änderungen nicht nötig. Sie wird nur dann fällig, wenn der bestehende Fahrzeugschein verloren geht, das Fahrzeug nach dem Gebrauchtwagenkauf umgemeldet wird, das Kennzeichen sich nach einem Umzug ändert oder nach einer Stilllegung eine Neu- oder Wiederanmeldung des Fahrzeugs nötig wird.
Was tun bei Verlust des Fahrzeugscheins?
Sollte Ihr Fahrzeugschein verloren gehen oder gestohlen werden, gehen Sie am besten folgendermaßen vor:
1. Melden Sie den Verlust gleich der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle und erstatten Sie bei Diebstahl sofort Anzeige bei der Polizei. Das gilt auch im Ausland – denn die polizeiliche Bestätigung brauchen Sie nicht nur für den Neuantrag, sondern auch bei einer möglichen Fahrzeugkontrolle.
2. Füllen Sie die nötige Verlusterklärung bei der Kfz-Zulassungsstelle aus und beantragen Sie einen neuen Fahrzeugschein. Dafür benötigen Sie ...
... Ihren Personalausweis oder alternativ Ihren Reisepass mit einer Meldebescheinigung
... Ihren Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
... Ihre gültige HU- und AU-Prüfbescheinigung
... Bei Verlust: eine eidesstattliche Versicherung
... Bei Diebstahl: Nachweis über die Anzeige bei der Polizei
... Bei Zulassung auf ein Unternehmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
3. Begleichen Sie die Kosten für die Ausstellung des neuen Fahrzeugscheins. Diese belaufen sich (Stand 01/2023) auf maximal 50 Euro.
Finden Sie Ihren verloren geglaubten Fahrzeugschein doch noch wieder, müssen Sie diesen nach der Neuausstellung der Zulassungsstelle übergeben. Dort wird das alte Dokument offiziell entwertet und vernichtet.
Stand: 24.05.2023. Alle Angaben ohne Gewähr.