Ausgezeichnete Berufs­unfähigkeits­versicherung

  • Volle Leistung schon ab 50 % Berufs­unfähigkeit
  • Zuverlässige Absicherung bis zum Rentenalter
  • Direkt online abschließbar

Zuverlässige Absicherung ab 23,28 € / Monat1

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Darum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig.

Ihre Arbeitskraft ist für die Meisten das wertvollste Vermögen. Können sie aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder psychischer Beschwerden ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben, fällt das Einkommen weg. 

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hilft Ihnen dabei, diese Versorgungslücke zu schließen: Sie zahlt Ihnen eine regelmäßige Rente, so dass Sie Ihren Lebensstandard sichern und dabei finanziell unabhängig bleiben – auch dann, wenn das Unerwartete eintritt. 

Eine BU ist daher eine der wichtigsten Versicherungen über­haupt und unverzichtbar für alle Berufs­tätige. Auch Schüler, Azubis oder Studierende sollten sich bereits frühzeitig um ihre Absicherung kümmern. Ihr Vorteil: Sie profitieren in jungen Jahren von günstigeren Beiträgen!

 

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Einen gesetzlichen Berufs­unfähigkeits­schutz gibt es für die Allermeisten nicht mehr. Stattdessen zahlt der Staat nur noch eine Erwerbs­minderungs­rente. Die Höhe dieser Rente bemisst sich an der Anzahl der Stunden, die Sie täglich noch arbeiten können. 

  • Volle Erwerbs­minderungs­rente: Sie können täglich unter 3 Stunden arbeiten (max. 34 % vom letzten Brutto­gehalt)
  • Halbe Erwerbs­unfähigkeits­rente: Sie können täglich 3 bis unter 6 Stunden arbeiten (max. 17 % vom letzten Brutto­gehalt)
  • Keine Erwerbs­unfähigkeits­rente: Sie können täglich 6 Stunden oder mehr arbeiten können.

Die gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente reicht bei weitem nicht aus, um Ihren gewohnten Lebens­standard zu halten. Das zeigt auch das nebenstehende Beispiel:

Berufsunfähigkeit kann alle treffen.

Das Risiko, berufs­unfähig zu werden, wird oft unter­schätzt. Fakt ist: Jeder Vierte wird im Laufe seines Berufslebens der Deutschen Aktuarvereinigung zufolge mindestens einmal berufsunfähig. Wer dann nicht abgesichert ist, steht plötzlich ohne Arbeits­einkommen da, denn die staatliche Erwerbs­unfähigkeits­rente wird nur unter sehr bestimmten, engen Voraussetzungen geleistet. Deshalb ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ein Muss für alle, die auf ihr eigenes Arbeitseinkommen angewiesen sind. 

Viele Arbeitnehmer denken, dass man überwiegend durch einen Unfall berufsunfähig wird. Doch das stimmt nicht. Die häufigsten Gründe sind Erkrankungen der Psyche (wie Burnout oder Depressionen), Erkrankungen des Stütz- und Bewegungs­apparates (wie Bandscheiben­vorfall) und Krebs­erkrankungen (Quelle: Morgen & Morgen, 2026). Diese können auch bei einem „normalen“ Büro­job auftreten und dazu führen, dass Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Daher lohnt sich die recht­zeitige Ab­sicherung.

Drei konkrete Beispiele, wie es zu einer Berufsunfähigkeit kommen kann.

Psychische Erkrankungen (z. B. Depression)

Frank (32), Projekt­manager in einer Marketing­agentur

Frank liebt seinen Job, den Trubel und die ständige Kreativität. Doch nach Monaten extremer Deadline-Phasen, permanentem Erreichbarkeits­druck und personellen Eng­pässen zieht sein Körper die Reiß­leine. Die Diagnose: Schwere depressive Episode. An Arbeiten, geschweige denn das Koordinieren von Kunden­projekten, ist seit Monaten nicht zu denken.

