Für die meisten ist sie ein treuer Begleiter im Straßenverkehr: die Zulassungsbescheinigung Teil I, auch als Fahrzeugschein bekannt. Doch wozu genau wird sie eigentlich benötigt? Wie liest man sie richtig? Und was muss man beim Vorzeigen beachten?
Fahrzeugschein: Wo steht was?
„Führerschein und Fahrzeugschein, bitte!“ Wann haben Sie diese Aufforderung bei einer polizeilichen Verkehrskontrolle zuletzt gehört? Laut eines Berichts des Instituts für Demoskopie Allensbach vielleicht vor gar nicht langer Zeit. Denn für rund 36 Prozent der Deutschen liegt laut dem Bericht eine Verkehrskontrolle nicht länger als ein Jahr zurück. Umso wichtiger ist es, dass Sie in einer solchen Situation auch wirklich beide Dokumente vorzeigen können. Andernfalls wird ein Verwarngeld in Höhe von jeweils zehn Euro fällig. Beim Führerschein? Scheint das nachvollziehbar. Aber warum ist auch der Fahrzeugschein für die Teilnahme am Straßenverkehr so wichtig?
Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung?
Auch wenn die meisten Autofahrer immer noch vom Fahrzeugschein sprechen, lautet die offizielle Bezeichnung des Dokuments bereits seit 2005 Zulassungsbescheinigung Teil I. Der Grund für die Umbenennung: eine stärkere Vereinheitlichung der Dokumente auf EU-Ebene sowie eine größere Fälschungssicherheit. Auch der zugehörige Fahrzeugbrief, der als Eigentumsnachweis für den Fahrzeughalter dient und entsprechend niemals im Auto gelagert werden sollte, wurde in diesem Zuge umbenannt. Er heißt seitdem Zulassungsbescheinigung Teil II.
Ihr Kraftfahrzeug wurde bereits vor 2005 zugelassen? Dann sehen Ihre Dokumente zwar ein kleines bisschen anders aus als die heutige, EU-konforme Variante, aber sie gelten unbegrenzt weiter. Erst bei Verlust, Neuzulassung oder Anpassung der Papiere werden die alten Zulassungsdokumente durch neue ausgetauscht. Doch welche Informationen enthält die Zulassungsbescheinigung Teil I überhaupt? Und wo steht eigentlich was im Fahrzeugschein? (Was Sie bei einer Neuzulassung noch beachten sollten erfahren Sie in unserem Ratgeber-Beitrag für eine einfache Kfz-Zulassung.)
Diese Angaben finden sich im Fahrzeugschein
Im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I sind sämtliche technische Spezifikationen des Fahrzeugs enthalten. Diese werden mithilfe von Zahlenschlüsseln, bestehend aus Buchstaben und Unternummern, im Dokument aufgelistet. Um Übersetzungsprobleme innerhalb der Europäischen Union zu vermeiden, sind seit 2005 alle enthaltenen Informationen mithilfe von Buchstaben- und Zahlenkombinationen kodiert. Doch was bedeuten die Zahlenschlüssel? Welche sind wirklich wichtig? Und wofür braucht man die Angaben? Ein Überblick.
In unserem Ratgeber-Artikel zur Kfz-Versicherung finden Sie weitere Informationen und Leistungen unserer Versicherung.
Fahrzeugschein-Codes – das verbirgt sich dahinter
Wenn Sie wissen möchten, wann Ihr Fahrzeug erstmals zugelassen wurde, können Sie das mit Blick auf den Buchstaben B im Fahrzeugschein herausfinden. Das Datum der Erstzulassung kann identisch mit dem Baujahr sein – allerdings ist das nicht immer der Fall. Die Information zur Erstzulassung wird beispielsweise für die Berechnung der Kfz-Steuer benötigt.
