Pferde stehen in der Morgensonne auf einer Weide.
Gut geschützt mit der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Pferde sind schreckhaft und brechen bei Angst oder Panik oft kopflos aus.
  • Eine Pferde­halter-Haft­pflicht­versicherung schützt Sie vor Schäden, die Ihr Pferd anrichtet.
  • Um Schadens­ansprüche nach Personen­schäden zu vermeiden, ist eine Pferde­halter-Haft­pflicht­versicherung unbedingt notwendig.

Gut geschützt mit der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Damit Sie eins der schönsten Hobbys der Welt ohne Sorgen betreiben können: Die Pferde­halter-Haft­pflicht­versicherung kommt für kost­spielige Schäden auf, die Ihr Pferd Dritten zufügt.

Gestern Nach­mittag ist eingetreten, wovor Anke P. sich immer gefürchtet hat. Ihr junger Haflinger Asterix ist von der Koppel aus­gebrochen. Irgend­etwas muss das Tier erschreckt haben. Panisch galoppierte Asterix los und über­querte die nahe­gelegene Land­straße. Eine Familie war dort mit ihrem neuen VW Bus unterwegs. Das Ergebnis des Ausweich­manövers: ein immenser Blech­schaden und ein zum Glück nur leicht verletztes Pferd sowie ein demolierter Weide­zaun. Teuer wird es trotzdem. Gut, dass Anke P. eine Pferdehaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die für den Schaden aufkommt.

 

Pferde sind schreckhaft und flüchten bei Panik

Merke: Pferde sind ausgesprochene Flucht- und Herdentiere. Während andere Tiere in Stress­situationen in eine Schreck­starre verfallen können (zum Beispiel Rehe) oder angreifen (Katzen), ist der erste Impuls bei Pferden, sobald Gefahr auftaucht: flüchten, und zwar so schnell wie möglich. Etwas ihnen Unbekanntes, ein Wildschwein oder ein Wolf, der am Koppel­rand auftaucht, kann zu Panik­reaktionen führen. Und ein Pferd in Panik kann nicht nur sich selbst und anderen Pferden schaden, sondern weitreichende Unfälle verursachen. Auch Pferde, die als aus­geglichen, erfahren und friedlich gelten, zeigen in Extrem­situationen dieses Verhalten.

Mögliche weitere Schäden, mit denen Pferde­besitzer rechnen müssen, sind beispiels­weise zer­trampelte, land­wirtschaft­lich genutzte Felder, die zu Ernte­ausfällen führen (sogenannte Flur­schäden). Manchmal gibt es einfach auch nur Streit unter den Tieren und sie ver­letzen sich gegen­seitig. Oder aber der Über­mut an den ersten Tagen im Frühling auf der Weide ist einfach zu groß gewesen und man hat sich un­glücklich gegen­seitig gerempelt und verletzt. 

Insbesondere im Fall von Personen­schäden und Auto­unfällen entstehen schnell hohe Schadens­summen, für die in aller Regel der Besitzer oder die Besitzerin aufkommen muss.

Versicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber ratsam

Fest steht: Ein Besitzer haftet für sein Pferd – unabhängig davon ob er schuld ist oder nicht. Bricht ein Pferd aus der Koppel aus und verursacht einen Schaden bei einem Dritten, dann ist der Tier­halter unabhängig von eigenem Ver­schulden für den Schaden verantwortlich (§ 833 BGB, die sogenannte Gefährdungs­haftung). Der Gesetz­geber geht davon aus, dass tierisches Ver­halten unberechen­bar ist und es deshalb auf ein Ver­schulden des Tierhalters nicht ankommt.

Gut zu wissen: Eine Pferde­haft­pflicht­versicherung ist vom Gesetz­geber (anders als beim Führen eines Autos) nicht vor­geschrieben. Aller­dings raten Experten dringend dazu, eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ab­zuschließen. Außerdem: Die aller­meisten Reit­ställe und Reit­pensionen verlangen den Abschluss einer Tier­halter­haft­pflicht, bevor man sein Pferd dort unter­stellen darf. 

Fakt ist: Die Pferde­halter-Haft­pflicht­versicherung ist wichtig, weil Sie als Besitzer für alle Schäden, die Ihr Pferd anrichtet, haften – in un­begrenzter Höhe.

Fragen und Antworten zur Pferde­halter-Haft­pflicht­versicherung.

