Eine Gärtnerin bei der Arbeit.
Berufsunfähigkeit: Wann Schutzengel zur Absicherung raten

Das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Laut Statistik wird etwa jeder Vierte im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig.
  • Häufigste Ursachen sind Burn-out, Rücken- oder Krebserkrankungen, Unfälle und Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates.
  • Praktisch jeder, der von seinem Einkommen abhängig ist, kommt um eine zusätzliche Absicherung nicht herum.
  • Eine Berufsunfähigkeitsrente bietet Schutz – auch für Hausfrauen und -männer sowie Schüler, Studenten, Auszubildende und Berufsanfänger.

Berufsunfähigkeit: Wann Schutzengel zur Absicherung raten

Jährlich können Hundert­tausende ihren Beruf nach einem Unfall oder einer Erkrankung nicht mehr ausüben. Wer sich rechtzeitig absichert, schützt sich und seine Familie vor den finanziellen Folgen. Doch die Gründe für den Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung sind vielfältiger. Was leistet die BU-Versicherung also? Ein Überblick.

Das hatte sich Mike Weißmüller (Name geändert) anders vorgestellt: Als der 37-jährige Tischler­meister nach einem schweren Verkehrs­unfall nicht mehr voll arbeits­fähig war, stand die bange Frage im Raum: Wie geht es nun weiter? Der Vater von zwei Kindern hat eine Familie zu ver­sorgen, auch das Reihen­häuschen der Weiß­müllers ist noch nicht ganz abbezahlt. Zum Glück hat Mike Weißmüller rechtzeitig eine Unfall­versicherung abgeschlossen. „Aber die Versicherungs­summe wird nicht ewig reichen, so viel ist mir bewusst“, sagt der Familien­vater aus München heute. „Hätte ich recht­zeitig auch eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abgeschlossen, sähe die Sache anders aus.“

Der Begriff „Berufsunfähigkeit“ ist in § 172 II des Gesetzes über den Versicherungs­vertrag (VVG) geregelt. Dort steht:

„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesund­heitliche Beeinträchtigung aus­gestaltet war, infolge Krank­heit, Körper­verletzung oder mehr als alters­entsprechendem Kräfte­verfall ganz oder teilweise voraus­sichtlich auf Dauer nicht mehr aus­üben kann.“

Doch was bedeutet das in der Praxis? Erste Voraus­setzung für die Berufs­unfähigkeit ist, dass der Versicherte unter einer Krankheit oder einem Kräfte­verfall leidet. Unter Krankheit ist schlechthin ein vom normalen Gesundheits­zustand abweichender körperlicher oder geistiger Zustand gemeint, der dauer­haft die berufliche Leistungs­fähigkeit beziehungs­weise berufliche Einsatz­möglichkeit ausschließt oder beeinträchtigt.

Dazu zählen auch psychische Reaktionen oder Gebrechen, die es dem Versicherten unmöglich machen, seinen Beruf auszuüben. So können zum Beispiel auch Rückenschmerzen bei längerem Sitzen in einem Auto für einen Berufs­kraftfahrer zur Berufs­unfähigkeit führen. Ein Kräfte­verfall liegt dann vor, wenn die körperlichen beziehungs­weise geistigen Kräfte des Versicherten derart nach­gelassen haben, dass dessen Belast­barkeit nicht alters­gerecht ist.

