Wer im Ausland krank oder in einen Unfall verwickelt wird, hat oft mehr als nur gesundheitliche Probleme: Wo bekomme ich Hilfe? Wer überwindet Sprachbarrieren? Und wer bezahlt die medizinische Behandlung oder die vorzeitige Rückreise nach Deutschland? Das alles leistet eine Auslandsreisekrankenversicherung.
Sorglos reisen: So schützen Sie sich bei Krankheit oder Unfall im Urlaub
Es sollte die schönste Zeit des Lebens werden: Frank und Anne freuten sich schon lange auf ihre Hochzeitsreise nach Bali. Doch als sich das Paar nach entspannten Tagen am Strand entschloss, auf Motorrädern das Hinterland zu erkunden, nahm das Unglück seinen Lauf: Frank kam von der Schotterpiste ab und überschlug sich. Auf einmal wurde aus dem Traumurlaub ein medizinischer Notfall. Doch das Paar war gottlob nicht auf sich gestellt: Ein Anruf bei der Notfall-Hotline ihres Versicherungsunternehmens erwies sich als große Hilfe.
Das Versicherungsunternehmen organisierte die medizinische Versorgung in Indonesien. Als Privatpatient konnte Frank die besten Ärzte für seinen komplizierten Beinbruch in Anspruch nehmen. Selbst die Kosten für den zu Hilfe gerufenen Dolmetscher mussten die beiden nicht aus eigener Tasche bezahlen. Sobald es gesundheitlich möglich war, wurde Frank nach Deutschland verlegt. Auch diesen aufwendigen und teuren Transport bezahlte die Versicherung zu 100 Prozent. Fazit: Wenn der Traum zum Albtraum wird, kann eine Versicherung über Leben und Tod entscheiden.
Was deckt die Auslandsreisekrankenversicherung ab?
Bei der Auslandsreisekrankenversicherung handelt es sich um eine Notfallversicherung. Sie erstattet die Kosten für:
- ambulante Leistungen im Ausland
- Krankenhausleistungen im Ausland
- schmerzstillende zahnärztliche Leistungen im Ausland
- einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland
Die Behandlungen müssen allerdings dringlich sein und nicht bis zur Rückkehr nach Hause warten können. Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind, beispielsweise Routine- oder Vorsorgeuntersuchungen, Behandlungen, die auch vor oder nach dem Urlaub in Deutschland erfolgen könnten, oder Krankheiten und Unfälle, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, bezahlt die Versicherung nicht. Verletzt man sich beispielsweise, weil man sich aktiv an inneren Unruhen im Land beteiligt hat, kann die Versicherung die Leistung ablehnen.
Hohe Kosten für Rücktransport
Bestimmte Leistungen werden dabei in der Regel komplett erstattet, für andere gelten Höchstbeträge, beispielsweise für Überführungs- und Bestattungskosten oder für Kosten bei einer Rettung von Unfallverletzten. Die EUROPA erstattet ambulante ärztliche Behandlungen, stationäre Aufenthalte sowie Transport- und Rücktransportkosten zu 100 Prozent. Gerade beim Rücktransport sollte es kein Limit geben, denn die Kosten werden oft unterschätzt. Schon ein Intensivtransport aus Mallorca schlägt laut ADAC mit 24.000 Euro zu Buche. Aus Asien oder Australien können schnell bis zu 130.000 Euro zusammenkommen, so der Verband.
Alle Auslandsreisekrankenversicherungen begrenzen den Schutz auf eine bestimmte Reisedauer. Bei vielen Versicherern beträgt sie sechs Wochen, bei immer mehr Policen aber auch acht Wochen – wie bei den Tarifen der EUROPA. Die Anzahl der Reisen im Jahr ist in der Regel unerheblich. Das heißt, Sie sind mit einem festen Jahresbeitrag immer abgesichert, ganz gleich wie häufig Sie verreisen.
