Ein Autoschlüssel wird weitergereicht.
Autoverleih an Familie und Freunde: So fahren Sie auf Nummer sicher

Das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Wer sein Auto an Familie, Freunde oder Bekannte verleiht, haftet über seine Kfz-Versicherung für Schäden und Verkehrsvergehen der Entleiher.
  • Zusätzliche Fahrerinnen und Fahrer können befristet in Ihren Kfz-Versicherungsvertrag eingetragen werden.
  • Wer einen privaten Leihvertrag vereinbart, macht alles richtig. Er sichert Verleiher und Entleiher rechtlich ab und regelt viele weitere Details.

Autoverleih an Familie und Freunde: So fahren Sie auf Nummer sicher

Das eigene Auto zu verleihen, ist für viele eine Selbstverständlichkeit. Kommt es aber zum Unfall oder Bußgeld, kann aus einem kleinen Gefallen schnell ein großes Ärgernis werden. Wer haftet im Schadenfall? Wie schützt man sich schon im Vorfeld? Wir erklären, was Ver- und Entleiher beachten sollten.

Das war jetzt mal so überflüssig wie ein Kropf. Eigentlich wollte Daniel mit der Bahn zum Vorstellungs­gespräch. Doch am Gleis die Durchsage: Sein Zug verspätet sich um eine gute Stunde. Dann beginnt aber schon das Job-Interview. Der Stress­pegel steigt. Er greift zum Smartphone und ruft seinen Kumpel Niklas an. Der hat ein Auto, das er ihm leihen kann. Gerade noch rechtzeitig schafft Daniel es zum Termin. 

Auf der Rück­fahrt aber passiert es: Daniel übersieht das Stau­ende vor ihm und verursacht einen Auffahr­unfall. Den neuen Job hat er in der Tasche. Doch das Auto seines Freundes ist so gut wie Schrott. Wenigstens wurde niemand verletzt. Wer aber kommt jetzt für die entstehenden Kosten auf?

Klar ist: Freunde helfen Freunden. Und auch in der Familie unter­stützt man sich natürlich überall, wo es geht. Doch der private Auto­verleih hat seine Tücken. Damit bei einem Blech­schaden nicht auch noch die persönliche Beziehung Schaden nimmt, sollten Sie vor der Leihe unbedingt Klarheit schaffen.

 

Vor dem Auto­verleih: Versicherung kontaktieren

Wichtig zu wissen: Eine Kfz-Versicherung gilt immer für ein bestimmtes Fahrzeug. Der Versicherungs­schutz ist nicht personen­gebunden. Daraus folgt: Wer ein Fahrzeug verleiht, haftet über seine Versicherung für Schäden und Verkehrs­vergehen, die der Entleiher mit dem Kfz verursacht. 

Wenn Sie also Ihr Auto an Freunde, Bekannte oder Verwandte verleihen möchten, sollten Sie vorher unbedingt Ihre Kfz-Versicherung kontaktieren. Sie können den zusätzlichen Fahrer oder die zusätzliche Fahrerin befristet in Ihren Versicherungs­vertrag eintragen lassen. Das geht einfach und unbürokratisch übers Telefon. Möchten Sie Ihr Auto regelmäßig an bestimmte Personen verleihen, können Sie diese auch dauerhaft in den Versicherungs­schein aufnehmen lassen. So sind Sie versicherungs­rechtlich schon mal auf der sicheren Seite.

Zwar müssen Kfz-Versicherer auch die Unfall­schäden durch Fahrer regulieren, die nicht im Versicherungs­vertrag genannt sind. Sie als Fahrzeug­halter riskieren dann aber eine Beitrags­nachzahlung oder sogar eine Vertrags­strafe.

In unserem Ratgeber-Artikel zur Kfz-Versicherung finden Sie weitere Informationen und Leistungen unserer Versicherung.

Gut zu wissen: Wenn Sie mit einer Gruppe in den Urlaub fahren und sich beim Fahren abwechseln, sollten die Fahrer auch ihre Kfz-Versicherung kontaktieren. In unserem Ratgeber-Artikel finden Sie noch weitere Dinge, die Sie bei einem Urlaub mit dem Auto beachten sollten.

Was kostet eine Kfz-Versicherung?

