Ein Unfall ist jederzeit und an jedem Ort möglich – und kann im schlimmsten Fall lebenslange Auswirkungen für Sie und Ihre Angehörigen haben. Eine Unfallversicherung schützt Sie wirksam und unkompliziert vor den finanziellen Folgen.
Privat unfallversichert: Schutz vor finanziellen Folgen
Die Sonne scheint, ein herrlicher Sommertag steht an, als Karsten T. morgens zu einer Tour in die Berchtesgadener Alpen aufbricht. Bald darauf zieht ein Gewitter auf und binnen einer halben Stunde verwandelt sich der Berg in eine Hölle. Karsten T., ein erfahrener Bergsteiger, rutscht ab und fällt einen steilen Abhang hinunter. Ein schneidender Schmerz lässt ihn das Bewusstsein verlieren. Als der junge Mann wieder zu sich kommt, liegt er im Krankenhaus. Die Diagnose: Armbruch, mehrere Rippenbrüche – und ein Bein, das nach 16 Stunden im Berg nicht mehr gerettet werden kann. Unvorstellbar: Mit 36 Jahren ist Karsten T. Invalide.
Die verlorene Gliedmaße kann ihm niemand mehr wiedergeben. Aber Lebensmut und Zuversicht hat Karsten T. bald wiedergewonnen. Der selbständige IT-Fachmann hat zum Glück eine Unfallversicherung. Und schon wenige Tage nach seiner Einlieferung ins Krankenhaus bekommt er die Zusage für die Zahlungsanweisung durch die Versicherung.
Wie weit reicht der gesetzliche Unfallschutz?
Wer glaubt, wir seien schon längst gesetzlich gegen einen solchen Unfall abgesichert, der irrt. Denn: Ein gesetzlicher Unfallschutz besteht lediglich bei Unfällen während der Arbeit (sogar im Homeoffice), in der Ausbildungsstätte oder Schule sowie auf dem direkten Weg dorthin und zurück. Mehr als zwei Drittel aller Unfälle aber passieren in der Freizeit – im Haushalt, beim Heimwerken, im Urlaub oder beim Sport.
Ein Unfall mit schweren Verletzungen, wie er Karsten T. widerfahren ist, kann jederzeit passieren. Im Gebirge zählte beispielsweise die Bergwacht Bayern 2020 fast 3.500 Einsätze, um verunglückte Menschen zu bergen. Unachtsamkeit, mangelnde Erfahrung, schlechte Witterungsbedingungen oder einfach Pech führen zu schweren Unglücken, vor allem in der Freizeit. Umfragen zeigen: Unter 100 befragten Freizeitsportlern haben sich laut Statista 17 schon einmal schwer verletzt. Viele Sportarten bergen ein hohes Risiko – sogar für den erfahrensten Sportler. Und nicht nur die Berge sind ein Ort, an dem viele Unfälle passieren. Auch im Wasser ist es wichtig, sich richtig zu verhalten. Mehr darüber finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel zum Thema Schwimmenlernen.
Die meisten Unfälle passieren daheim
Sieben Millionen Bundesbürger sind 2020 zu Hause oder in der Freizeit verunglückt, besagt eine Studie des Deutschen Kuratoriums für Sicherheit in Heim und Freizeit (DSH). Vor allem die eigene Wohnung bietet trügerische Sicherheit: In den vertrauten vier Wänden lauern viele Gefahren. Nirgendwo passieren so viele Unfälle wie hier. Die wenigsten gehen zum Glück tödlich aus: Bei Unfällen im Straßenverkehr sterben laut DSH jährlich ungefähr 3.500 Menschen – im Haushalt verlieren dagegen durch Unfälle jährlich etwa 12.400 Menschen ihr Leben.
Doch die Folgen eines Unfalls sind häufig dramatisch: Wenn Sie sich in der Freizeit oder zu Hause so schwer verletzen, dass Ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft körperlich und/oder geistig eingeschränkt ist, dann müssen Sie ihr Leben oft grundlegend umstellen. Der dafür notwendige behindertengerechte Umbau der Wohnung zum Beispiel oder eine Haushaltshilfe, die viele Tätigkeiten übernimmt, sind allerdings teuer.
