Jährlich können Hunderttausende ihren Beruf nach einem Unfall oder einer Erkrankung nicht mehr ausüben. Wer sich rechtzeitig absichert, schützt sich und seine Familie vor den finanziellen Folgen. Doch die Gründe für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind vielfältiger. Was leistet die BU-Versicherung also? Ein Überblick.
Berufsunfähigkeit: Wann Schutzengel zur Absicherung raten
Das hatte sich Mike Weißmüller (Name geändert) anders vorgestellt: Als der 37-jährige Tischlermeister nach einem schweren Verkehrsunfall nicht mehr voll arbeitsfähig war, stand die bange Frage im Raum: Wie geht es nun weiter? Der Vater von zwei Kindern hat eine Familie zu versorgen, auch das Reihenhäuschen der Weißmüllers ist noch nicht ganz abbezahlt. Zum Glück hat Mike Weißmüller rechtzeitig eine Unfallversicherung abgeschlossen. „Aber die Versicherungssumme wird nicht ewig reichen, so viel ist mir bewusst“, sagt der Familienvater aus München heute. „Hätte ich rechtzeitig auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, sähe die Sache anders aus.“
Der Begriff „Berufsunfähigkeit“ ist in § 172 II des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) geregelt. Dort steht:
„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“
Doch was bedeutet das in der Praxis? Erste Voraussetzung für die Berufsunfähigkeit ist, dass der Versicherte unter einer Krankheit oder einem Kräfteverfall leidet. Unter Krankheit ist schlechthin ein vom normalen Gesundheitszustand abweichender körperlicher oder geistiger Zustand gemeint, der dauerhaft die berufliche Leistungsfähigkeit beziehungsweise berufliche Einsatzmöglichkeit ausschließt oder beeinträchtigt.
Dazu zählen auch psychische Reaktionen oder Gebrechen, die es dem Versicherten unmöglich machen, seinen Beruf auszuüben. So können zum Beispiel auch Rückenschmerzen bei längerem Sitzen in einem Auto für einen Berufskraftfahrer zur Berufsunfähigkeit führen. Ein Kräfteverfall liegt dann vor, wenn die körperlichen beziehungsweise geistigen Kräfte des Versicherten derart nachgelassen haben, dass dessen Belastbarkeit nicht altersgerecht ist.
GUT ZU WISSEN: Den allermeisten Anträgen auf Abschluss einer BU-Versicherung wird nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stattgegeben. Zahlen aus dem Jahr 2018 verdeutlichen, dass BU-Versicherer die Mehrheit der Anträge nach der Gesundheitsprüfung bewilligen. Und das meist ohne Zuschläge oder Leistungsausschlüsse. Nur in drei Prozent der Fälle wird ein Zuschlag auf die Prämie erhoben. Etwas häufiger, in zehn Prozent der Fälle, schließt der Versicherer bestimmte Leistungsfälle von der Leistungspflicht aus. Typisches Beispiel ist hier eine chronische Vorerkrankung. Alle anderen Berufsunfähigkeitsrisiken sind von der Versicherung abgedeckt. Fünf Prozent der Anträge werden nicht weiterverfolgt, weil sich die Interessierten während des Verfahrens nicht zurückmelden. Lediglich vier Prozent aller Anträge auf Versicherungsschutz mussten die Unternehmen ablehnen. Häufigster Grund: ein zu hohes oder nicht kalkulierbares Risiko.
TIPP: In den meisten Fällen reicht das ärztliche Attest vom Hausarzt, behandelnden Facharzt oder einer Klinik für die Antragsprüfung aus. Der Versicherer zahlt eine monatliche Rente, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Dies hängt vor allem von der Arbeitszeit ab, die künftig noch geleistet werden kann. Als berufsunfähig gilt jemand, der in der Regel in seinem aktuellen Beruf nur noch maximal 50 Prozent der vorher geleisteten Arbeit bewältigen kann. Grundlage für die Bewertung sind die durchschnittlichen Arbeitsstunden, zum Beispiel die Wochenarbeitsstunden. Maßgebend ist dabei stets der zuletzt ausgeübte Beruf. Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen, sogenannte Arztanordnungsklausel, ist in der Regel die Voraussetzung für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit. Die EUROPA verzichtet grundsätzlich auf diese Arztanordnungsklausel.
