Gestern Nachmittag ist eingetreten, wovor Anke P. sich immer gefürchtet hat. Ihr junger Haflinger Asterix ist von der Koppel ausgebrochen. Irgendetwas muss das Tier erschreckt haben. Panisch galoppierte Asterix los und überquerte die nahegelegene Landstraße. Eine Familie war dort mit ihrem neuen VW Bus unterwegs. Das Ergebnis des Ausweichmanövers: ein immenser Blechschaden und ein zum Glück nur leicht verletztes Pferd sowie ein demolierter Weidezaun. Teuer wird es trotzdem. Gut, dass Anke P. eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die für den Schaden aufkommt.
Pferde sind schreckhaft und flüchten bei Panik
Merke: Pferde sind ausgesprochene Flucht- und Herdentiere. Während andere Tiere in Stresssituationen in eine Schreckstarre verfallen können (zum Beispiel Rehe) oder angreifen (Katzen), ist der erste Impuls bei Pferden, sobald Gefahr auftaucht: flüchten, und zwar so schnell wie möglich. Etwas ihnen Unbekanntes, ein Wildschwein oder ein Wolf, der am Koppelrand auftaucht, kann zu Panikreaktionen führen. Und ein Pferd in Panik kann nicht nur sich selbst und anderen Pferden schaden, sondern weitreichende Unfälle verursachen. Auch Pferde, die als ausgeglichen, erfahren und friedlich gelten, zeigen in Extremsituationen dieses Verhalten.
Mögliche weitere Schäden, mit denen Pferdebesitzer rechnen müssen, sind beispielsweise zertrampelte, landwirtschaftlich genutzte Felder, die zu Ernteausfällen führen (sogenannte Flurschäden). Manchmal gibt es einfach auch nur Streit unter den Tieren und sie verletzen sich gegenseitig. Oder aber der Übermut an den ersten Tagen im Frühling auf der Weide ist einfach zu groß gewesen und man hat sich unglücklich gegenseitig gerempelt und verletzt.
Insbesondere im Fall von Personenschäden und Autounfällen entstehen schnell hohe Schadenssummen, für die in aller Regel der Besitzer oder die Besitzerin aufkommen muss.
Versicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber ratsam
Fest steht: Ein Besitzer haftet für sein Pferd – unabhängig davon ob er schuld ist oder nicht. Bricht ein Pferd aus der Koppel aus und verursacht einen Schaden bei einem Dritten, dann ist der Tierhalter unabhängig von eigenem Verschulden für den Schaden verantwortlich (§ 833 BGB, die sogenannte Gefährdungshaftung). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass tierisches Verhalten unberechenbar ist und es deshalb auf ein Verschulden des Tierhalters nicht ankommt.
Gut zu wissen: Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber (anders als beim Führen eines Autos) nicht vorgeschrieben. Allerdings raten Experten dringend dazu, eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Außerdem: Die allermeisten Reitställe und Reitpensionen verlangen den Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht, bevor man sein Pferd dort unterstellen darf.
Fakt ist: Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist wichtig, weil Sie als Besitzer für alle Schäden, die Ihr Pferd anrichtet, haften – in unbegrenzter Höhe.
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