Umso besser, wen man gegen einen Unfall versichert ist wie Karsten T. Neben der Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme übernahm die EUROPA auch die Kosten des Rettungsdienstes für den Bergungseinsatz. Nun kann Karsten T. mit der Versicherungssumme die ersten Monate nach dem Unfall finanziell überstehen und Folgekosten abfedern. Zum Beispiel wird er sein Badezimmer barrierefrei umbauen. Zu welchem Zweck Karsten T. das Geld aus der Versicherung jedoch konkret verwendet, das schreibt ihm niemand vor.
In allen drei Tarifpaketen der EUROPA gilt ein erweiterter Versicherungsschutz. Das bedeutet, Unfälle sind auch dann abgesichert, wenn sie in sehr spezifischen Situationen entstanden sind, zum Beispiel:
- Gesundheitsschäden durch Sonnenbrand oder Sonnenstich, Röntgen-, Laser- oder Maserstrahlen oder künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen,
- nach Herzinfarkt oder Schlaganfall,
- durch Infektionskrankheiten,
- nach Übermüdung oder epileptischen Anfällen.
Für wen eignet sich eine private Unfallversicherung?
Eine Absicherung ist für viele Menschen sinnvoll. Sie ist dann geeignet, wenn Sie selbstständig oder ohne Berufstätigkeit sind, ein besonders hohes Unfallrisiko haben oder Vorerkrankungen aufweisen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung ausschließen. Auch Arbeitnehmern, Kindern und Jugendlichen bietet die Versicherung einen zusätzlichen Schutz für Freizeit, Haushalt, Straßenverkehr und Urlaub.
Rentner ohne private Pflegeversicherung verfügen mit einer Versicherung gegen Unfälle über einen wichtigen zusätzlichen Schutz: Für sie ist nicht so sehr die hohe Versicherungssumme entscheidend, sondern die Finanzierung der Hilfe im Alltag. Auch wer nicht berufstätig ist, sondern zu Hause bleibt und sich um die Kinder oder den Haushalt kümmert, verfügt nur über einen geringen gesetzlichen Schutz. Weil viele Unfälle im Haushalt passieren, ist die private Absicherung hier besonders dringlich.
Wann wird die Versicherungssumme ausgezahlt?
Voraussetzung für einen Versicherungsfall ist, dass der Versicherte durch den Unfall dauerhaft in der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Dann wird die einmalige Invaliditätsleistung ausgezahlt. Ihre Höhe hängt von der vereinbarten Summe und dem Grad der Invalidität ab. Im Fall von Karsten T. ist die Invalidität offensichtlich, denn die Unfallfolgen bleiben länger als drei Jahre bestehen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass er eines Tages mithilfe einer Prothese wieder laufen kann.
Wer sagt eigentlich, wie schlimm der Unfall ist?
Um den Grad der Invalidität festzulegen, gibt es eine so genannte Gliedertaxe. Diese Tabelle zeigt, wie hoch Verletzungen bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit von Körperteilen und Sinnesorganen eingestuft werden. Je nach Einstufung leistet die Versicherung einen Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme.
Nach der am weitesten verbreiteten Gliedertaxe führt der Verlust der Stimme zu einer Invalidität zwischen 60 und 100 Prozent, der Verlust der Sehkraft zu 50 bis 60 Prozent.
Gliedmaßen wie der Arm im Schultergelenk machen 70 bis 80 Prozent aus, das Bein bis unterhalb des Knies zwischen 50 und 60 Prozent. Die Hand im Handgelenk sorgt für eine Einschränkung zwischen 55 bis 65 Prozent, die große Zehe zu 8 Prozent. Körperteile wie eine funktionsunfähige Niere beeinträchtigen uns zu 25 Prozent.
Die entsprechenden Invaliditäts-Leistungen hängen vom ausgewählten Tarif ab. Eine ausführliche Erläuterung der Gliedertaxe finden Sie hier.
