Ein Patient wird im Ausland in einem Krankenwagen versorgt.
Sorglos reisen: So schützen Sie sich bei Krankheit oder Unfall im Urlaub

Das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Warum eine Auslands­reise­kranken­versicherung für jede Reise ein Muss ist.
  • Wann sie greift und wann nicht.
  • Um was sich Ihr Versicherungs­unternehmen im Falle von Unfall oder Krankheit alles kümmert.

Wissenswertes zur Auslandsreisekrankenversicherung

In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr zum Thema „Auslandsreisekrankenversicherung“.

Sorglos reisen: So schützen Sie sich bei Krankheit oder Unfall im Urlaub

Wer im Ausland krank oder in einen Unfall verwickelt wird, hat oft mehr als nur gesundheitliche Probleme: Wo bekomme ich Hilfe? Wer überwindet Sprachbarrieren? Und wer bezahlt die medizinische Behandlung oder die vorzeitige Rückreise nach Deutschland? Das alles leistet eine Auslandsreisekrankenversicherung.

Es sollte die schönste Zeit des Lebens werden: Frank und Anne freuten sich schon lange auf ihre Hochzeitsreise nach Bali. Doch als sich das Paar nach entspannten Tagen am Strand entschloss, auf Motorrädern das Hinterland zu erkunden, nahm das Unglück seinen Lauf: Frank kam von der Schotterpiste ab und überschlug sich. Auf einmal wurde aus dem Traumurlaub ein medizinischer Notfall. Doch das Paar war gottlob nicht auf sich gestellt: Ein Anruf bei der Notfall-Hotline ihres Versicherungsunternehmens erwies sich als große Hilfe. 

Das Versicherungsunternehmen organisierte die medizinische Versorgung in Indonesien. Als Privatpatient konnte Frank die besten Ärzte für seinen komplizierten Beinbruch in Anspruch nehmen. Selbst die Kosten für den zu Hilfe gerufenen Dolmetscher mussten die beiden nicht aus eigener Tasche bezahlen. Sobald es gesundheitlich möglich war, wurde Frank nach Deutschland verlegt. Auch diesen aufwendigen und teuren Transport bezahlte die Versicherung zu 100 Prozent. Fazit: Wenn der Traum zum Albtraum wird, kann eine Versicherung über Leben und Tod entscheiden. 

 

Was deckt die Auslands­reise­kranken­versicherung ab?

Bei der Auslandsreisekrankenversicherung handelt es sich um eine Notfallversicherung. Sie erstattet die Kosten für:

  • ambulante Leistungen im Ausland
  • Krankenhausleistungen im Ausland
  • schmerzstillende zahnärztliche Leistungen im Ausland
  • einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland

Die Behandlungen müssen allerdings dringlich sein und nicht bis zur Rückkehr nach Hause warten können. Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind, beispielsweise Routine- oder Vorsorgeuntersuchungen, Behandlungen, die auch vor oder nach dem Urlaub in Deutschland erfolgen könnten, oder Krankheiten und Unfälle, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, bezahlt die Versicherung nicht. Verletzt man sich beispielsweise, weil man sich aktiv an inneren Unruhen im Land beteiligt hat, kann die Versicherung die Leistung ablehnen. 

 

Hohe Kosten für Rücktransport

Bestimmte Leistungen werden dabei in der Regel komplett erstattet, für andere gelten Höchst­beträge, beispiels­weise für Überführungs- und Bestattungs­kosten oder für Kosten bei einer Rettung von Unfall­verletzten. Die EUROPA erstattet ambulante ärztliche Behand­lungen, stationäre Auf­enthalte sowie Transport- und Rücktransport­kosten zu 100 Prozent. Gerade beim Rück­transport sollte es kein Limit geben, denn die Kosten werden oft unterschätzt. Schon ein Intensiv­transport aus Mallorca schlägt laut ADAC mit 24.000 Euro zu Buche. Aus Asien oder Australien können schnell bis zu 130.000 Euro zusammen­kommen, so der Verband.

Alle Auslands­reise­kranken­versicherungen begrenzen den Schutz auf eine bestimmte Reise­dauer. Bei vielen Versicherern beträgt sie sechs Wochen, bei immer mehr Policen aber auch acht Wochen – wie bei den Tarifen der EUROPA. Die Anzahl der Reisen im Jahr ist in der Regel unerheblich. Das heißt, Sie sind mit einem festen Jahres­beitrag immer abgesichert, ganz gleich wie häufig Sie verreisen. 

Was leistet die gesetzliche Kranken­versicherung im Ausland?

In der Europäischen Union genießen Sie als gesetzlich Versicherter sowohl bei kurzen als auch bei längeren Auf­enthalten ihren gesetzlichen Kranken­versicherungs­schutz. Allerdings richten sich die Leistungen nach den Bestimmungen des Landes, in dem Sie sich aufhalten. Oft ist die gesetz­liche Versorgung nicht mit der in Deutschland zu vergleichen. In manchen Ländern akzeptieren nur bestimmte Ärzte und Einrichtungen die europäische Kranken­versicherungs­karte. Da das Risiko, auf Privat­rechnungen sitzen zu bleiben oder – was noch schlimmer ist – keine hoch­wertige Versorgung in Anspruch nehmen zu können, erheblich ist und die Prämien für einen zusätzlichen privaten Schutz vergleichs­weise gering sind, lohnt sich auch für Reisen ins europäische Aus­land auf jeden Fall der Abschluss einer Auslands­reise­kranken­versicherung. Was zusätzlich für die private Reise­kranken­versicherung spricht: Ein Rücktransport aus dem Aus­land ist in der gesetz­lichen Kranken­versicherung in keinem Fall abgedeckt. Hier bietet die private Ab­sicherung zusätz­liche Sicherheit. Für Aufenthalte außerhalb der EU ist sie übrigens ein absolutes Muss!

