Ein Paar sitzt im Bett.
Ein Muss für alle Mieter: Private Haftpflichtversicherung

Das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Weil im gemieteten Zuhause immer mal etwas beschädigt werden kann, ist für jeden Mieter eine private Haft­pflicht­versicherung notwendig.
  • So schützen Sie sich gegen Forderungen auf Schaden­ersatz, wenn Sie unabsichtlich, leicht­sinnig oder fahrlässig einen Schaden verursacht haben.
  • Erfahren Sie in diesem Beitrag das Wichtigste über die Privat­haft­pflicht für Mieter, und profitieren Sie von wert­vollen Tipps.

Ein Muss für alle Mieter: Private Haftpflichtversicherung

Wer in seiner gemieteten Wohnung einen Schaden verursacht, sieht sich schnell mit hohen Kosten konfrontiert. Sichern Sie sich gegen Miet­sach­schäden mit einer privaten Haft­pflicht­versicherung ab. Wir beantworten die wichtigsten Fragen, was Sie als Mieter darüber wissen sollten und auf was besonders zu achten ist.

Kurz einmal nicht aufgepasst, ein Miss­geschick, eine Un­achtsamkeit – und schon ist es passiert: ein langer Riss am Fenster­rahmen, tiefe Kratzer im Parkett­boden, Schäden durch geplatzte Wasser­schläuche an der Spül­maschine oder ein Sprung im Wasch­becken der Miet­wohnung. Oder ein Schlüssel­verlust, der zur Folge hat, dass der Vermieter alle Schlösser im gesamten Haus austauschen lässt. Die Kosten für solche Dinge können sich schnell auf mehrere Tausend Euro belaufen. Und nach dem Gesetz haftet man selbst für alle Schäden, die man einem anderen schuld­haft zufügt, und zwar in unbegrenzter Höhe, also schlimmsten­falls mit seinem gesamten Vermögen.

 

Private Haftpflichtversicherung: Überaus sinnvoll

Verursachen Sie in Ihrem gemieteten Zuhause unabsichtlich, leicht­sinnig oder fahr­lässig einen Schaden, kümmert sich Ihre private Haft­pflicht­versicherung darum: Sie reguliert Ansprüche aus Schäden gegenüber Dritten, seien es Personen-, Sach- oder Vermögens­schäden. Daher ist eine Privat­haftpflicht für jeden Mieter überaus sinn­voll und notwendig.

 

Was deckt die Privathaftpflicht alles ab? Und was nicht?

Abgedeckt in der Privat­haft­pflicht sind Mietschäden. Das sind Schäden am fest verbauten Inventar der Wohnung bzw. des Hauses, wie beispielsweise:

  • Böden mit Teppich, Laminat, Parkett, Dielen, Fliesen etc.
  • Fenster
  • Türen
  • Wände
  • Sanitäre Anlagen (Toilette, Waschbecken, Dusche, Badewanne)


Welche Schäden nicht abgedeckt sind, hängt zumeist vom abgeschlossenen Tarif ab. Bei der EUROPA sind Schäden an beweglichen (gemieteten) Sachen (wie zum Beispiel Heiz­körper, Warmwasser­therme, Gas­anlagen, Elektro­geräte, Küchen­geräte, Roll­läden, Glas­scheiben und Markisen) im Basis-Tarif nicht abgedeckt. Im Komfort- und Premium-Tarif sind diese Miet­sach­schäden an beweglichen Sachen bis 15.000 bzw. 30.000 Euro versichert. Gegenstände in Ihrem Eigentum, der sogenannte Haus­rat, sind nicht versichert. Hier schützt eine Hausratversicherung vor finanziellen Folgen und Schäden durch Einbruch, Diebstahl, Brand, Explosion, Blitz­schlag, Leitungs­wasser und Sturm.

Mehr Informationen zur Privathaftpflichtversicherung finden Sie in unserem Beitrag Unverzichtbare Absicherung für jeden Haushalt.

Gut zu wissen: Verschleiß ist kein Miet­sach­schaden! Schäden, die auf normalen Verschleiß und übliche Nutzung zurück­zuführen sind, hat der Vermieter zu beheben. Dazu zählen zum Beispiel Abnutzungs­spuren an den Wänden und Böden. Für Verschleiß haften Sie als Mieter also nicht. Schließlich zahlen Sie für die normale Nutzung und das fest verbaute Inventar regel­mäßig die Miete.