Im Fall von Karsten T. liegt eine 60-Prozent-Invalidität vor, weil das Bein über der Mitte des Oberschenkels abgenommen werden musste. Wenn das Gliedmaß nur teilweise verloren geht oder an Funktionsfähigkeit einbüßt, sind die Werte entsprechend geringer. Bei anderen Verletzungen stellen im Zweifel medizinische Gutachter fest, wie weit der Unfall die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.
Wie finde ich den richtigen Tarif?
Es ist nicht immer einfach, den richtigen Tarif zu finden. Denn dieser orientiert sich grundsätzlich an der Versicherungssumme und den Leistungen, die abgedeckt werden sollen. Fachleute empfehlen, die Invaliditätsgrundsumme bei Berufstätigen anhand des Alters und des Einkommens zu berechnen und ein mehrfaches Bruttojahreseinkommen zugrunde zu legen. Bei einem 36-jährigen Mann wie Karsten T. ist ein sechsfaches Bruttojahreseinkommen sinnvoll. Diese Summe bietet einerseits ausreichend Schutz, um Folgekosten aus dem Unfall abzudecken. Andererseits bleibt der Tarif in einer angemessenen Höhe.
Aber auch andere Faktoren wie das zu versichernde Risiko – also Ihr Beruf – bestimmen den Tarif. Denken Sie deswegen daran, den Versicherer sofort zu informieren, wenn Sie einen anderen Beruf ausüben.
Was ist die Leistungs-Progression?
Je nach Sicherheitsempfinden können Sie auch eine Leistungs-Progression vereinbaren. Dann wächst die Leistung mit zunehmender Invalidität überproportional an. Die EUROPA bietet beispielsweise vier Progressions-Stufen an: P225%, P350%, P500% und P1000%. Folgendes veranschaulicht den Vorteil der Progression: Wer eine Versicherungssumme von 100.000 Euro vereinbart hat und durch einen Unfall eine Invalidität von 50 Prozent erfährt, bekommt ohne Progression eine Invaliditätsleistung von 50.000 Euro ausbezahlt. Bei einer Progression von 350 Prozent steigt der Berechnungssatz auf 100 % – und 100.000 Euro werden ausbezahlt.
Einfacher geht die Progressionsberechnung bei den Leistungspaketen wie dem Basis-, Komfort- und Premium-Schutz. Diese drei Tarifpakete haben den Vorteil, dass Sie auf bewährte, leistungsfähige Bausteine zurückgreifen können, ohne sich die Mühe machen zu müssen, einen möglichst individuellen Tarif zu kalkulieren.
Kann ich auch weitere Leistungen absichern?
Natürlich können Sie auch weitere zusätzliche Leistungen vereinbaren und in den Versicherungsvertrag aufnehmen. Mit dem Unfall-Schutzbrief der EUROPA zum Beispiel profitieren Sie von vielen zusätzlichen Leistungen wie dem Reha-Service und einer Unterstützung bei der Kinder- oder Familienbetreuung.
Finanzamt spielt mit
Die Versicherungsbeiträge sind so genannte Vorsorgeaufwendungen und können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden, sprich: wenn sie den Höchstbetrag für ledige Arbeitnehmer oder den für Selbstständige, Beamte, Pensionäre nicht überschreiten. Das gilt auch, wenn ein Kind gegen einen Unfall abgesichert wird. Anders ist es bei Beiträgen zur beruflichen Unfallversicherung. Diese gelten als Werbungskosten und können entsprechend berücksichtigt werden.
Was muss ich noch beachten?
Kommt es zum Unfall, müssen Sie Ihre Versicherung benachrichtigen – und zwar innerhalb von einigen Wochen. Die genauen Fristen für die jeweiligen Tarife finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen. Und natürlich müssen Sie die Versicherung wahrheitsgemäß und vollständig informieren. Bei Karsten T. hatte das seine Freundin Ruth übernommen. Die schickte nach dem Gewitter nicht nur die Rettungshelfer in den Berg, sondern sie kannte auch den Versicherungsschutz ihres Freundes.
Stand: 04.04.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.