GUT ZU WISSEN: Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente hängt vom Versicherungsangebot und dem individuellen Vertrag ab. Ratsam ist ein möglichst umfassender Einkommensersatz. Aber: „Viele BU-Renten sind viel zu niedrig“, erklärt Martin Klotz, Experte für die Themenbereiche Altersvorsorge und Einkommenssicherung, in einem seiner Beiträge auf dem Verbraucherportal „Finanztip“. Das bedeutet: Wer eine BU-Versicherung abschließen möchte, sollte unbedingt darauf achten, dass die versicherte Summe ausreicht, um laufende Kosten für Partner/Familie, Wohnung, Versicherungen, Lebensmittel und so weiter zu finanzieren. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die BU-Rente ausreichend hoch ausfallen muss, um auch weiter für das Alter vorzusorgen. Und dabei muss in der Regel mehr Geld als zuvor in die Altersvorsorge investiert werden, um die fehlenden Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung auszugleichen.
TIPP: Als Faustregel für die Höhe einer BU-Rente gilt: mindestens 75 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Alternativ oder zusätzlich sollte man alle jährlichen Ausgaben prüfen und überlegen, welche Ausgaben auch weiterhin anfallen werden für den Fall, dass nicht mehr gearbeitet werden kann, und diese Summe durch zwölf teilen. Das sollte auch für die Zukunft gelten! Denn damit die BU-Rente auch noch in 20 oder 30 Jahren reicht, ist es wichtig, dass die Rentenhöhe nachträglich angepasst werden kann. Und durch sich verändernde Lebensumstände wie eine Familiengründung können die Kosten für den Lebensunterhalt im Laufe der Zeit steigen. Zudem führt die Inflation dazu, dass die ursprünglich vereinbarte Rente an Wert verliert. Auch dies gilt es zu berücksichtigen. Um die BU-Rente nachträglich zu erhöhen, ist daher eine Nachversicherungsgarantie ratsam, wie sie die von Stiftung Warentest (Finanztest, Ausgabe 5/2021) mit „sehr gut“ ausgezeichnete Berufsunfähigkeitsversicherung der EUROPA anbietet. Ist eine Beitragsdynamik vertraglich vereinbart, wie die EUROPA sie ebenfalls anbietet, erfolgt eine regelmäßige Erhöhung des Beitrages und somit der Versicherungsleistungen ohne erneute Risikoprüfung.
Statistik: Jeder Vierte ist von Berufsunfähigkeit bedroht
So wie im eingangs beschriebenen Beispiel des Tischlermeisters ergeht es vielen Berufstätigen, die ihren Job nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung nicht mehr – oder nur noch teilweise – ausüben können. Und das Risiko einer Berufsunfähigkeit dürfte höher sein, als die meisten Berufstätigen erwarten. Nach Angaben der deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Aktuarvereinigung wird durchschnittlich jeder vierte Arbeitnehmer berufsunfähig. Die Vereinigung der deutschen Versicherungsmathematiker hat berechnet, dass heute 30-jährige Frauen eine Wahrscheinlichkeit von 26 Prozent haben, berufsunfähig zu werden. Bei ihren männlichen Altersgenossen liegt die Wahrscheinlichkeit bei 24 Prozent. Was die Statistik auch zeigt: Berufsunfähigkeit trifft sowohl jüngere als auch ältere Arbeitnehmer. Wer 2016 berufsunfähig wurde, war im Schnitt 44 Jahre alt.
Plötzlich berufsunfähig: Für wen ist das Risiko am Größten?