Das gilt bei Schäden durch Haustiere

Das Kaninchen nagt einen Tür­rahmen an, die Katze zerkratzt eine frisch verputzte Wand in der Miet­wohnung: Auch solche Schäden deckt die Privat­haftpflicht ab – allerdings nur, wenn sie durch Kleintiere wie beispiels­weise Katzen, Kaninchen, Wellen­sittiche und Meer­schweinchen verursacht sind, aber nicht von Hunden. Hier­für gibt es die Möglichkeit, separat eine Hundehalter­haftpflicht abzuschließen.

Passiver Rechts­schutz dank Privat­haftpflicht

Die Versicherung prüft im Schaden­fall, ob die Ansprüche gegen Sie berechtigt sind; hält das Versicherungs­unternehmen sie für unberechtigt, wehrt es sie auf eigene Kosten ab. So gesehen bietet Ihnen Ihre Privat­haftpflicht einen sogenannten passiven Rechts­schutz. Sie sind also abgesichert gegen unrechtmäßige Forderungen. Hält der Versicherer die Ansprüche für berechtigt, bezahlt er den Schaden; Voraus­setzung dafür ist natürlich, dass der entsprechende Fall nicht in den Versicherungs­bedingungen ausgeschlossen ist, und dass Sie beispielsweise nicht vorsätzlich, also mit Absicht, gehandelt haben.

 

Wie hoch sollte die Versicherungs­summe sein?

Die private Haftpflicht­versicherung zahlt Schäden (nur) bis zur Höhe der im Versicherungs­schein genannten Versicherungs­summe. Fallen die Kosten höher aus, müssen Sie für den Rest­betrag selbst aufkommen. Entsteht ein gravierender Schaden, vielleicht weil durch eine Unachtsamkeit in der Miet­wohnung ein Feuer ausbricht, kann es bei einer zu niedrigen Versicherungs­summe sein, dass sie nicht ausreicht, um alle Rechnungen zu begleichen. Daher ist es ratsam, die Versicherungs­summe nicht zu gering festzulegen. 

 

Was gilt in der gemieteten Ferien­wohnung im Ausland? 

Und wenn nun im gemieteten Ferien­haus im Urlaub in Spanien ein Miss­geschick passiert? Versehentlich wird Rot­wein auf den hellen Teppich­boden verschüttet oder etwas fällt ins Wasch­becken, das dadurch einen Sprung bekommt? Der Versicherungs­schutz der EUROPA besteht dank der weltweiten Deckung auch bei vorübergehenden Auslands­aufenthalten. In den EUROPA Tarifen Komfort und Premium gilt darüber hinaus: Miet­sachschäden an beweglichen Sachen in Ferien­häusern, Ferien­wohnungen und Hotel­zimmern sind hier bis 15.000 bzw. 30.000 Euro versichert.

Wichtig zu wissen: Im Schaden­fall immer unverzüglich den Versicherer informieren! Nicht den Anspruch des Geschädigten anerkennen (Schuldeingeständnis) und nicht Schaden­ersatz leisten, ohne dass das Versicherungs­unternehmen schriftlich zugestimmt hat – sonst könnte Ihr Versicherungs­schutz gefährdet sein.

 

Individuelle Absicherung 

Bei der EUROPA können Sie aus drei unter­schiedlichen Tarifen wählen und sich so ganz individuell absichern (alle Varianten umfassen auch Miet­sachschäden).


Tipp: Sparen bei der Haftpflicht­versicherung. Leben Sie mit Partner/Partnerin in einem Haus­halt zusammen, können Sie beide gemeinsam eine Privat­haftpflicht zum Familien-Tarif abschließen. Dies ist finanziell günstiger, als wenn Sie sich jeweils einzeln versichern. Preis­werter ist es meist auch, den Versicherungs­beitrag nicht in monat­lichen Raten zu zahlen, sondern einmal im Jahr.

Was kostet eine Privat-Haftpflicht­versicherung?

Stand: 18.08.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.