GUT ZU WISSEN: Den aller­meisten Anträgen auf Abschluss einer BU-Versicherung wird nach Angaben des Gesamt­verbands der Deutschen Versicherungs­wirtschaft (GDV) statt­gegeben. Zahlen aus dem Jahr 2018 verdeutlichen, dass BU-Versicherer die Mehr­heit der Anträge nach der Gesundheits­prüfung bewilligen. Und das meist ohne Zuschläge oder Leistungs­ausschlüsse. Nur in drei Prozent der Fälle wird ein Zuschlag auf die Prämie erhoben. Etwas häufiger, in zehn Prozent der Fälle, schließt der Versicherer bestimmte Leistungs­fälle von der Leistungs­pflicht aus. Typisches Beispiel ist hier eine chronische Vor­erkrankung. Alle anderen Berufs­unfähigkeits­risiken sind von der Versicherung abgedeckt. Fünf Prozent der Anträge werden nicht weiter­verfolgt, weil sich die Interessierten während des Verfahrens nicht zurück­melden. Lediglich vier Prozent aller Anträge auf Versicherungs­schutz mussten die Unternehmen ablehnen. Häufigster Grund: ein zu hohes oder nicht kalkulier­bares Risiko.

TIPP: In den meisten Fällen reicht das ärztliche Attest vom Haus­arzt, behandelnden Fach­arzt oder einer Klinik für die Antrags­prüfung aus. Der Versicherer zahlt eine monat­liche Rente, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Dies hängt vor allem von der Arbeits­zeit ab, die künftig noch geleistet werden kann. Als berufs­unfähig gilt jemand, der in der Regel in seinem aktuellen Beruf nur noch maximal 50 Prozent der vorher geleisteten Arbeit bewältigen kann. Grund­lage für die Bewertung sind die durch­schnittlichen Arbeits­stunden, zum Beispiel die Wochen­arbeits­stunden. Maßgebend ist dabei stets der zuletzt ausgeübte Beruf. Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen, sogenannte Arzt­anordnungs­klausel, ist in der Regel die Voraussetzung für die Anerkennung der Berufs­unfähigkeit. Die EUROPA verzichtet grund­sätzlich auf diese Arzt­anordnungs­klausel.

GUT ZU WISSEN: Die Höhe der Berufs­unfähigkeits­rente hängt vom Versicherungs­angebot und dem individuellen Vertrag ab. Ratsam ist ein möglichst umfassender Einkommens­ersatz. Aber: „Viele BU-Renten sind viel zu niedrig“, erklärt Martin Klotz, Experte für die Themen­bereiche Alters­vorsorge und Einkommens­sicherung, in einem seiner Beiträge auf dem Verbraucher­portal „Finanztip“. Das bedeutet: Wer eine BU-Versicherung abschließen möchte, sollte unbedingt darauf achten, dass die versicherte Summe ausreicht, um laufende Kosten für Partner/Familie, Wohnung, Versicherungen, Lebens­mittel und so weiter zu finanzieren. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die BU-Rente ausreichend hoch aus­fallen muss, um auch weiter für das Alter vorzusorgen. Und dabei muss in der Regel mehr Geld als zuvor in die Alters­vorsorge investiert werden, um die fehlenden Ein­zahlungen in die gesetzliche Renten­versicherung auszugleichen.

TIPP: Als Faust­regel für die Höhe einer BU-Rente gilt: mindestens 75 Prozent des letzten Netto­einkommens. Alternativ oder zusätzlich sollte man alle jähr­lichen Ausgaben prüfen und überlegen, welche Aus­gaben auch weiterhin anfallen werden für den Fall, dass nicht mehr gearbeitet werden kann, und diese Summe durch zwölf teilen. Das sollte auch für die Zukunft gelten! Denn damit die BU-Rente auch noch in 20 oder 30 Jahren reicht, ist es wichtig, dass die Renten­höhe nachträglich angepasst werden kann. Und durch sich verändernde Lebens­umstände wie eine Familien­gründung können die Kosten für den Lebens­unterhalt im Laufe der Zeit steigen. Zudem führt die Inflation dazu, dass die ursprünglich vereinbarte Rente an Wert verliert. Auch dies gilt es zu berücksichtigen. Um die BU-Rente nach­träglich zu erhöhen, ist daher eine Nach­versicherungs­garantie ratsam, wie sie die von Stiftung Warentest (Finanztest, Ausgabe 5/2021) mit „sehr gut“ ausgezeichnete Berufsunfähigkeits­versicherung der EUROPA anbietet. Ist eine Beitrags­dynamik vertraglich vereinbart, wie die EUROPA sie ebenfalls anbietet, erfolgt eine regel­mäßige Erhöhung des Beitrages und somit der Versicherungs­leistungen ohne erneute Risiko­prüfung.

