Damit Sie eins der schönsten Hobbys der Welt ohne Sorgen betreiben können: Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung kommt für kostspielige Schäden auf, die Ihr Pferd Dritten zufügt.
Gut geschützt mit der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Gestern Nachmittag ist eingetreten, wovor Anke P. sich immer gefürchtet hat. Ihr junger Haflinger Asterix ist von der Koppel ausgebrochen. Irgendetwas muss das Tier erschreckt haben. Panisch galoppierte Asterix los und überquerte die nahegelegene Landstraße. Eine Familie war dort mit ihrem neuen VW Bus unterwegs. Das Ergebnis des Ausweichmanövers: ein immenser Blechschaden und ein zum Glück nur leicht verletztes Pferd sowie ein demolierter Weidezaun. Teuer wird es trotzdem. Gut, dass Anke P. eine Pferdehaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die für den Schaden aufkommt.
Pferde sind schreckhaft und flüchten bei Panik
Merke: Pferde sind ausgesprochene Flucht- und Herdentiere. Während andere Tiere in Stresssituationen in eine Schreckstarre verfallen können (zum Beispiel Rehe) oder angreifen (Katzen), ist der erste Impuls bei Pferden, sobald Gefahr auftaucht: flüchten, und zwar so schnell wie möglich. Etwas ihnen Unbekanntes, ein Wildschwein oder ein Wolf, der am Koppelrand auftaucht, kann zu Panikreaktionen führen. Und ein Pferd in Panik kann nicht nur sich selbst und anderen Pferden schaden, sondern weitreichende Unfälle verursachen. Auch Pferde, die als ausgeglichen, erfahren und friedlich gelten, zeigen in Extremsituationen dieses Verhalten.
Mögliche weitere Schäden, mit denen Pferdebesitzer rechnen müssen, sind beispielsweise zertrampelte, landwirtschaftlich genutzte Felder, die zu Ernteausfällen führen (sogenannte Flurschäden). Manchmal gibt es einfach auch nur Streit unter den Tieren und sie verletzen sich gegenseitig. Oder aber der Übermut an den ersten Tagen im Frühling auf der Weide ist einfach zu groß gewesen und man hat sich unglücklich gegenseitig gerempelt und verletzt.
Insbesondere im Fall von Personenschäden und Autounfällen entstehen schnell hohe Schadenssummen, für die in aller Regel der Besitzer oder die Besitzerin aufkommen muss.
Fragen und Antworten zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung.
Nein. Ein Pferd, das aus Liebhaberei gehalten wird (also nicht aus gewerblichen Gründen beziehungsweise als Nutztier), gilt als Luxustier. Im Gegensatz zu Kleintieren (wie Hamster), die über die Privathaftpflicht mitversichert sind, muss für Luxustiere eine eigene Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Daher gibt es auch eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung.
Nein. Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung deckt die Schäden Dritter ab, aber nicht die eigenen. Hier muss die eigene Kranken- oder Unfallversicherung langwierige Folgeschäden begleiten. Wir empfehlen Reitern, unbedingt eine eigene Unfallversicherung abzuschließen.
In der Regel ist es der Eigentümer oder die Eigentümerin. Allerdings können im Einzelfall auch andere Personen als Halter gelten, wie beispielsweise eine Reitbeteiligung, die frei über das Pferd verfügen kann. Gesetzlich findet sich keine konkrete Definition des Begriffes. Als Tierhalter gilt derjenige, „der im eigenen Interesse die Sorge für das Pferd übernommen hat, an seinem Wohlergehen interessiert ist und das wirtschaftliche Risiko seines Verlustes trägt.“
Ja, Gastreiter, die nur gelegentlich und unentgeltlich das Pferd reiten, sind in der Regel sowohl im Basis- als auch im Komfort-Tarif der EUROPA mitversichert.
Unter bestimmen Voraussetzungen ja. Anschaffung und Unterhalt eines Pferdes sind teuer und zeitintensiv. Oft suchen sich Besitzer deshalb eine Reitbeteiligung. Unser Angebot: Wenn Sie bei der EUROPA den jeweiligen Namen Ihrer Reitbeteiligung angeben, ist diese im Rahmen der Pferdehalter-Haftpflicht kostenlos mitversichert.
Ja. Allerdings bietet Ihnen die EUROPA für die Absicherung jedes weiteren Pferdes einen 50-prozentigen Nachlass an. Sie zahlen also in beiden Tarifen (Basis und Komfort) nur die Hälfte des Beitrages, den Sie für Ihr erstes Pferd bezahlen.
Noch mehr Fragen und Antworten zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung.
Selbstverständlich. Die Pferdehalter-Haftpflicht gilt sogar für alle Länder der Europäischen Union (einschließlich der Schweiz).
Nein, zunächst nicht. Das Fohlen ist drei Monate lang im Basistarif – und im Komforttarif sogar sechs Monate lang – mitversichert. Danach muss eine eigene Pferdehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Der Hauptunterschied besteht in der Höhe der Versicherungssumme, für die die EUROPA im Schadensfall aufkommt. Für den Basis-Schutz beträgt die pauschale Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 5 Millionen Euro, im Komfort-Schutz 10 Millionen Euro. Zudem beinhaltet der Komfort-Tarif als Zusatzleistung einen Forderungsausfallschutz. Das bedeutet: Die EUROPA übernimmt die Kosten für Schäden, die Ihnen durch das Pferd eines Dritten entstehen, sofern diese Person nicht für die Schäden aufkommen kann oder keine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung hat.
Nicht mitversichert sind
- Schäden aus gewolltem oder ungewolltem Deckakt.
- Die Teilnahme an Pferderennen.
- Zugtiere für eigene oder fremde Fuhrwerke.
Stand: 06.07.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.