ab 12,00 € / Jahr1
Die Vorteile unserer Auslandsreisekrankenversicherung
Für wen ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll?
Sie haben sich bereits für die EUROPA entschieden?
Erweitern Sie bequem den Zeitraum Ihrer bestehenden Auslandsreisekrankenversicherung:
Jetzt Versicherungsschutz auf bis zu 365 Tage erweitern
Oder haben Sie noch eine Versicherung in den alten Tarifen EVJ bzw. AMC?
Jetzt auf den neuen Tarif ERK-56 umstellen
Alle Leistungen unserer Auslandsreisekrankenversicherung im Vergleich
Leistungsübersicht | Auslandskrankenversicherung (Tarif ERK-56) | Auslandskrankenversicherung (Tarif ERK-V) |
|---|---|---|
Versicherungsschutz für ... | Singles, Familien und Senioren | Singles, Familien und Senioren |
Dauer des Versicherungsschutzes | 56 Tage (8 Wochen) je Auslandsreise | ab 57 Tage bis zu 365 Tage |
Geltungsbereich | weltweit | weltweit |
Kostenübernahme von ambulanten ärztlichen Leistungen | ||
Kostenübernahme von schmerzstillenden zahnärztlichen Leistungen | ||
Kostenübernahme von stationärer Heilbehandlung | ||
Ersatz-Krankenhaustagegeld | 25 € je Tag | 25 € je Tag |
Kostenübernahme für Rooming-in | ||
Übernahme von Transportkosten | ||
Übernahme von Rücktransportkosten | ||
Übernahme von Rettungs- und Bergungskosten | bis zu 5.000 € | bis zu 5.000 € |
Übernahme von Überführungs- und Bestattungskosten | bis zu 30.000 € | bis zu 30.000 € |
Übernahme von Kinderbetreuungskosten | für bis zu 14 Tage | für bis zu 14 Tage |
Einen verlängerten Versicherungsschutz von bis zu 365 Tagen können Sie im Onlineantrag in Schritt 2 festlegen.
Besonders faire Regulierung im Leistungsfall
Ein Unfall oder Krankheitsfall im Ausland können sehr unangenehm werden. Gut, wenn Sie sich dann auf Ihre Versicherung verlassen können. Aus Kundensicht bietet die EUROPA eine „sehr gute“ Regulierung des Leistungsfalls. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Marktforschungsinstituts Servicevalue im Auftrag der Zeitschrift Focus Money (Januar 2024).
Typische Schadenfälle in der Reisekrankenversicherung
Skiunfall beim Winterurlaub in Österreich
Frank P. hatte sich so auf die Auszeit im Schnee gefreut. Doch bereits bei der ersten Abfahrt passiert es: Mit seinem Snowboard stürzt er schwer und zieht sich einen Kreuzbandriss zu. Noch vor Ort wird er im nächstgelegenen Krankenhaus operiert. Die Kosten für die Bergung am Berg und die Operationskosten übernimmt die EUROPA.
Lebensmittelvergiftung nach einem Snack in Thailand
Pia und ihr Freund Leon genießen den Urlaub in Südostasien. Selbstverständlich probieren sie auch an den zahlreichen Garküchen in Bangkok die lokalen Spezialitäten. Leider mit unangenehmen Folgen: Pia zieht sich eine Lebensmittelvergiftung zu und muss im örtlichen Krankenhaus mit Infusionen behandelt werden. Nach drei Tagen kann sie das Krankenhaus wieder gesund verlassen und gemeinsam mit Leon weiterreisen. Die EUROPA übernimmt die Kosten für den Krankenhausaufenthalt.
Der EUROPA Notruf-Service – rund um die Uhr für Sie da.