Warum die BU hier rettet: Eine Depression kommt schleichend und oft völlig unerwartet. Da Frank eine BU-Versicherung abgeschlossen hat, als es ihm gut ging, zahlt der Versicherer ihm nun eine monatliche Rente. So kann er sich voll und ganz auf seine Therapie und die Genesung konzentrieren, ohne Angst haben zu müssen, seine Miete nicht mehr bezahlen zu können.

Statistik-Fakt: Psychische Erkrankungen und Burnout sind mittlerweile der Hauptgrund für eine vorzeitige Berufsunfähigkeit in Deutschland.

Erkrankungen des Bewegungs­apparats (z. B. Bandscheiben­vorfall)

Michael (45), Handwerksmeister

Michael steht mitten im Leben und packt auf der Bau­stelle täglich selbst mit an. Das jahre­lange Heben schwerer Lasten und das Arbeiten auf den Knien hinter­lassen jedoch Spuren. Mitten am Arbeits­tag passiert es: Ein stechender Schmerz, Taubheits­gefühl im Bein – schwerer Bandscheiben­vorfall. Trotz Operation und Reha ist klar: Michael wird nie wieder stunden­lang körperlich arbeiten können.

Warum die BU hier rettet: Für Handwerker ist der Körper das wichtigste Werkzeug. Fällt dieser aus, bricht das Einkommen abrupt weg. Michaels BU-Versicherung fängt den Einkommens­verlust auf und sichert den Lebens­standard seiner Familie, da die staatliche Erwerbs­minderungs­rente kaum zum Leben reichen würde.

Statistik-Fakt: Etwa jeder fünfte BU-Fall geht auf Probleme mit dem Rücken, den Knochen oder den Gelenken zurück – das betrifft Handwerker genauso wie Büroangestellte.

Schwere Krankheiten (z. B. Krebs­erkrankung)

Maria (53), Steuerfach­angestellte

Maria ist sportlich und ernährt sich gesund. Bei einer Routine­untersuchung dann der Schock: Brust­krebs. Es folgen Monate voller Operationen, Chemo­therapie und kräfte­zehrender Behandlungen. Maria ist über ein Jahr lang komplett arbeitsunfähig.

Warum die BU hier rettet: Nach dem Ende der sechswöchigen Lohn­fortzahlung rutscht man ins Kranken­geld, das deutlich niedriger ist als das normale Gehalt. Da Julias BU-Vertrag eine Klausel zur „Arbeits­unfähigkeit“ (Gelbe-Schein-Regelung) enthält, zahlt die Versicherung die BU-Rente bereits während der langen Krank­schreibung. Julia muss sich während der härtesten Zeit ihres Lebens keine finanziellen Sorgen machen.

Statistik-Fakt: Krebserkrankungen treffen Menschen oft mitten im Berufsleben. Dank moderner Medizin sind die Heilungschancen hoch – doch der Weg zurück braucht Zeit.

Gesundheits­fragen: fair für alle

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ohne Gesundheits­prüfung ist nicht möglich. Die Gesundheits­fragen und die Risiko­prüfung sind nötig, um das Risiko jedes Einzelnen individuell zu ermitteln. So stellen wir faire Beiträge für alle sicher.

Wenn Sie wissen möchten, wie sich eine Vorerkrankung auf Ihren individuellen Beitrag auswirkt, fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.

Wenn sie wissen möchten, wie ihr persönliches Angebot aussieht, klicken Sie hier.“ 

 

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Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ohne Gesundheits­prüfung ist nicht möglich. Die Gesundheits­fragen und die Risiko­prüfung sind nötig, um das Risiko jedes Einzelnen individuell zu ermitteln. So stellen wir faire Beiträge für alle sicher und ermöglichen auch Menschen mit Vorerkrankung einen umfassenden Versicherungsschutz.

Fordern Sie Ihr persönliches Angebot an

 

 

Falsch gedacht: Häufige Annahmen im Zusammen­hang mit der Berufs­unfähigkeits­versicherung.