Nein. Ein Pferd, das aus Lieb­haberei gehalten wird (also nicht aus gewerblichen Gründen beziehungsweise als Nutztier), gilt als Luxustier. Im Gegen­satz zu Kleintieren (wie Hamster), die über die Privat­haft­pflicht mitversichert sind, muss für Luxus­tiere eine eigene Tier­halter-Haft­pflicht­versicherung abgeschlossen werden. Daher gibt es auch eine Hunde­halter-Haft­pflicht­versicherung.

Nein. Die Pferde­halter-Haft­pflicht­versicherung deckt die Schäden Dritter ab, aber nicht die eigenen. Hier muss die eigene Kranken- oder Unfall­versicherung langwierige Folgeschäden begleiten. Wir empfehlen Reitern, unbedingt eine eigene Unfallversicherung abzuschließen.

In der Regel ist es der Eigen­tümer oder die Eigen­tümerin. Allerdings können im Einzelfall auch andere Personen als Halter gelten, wie beispiels­weise eine Reit­beteiligung, die frei über das Pferd verfügen kann. Gesetzlich findet sich keine konkrete Definition des Begriffes. Als Tier­halter gilt derjenige, „der im eigenen Interesse die Sorge für das Pferd über­nommen hat, an seinem Wohl­ergehen interessiert ist und das wirt­schaftliche Risiko seines Verlustes trägt.“

Ja, Gastreiter, die nur gelegent­lich und un­entgeltlich das Pferd reiten, sind in der Regel sowohl im Basis- als auch im Komfort-Tarif der EUROPA mitversichert.

Unter bestimmen Voraussetzungen ja. An­schaffung und Unter­halt eines Pferdes sind teuer und zeit­intensiv. Oft suchen sich Besitzer deshalb eine Reit­beteiligung. Unser Angebot: Wenn Sie bei der EUROPA den jeweiligen Namen Ihrer Reit­beteiligung angeben, ist diese im Rahmen der Pferde­halter-Haft­pflicht kostenlos mitversichert.

Ja. Allerdings bietet Ihnen die EUROPA für die Ab­sicherung jedes weiteren Pferdes einen 50-prozentigen Nachlass an. Sie zahlen also in beiden Tarifen (Basis und Komfort) nur die Hälfte des Beitrages, den Sie für Ihr erstes Pferd bezahlen.

Was kostet eine Pferdehalter-Haftpflicht­versicherung?

Noch mehr Fragen und Antworten zur Pferde­halter-Haft­pflicht­versicherung.

Selbstverständlich. Die Pferde­halter-Haft­pflicht gilt sogar für alle Länder der Europäischen Union (einschließlich der Schweiz).

Nein, zunächst nicht. Das Fohlen ist drei Monate lang im Basis­tarif – und im Komfort­tarif sogar sechs Monate lang – mitversichert. Danach muss eine eigene Pferde­halter-Haft­pflicht­versicherung abgeschlossen werden.

Der Haupt­unterschied besteht in der Höhe der Versicherungssumme, für die die EUROPA im Schadensfall aufkommt. Für den Basis-Schutz beträgt die pauschale Versicherungs­summe für Personen-, Sach- und Vermögens­schäden 5 Millionen Euro, im Komfort-Schutz 10 Millionen Euro. Zudem beinhaltet der Komfort-Tarif als Zusatzleistung einen Forderungs­ausfall­schutz. Das bedeutet: Die EUROPA übernimmt die Kosten für Schäden, die Ihnen durch das Pferd eines Dritten entstehen, sofern diese Person nicht für die Schäden aufkommen kann oder keine Pferde­halter-Haft­pflicht­versicherung hat.

Nicht mitversichert sind

  • Schäden aus gewolltem oder ungewolltem Deckakt.
  • Die Teilnahme an Pferderennen.
  • Zugtiere für eigene oder fremde Fuhrwerke.

Durchschnittliche Lebenserwartung von Pferden

Wie alt ein Pferd wird, kann nicht pauschal beantwortet werden. Das hängt von der Größe und der Rasse ab. Die durch­schnittliche Lebens­erwartung liegt zwischen 16 und 35 Jahren. Aber: Ponys der Robust­pferde­rassen wie Island- oder Fjord­pferde werden oft 30 bis 35 Jahre alt. Groß­pferde hingegen werden zumeist 20 bis 30 Jahre alt. Als ältestes Pferd der Welt gilt „Old Billy“: Der Wallach aus dem britischen Dorf Woolston soll von 1760 bis 1822 gelebt haben und wurde somit unglaubliche 62 Jahre alt.

Stand: 06.07.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.