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Ein Hund steht auf einer Wiese.

Wesenstest für Hunde: Wichtige Infos, wie er abläuft und was er kostet

  • Sogenannte Listen­hunde müssen einen Wesens­test absolvieren.
  • Welche Vier­beiner diese Prüfung absolvieren müssen, entscheiden die Bundes­länder sehr unter­schiedlich.
  • Eine Hunde­halter-Haft­pflicht­versicherung ist für jeden Hunde­halter sinnvoll.

Veröffentlicht am:

01.06.2023 | 11:28:20

Was ist ein Wesens­test für Hunde? Wie läuft er ab? Wer führt ihn durch? Welcher Vier­beiner muss diesen absolvieren? Und was können die Folgen einer solchen Prüfung sein? Wir beantworten alle wichtigen Fragen rund um dieses Thema.

Was ist ein Wesens­test für Hunde?

Darunter versteht man eine Unter­suchung, die das Gefahren­potenzial eines Hundes bestimmen soll. Sach­verständige über­prüfen mithilfe eines solchen Tests das Ver­halten in stress­bedingten, all­täglichen Situationen und das allgemeine Hunde­verhalten. Ziel des Wesens­tests ist das Erkennen über­steigerter aggressiver Reaktionen des Hundes, die sich in gefähr­licher Weise auf Tier und Mensch aus­wirken können.

In welche Zuständigkeit fällt der Wesenstest? 

Welche Rassen einen Wesens­test absolvieren müssen, wird von Bundes­land zu Bundes­land unter­schiedlich fest­gelegt ¬– denn der Wesens­test für Hunde ist wie Bildung, Polizei oder Kultur Länder­sache. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der Hunde­verordnung beziehungs­weise dem Hunde­gesetz Ihres zuständigen Bundes­landes. 

Wer ist für die Durchführung des Wesens­tests verantwortlich?

Der Halter des Hundes ist für die Durch­führung verantwortlich. Zieht ein Hunde­besitzer zum Beispiel in ein anderes Bundes­land um, sollte er sich recht­zeitig über die Notwendigkeit des Tests am neuen Wohn­ort informieren. Denn dieser ist vor dem Um­zug zu absolvieren. Wer sich einen Listen­hund an­schaffen möchte, muss ebenfalls vor dem Einzug des Tieres die Haltung beantragen. Im Rahmen der Beantragung muss er den Wesens­test nachweisen. 

Wann ist der Wesens­test notwendig? 

Zumeist müssen Tiere einen Verhaltens­test absolvieren, die auf der Kampf­hunde­liste stehen. Bei diesen auch Listen­hunde genannten Tieren geht der Gesetz­geber grundsätzlich davon aus, dass das Tier aufgrund seiner Rasse genetisch bedingt gefährlich ist. In manchen Bundes­ländern sind Halter eines entsprechenden Vier­beiners ver­pflichtet, bei diesem jedes zweite Jahr einen Wesens­test durch­führen zu lassen. Der Sinn dahinter: Die Behörden können so die Entwicklung eines Tieres nachverfolgen. 

Aber auch sogenannte Aggressions­hunde müssen oftmals einen Verhaltens­test absolvieren. Diese befinden sich nicht zwangsläufig auf einer Rasse­liste, sondern es handelt sich um Hunde, die in der Vergangenheit jemanden gebissen oder verletzt haben, was zu einer Anzeige führte.

Welche Rassen gehören zu den Listen­hunden?

Als Listen­hunde gelten jene Tiere, die der Gesetz­geber allein aufgrund ihrer Rasse als gefährlich ein­stuft. Dabei ist es nicht relevant, ob sich der Hund zu irgendeinem Zeitpunkt auf­fällig verhalten hat. Jedes der 17 Bundes­länder legt selbst fest, welche Vierbeiner als Listen­hunde gelten. Das hat dazu geführt, dass unter­schiedliche Länder­regelungen gelten. Rassen, die sich auf Listen der Länder finden, sind zum Beispiel Bull­mastiff, Dogo Argentino, Rottweiler, Mastin Español, Mastiff, Mastino Napoletano, Tosa Inu und Fila Brasileiro.

Einige Länder teilen ihre Rasse­liste in zwei Klassen ein, in anderen Bundes­ländern gibt es eine derartige Unter­teilung nicht. Zudem fallen meist auch Kreuzungen mit diesen Rassen unter die Bestimmungen. Übrigens: Nieder­sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen führen keine Rassen­liste. Es gilt also, sich vor der Anschaffung eines möglichen Listen­hundes genau zu informieren. 

Wer führt den Wesenstest durch? 

Je nach Bundes­land sind für den Test das Ordnungs­amt, das Veterinär­amt oder Tier­ärzte zuständig. Will ein Arzt einen Wesens­test durchführen, muss er fundiertes Wissen zu allen Aspekten des Hunde­verhaltens besitzen und dieses durch Weiter­bildungen belegen können. Zudem ist Praxis­erfahrung im all­täglichen Umgang mit Hunden notwendig. Die Veterinäre sollten wiederum in der Lage sein, Krank­heiten beim Hund schnell zu er­kennen und deuten zu können. Denn diese können sich in nicht unerheblichem Umfang auf das Verhalten eines Tieres auswirken. 

Wie läuft ein Wesenstest ab?