Ganz so einfach ist es leider nicht. Eine Unfall­versicherung sichert – wie der Name schon sagt – nur Unfälle ab. Die Gründe für eine Berufs­unfähigkeit sind aber nur in etwa 7 % der Fälle auf einen Unfall zurückzuführen. Über 90 % aller Berufs­unfähigkeiten entstehen aufgrund von unter­schiedlichen Erkrankungen. (Quelle: Morgen & Morgen, 2026)

Das stimmt so leider nicht ganz. Die staatliche Erwerbs­minderungs­rente erhalten Sie nur, wenn Sie weniger als drei Stunden (volle Erwerbs­minderungs­rente) oder nur noch drei bis sechs Stunden (halbe Erwerbs­minderungs­rente) am Tag arbeiten können. Und dass nicht nur in Ihrem bisherigen Beruf, sondern in irgendeiner Tätig­keit! Falls Sie berufsunfähig werden, müssen Sie also jede andere mögliche Tätigkeit annehmen – auch wenn diese nicht Ihrer beruflichen Qualifikation entspricht.

Mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung sind Sie hingegen nicht verpflichtet, einen anderen Beruf auszuüben. Bereits ab 50 % Berufs­unfähig­keit leistet diese Versicherung im Ernstfall.

Die häufigsten Gründe für eine Berufs­unfähigkeit sind Erkrankungen der Psyche (wie Burnout oder Depressionen), Erkrankungen des Stütz- und Bewegungs­apparates (wie Bandscheiben­vorfall) und Krebs­erkrankungen (Quelle: Morgen & Morgen, 2026). Diese können auch bei einem „normalen“ Büro­job auftreten und dazu führen, dass Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Daher lohnt sich die recht­zeitige Ab­sicherung.

Das ist nicht richtig. Während Sie bei der staat­lichen Erwerbs­minderungs­rente unter bestimmten Voraus­setzungen einen anderen Beruf ausüben müssen, gilt dies nicht bei unserer Berufs­unfähigkeits­versicherung. Hier unterstützen wir Sie mit einer monatlichen Rente, ohne dass wir Sie dazu verpflichten, einem anderen Beruf nachzugehen.

Was kostet eine Berufs­unfähigkeits­versicherung bei der EUROPA?

Eine Schülerin steht in ihrer Klasse.

Nele, 16 Jahre

  • Berufswunsch: Anwältin
  • Berufsstatus: Schülerin
  • mtl. Berufsunfähigkeitsrente: 1.000 € BU-Rente

23,96 € im Monat2

Eine junge Frau arbeitet in einer Autowerkstatt.

Lisa, 23 Jahre

  • Beruf: Mechatronikerin
  • Berufsstatus: angestellt
  • mtl. Berufsunfähigkeitsrente: 1.500 € BU-Rente

55,80 € im Monat2

Tom, 30 Jahre

  • Beruf: Software-Entwickler (Akademiker)
  • Berufsstatus: angestellt
  • mtl. Berufsunfähigkeitsrente: 2.000 € BU-Rente

31,11 € im Monat2

Wie hoch sollte die BU-Rente sein?

Als Faustregel gilt: Sichern Sie etwa 75 % Ihres letzten Nettoeinkommens ab. Im Idealfall erreichen Sie mit Ihrer Berufsunfähigkeitsrente einen möglichst umfassenden Einkommensersatz. Die Laufzeit der Versicherung soll idealerweise bis zum Beginn der Altersrente vereinbart sein, also in den meisten Fällen bis Sie 67 Jahre alt sind.

Unser Experten-Team unterstützt Sie gerne bei der Ermittlung Ihrer individuellen Absicherung. 

Rufen Sie uns an!

Was passiert, bis es Ihnen wieder gut geht?

Schritt 1 – Info

Sie informieren uns über Ihre Berufs­unfähigkeit und reichen alle relevanten medizinischen Unter­lagen ein. Innerhalb von 48 Stunden melden wir uns bei Ihnen.

Schritt 2 – Zügige Bearbeitung

Ihr persönlicher Ansprech­partner klärt schnell und un­büro­kratisch, ob alle Voraus­setzungen für eine Unter­stützung erfüllt sind. 

Schritt 3 – Unterstützung

Wir zahlen Ihnen monatlich die verein­barte BU-Rente aus, bis die festgestellte Berufsunfähigkeit endet.