Statistik: Jeder Vierte ist von Berufsunfähigkeit bedroht

So wie im eingangs beschriebenen Beispiel des Tischler­meisters ergeht es vielen Berufs­tätigen, die ihren Job nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung nicht mehr – oder nur noch teilweise – ausüben können. Und das Risiko einer Berufs­unfähigkeit dürfte höher sein, als die meisten Berufs­tätigen erwarten. Nach Angaben der deutschen Renten­versicherung und der Deutschen Aktuar­vereinigung wird durch­schnittlich jeder vierte Arbeit­nehmer berufs­unfähig. Die Vereinigung der deutschen Versicherungs­mathematiker hat berechnet, dass heute 30-jährige Frauen eine Wahr­scheinlich­keit von 26 Prozent haben, berufs­unfähig zu werden. Bei ihren männlichen Alters­genossen liegt die Wahr­scheinlich­keit bei 24 Prozent. Was die Statistik auch zeigt: Berufs­unfähig­keit trifft sowohl jüngere als auch ältere Arbeit­nehmer. Wer 2016 berufs­unfähig wurde, war im Schnitt 44 Jahre alt.

Erfahren Sie mehr über die Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Plötzlich berufsunfähig: Für wen ist das Risiko am Größten?

Das Risiko, berufsunfähig zu werden, ist unter anderem von Beruf, Alter und Geschlecht abhängig. Die folgende Grafik zeigt, wie groß die Unterschiede bei Männern und Frauen sind. Die Angaben basieren auf Berechnungen der Deutschen Aktuarvereinigung.

Risiko­gruppen: Wer lebt besonders heikel – und wer nicht?

Beim Abschluss einer BU und ihrer Höhe spielt der ausgeübte Beruf eine wichtige Rolle. Denn je höher für den Beruf das Berufs­unfähigkeits­risiko ein­geschätzt wird, umso höher ist der Bei­trag. Je nach Risiko­gruppe können in der Praxis Zuschläge anfallen. Umgekehrt zahlen Personen, die einen eher ungefährlichen Beruf ausüben, geringere Beiträge.

Auch bestimmte Freizeit­aktivitäten, Hobbys und Sport­arten können sich von Fall zu Fall auf die Höhe der Versicherungs­prämie auswirken. Wer gern steile Wände erklimmt oder mächtige Gegner beim American Football blockt, sollte die Art und Weise seines Lieblings­sports im Antrag für die BU-Versicherung näher beschreiben. Skate­boarder, Segler oder Kick­boxer müssen sich dagegen weniger Gedanken über die Risiken der von ihnen ausgeübten Sport­art machen. Allerdings werden Anträge nur in seltenen Fällen abgelehnt, etwa wenn sich heraus­stellt, dass die Person gar zu gefährlich lebt.

Was kostet eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Die entsprechenden Risikogruppen geben Aufschluss über das generelle Versicherungsrisiko:

RisikogruppeRisikoBeispiele
Risikogruppe 1geringes RisikoApotheker, Anwälte, Architekten, Ingenieure etc.
Risikogruppe 2mittleres RisikoGerichtsdiener, Immobilienkaufleute, Händler etc.
Risikogruppe 3erhöhtes RisikoEnergieberater, Lehrer, Tierärzte, Erzieher etc.
Risikogruppe 4hohes RisikoKöche, Krankenpfleger, Landwirte etc.
Risikogruppe 5+6HochrisikogruppenBauarbeiter, Musiker, Piloten, Busfahrer etc.