Das Risiko, berufsunfähig zu werden, ist unter anderem von Beruf, Alter und Geschlecht abhängig. Die folgende Grafik zeigt, wie groß die Unterschiede bei Männern und Frauen sind. Die Angaben basieren auf Berechnungen der Deutschen Aktuarvereinigung.
Risikogruppen: Wer lebt besonders heikel – und wer nicht?
Beim Abschluss einer BU und ihrer Höhe spielt der ausgeübte Beruf eine wichtige Rolle. Denn je höher für den Beruf das Berufsunfähigkeitsrisiko eingeschätzt wird, umso höher ist der Beitrag. Je nach Risikogruppe können in der Praxis Zuschläge anfallen. Umgekehrt zahlen Personen, die einen eher ungefährlichen Beruf ausüben, geringere Beiträge.
Auch bestimmte Freizeitaktivitäten, Hobbys und Sportarten können sich von Fall zu Fall auf die Höhe der Versicherungsprämie auswirken. Wer gern steile Wände erklimmt oder mächtige Gegner beim American Football blockt, sollte die Art und Weise seines Lieblingssports im Antrag für die BU-Versicherung näher beschreiben. Skateboarder, Segler oder Kickboxer müssen sich dagegen weniger Gedanken über die Risiken der von ihnen ausgeübten Sportart machen. Allerdings werden Anträge nur in seltenen Fällen abgelehnt, etwa wenn sich herausstellt, dass die Person gar zu gefährlich lebt.
Die entsprechenden Risikogruppen geben Aufschluss über das generelle Versicherungsrisiko:
Risikogruppe | Risiko | Beispiele |
Risikogruppe 1 | geringes Risiko | Apotheker, Anwälte, Architekten, Ingenieure etc. |
Risikogruppe 2 | mittleres Risiko | Gerichtsdiener, Immobilienkaufleute, Händler etc. |
Risikogruppe 3 | erhöhtes Risiko | Energieberater, Lehrer, Tierärzte, Erzieher etc. |
Risikogruppe 4 | hohes Risiko | Köche, Krankenpfleger, Landwirte etc. |
Risikogruppe 5+6 | Hochrisikogruppen | Bauarbeiter, Musiker, Piloten, Busfahrer etc. |
TOP-LISTEN: Die gefährlichsten und ungefährlichsten Berufe
Doch welche Berufsgruppen gelten nun als risikoreich? Die Ratingagentur map-report hat dafür die gefährlichsten und die ungefährlichsten Berufe ermittelt. Gerüstbauer und Dachdecker führen die Liste der besonders gefährlichen Jobs an. Ein eher geringes Risiko, in ihrem Beruf zu verunglücken oder berufstypisch zu erkranken, haben Physiker oder Ärzte.
Auch Hausfrauen und Hausmänner sollten sich absichern
Bleibt die Frage, ob Hausfrauen und Hausmänner eine Berufsunfähigkeitsversicherung brauchen. Oder überhaupt eine solche Versicherung abschließen können? Beide Fragen können eindeutig mit „ja“ beantwortet werden. Denn statistisch gesehen ereignen sich die meisten Unfälle in den eigenen vier Wänden. Und kann man seiner Tätigkeit zu Hause nicht mehr nachgehen, muss eine Hilfe eingestellt werden. Diese Hilfe muss bezahlt werden. Für die finanzielle Absicherung sorgt in diesem Fall die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Für Schüler, Auszubildende, Berufseinsteiger und Studenten
Auch für Schüler, Auszubildende / Berufseinsteiger und Studenten ist eine BU-Versicherung möglich. Martin Klotz, Vorsorge-Experte bei „Finanztip“, rät Schülern und Studenten, bereits vor dem Berufseintritt eine Versicherung für Berufsunfähigkeit abzuschließen. Finanziell lohnt sich das vor allem, wenn sie später keinen reinen Bürojob wählen. Außerdem gilt: Je niedriger das Einstiegsalter, desto einfacher kommen sie in der Regel durch die Gesundheitsprüfung. Zudem dürfte es gerade im Schüler- oder Studentenalter einfacher sein, die nötigen Informationen zum Gesundheitszustand zusammenzutragen als Jahre oder gar Jahrzehnte später. Ein weiterer Vorteil: Aufgrund des niedrigen Risikos müssen junge Menschen nur geringe Beiträge zahlen und da sie meistens kaum Vorerkrankungen haben, ist es für sie in der Regel einfacher, einen tariflich günstigen Vertrag zu bekommen wie etwa die „Starter Berufsunfähigkeitsversicherung“ der EUROPA.