Gut zu wissen: Deutschlandweit werden etwa 80 % aller Leistungsanträge anerkannt, bei Krebserkrankungen wird in über 93 % der Fälle eine BU-Rente ausgezahlt.

(Quelle: 9. BU-Leistungspraxisstudie von Franke und Bornberg, www.franke-bornberg.de/blog/berufsunfaehigkeit-versicherung-gruende-anerkennung-ablehnung)

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Unsere Berufs­unfähigkeits­versicherung: Wiederholt ausgezeichnet von Stiftung Warentest.

Ausgezeichnete Leistung muss nicht teuer sein.

EUROPA zeigt, dass sehr guter Schutz auch sehr günstig sein kann. Fair und leistungs­stark – findet auch Stiftung Warentest und zeichnet unsere Berufs­unfähigkeits­versicherung­ zum wiederholten Male mit „sehr gut“ aus (Finanztest, Ausgabe 6/2026).

Sie haben Fragen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung?

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Sa.: 9.00 - 16.00 Uhr

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Highlights unserer Berufs­unfähigkeits­versicherung

Leistungsübersicht der EUROPA Berufs­unfähigkeits­versicherung

Leistungsübersicht

Berufsunfähigkeitsversicherung

100 % Leistung schon ab 50 % Berufsunfähigkeit

Keine Verpflichtung zur Ausübung anderer Berufe (keine abstrakte Verweisung)

Vorläufiger Versicherungsschutz bei Unfall

Weltweiter Versicherungsschutz

Prognosezeitraum verkürzt

Keine Meldefrist

Rückwirkende Leistung

Wiedereingliederungshilfe

Umfassende Nachversicherungsgarantien

Umfangreicher Inflationsschutz

Unterstützung bei Zahlungsschwierigkeiten

Optionale Leistungen

 

Pflege-Paket

Karriere-Paket

Plus-Paket

Die neue EUROPA BU: Noch besser für Sie!

Ihre Vorteile:

….

 

Karriere X Paket - mehr drin für Sie

Häufige Fragen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung schützt Sie, wenn Sie aus gesund­heitlichen Gründen Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Sie erhalten dann für die Dauer der Berufs­unfähigkeit die ver­einbarte Rente. In dieser Zeit müssen Sie auch keine Beiträge zahlen.

Berufstätige: Diese Art der Vorsorge ist unverzichtbar, denn die Arbeits­kraft ist meist die einzige Einkommens­quelle für den Lebens­unterhalt.

Auszubildende, Studenten und Berufs­einsteiger: Dieser Schutz ist besonders wichtig, denn innerhalb der ersten 5 Berufs­jahre bestehen keine Ansprüche aus der gesetz­lichen Renten­versicherung.

Hausfrauen und Haus­männer: Das Risiko wird leider oft unter­schätzt, denn wenn aus gesund­heitlichen Gründen z. B. die Haushalts­führung oder Betreuung der Kinder nicht mehr möglich ist, entsteht eine enorme finanzielle Lücke.

Im Idealfall erreichen Sie mit Ihrer Berufsunfähigkeitsrente einen möglichst umfassenden Einkommensersatz. Bei der Festlegung der Rentenhöhe berücksichtigen Sie auch die ggf. möglichen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. (Als Faustregel sollte man etwa 75 % seines letzten Nettoeinkommens absichern.)

Die Laufzeit der Versicherung soll idealerweise bis zum Beginn der Altersrente vereinbart sein.

Die EUROPA bietet Ihnen 3 ergänzende Zusatz-Pakete an.
Diese können Sie bei der Beitragsberechnung hinzubuchen und Ihren individuellen Preis berechnen. Sie haben die Auswahl zwischen den folgenden Paketen: 

Pflege-Paket: Lebenslanger Pflegeschutz auch bei Demenz.
» Lebenslange Pflegerente
» Pflege-Sofortkapital bei Pflegebedürftigkeit - auch bei nahen Angehörigen