TOP-LISTEN: Die gefährlichsten und ungefährlichsten Berufe

Doch welche Berufs­gruppen gelten nun als risikoreich? Die Ratingagentur map-report hat dafür die gefährlichsten und die ungefährlichsten Berufe ermittelt. Gerüstbauer und Dachdecker führen die Liste der besonders gefährlichen Jobs an. Ein eher geringes Risiko, in ihrem Beruf zu verunglücken oder berufstypisch zu erkranken, haben Physiker oder Ärzte.

 

Auch Hausfrauen und Hausmänner sollten sich absichern

Bleibt die Frage, ob Hausfrauen und Hausmänner eine Berufs­unfähigkeits­versicherung brauchen. Oder überhaupt eine solche Versicherung abschließen können? Beide Fragen können eindeutig mit „ja“ beantwortet werden. Denn statistisch gesehen ereignen sich die meisten Unfälle in den eigenen vier Wänden. Und kann man seiner Tätigkeit zu Hause nicht mehr nachgehen, muss eine Hilfe eingestellt werden. Diese Hilfe muss bezahlt werden. Für die finanzielle Absicherung sorgt in diesem Fall die Berufs­unfähigkeits­versicherung.

 

Für Schüler, Auszubildende, Berufs­einsteiger und Studenten

Auch für Schüler, Auszubildende / Berufs­einsteiger und Studenten ist eine BU-Versicherung möglich. Martin Klotz, Vorsorge-Experte bei „Finanztip“, rät Schülern und Studenten, bereits vor dem Berufs­eintritt eine Versicherung für Berufs­unfähigkeit abzuschließen. Finanziell lohnt sich das vor allem, wenn sie später keinen reinen Büro­job wählen. Außerdem gilt: Je niedriger das Einstiegs­alter, desto einfacher kommen sie in der Regel durch die Gesundheits­prüfung. Zudem dürfte es gerade im Schüler- oder Studenten­alter einfacher sein, die nötigen Informationen zum Gesundheits­zustand zusammen­zutragen als Jahre oder gar Jahr­zehnte später. Ein weiterer Vor­teil: Aufgrund des niedrigen Risikos müssen junge Menschen nur geringe Bei­träge zahlen und da sie meistens kaum Vor­erkrankungen haben, ist es für sie in der Regel einfacher, einen tariflich günstigen Vertrag zu bekommen wie etwa die „Starter Berufs­unfähigkeits­versicherung“ der EUROPA.

Die beiden Top-Listen spiegeln wider, welche Berufs­gruppen besonders häufig eine Rente nach Erwerbs­unfähigkeit beziehen – und welche eher selten.

Selbstständige & Co.: Welche Alternativen gibt es?

Auch für Selbst­ständige und Frei­berufler ist eine BU wichtig, weil für diese Gruppe noch nicht einmal ein Erwerbs­unfähigkeits­schutz gilt. Auch greift bei Selbst­ständigen der Schutz über eine gesetz­liche Unfall­versicherung nicht. Eine gesetz­liche Arbeits­losen­versicherung gibt es für den Selbst­ständigen ebenfalls nicht. Häufig haben Selbst­ständige auch kein Kranken­tagegeld abgeschlossen. Auch hier hilft die Versicherung. Alle Frei­berufler, Klein­gewerbe­treibende, Einzel­unternehmer oder Geschäfts­führer von Personen- und Kapital­gesellschaften sollten sich daher über eine BU absichern. In manchen Fällen kommt anstelle einer Berufs­unfähigkeits­rente auch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU-Versicherung) infrage. Die wichtigsten Unter­schiede:

  • Die EU-Versicherung greift nur dann, wenn der Versicherte nicht nur in seinem eigenen Beruf arbeitsunfähig wird, sondern auch keine andere Tätigkeit mehr ausüben kann.
  • Anspruch auf eine EU-Rente hat nur, wer höchstens drei Stunden täglich arbeits­fähig ist.

Eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung kann daher für bestimmte Personen­gruppen eine preis­werte Lösung sein, die im Einzel­fall Sinn ergibt, etwa um staat­liche Regel­leistungen zu ergänzen. In Verbindung mit umfassenden Nach­versicherungs­garantien ist eine EU-Versicherung auch für viele Selbst­ständige und Frei­berufler interessant, die oft verschiedene Tätigkeiten ausüben, die an kein klar abgegrenztes Berufs­bild gebunden sind. Die Beitrags­höhe für eine EU-Versicherung ist in der Regel deutlich niedriger als bei einer BU-Police.

Unser Tipp

Eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung, wie sie die EUROPA mit voller Leistung schon bei voraus­sichtlicher Erwerbs­unfähigkeit von mindestens sechs Monaten anbietet, greift bei einem Verlust der Arbeits­kraft, sofern er durch eine Krank­heit, einen Unfall oder einen Kräfte­verfall verursacht wurde. Psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Nerven­erkrankungen sind eben­falls versichert.

Im Leistungs­fall erhält der Versicherte eine monatliche Erwerbs­unfähigkeits­rente in der vereinbarten Höhe. Die EUROPA zahlt Leistungen aus der Erwerbs­unfähigkeits­versicherung ab Beginn der Berufs- beziehungsweise Erwerbs­unfähigkeit auch rück­wirkend. Und bei Selbst­ständigen und Frei­beruflern beteiligt sich die EUROPA darüber hinaus an den Um­gestaltungs­kosten bei Um­organisation des Betriebs oder der Praxis.

Auch umfassende Nach­versicherungs­garantien zur Erhöhung der Erwerbs­unfähigkeits­rente gelten ohne erneute Gesundheits­prüfung bei vielen privaten und beruf­lichen Änderungen. Eine Leistungs­steigerung durch jähr­liche Beitrags­erhöhung mit Dynamik­einschluss ist eben­falls möglich. Und wenn es mit den Zahlungen einmal eng wird, gewährt die EUROPA – wie bei der BU-Versicherung auch – die zins­lose Beitrags­stundung bis zu 24 Monate bei vollem Versicherungs­schutz, Beitrags­freistellung, Unter­brechung oder Herab­setzung des Beitrags.

Auch wer Schreibtischarbeit ausübt, ist gefährdet: Für wen ist eine BU besonders sinnvoll?

Die Statistiken zeigen: Nicht nur Stunt­men, Geheim­agenten oder Gerüst­bauer sind gefährdet – eine Berufs­unfähigkeit kann jeden treffen. Selbst der Job im Büro kann eines Tages gesund­heitlichen Ein­schränkungen zum Opfer fallen. Beispiele aus der Praxis machen deutlich, wie sinn­voll eine BU-Versicherung für verschiedene Berufs­gruppen sein kann.

Daniel (28), IT-Systemanalytiker

In meinem Beruf bin ich viel unterwegs, da das Unternehmen, für das ich arbeite, mehrere Standorte hat. In Notfällen, etwa bei größeren Systemstörungen, werden die Arbeitstage schon mal länger. Manche Einsätze ziehen sich auch in die Nacht oder übers Wochenende. Dazu die Fahrerei – also: Ich bin gut ausgelastet. Dafür verdiene ich auch gutes Geld und das will ich nicht aufs Spiel setzen. Ich möchte, dass meine Familie und ich viele Jahre sicher leben können. Die BU ist ein ganz wichtiger Baustein dafür.

Birgit (45), Pflegefachperson

Die Pflege im Krankenhaus oder im Altenheim war schon immer ein harter Job, der viel abverlangt. Ich selbst bin in einer Behinderteneinrichtung mit verschiedenen Wohngruppen tätig. Mein Job beinhaltet nicht nur viel Hinwendung, sondern auch körperlichen Einsatz, etwa, wenn ein gebrechlicher Bewohner gebadet werden muss. Zugleich arbeite ich aber auch in der Verwaltung und trage Verantwortung. Ich liebe meinen Beruf, denn ich kann für andere da sein. Aber ich muss auch an mich denken. Gerade weil ich alleinstehend bin, ist eine Absicherung über eine Berufsunfähigkeitsrente das A und O.