Die beiden Top-Listen spiegeln wider, welche Berufsgruppen besonders häufig eine Rente nach Erwerbsunfähigkeit beziehen – und welche eher selten.
Selbstständige & Co.: Welche Alternativen gibt es?
Auch für Selbstständige und Freiberufler ist eine BU wichtig, weil für diese Gruppe noch nicht einmal ein Erwerbsunfähigkeitsschutz gilt. Auch greift bei Selbstständigen der Schutz über eine gesetzliche Unfallversicherung nicht. Eine gesetzliche Arbeitslosenversicherung gibt es für den Selbstständigen ebenfalls nicht. Häufig haben Selbstständige auch kein Krankentagegeld abgeschlossen. Auch hier hilft die Versicherung. Alle Freiberufler, Kleingewerbetreibende, Einzelunternehmer oder Geschäftsführer von Personen- und Kapitalgesellschaften sollten sich daher über eine BU absichern. In manchen Fällen kommt anstelle einer Berufsunfähigkeitsrente auch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU-Versicherung) infrage. Die wichtigsten Unterschiede:
- Die EU-Versicherung greift nur dann, wenn der Versicherte nicht nur in seinem eigenen Beruf arbeitsunfähig wird, sondern auch keine andere Tätigkeit mehr ausüben kann.
- Anspruch auf eine EU-Rente hat nur, wer höchstens drei Stunden täglich arbeitsfähig ist.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann daher für bestimmte Personengruppen eine preiswerte Lösung sein, die im Einzelfall Sinn ergibt, etwa um staatliche Regelleistungen zu ergänzen. In Verbindung mit umfassenden Nachversicherungsgarantien ist eine EU-Versicherung auch für viele Selbstständige und Freiberufler interessant, die oft verschiedene Tätigkeiten ausüben, die an kein klar abgegrenztes Berufsbild gebunden sind. Die Beitragshöhe für eine EU-Versicherung ist in der Regel deutlich niedriger als bei einer BU-Police.
Auch wer Schreibtischarbeit ausübt, ist gefährdet: Für wen ist eine BU besonders sinnvoll?
Die Statistiken zeigen: Nicht nur Stuntmen, Geheimagenten oder Gerüstbauer sind gefährdet – eine Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Selbst der Job im Büro kann eines Tages gesundheitlichen Einschränkungen zum Opfer fallen. Beispiele aus der Praxis machen deutlich, wie sinnvoll eine BU-Versicherung für verschiedene Berufsgruppen sein kann.
Daniel (28), IT-Systemanalytiker
In meinem Beruf bin ich viel unterwegs, da das Unternehmen, für das ich arbeite, mehrere Standorte hat. In Notfällen, etwa bei größeren Systemstörungen, werden die Arbeitstage schon mal länger. Manche Einsätze ziehen sich auch in die Nacht oder übers Wochenende. Dazu die Fahrerei – also: Ich bin gut ausgelastet. Dafür verdiene ich auch gutes Geld und das will ich nicht aufs Spiel setzen. Ich möchte, dass meine Familie und ich viele Jahre sicher leben können. Die BU ist ein ganz wichtiger Baustein dafür.