Eine Versicherung für alle Fälle
Viele wissen nicht, dass eine gute Auslandsreisekrankenversicherung viel mehr leistet als nur die Kosten für den Arzt, das Krankenhaus oder den Rücktransport zu zahlen. Gerade im Ausland kennt man sich meist nicht so gut aus mit der medizinischen Versorgung und den Formalitäten. Außerdem sorgen Sprachbarrieren für zusätzliche Probleme. Viele Versicherer bieten hier Unterstützung, oft in Form einer Hotline, die rund um die Uhr erreichbar ist. Wer in Ländern unterwegs ist, in denen die Sprache zum Problem wird, sollte besonders darauf achten, dass die Kosten für Dolmetscher und Übersetzungen übernommen werden. Wenn die Versicherung solche Leistungen auch noch vermitteln kann, ist das im Notfall eine große Erleichterung.
Wer mit Kindern reist, sollte nicht nur darauf achten, dass er den Familientarif wählt, sondern auch darauf, ob dieser besonders familienfreundliche Leistungen beinhaltet. Bei der EUROPA werden beispielsweise bei einer stationären Heilbehandlung eines versicherten minderjährigen Kindes die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung einer erwachsenen Begleitperson im Krankenhaus erstattet – damit das Kind nicht in einem fremden Land allein im Krankenhaus liegen muss. Erkranken hingegen die Eltern so stark, dass sie sich nicht mehr um ihre mitreisenden Kinder kümmern können, übernimmt die EUROPA die Betreuungskosten für die Kinder.
Welcher Tarif passt zu mir?
Abgesehen davon, dass man natürlich überprüfen sollte, ob der Tarif alle Leistungen und Länder abdeckt, die man für sich selbst für wichtig hält, spielt die Lebenssituation bei der Tarifauswahl eine Rolle. So bieten die meisten Versicherer Policen für Einzelpersonen und für Familien an, bei denen für eine nur geringfügig höhere Prämie alle Haushaltsangehörigen abgedeckt sind. In der Regel lohnt es sich bereits bei einem Kind im Haushalt, einen Familientarif abzuschließen. Der greift natürlich auch, wenn ein Familienmitglied alleine auf Reisen ist – Sie müssen im Versicherungsfall nicht als Familie unterwegs gewesen sein! Manche Unternehmen erheben auch nach Alter gestaffelte Prämien. Hier kann sich beispielsweise die Suche nach Tarifen lohnen, die günstiger sind, wenn man als jüngerer Mensch einsteigt.
Unser Tipp: Sie finden auf der Übersichtsseite zur Auslandsreisekrankenversicherung Informationen zu zwei Tarifen: ERK-56 und ERK-V. Beim Tarif ERK-56 handelt es sich um den Grundtarif der Auslandsreisekrankenversicherung. Dieser bietet Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten für die Dauer von jeweils 56 Tagen (8 Wochen) bei Urlaubs- und bei Geschäftsreisen. Der Tarif ERK-V bietet bei längeren Urlaubs- und Geschäftsreisen im Ausland Versicherungsschutz nach Ablauf des Versicherungsschutzes des Vorvertrages. Das gilt für bis zu 365 Tage bzw. bei Personen ab 65 Jahren für längstens 90 Tage. Damit müssen Sie nicht direkt eine neue Versicherung abschließen, wenn Sie doch mal längere Zeit im Ausland verbringen. Sie können Ihren bestehenden Versicherungsschutz für einen einzelnen Auslandsaufenthalt bequem und einfach zeitlich erweitern, und zwar zu einem besonders günstigen Aufpreis.
Gut zu wissen: Bei diesen Tarifen handelt es sich um Versicherungen für Notfälle auf Reisen. Sie sind nicht zu verwechseln mit einer Auslandskrankenversicherung. Diese wird benötigt, wenn Sie sich länger im Ausland niederlassen und dort auch Vorsorgeuntersuchungen und allgemeine Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nehmen möchten. Häufig wird der Begriff „Auslandskrankenversicherung“ einfach für eine Reiseversicherung verwendet. Wer also eine Krankenversicherung fürs Ausland sucht, muss genau darauf achten, dass er nicht versehentlich eine Versicherung für Notfälle im Urlaub abschließt, sondern tatsächlich eine private Versicherung, die bei einem – auch längeren – Auslandsaufenthalt sämtliche Gesundheitskosten übernimmt.
Stand 20.06.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.