Karriere-Paket - Maximales Entwicklungspotential mit Zukunft.
» Starter-Bonus - Zusätzliche Erwerbsunfähigkeits-Rente in den ersten fünf Berufsjahren.
» Option auf Verdopplung der Berufsunfähigkeits-Rente
» Qualifikationsbonus - für mögliche Besserstufung
» Rabatt auf Nachversicherungen

Plus-Paket: Optionale Leistungssteiergung durch ExtraSchutz.
» „Gelbe-Schein-Regelung“ – für schnelle Leistung
» Krebs Plus – Leistung bei Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Hörverlust, Erblindung oder Rollstuhlbedarf
» Krebs Plus bei Kindern - Zahlung einer Einmalleistung bei o.g. Diagnosen
» Option auf eine Risikoversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung

Unsere Experten beraten Sie gerne, damit Sie das für Sie passende Paket finden. Rufen Sie uns an: 0221 5737 852 

Für alle nach dem 01. Januar 1961 Geborenen gibt es keinen gesetz­lichen Berufs­unfähigkeits­schutz mehr, sondern nur noch eine Erwerbs­minderungs­rente. Die Höhe dieser Rente bemisst sich an der Anzahl der Stunden, die Sie täglich noch arbeiten können. Jedenfalls reicht die gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente bei weitem nicht aus, um Ihren gewohnten Lebens­standard zu halten.

Volle Erwerbs­minderungs­rente = max. 34 % vom letzten Brutto­gehalt bei Erwerbs­fähigkeit unter 3 Stunden täglich

Halbe Erwerbs­unfähigkeits­rente = max. 17 % vom letzten Brutto­gehalt bei Erwerbs­fähigkeit täglich 3 bis unter 6 Stunden

Keine Erwerbs­unfähigkeits­rente: Erwerbs­fähigkeit täglich 6 Stunden oder mehr.

Wenn man etwas so Wichtiges, wie die Absicherung der eigenen Arbeitskraft, in die Hände anderer gibt, ist Vertrauen eine entscheidende Voraussetzung. Der gute Preis und die Qualität des Produktes sind natürlich sehr wichtig, aber noch nicht alles. Erst die Sicherheit, mit einer kompetenten und schnellen Bearbeitung im Leistungsfall rechnen zu können, gibt ein gutes Gefühl, die richtige Entscheidung getroffen zu haben.

Unsere Servicegrundsätze für die Leistungsbearbeitung:

  • Innerhalb 48 Stunden: Telefonische Kontaktaufnahme innerhalb von 48 Stunden durch einen persönlichen Ansprechpartner.
  • Unbürokratische und zügige Bearbeitung: Es erfolgen ausschließlich Arbeitsschritte, die zur Beurteilung der Frage der Leistungspflicht und der Frage des Vorliegens bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit erforderlich sind.
  • Fester Ansprechpartner: Der zuständige Sachbearbeiter steht Ihnen vom Erstgespräch an für die gesamte Dauer der Leistungsprüfung als individueller Ansprechpartner zur Verfügung.
  • Support-vor-Ort: Auf Ihren Wunsch unterstützt Sie der Medical Home Service persönlich und kommt mit dem Leistungsantrag zu Ihnen, um diesen gemeinsam auszufüllen. 

Ja, die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind steuerlich absetzbar. Das gilt allerdings nur, wenn der bereits steuerlich abgesetzte Betrag für die Kranken- und Pflegeversicherung unter 1.900 Euro liegt. Bei Selbstständigen liegt diese Obergrenze bei 2.800 Euro. In dem Fall können die Zahlungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung bis zur Höchstgrenze dazugerechnet werden.

Bitte geben Sie immer den Beruf an, den Sie mit Ihrem derzeitigen Werdegang anstreben. 

Beispiel 1: 

Lehre: Schreiner
Angestrebter Beruf: Schreiner

Eingabe im Tarifrechner im Feld „Beruf“: Schreiner

Beschäftigungsverhältnis: Auszubildender/sonst. Student

Grad der abgeschlossenen Ausbildung: Berufsausbildung

Abschluss: handwerkl. Abschluss

Beispiel 2: 

Lehre: Bankkaufmann
Angestrebter Beruf: Bankkaufmann

Eingabe im Tarifrechner im Feld „Beruf“: Bankkaufmann/-frau

Beschäftigungsverhältnis: Auszubildender/sonst. Student

Grad der abgeschlossenen Ausbildung: Berufsausbildung

Abschluss: kfm. Abschluss

Für Fragen stehen Ihnen unsere Experten unter der 0221 5737-852 zur Verfügung.