Birgit (45), Pflegefachperson
Die Pflege im Krankenhaus oder im Altenheim war schon immer ein harter Job, der viel abverlangt. Ich selbst bin in einer Behinderteneinrichtung mit verschiedenen Wohngruppen tätig. Mein Job beinhaltet nicht nur viel Hinwendung, sondern auch körperlichen Einsatz, etwa, wenn ein gebrechlicher Bewohner gebadet werden muss. Zugleich arbeite ich aber auch in der Verwaltung und trage Verantwortung. Ich liebe meinen Beruf, denn ich kann für andere da sein. Aber ich muss auch an mich denken. Gerade weil ich alleinstehend bin, ist eine Absicherung über eine Berufsunfähigkeitsrente das A und O.
Charlotte (39), Bürokauffrau
Mein Mann ist wie ich berufstätig. Wir haben zwei Kinder und wir wollen, dass sie möglichst sorgenfrei aufwachsen, soweit das überhaupt möglich ist. Die Härten des Lebens erfahren sie ja noch früh genug und deshalb wäre die Vorstellung, dass unser Leben mal in eine Schieflage geraten könnte, ein Horrorszenario. Wir haben uns rechtzeitig schlau gemacht und gleich nach der Ehe ausreichend abgesichert. So konnten wir auch mit einem günstigen Tarif einsteigen.
Nur drei Beispiele von vielen: Laut dem Analyseportal Statista haben in Deutschland etwa 60 Prozent aller berufstätigen Männer und 40 Prozent aller berufstätigen Frauen bereits eine BU-Versicherung abgeschlossen. Insgesamt verfügen rund 15 Millionen Haushalte über mindestens eine BU.
Gut zu wissen: Wer sich frühzeitig versichert, ist nicht nur bei einer Berufsunfähigkeit abgesichert, sondern spart auch langfristig eine Menge Geld.
Wichtige Fragen und Antworten zur BU-Versicherung
Nein. Bei einer sinnvollen und fairen Berufsunfähigkeitsversicherung besteht keine abstrakte Verweisung zur Aufnahme berufsfremder Tätigkeiten. Das sollte ohne Wenn und Aber gelten, wie es zum Beispiel bei der EUROPA der Fall ist.
In einer globalen Arbeitswelt ist es wichtig, dass der Versicherungsschutz nicht hinter der Landesgrenze aufhört. Daher sollte man beim Abschluss einer BU-Versicherung auf einen weltweiten Schutz achten.
Auch das wird von Versicherung zu Versicherung etwas unterschiedlich gehandhabt. Bei der EUROPA sind volle Leistungen schon bei 50 Prozent Berufsunfähigkeit garantiert, und zwar bereits ab einer Berufsunfähigkeits-Prognose von sechs Monaten. Das gilt übrigens auch bei Pflegebedürftigkeit und Demenz.
Die Praxis zeigt, dass eine Erkrankung oder ein Unfall es häufig erschweren, sich sofort bei der Versicherung zu melden. Deshalb leistet die EUROPA unabhängig davon, wann der EUROPA die Berufsunfähigkeit gemeldet wird, rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit, wenn die Voraussetzungen bereits vorlagen. Wenn ich nach längerer Berufsunfähigkeit wieder in meinen Beruf zurückkehren will – geht das? Oft ist es nach schwerer Krankheit oder einen Unfall ein langer Prozess, die Berufsfähigkeit wiederherzustellen. Daher bietet die EUROPA Beziehern von BU-Renten eine Wiedereingliederungshilfe bei erneuter Berufstätigkeit, die den Schritt zurück ins Berufsleben erleichtert.
Im Leben gibt es oft Veränderungen. Daher ist es wichtig, flexibel zu sein. Anpassungen an persönliche oder berufliche Änderungen gehören deshalb zu jeder guten Versicherungspolice. Dazu zählt übrigens auch eine Anpassung der Police an die Entwicklung der Inflation, denn bei langen Laufzeiten reduziert die Inflation die Kaufkraft einer BU-Rente. Hier hilft die Beitragsdynamik einer Police, die Kaufkraft zu erhalten. Besonders praktisch bei der EUROPA: Ihr Beitrag kann automatisch im gleichen Verhältnis wie der Verbraucherpreisindex ansteigen. Oder Sie wählen einfach eine jährliche Anpassung des Beitrags um zwei oder drei Prozent.