Mit der KBA- oder Schlüsselnummer sind sämtliche Kraftfahrzeuge beim Kraftfahrt-Bundesamt registriert. Anhand dieser Nummernfolge lassen sich zugelassenen Fahrzeuge daher eindeutig identifizieren. Die KBA-Nummer besteht aus zwei Teilen: der Hersteller- (HSN) und der Typenschlüsselnummer (TSN). Die Herstellernummer setzt sich aus vier Zahlen zusammen und lässt sich in Feld 2.1 (alter Fahrzeugschein: Feld 2) ablesen. Die Typschlüsselnummer im Feld 2.2 besteht hingegen aus drei Buchstaben oder Zahlen, mit deren Hilfe sich Variante und Version des Fahrzeugmodells genau bestimmen lassen. Als Halter werden Sie die Schlüsselnummer immer wieder benötigen. Denn sie ist nicht nur für die schnelle und sichere Berechnung von Kfz-Versicherung und -Steuer nötig, sondern auch für die Bestellung von passenden Ersatzteilen in der Werkstatt.
Die ESN ist im Fahrzeugschein entweder als vierstellige Zahlenabfolge oder als Abgasnorm wie zum Beispiel EURO 5 angegeben. Sie zeigt, in welche Schadstoffklasse Ihr Kraftfahrzeug auf Basis seiner Emissionen eingestuft wurde. Bei der Zahlenabfolge sind lediglich die letzten beiden Ziffern für Sie relevant. Auch die ESN benötigen Sie als Fahrzeughalter für Ihre Kfz-Steuer und -Versicherung sowie für die Beantragung einer Umweltplakette.
Vor allem bei Firmen-, Miet- und Leihwagen kann auch der Code P.3 in der Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrer relevant sein. Hinter diesem Code verbirgt sich der Hinweis, welchen Kraftstoff das Fahrzeug benötigt. So bedeutet 0001 etwa Benzin, 0002 Diesel und 0005 Flüssiggas. 0004 deutet auf ein reines Elektro-Fahrzeug hin. Sollten Sie sich bei Ihrem Benzin-Fahrzeug unsicher sein, zu welcher Zapfsäule Sie greifen können, finden Sie hier zudem auch die eventuell notwendige Oktanzahl.
Grundsätzlich gilt: Je größer der Hubraum, umso größer ist auch die Motorleistung. Denn der Hubraum beschreibt das Volumen der einzelnen Zylinder. Ist im Fahrzeugschein also ein Hubraum von 1.598 Kubikzentimetern angegeben, entspricht das einem 1,6-Liter-Motor. In die Berechnung der Kfz-Steuer fließt der Hubraum ein – ebenso die Abgasnorm und der CO₂-Ausstoß.
Welche Leistung Ihr Fahrzeug bietet, erfahren Sie mit Blick auf die Schlüsselnummer P.2 im Fahrzeugschein. Standardmäßig in Kilowatt angegeben, lassen sich die PS Ihres Autos einfach ermitteln, indem Sie die Kilowattangabe mit 1,36 multiplizieren. Übrigens: Wenn Sie wissen möchten, bei welcher Drehzahl diese Leistung tatsächlich erreicht wird, finden Sie diese Angabe unter P.4.
Das Leergewicht des Kraftfahrzeugs lässt sich in der Zulassungsbescheinigung Teil I hinter dem Buchstaben G ablesen. In der Regel ist hier eine Bandbreite von X bis Y Kilogramm angegeben, da das genaue Leergewicht auch von der Ausstattung abhängt. So bedeuten etwa eine Anhängerkupplung oder eine im Wagen enthaltene Allradtechnik ein höheres Leergewicht. Wichtig kann diese Information zum Beispiel beim Mieten von Fahrzeugen – wie etwa Wohnmobilen – sein. Denn Fahrer mit dem Führerschein der Klasse B dürfen etwa nur Fahrzeuge mit einem maximalen Gewicht von 3.500 kg bewegen.
Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs lässt sich anhand von Code F.2 ablesen. Vor allem bei starker Beladung sollten Fahrer diese Kilogrammangabe genau im Blick behalten – denn eine Überladung gilt als Gefährdung für die Verkehrssicherheit. Ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg wären die Folge.