Im Notfall erreichen Sie uns aus dem Ausland unter der folgenden Telefonnummer:
+49 621 5490049
Wir bieten Ihnen:
- Ärztliche Beratung bei Krankheitsfällen im Ausland
- Organisation einer medizinisch notwendigen Versorgung im Ausland
- Organisation eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransportes aus dem Ausland
- Hilfe bei der Beschaffung von Befunden oder sonstigen erforderlichen Untersuchungsergebnissen, die für die Behandlung notwendig oder hilfreich sind
Häufige Fragen zur Auslandskrankenversicherung
Für die Dauer einer Auslandsreise bis 56 Tage berechnen wir folgende Jahresbeiträge:
| Einzelperson bis zum 64. Lebensjahr | 12,00 € |
| Familien | 26,00 € |
| Einzelperson ab dem 65. Lebensjahr | 50,00 € |
Der Versicherungsschutz kann bis max. 365 Tagen verlängert werden. Der Beitrag richtet sich nach der Reisedauer:
| Bei einer Gesamtreisedauer von | Für Personen, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben | Für Personen nach Vollendung des 65. Lebensjahres |
| bis zu 90 Tagen | 1,45 € | 10,50 € |
| bis zu 180 Tagen | 1,45 € | Nicht versicherbar |
| bis zu 365 Tagen | 1,80 € | Nicht versicherbar |
| Beispiel 1 | Beispiel 2 | Beispiel 3 | |
|---|---|---|---|
| Alter versicherte Person | unter 65 Jahre | unter 65 Jahre | ab 65 Jahre |
| Reisebeginn | 01.10.2018 | 01.10.2018 | 01.10.2018 |
| Reiseende | 15.12.2018 | 31.03.2019 | 29.12.2018 |
| Gesamtreisedauer | 76 Tage | 182 Tage | 90 Tage |
| zu versichernde Reisetage | 20 Tage | 126 Tage | 34 Tage |
| Zahlbeitrag | 29,00 € | 226,80 € | 357,00 € |
| (20 x 1,45 €) | (126 x 1,80 €) | (34 x 10,50 €) |
Es ist unerheblich, wie oft Sie im Ausland unterwegs sind. Versicherungsschutz besteht bei jedem Auslandaufenthalt für die Dauer von jeweils 56 Tagen bei Auslandsreisen.
Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz flexibel zwischen 57 und 365 Tagen ausdehnen möchten, wählen Sie am besten eine zusätzliche Reisekrankenversicherung bei der EUROPA.
- Ärztliche Beratung bei Krankheitsfällen im Ausland
- Organisation einer medizinisch notwendigen Versorgung im Ausland
- Organisation eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransportes aus dem Ausland
- Hilfe bei der Beschaffung von Befunden oder sonstigen erforderlichen Untersuchungsergebnissen, die für die Behandlung notwendig oder hilfreich sind
EUROPA garantiert Ihnen schnelle und zuverlässige Hilfe. Unser 24-Stunden-Notruf steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Schadensfall brauchen wir nur folgende Angaben von Ihnen:
- Versicherungsnummer
- Beginn und Ende der Reise
- Name, Anschrift, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit der Person, die behandelt wird
Im Notfall erreichen Sie uns unter der folgenden Telefonnummer: +49 621 5490049
Den eingetretenen Schaden können Sie uns mit dem Schaden-Formular zusenden, das Sie hier herunterladen können: Schaden-Formular (PDF)
Bitte drucken Sie das Formular aus und senden Sie dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben, inklusive der Originalrechnungen, an uns:
EUROPA Versicherung AG
Sonderverträge Kranken
50931 Köln
Bei Fragen können Sie uns auch gerne anrufen oder uns eine E-Mail schreiben. Wir sind Ihnen bei der weiteren Vorgehensweise gerne behilflich.
per Telefon: 0221 5737-797
per E-Mail: svkl3@europa.de
Geschäftszeiten: Mo. – Fr., 8:00 – 19:00 Uhr
Eine vorhandene Auslandsreisekrankenversicherung können Sie bis spätestens 3 Monate oder – je nach Vertrag – auch nur 1 Monat vor Vertragsablauf kündigen.
Unser Muster-Kündigungsschreiben können Sie bequem am Bildschirm ausfüllen, sich ausdrucken und abschicken.
Sie können Ihren bestehenden Reisekrankenschutz über den 56 Tag hinaus erweitern. Dies ist flexibel bis zu 365 Tage möglich. Weitere Informationen finden sie hier: Versicherungsschutz erweitern
Ja, dies ist bequem und einfach per Online-Antrag möglich. Weitere Informationen finden Sie hier: Tarif umstellen
Informationsblätter und Vertragsbedingungen zu unserer Auslandskrankenversicherung bequem als Download
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