Eine Versicherung für alle Fälle

Viele wissen nicht, dass eine gute Auslandsreise­kranken­versicherung viel mehr leistet als nur die Kosten für den Arzt, das Kranken­haus oder den Rück­transport zu zahlen. Gerade im Ausland kennt man sich meist nicht so gut aus mit der medizinischen Versorgung und den Formalitäten. Außerdem sorgen Sprach­barrieren für zusätzliche Probleme. Viele Versicherer bieten hier Unter­stützung, oft in Form einer Hotline, die rund um die Uhr erreichbar ist. Wer in Ländern unterwegs ist, in denen die Sprache zum Problem wird, sollte besonders darauf achten, dass die Kosten für Dolmetscher und Über­setzungen übernommen werden. Wenn die Versicherung solche Leistungen auch noch vermitteln kann, ist das im Not­fall eine große Erleichterung. 

Wer mit Kindern reist, sollte nicht nur darauf achten, dass er den Familien­tarif wählt, sondern auch darauf, ob dieser besonders familien­freundliche Leistungen beinhaltet. Bei der EUROPA werden beispiels­weise bei einer stationären Heil­behandlung eines versicherten minder­jährigen Kindes die Kosten für die Unter­bringung und Verpflegung einer erwachsenen Begleit­person im Kranken­haus erstattet – damit das Kind nicht in einem fremden Land allein im Kranken­haus liegen muss. Erkranken hingegen die Eltern so stark, dass sie sich nicht mehr um ihre mit­reisenden Kinder kümmern können, übernimmt die EUROPA die Betreuungs­kosten für die Kinder.
 

Welcher Tarif passt zu mir?

Abgesehen davon, dass man natürlich über­prüfen sollte, ob der Tarif alle Leistungen und Länder abdeckt, die man für sich selbst für wichtig hält, spielt die Lebens­situation bei der Tarif­auswahl eine Rolle. So bieten die meisten Versicherer Policen für Einzel­personen und für Familien an, bei denen für eine nur geringfügig höhere Prämie alle Haushalts­angehörigen abgedeckt sind. In der Regel lohnt es sich bereits bei einem Kind im Haus­halt, einen Familien­tarif abzuschließen. Der greift natürlich auch, wenn ein Familienmitglied alleine auf Reisen ist – Sie müssen im Versicherungs­fall nicht als Familie unter­wegs gewesen sein! Manche Unter­nehmen erheben auch nach Alter gestaffelte Prämien. Hier kann sich beispiels­weise die Suche nach Tarifen lohnen, die günstiger sind, wenn man als jüngerer Mensch einsteigt.

Was kostet eine Auslandsreise-Krankenversicherung?

Wir bieten Ihnen optimalen Schutz – passend zu Ihrer Lebenssituation.

Unser Tipp: Sie finden auf der Übersichtsseite zur Auslandsreisekrankenversicherung Informationen zu zwei Tarifen: ERK-56 und ERK-V. Beim Tarif ERK-56 handelt es sich um den Grund­tarif der Auslandsreise­krankenversicherung. Dieser bietet Versicherungs­schutz bei Auslands­aufenthalten für die Dauer von jeweils 56 Tagen (8 Wochen) bei Urlaubs- und bei Geschäfts­reisen. Der Tarif ERK-V bietet bei längeren Urlaubs- und Geschäftsreisen im Ausland Versicherungsschutz nach Ablauf des Versicherungs­schutzes des Vor­vertrages. Das gilt für bis zu 365 Tage bzw. bei Personen ab 65 Jahren für längstens 90 Tage. Damit müssen Sie nicht direkt eine neue Versicherung abschließen, wenn Sie doch mal längere Zeit im Ausland verbringen. Sie können Ihren bestehenden Versicherungs­schutz für einen einzelnen Auslands­aufenthalt bequem und einfach zeitlich erweitern, und zwar zu einem besonders günstigen Aufpreis.

Gut zu wissen: Bei diesen Tarifen handelt es sich um Versicherungen für Notfälle auf Reisen. Sie sind nicht zu verwechseln mit einer Auslands­kranken­versicherung. Diese wird benötigt, wenn Sie sich länger im Ausland niederlassen und dort auch Vorsorge­unter­suchungen und allgemeine Gesundheits­dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten. Häufig wird der Begriff „Auslands­kranken­versicherung“ einfach für eine Reise­versicherung verwendet. Wer also eine Kranken­versicherung fürs Ausland sucht, muss genau darauf achten, dass er nicht versehentlich eine Versicherung für Not­fälle im Urlaub abschließt, sondern tatsächlich eine private Versicherung, die bei einem – auch längeren – Auslands­aufenthalt sämtliche Gesundheits­kosten übernimmt.

Stand 18.05.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.