Bitte geben Sie immer den Beruf an, den Sie mit Ihrem derzeitigen Werdegang anstreben. 

Beispiel 1: 

Studium: Jura 
Angestrebter Beruf: Rechtsanwalt/-anwältin

Eingabe im Tarifrechner im Feld „Beruf“: Rechtsanwalt/-anwältin

Beschäftigungsverhältnis: Student (Uni/FH)

Grad der abgeschlossenen Ausbildung: Akademiker 

Beispiel 2: 

Studium: BWL
Angestrebter Beruf: noch nicht festgelegt

Eingabe im Tarifrechner im Feld „Beruf“: Betriebswirt/in

Beschäftigungsverhältnis: Student (Uni/FH)

Grad der abgeschlossenen Ausbildung: Akademiker 

Für Fragen stehen Ihnen unsere Experten unter der 0221 5737-852 zur Verfügung.

Die Begriffe Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit haben eine unterschiedliche Bedeutung:

  • Sie gelten als arbeitsunfähig (AU), wenn Sie Ihrer Arbeit vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen nicht nachgehen können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie mit Fieber zuhause bleiben müssen.
  • Wenn Sie als Beamter oder Soldat Ihren Dienst aus gesundheitlichen Gründen langfristig nicht mehr ausüben können, sind Sie dienstunfähig (DU).
  • Als erwerbsunfähig (EU) gelten Sie, wenn Sie auf unbestimmte Zeit weniger als drei Stunden täglich einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können.

 Wichtige Downloads zur Berufs­unfähigkeits­versicherung

  • 1)

    Tarif E-BU

    Tarif E-BU der EUROPA Lebensversicherung AG; Aktuar/in, Eintrittsalter 30 Jahre, Nichtraucher/-in, Versicherungsbeginn 01.01.2025 , Versicherungs-/Leistungsendalter 67 (Laufzeit 35 Jahre, 0 Monate), mtl. Rente 1.000 €, mtl. Beitrag inkl. Sofortverrechnung der Überschussbeteiligung. Die Werte beruhen auf den aktuellen Überschüssen und können für die Folgejahre nicht garantiert werden. Aufgrund der exakten Eintritts-/Endalterberechnung kann es bei unterjährigen Laufzeiten zu Beitragsabweichungen kommen.

  • 2)

    Preisbeispiele

    Vereinfachte Darstellung – eigene Berechnungen: Tarif E-BU der EUROPA Lebensversicherung AG; Nichtraucher/in, Versicherungs-/Leistungsendalter 65 Jahre, mtl. Beitrag inkl. Sofortverrechnung der Überschussbeteiligung. Die Werte beruhen auf den aktuellen Überschüssen und können für die Folgejahre nicht garantiert werden.

  • 3)

    Beitragsvergleich

    Mögliche Beitrags­ersparnis im Wettbewerbs­vergleich der EUROPA mit ausgewählten Anbietern im folgenden Beispiel­fall: Informatiker/in, Akademiker/in, 100 % Bürotätigkeit, 27 Jahre alt, Nichtraucher/in, mtl. Berufs­unfähigkeits­rente in Höhe von 1.500 €, Versicherungs- und Leistungs­endalter jeweils 67 Jahre, Überschuss­system Beitrags­verrechnung, monatliche Beitrags­zahlung. (Quelle für den Preis­vergleich: Eigene Recherche. Beiträge berechnet und dokumentiert am 16.12.2025. Folgende Tarife wurden zugrunde gelegt: Allianz BerufsunfähigkeitsPolice Komfort, Cosmos Direkt Premium-Schutz, EUROPA E-BU, Hannoversche SBU Premium, HUK-COBURG Premium-Schutz.)