Charlotte (39), Bürokauffrau

Mein Mann ist wie ich berufs­tätig. Wir haben zwei Kinder und wir wollen, dass sie möglichst sorgen­frei aufwachsen, soweit das über­haupt möglich ist. Die Härten des Lebens erfahren sie ja noch früh genug und deshalb wäre die Vor­stellung, dass unser Leben mal in eine Schief­lage geraten könnte, ein Horror­szenario. Wir haben uns recht­zeitig schlau gemacht und gleich nach der Ehe ausreichend ab­gesichert. So konnten wir auch mit einem günstigen Tarif einsteigen.

Nur drei Beispiele von vielen: Laut dem Analyseportal Statista haben in Deutschland etwa 60 Prozent aller berufstätigen Männer und 40 Prozent aller berufstätigen Frauen bereits eine BU-Versicherung abgeschlossen. Insgesamt verfügen rund 15 Millionen Haushalte über mindestens eine BU.
Gut zu wissen: Wer sich frühzeitig versichert, ist nicht nur bei einer Berufs­unfähigkeit abgesichert, sondern spart auch langfristig eine Menge Geld.

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Wichtige Fragen und Antworten zur BU-Versicherung

Nein. Bei einer sinnvollen und fairen Berufsunfähigkeitsversicherung besteht keine abstrakte Verweisung zur Aufnahme berufsfremder Tätigkeiten. Das sollte ohne Wenn und Aber gelten, wie es zum Beispiel bei der EUROPA der Fall ist.

In einer globalen Arbeitswelt ist es wichtig, dass der Versicherungsschutz nicht hinter der Landesgrenze aufhört. Daher sollte man beim Abschluss einer BU-Versicherung auf einen weltweiten Schutz achten.

Auch das wird von Versicherung zu Versicherung etwas unterschiedlich gehandhabt. Bei der EUROPA sind volle Leistungen schon bei 50 Prozent Berufsunfähigkeit garantiert, und zwar bereits ab einer Berufsunfähigkeits-Prognose von sechs Monaten. Das gilt übrigens auch bei Pflegebedürftigkeit und Demenz.

Die Praxis zeigt, dass eine Erkrankung oder ein Unfall es häufig erschweren, sich sofort bei der Versicherung zu melden. Deshalb leistet die EUROPA unabhängig davon, wann der EUROPA die Berufsunfähigkeit gemeldet wird, rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit, wenn die Voraussetzungen bereits vorlagen. Wenn ich nach längerer Berufsunfähigkeit wieder in meinen Beruf zurückkehren will – geht das? Oft ist es nach schwerer Krankheit oder einen Unfall ein langer Prozess, die Berufsfähigkeit wiederherzustellen. Daher bietet die EUROPA Beziehern von BU-Renten eine Wiedereingliederungshilfe bei erneuter Berufstätigkeit, die den Schritt zurück ins Berufsleben erleichtert.

Im Leben gibt es oft Veränderungen. Daher ist es wichtig, flexibel zu sein. Anpassungen an persönliche oder berufliche Änderungen gehören deshalb zu jeder guten Versicherungspolice. Dazu zählt übrigens auch eine Anpassung der Police an die Entwicklung der Inflation, denn bei langen Laufzeiten reduziert die Inflation die Kaufkraft einer BU-Rente. Hier hilft die Beitragsdynamik einer Police, die Kaufkraft zu erhalten. Besonders praktisch bei der EUROPA: Ihr Beitrag kann automatisch im gleichen Verhältnis wie der Verbraucherpreisindex ansteigen. Oder Sie wählen einfach eine jährliche Anpassung des Beitrags um zwei oder drei Prozent.