Unterstützung in persönlichen oder globalen Krisen ist sehr wichtig, damit aus einer vorübergehenden Zahlungsschwierigkeit kein Problem für die Zukunft wird. Daher gewährt die EUROPA im Falle eines Falles großzügige Vereinbarungen wie Beitragsstundung, Beitragspause – bis zu 24 Monate – oder Herabsetzung des Versicherungsbeitrags.
Nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“: Was der Staat bei „Erwerbsminderung“ leistet
Eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es seit dem Jahr 2001 nicht mehr. Nur noch wenige Jahrgänge der vor 1961 Geborenen haben vor ihrem regulären Renteneintritt theoretisch noch Anspruch auf die frühere BU-Rente der Rentenversicherungsträger. Anstelle einer BU-Rente ist die sogenannte Erwerbsminderungsrente getreten. Doch auch diese Form der staatlichen Absicherung hat im Fall gesundheitlicher Arbeitsunfähigkeit ihre Tücken:
- Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente hat nur, wer höchstens drei Stunden am Tag arbeiten kann.
- Es kommt nicht auf den zuletzt ausgeübten oder erlernten Beruf an. Wer eine staatliche Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen will, kann von der Rentenversicherung zunächst auf jede andere (auch berufsfremde) Tätigkeit verwiesen werden.
- In den fünf Jahren vor dem erstmaligen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente müssen mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sein. Berufseinsteiger fallen daher von vornherein durchs Raster.
- Die Erwerbsminderungsrente ist oft nicht mehr als ein Almosen. Beispiel: Bei fünf Versicherungsjahren beträgt die Erwerbsminderungsrente (ermittelt zum 1. Juli 2021) gerade einmal zwischen 672* (Ost) und 620 Euro (West). Und diese Rente muss – wie die Altersrente – versteuert werden.
* Die Renten in Ostdeutschland sind schwierig zu berechnen. Hier gilt für jedes Jahr mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ein anderer Umrechnungsfaktor, der die Verdienste künstlich anhebt. Er bewirkt, dass die Renten bei gleichem Verdienst im Osten höher ausfallen als im Westen.
FAZIT: Die staatliche Erwerbsminderungsrente greift nur in wenigen Fällen – und wenn, dann deckt sie meist auch nur einen geringen Teil des früheren Einkommens ab.
Doppelt hält besser: Warum reicht eine Unfall- oder Lebensversicherung bei Berufsunfähigkeit nicht aus?
„Ich habe doch schon eine Versicherung“ – so denken viele. Richtig ist: Auch eine Unfall- oder Lebensversicherung gehört zu den wichtigen Bausteinen einer jeden Basisabsicherung. Die einmalige Versicherungssumme deckt aber vor allem höhere Kosten ab, die im Schadensfall eintreten können – etwa aufwendige ärztliche Operationen, Therapien und Hilfsmittel wie Rollstühle, Sehhilfen, Prothesen –, oder Treppenlifte und behindertengerechte Umbauten.
Doch auf Dauer kann auch die Unfall- oder Lebensversicherung den Standard nicht über Jahre hinweg decken. Geht die Arbeitskraft als einzige Einnahmequelle verloren, muss schließlich eine langfristige Lücke geschlossen werden. Hier bietet sich ergänzend eine Berufsunfähigkeitsversicherung an, die einen Großteil der zuvor erzielten Einkünfte schützt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist und bleibt der beste Schutz, wenn es darum geht, die eigene Arbeitskraft abzusichern.
Stand: 15.11.2021. Alle Angaben ohne Gewähr.