Selbst der Ablauf des Verhaltens­tests ist von Bundes­land zu Bundes­land unterschiedlich. Zumeist besteht der Test aus einer Befragung des Halters und einem praktischen Teil, im Normal­fall am Wohn­ort des Halters. Dabei testen die Prüfer in all­täglichen Szenarien, wie sich der Hund gegenüber anderen Hunden, Menschen (zum Beispiel ein Jogger) und der Umwelt (ein hupendes Auto) verhält und ob er bestimmte Kommandos befolgt. Eine negative Be­wertung erhält ein Tier nur, wenn es eine aggressive Reaktion (zum Beispiel einen Biss­versuch) an den Tag legt. In der Regel erfolgt beim Test zudem eine tierärztliche Unter­suchung, damit mögliche Erkrankungen als Ursache für aggressives Ver­halten ausgeschlossen werden können. 

Ab welchem Alter können Hunde den Wesens­test machen?

Überwiegend wird empfohlen, einen Wesens­test erst durch­zuführen, wenn der Vier­beiner mindestens 15 Monate alt ist. Häufig ist es gar nicht möglich, den Hund vor dem ersten Lebensjahr zum Test anzumelden. Trotzdem ist in manchen Regionen aber auch ein Wesens­test bei Hunden unter einem Jahr gängig. Ergo: Erkundigen ist unabdingbar.

Was kostet ein Wesens­test?

Die Kosten für einen Wesenstest sind von Bundes­land zu Bundes­land und von Behörde zu Tierarzt sehr unter­schiedlich und liegen zumeist zwischen 80 und 320 Euro.

Wie läuft die Vorbereitung mit meinem Hund auf den Wesens­test?

Hundeschulen und einige auf Verhaltens­therapie spezialisierte Tier­ärzte bieten Vor­bereitungs­kurse für den Wesens­test an. Geübt werden dabei die Prüfungs­situationen des Wesens­tests, so dass das Tier diese kennen­lernt und diese bis zur Prüfung im Ideal­fall als normal ansieht. Zudem wird bei der Vor­bereitung das Know-how von Frauchen und/oder Herrchen aufgefrischt. 

Welche Folgen kann ein Wesens­test haben?

Verläuft der Test für Hund und Halter erfolgreich, bekommt der Halter des Tieres eine Unbedenklich­keits­erklärung (Negativ­gutachten). Diese bestätigt, dass der Vierbeiner keine gesteigerte Aggressivität aufweist. Je nach Region kann ein bestandener Test entweder die Haltung des Hundes legitimieren oder den Be­sitzer sogar von den speziellen Auf­lagen befreien, die für Kampf­hunde gelten. 
Stellt ein Prüfer Auf­fälligkeiten im Ver­halten des Tieres fest, können die Sanktionen – je nach Region – unter­schiedlich aus­fallen. Der zuständige Amts­veterinär kann zum Beispiel einen Leinen­zwang, eine Maul­korb­pflicht oder den Besuch einer Hunde­schule anordnen. Bei extrem aggressivem Ver­halten eines Tieres kann ein Tier­arzt den Hund sogar beschlagnahmen. Übrigens: Ein bestandener Wesens­test hat auf die Hunde­steuer, die bei gefährlichen Hunden teilweise deutlich höher liegt als bei normalen Hunden, in der Regel keine Auswirkung.

Kann ich mir einen Kampfhund aus dem Aus­land besorgen?

Auch hier gilt: sich unbedingt vorher informieren. Bestimmte Hunde­rassen dürfen nicht nach Deutsch­land eingeführt werden – welche, das legt das „Gesetz zur Beschränkung des Ver­bringens oder der Ein­fuhr gefährlicher Hunde in das Inland“ (HundVerbrEinfG) fest. Derzeit sind folgende Listen­hunde (auch Kampf­hunde benannt) davon betroffen: Stafford­shire Bull­terrier, Bull­terrier, American Stafford­shire Terrier und Pit­bull Terrier. Übrigens: Wurden diese vier Rassen mit Hunden anderer Rassen gekreuzt, dürfen auch diese nicht im­portiert werden.

Ist eine Hundehalter-Haftpflicht für Listen­hunde sinnvoll?

Eine Haft­pflicht­versicherung für Kampf- oder Listen­hunde ist – außer in Mecklenburg-Vorpommern – in allen Bundesländern sogar gesetzlich vor­geschrieben. Die Bundesländer Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen schreiben zudem eine ver­bindliche Haft­pflicht­versicherung für alle Hunde vor; also auch für Pudel und Möpse. Das zeigt: Da Besitzer von Hunden grund­sätzlich eine Hunde­halter­haftpflicht haben und diese bedeutet, dass der Halter eines Hundes nach Artikel 833 BGB dafür haftet, wenn sein Vier­beiner Sach- oder Vermögensschäden verursacht sowie Menschen oder Tiere verletzt, sollte jeder Hunde­halter eine Hundehaftpflicht abschließen.

Denn gegenüber einem Geschädigten ist der Hunde­halter schadens­ersatz­pflichtig. Die von Ihrem Hund zerkauten Schuhe vor der Wohnung des Nachbarn nebenan können Sie ersetzen, ohne Schulden aufnehmen zu müssen. Doch wenn Ihr Hund zum Beispiel einen Verkehrs­unfall ver­ursacht, bei dem noch dazu Menschen zu Schaden kommen, können die Schadens­ersatz­forderungen manchmal im sechs­stelligen Bereich liegen. Und wer kann das schon aus der eigenen Tasche bezahlen?

Erfahren Sie mehr über die Hunde­halter-Haft­pflicht­versicherung.

Was kostet eine Hunde­halter-Haft­pflicht­versicherung?

Bilder: https://unsplash.com/de/@denemostro und https://unsplash.com/de/@henry_ravenscroft_

Stand: 01.06.2023. Alle Angaben ohne Gewähr.