Unterstützung in persönlichen oder globalen Krisen ist sehr wichtig, damit aus einer vorübergehenden Zahlungsschwierigkeit kein Problem für die Zukunft wird. Daher gewährt die EUROPA im Falle eines Falles großzügige Vereinbarungen wie Beitragsstundung, Beitragspause – bis zu 24 Monate – oder Herabsetzung des Versicherungsbeitrags.

Nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“: Was der Staat bei „Erwerbsminderung“ leistet

Eine staat­liche Berufs­unfähigkeits­rente gibt es seit dem Jahr 2001 nicht mehr. Nur noch wenige Jahrgänge der vor 1961 Geborenen haben vor ihrem regulären Renten­eintritt theoretisch noch Anspruch auf die frühere BU-Rente der Renten­versicherungs­träger. Anstelle einer BU-Rente ist die sogenannte Erwerbs­minderungs­rente getreten. Doch auch diese Form der staat­lichen Absicherung hat im Fall gesund­heit­licher Arbeits­unfähigkeit ihre Tücken:

  • Anspruch auf die volle Erwerbs­minderungs­rente hat nur, wer höchstens drei Stunden am Tag arbeiten kann.
  • Es kommt nicht auf den zuletzt aus­geübten oder erlernten Beruf an. Wer eine staat­liche Erwerbs­minderungs­rente in Anspruch nehmen will, kann von der Renten­versicherung zunächst auf jede andere (auch berufs­fremde) Tätigkeit verwiesen werden.
  • In den fünf Jahren vor dem erst­maligen Anspruch auf eine Erwerbs­minderungs­rente müssen mindestens drei Jahre Pflicht­beiträge zur Renten­versicherung gezahlt worden sein. Berufs­einsteiger fallen daher von vornherein durchs Raster.
  • Die Erwerbs­minderungs­rente ist oft nicht mehr als ein Almosen. Beispiel: Bei fünf Versicherungs­jahren beträgt die Erwerbs­minderungs­rente (ermittelt zum 1. Juli 2021) gerade einmal zwischen 672* (Ost) und 620 Euro (West). Und diese Rente muss – wie die Alters­rente – versteuert werden.

* Die Renten in Ost­deutschland sind schwierig zu berechnen. Hier gilt für jedes Jahr mit sozial­versicherungs­pflichtiger Beschäftigung ein anderer Umrechnungs­faktor, der die Verdienste künst­lich anhebt. Er bewirkt, dass die Renten bei gleichem Ver­dienst im Osten höher aus­fallen als im Westen.

FAZIT: Die staat­liche Erwerbs­minderungs­rente greift nur in wenigen Fällen – und wenn, dann deckt sie meist auch nur einen geringen Teil des früheren Ein­kommens ab.

 

Doppelt hält besser: Warum reicht eine Unfall- oder Lebens­versicherung bei Berufs­unfähigkeit nicht aus?

„Ich habe doch schon eine Versicherung“ – so denken viele. Richtig ist: Auch eine Unfall- oder Lebens­versicherung gehört zu den wichtigen Bau­steinen einer jeden Basis­absicherung. Die einmalige Versicherungs­summe deckt aber vor allem höhere Kosten ab, die im Schadens­fall eintreten können – etwa aufwendige ärztliche Operationen, Therapien und Hilfs­mittel wie Roll­stühle, Seh­hilfen, Prothesen –, oder Treppen­lifte und behinderten­gerechte Umbauten.

Doch auf Dauer kann auch die Unfall- oder Lebens­versicherung den Standard nicht über Jahre hinweg decken. Geht die Arbeits­kraft als einzige Einnahme­quelle verloren, muss schließlich eine lang­fristige Lücke geschlossen werden. Hier bietet sich ergänzend eine Berufs­unfähigkeits­versicherung an, die einen Groß­teil der zuvor erzielten Ein­künfte schützt. Die Berufs­unfähigkeits­versicherung ist und bleibt der beste Schutz, wenn es darum geht, die eigene Arbeits­kraft abzusichern.

Stand: 15.11.2021. Alle Angaben ohne Gewähr.