Autoleihvertrag vereinbaren

Gerade bei spontanen Verleih­aktionen empfiehlt es sich außerdem, einen privaten Leih­vertrag zu vereinbaren. Auch wenn es Ihnen pedantisch vorkommen sollte: Ein solcher Vertrag sichert beide Seiten ab – Verleiher und Ent­leiher. Das Dokument regelt nicht nur, wer für mögliche Schäden aufkommt. Ein solcher Vertrag kann viele weitere Details klären.

Zum Beispiel können Sie darin vermerken, ob das Auto an Dritte weiter­gegeben werden darf. Oder dass der Entleiher nicht für die natürliche Fahrzeug-Abnutzung während der Verleih­zeit aufkommen muss. Oder dass er für selbst verursachte Schäden am Leihwagen haftet, wenn er sich etwa durch Alkohol am Steuer grob fahr­lässig verhalten hat. Der ADAC bietet hierzu online einen Muster­leihvertrag an.

Verleih vs. Vermietung

Beim Autoverleih muss klar geregelt sein, ob dieser privat und unentgeltlich erfolgt oder ob es sich um eine Vermietung gegen Geld handelt. Das Auto gegen Geld zu vermieten, wäre eine gewerbliche Tätigkeit. Diese muss als Gewerbe angemeldet und entsprechend versichert werden.

Unfall nach dem Auto­verleih: Was zahlt die Versicherung?

Wenn ein anderer Fahrer mit Ihrem Kfz einen Unfall verursacht, bei dem Dritte zu Schaden kommen, übernimmt Ihre Kfz-Versicherung die Kosten. Als Versicherungs­nehmer werden Sie dann aber in eine niedrigere Schaden­freiheits­klasse zurück­gestuft. Sie zahlen also künftig höhere Versicherungs­beiträge. 

Sofern Sie eine Voll­kasko haben, kommt Ihre Kfz-Versicherung auch für mögliche Schäden an Ihrem eigenen Fahr­zeug auf. Schäden durch Unwetter, Diebstahl oder einen Wild­unfall reguliert die Teilkasko. Hat ein dritter Verkehrs­teilnehmer den Schaden verursacht? Dann springt dessen Kfz-Versicherung ein. 

Weitere Tipps für einen ausreichenden Schutz für Sie und Ihr Auto finden Sie in unserem Ratgeber-Beitrag mit Tipps für die Kfz-Versicherung.

 

Wer haftet, wenn ein Fahr­zeug vor einem Unfall gravierende Mängel hatte?

Wenn Sie Ihr Auto verleihen, müssen Sie selbst­verständlich dafür sorgen, dass es verkehrs­sicher ist. Abgesehen davon gilt: Der Verleiher haftet nur für Vorsatz und grobe Fahr­lässigkeit – zum Beispiel wenn er Fahrzeug­mängel bewusst verschweigt, die zu einem Unfall führen.

Falschparken und zu schnelles Fahren: Wer bezahlt die Bußgelder?

Zunächst geht ein Bußgeldbescheid mit Anhörungs­bogen an den Fahrzeug­halter. Dieser kann dann den Behörden mitteilen, wer am Steuer saß. Im Fall von Raserei lässt sich das mithilfe des Blitzer­fotos meist leicht belegen. Konnte also der tatsächliche Fahrer ermittelt werden, muss dieser auch für sein Vergehen geradestehen.

Nicht ganz so einfach ist es beim Falsch­parken. In der Regel lässt es sich nicht nach­weisen, wer die Ordnungs­widrigkeit begangen hat. Verleiher und Entleiher müssen sich also selbst darüber einigen, wer das Knöllchen zahlt.

 

Wer haftet, wenn im Not­fall plötzlich ein anderer Fahrer hinters Steuer muss?

In einem Notfall darf jeder spontan ans Lenk­rad, der einen Führer­schein hat. Wechseln Sie zum Beispiel das Steuer mit Ihrer Beifahrerin, weil Ihnen plötzlich schwindelig wird, handelt es sich nicht um einen Verleih, sondern um einen Notfall. Sollte es nun zum selbst­verschuldeten Unfall kommen, springt Ihre Kfz-Versicherung in vollem Maße ein, ohne dass Ihnen negative Konsequenzen drohen.

Erfahren Sie mehr über die Kfz-Versicherungen der EUROPA

Stand: 31.05.2023. Alle Angaben ohne Gewähr.