Hinter den Codes O.1 und O.2 verbirgt sich die Angabe, wie viel Last das Fahrzeug ziehen darf. Dabei gilt O.1 für gebremste und O.2 für ungebremste Anhänger. Auch diese maximale Kilogrammangabe sollten Fahrer kennen. Denn ein überladener Anhänger gilt ebenfalls als Gefährdung für die Verkehrssicherheit und wird mit einem Bußgeld und in besonders schweren Fällen auch mit einem Punkt in Flensburg bestraft.
Die Codes 15.1 und 15.2 spielen vor allem beim Kauf neuer Reifen eine wichtige Rolle. Denn hier findet sich die Information, welche Reifen für die Nutzung auf der Vorder- und Hinterachse zugelassen sind. Wichtig: Es können auch andere Reifengrößen erlaubt sein – diese Information können Sie allerdings nicht mehr der Zulassungsbescheinigung Teil I entnehmen, sondern nur noch der beim Fahrzeugkauf überreichten EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch CoC-Papiere genannt.
Wenn Sie wissen möchten, wie viele Personen Sie mit Ihrem Fahrzeug befördern dürfen, sollten Sie den Code S.1 prüfen. Hier befindet sich die Anzahl der zugelassenen Sitzplätze – inklusive des Fahrersitzes.
Der Fahrzeugschein wird aber nicht nur bei Polizeikontrollen, in der Werkstatt und für die Berechnung von Kfz-Versicherung und -Steuer benötigt. Auch bei der Hauptuntersuchung, der Kfz-Zulassung, beim Verkauf und beim Ummelden des Fahrzeugs müssen Sie das Dokument vorzeigen.
Was tun bei nötigen Änderungen am Fahrzeugschein?
Grundsätzlich werden Änderungen am Fahrzeugschein nur dann nötig, wenn tiefgreifende Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden oder es im Personalausweis des Fahrzeughalters eine Namens- und Adressänderung gab. Eine konkrete Frist für die Anpassung gibt es nicht – allerdings sind Änderungen laut Zulassungsverordnung „unverzüglich“ mitzuteilen. Die Änderung des Fahrzeugscheins kostet in der Regel zwischen 10 und 15 Euro.
Eine Neuausstellung des Fahrzeugscheins ist für solche Änderungen nicht nötig. Sie wird nur dann fällig, wenn der bestehende Fahrzeugschein verloren geht, das Fahrzeug nach dem Gebrauchtwagenkauf umgemeldet wird, das Kennzeichen sich nach einem Umzug ändert oder nach einer Stilllegung eine Neu- oder Wiederanmeldung des Fahrzeugs nötig wird.
Was tun bei Verlust des Fahrzeugscheins?
Sollte Ihr Fahrzeugschein verloren gehen oder gestohlen werden, gehen Sie am besten folgendermaßen vor:
1. Melden Sie den Verlust gleich der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle und erstatten Sie bei Diebstahl sofort Anzeige bei der Polizei. Das gilt auch im Ausland – denn die polizeiliche Bestätigung brauchen Sie nicht nur für den Neuantrag, sondern auch bei einer möglichen Fahrzeugkontrolle.
2. Füllen Sie die nötige Verlusterklärung bei der Kfz-Zulassungsstelle aus und beantragen Sie einen neuen Fahrzeugschein. Dafür benötigen Sie ...
... Ihren Personalausweis oder alternativ Ihren Reisepass mit einer Meldebescheinigung
... Ihren Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
... Ihre gültige HU- und AU-Prüfbescheinigung
... Bei Verlust: eine eidesstattliche Versicherung
... Bei Diebstahl: Nachweis über die Anzeige bei der Polizei
... Bei Zulassung auf ein Unternehmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
3. Begleichen Sie die Kosten für die Ausstellung des neuen Fahrzeugscheins. Diese belaufen sich (Stand 01/2023) auf maximal 50 Euro.
Finden Sie Ihren verloren geglaubten Fahrzeugschein doch noch wieder, müssen Sie diesen nach der Neuausstellung der Zulassungsstelle übergeben. Dort wird das alte Dokument offiziell entwertet und vernichtet.
Stand: 24.05.2023. Alle Angaben ohne Gewähr.