Wer in seiner gemieteten Wohnung einen Schaden verursacht, sieht sich schnell mit hohen Kosten konfrontiert. Sichern Sie sich gegen Mietsachschäden mit einer privaten Haftpflichtversicherung ab. Wir beantworten die wichtigsten Fragen, was Sie als Mieter darüber wissen sollten und auf was besonders zu achten ist.
Ein Muss für alle Mieter: Private Haftpflichtversicherung
Kurz einmal nicht aufgepasst, ein Missgeschick, eine Unachtsamkeit – und schon ist es passiert: ein langer Riss am Fensterrahmen, tiefe Kratzer im Parkettboden, Schäden durch geplatzte Wasserschläuche an der Spülmaschine oder ein Sprung im Waschbecken der Mietwohnung. Oder ein Schlüsselverlust, der zur Folge hat, dass der Vermieter alle Schlösser im gesamten Haus austauschen lässt. Die Kosten für solche Dinge können sich schnell auf mehrere Tausend Euro belaufen. Und nach dem Gesetz haftet man selbst für alle Schäden, die man einem anderen schuldhaft zufügt, und zwar in unbegrenzter Höhe, also schlimmstenfalls mit seinem gesamten Vermögen.
Private Haftpflichtversicherung: Überaus sinnvoll
Verursachen Sie in Ihrem gemieteten Zuhause unabsichtlich, leichtsinnig oder fahrlässig einen Schaden, kümmert sich Ihre private Haftpflichtversicherung darum: Sie reguliert Ansprüche aus Schäden gegenüber Dritten, seien es Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Daher ist eine Privathaftpflicht für jeden Mieter überaus sinnvoll und notwendig.
Was deckt die Privathaftpflicht alles ab? Und was nicht?
Abgedeckt in der Privathaftpflicht sind Mietschäden. Das sind Schäden am fest verbauten Inventar der Wohnung bzw. des Hauses, wie beispielsweise:
- Böden mit Teppich, Laminat, Parkett, Dielen, Fliesen etc.
- Fenster
- Türen
- Wände
- Sanitäre Anlagen (Toilette, Waschbecken, Dusche, Badewanne)
Welche Schäden nicht abgedeckt sind, hängt zumeist vom abgeschlossenen Tarif ab. Bei der EUROPA sind Schäden an beweglichen (gemieteten) Sachen (wie zum Beispiel Heizkörper, Warmwassertherme, Gasanlagen, Elektrogeräte, Küchengeräte, Rollläden, Glasscheiben und Markisen) im Basis-Tarif nicht abgedeckt. Im Komfort- und Premium-Tarif sind diese Mietsachschäden an beweglichen Sachen bis 15.000 bzw. 30.000 Euro versichert. Gegenstände in Ihrem Eigentum, der sogenannte Hausrat, sind nicht versichert. Hier schützt eine Hausratversicherung vor finanziellen Folgen und Schäden durch Einbruch, Diebstahl, Brand, Explosion, Blitzschlag, Leitungswasser und Sturm.
Gut zu wissen: Verschleiß ist kein Mietsachschaden! Schäden, die auf normalen Verschleiß und übliche Nutzung zurückzuführen sind, hat der Vermieter zu beheben. Dazu zählen zum Beispiel Abnutzungsspuren an den Wänden und Böden. Für Verschleiß haften Sie als Mieter also nicht. Schließlich zahlen Sie für die normale Nutzung und das fest verbaute Inventar regelmäßig die Miete.
Passiver Rechtsschutz dank Privathaftpflicht
Die Versicherung prüft im Schadenfall, ob die Ansprüche gegen Sie berechtigt sind; hält das Versicherungsunternehmen sie für unberechtigt, wehrt es sie auf eigene Kosten ab. So gesehen bietet Ihnen Ihre Privathaftpflicht einen sogenannten passiven Rechtsschutz. Sie sind also abgesichert gegen unrechtmäßige Forderungen. Hält der Versicherer die Ansprüche für berechtigt, bezahlt er den Schaden; Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der entsprechende Fall nicht in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist, und dass Sie beispielsweise nicht vorsätzlich, also mit Absicht, gehandelt haben.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die private Haftpflichtversicherung zahlt Schäden (nur) bis zur Höhe der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme. Fallen die Kosten höher aus, müssen Sie für den Restbetrag selbst aufkommen. Entsteht ein gravierender Schaden, vielleicht weil durch eine Unachtsamkeit in der Mietwohnung ein Feuer ausbricht, kann es bei einer zu niedrigen Versicherungssumme sein, dass sie nicht ausreicht, um alle Rechnungen zu begleichen. Daher ist es ratsam, die Versicherungssumme nicht zu gering festzulegen.
Was gilt in der gemieteten Ferienwohnung im Ausland?
Und wenn nun im gemieteten Ferienhaus im Urlaub in Spanien ein Missgeschick passiert? Versehentlich wird Rotwein auf den hellen Teppichboden verschüttet oder etwas fällt ins Waschbecken, das dadurch einen Sprung bekommt? Der Versicherungsschutz der EUROPA besteht dank der weltweiten Deckung auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten. In den EUROPA Tarifen Komfort und Premium gilt darüber hinaus: Mietsachschäden an beweglichen Sachen in Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Hotelzimmern sind hier bis 15.000 bzw. 30.000 Euro versichert.
Wichtig zu wissen: Im Schadenfall immer unverzüglich den Versicherer informieren! Nicht den Anspruch des Geschädigten anerkennen (Schuldeingeständnis) und nicht Schadenersatz leisten, ohne dass das Versicherungsunternehmen schriftlich zugestimmt hat – sonst könnte Ihr Versicherungsschutz gefährdet sein.
Individuelle Absicherung
Bei der EUROPA können Sie aus drei unterschiedlichen Tarifen wählen und sich so ganz individuell absichern (alle Varianten umfassen auch Mietsachschäden).
Tipp: Sparen bei der Haftpflichtversicherung. Leben Sie mit Partner/Partnerin in einem Haushalt zusammen, können Sie beide gemeinsam eine Privathaftpflicht zum Familien-Tarif abschließen. Dies ist finanziell günstiger, als wenn Sie sich jeweils einzeln versichern. Preiswerter ist es meist auch, den Versicherungsbeitrag nicht in monatlichen Raten zu zahlen, sondern einmal im Jahr.
Stand: 18.08.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.