Die Hausratversicherung ist eine der wichtigsten Policen, um sich finanziell abzusichern. Sie schützen damit jegliches Hab und Gut, das im Falle von Feuer, Sturm oder Leitungswasserschäden beschädigt oder infolge von Einbruch entwendet werden könnte. Sie lohnt sich schon bei der ersten eigenen Wohnung!
Hausratversicherung: Damit Sie nicht plötzlich vor dem Nichts stehen!
Es war ein wunderbarer Abend gewesen. Bis in die frühen Morgenstunden hatten Martina und Ingo mit ihren besten Freunden ihre Verlobung in einer schicken Bar gefeiert. Doch die Hochstimmung, in der die beiden nach Hause kamen, war schnell verflogen, als sie die Küche betraten: Die Terrassentür war ausgehebelt, die Schubladen mit dem Silberbesteck standen noch offen, waren komplett ausgeräumt. Schnell stellten die frisch Verlobten fest, dass auch ihre Laptops, der neue Fernseher und Martinas Schmuck verschwunden waren.
Für die gerufene Polizei ein klassischer Fall – Fahndungserfolge, so räumten die Beamten direkt ein, seien selten. So waren zwar das goldene Armband, das Martina von ihrer Großmutter geerbt hatte, und die privaten Fotos auf den Rechnern für immer verloren, doch immerhin entstand für das Paar kein finanzieller Schaden. Ihre Hausratversicherung ersetzte den kompletten Schaden. So kamen zu dem Schreck nicht auch noch hohe Kosten für Neuanschaffungen hinzu.
Wohnungseinbruchdiebstähle werden selten aufgeklärt
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) wurden im Jahr 2020 in Deutschland rund 1,7 Millionen Fälle von Diebstahlkriminalität erfasst, darunter 75.023 Wohnungseinbruchdiebstähle. Damit machen Diebstähle bei weitem den größten Anteil der insgesamt fünf Millionen Straftaten in dem Jahr aus. Während die Aufklärungsquote bei Straftaten insgesamt fast 60 Prozent erreicht, liegt sie bei Wohnungseinbrüchen bei gerade mal 17 bis 18 Prozent. Insofern ist die Chance, dass das entwendete Hab und Gut wie im Fall von Ingo und Martina wieder auftaucht, relativ gering. Gegen die finanziellen Folgen von Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus kann man sich glücklicherweise mit einer Hausratversicherung schützen.
Nach Daten des Bundeskriminalamts (BKA) lebt es sich in Großstädten besonders gefährlich. Berlin lag bei allen Arten von Diebstählen 2020 an erster Stelle. Die folgende Übersicht zeigt, wo es sich besonders lohnt, den Hausrat zu versichern.
Die Top Ten der Einbruchsstatistik
Wohnungseinbruchdiebstahl 2020 pro 100.000 Einwohner
Berlin | 7.070 |
Hamburg | 3.442 |
Köln | 1.992 |
Düsseldorf | 1.327 |
Bremen | 1.254 |
Essen | 1.093 |
Frankfurt am Main | 1.041 |
Dortmund | 1.000 |
Duisburg | 982 |
München | 825 |
Welche Gefahren sind durch die Hausratversicherung abgedeckt?
Die Hausratversicherung greift aber nicht nur bei Einbruch. Sie deckt umfassende Gefahren ab, die Ihre Habseligkeiten in Mitleidenschaft ziehen könnten, darunter Feuer, Blitzschlag, Überspannung durch einen Blitz, Explosion oder Implosion, Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel sowie Leitungswasserschäden. Dabei sind nicht nur die Schäden abgedeckt, sondern für gewisse Zeit auch die Kosten für Hotelübernachtungen, Aufräumarbeiten sowie den Transport und die Lagerung des Eigentums abgedeckt, wenn die Wohnung geräumt werden muss. Zu den typischen Leitungswasserschäden zählen Rohrbrüche, geplatzte Schläuche an Wasch- und Geschirrspülmaschinen oder Frostschäden, sofern die Sachen von dem Mieter angeschafft wurden und dieser die Gefahr trägt.
Schäden durch Einbruchdiebstahl sind versichert, einfacher Diebstahl hingegen nicht. Ein Taschendiebstahl oder ein Diebstahl durch jemanden, den Sie selbst in die Wohnung gelassen haben, fällt grundsätzlich also nicht unter die Hausratversicherung. Der sogenannte Trickdiebstahl kann aber bis zu einer gewissen Entschädigungsgrenze je nach Tarifvariante mitversichert werden. Bricht der Täter aber Türen auf oder schlägt Fenster ein, handelt es sich um einen Einbruch. Dann sind nicht nur entwendete Gegenstände versichert, sondern auch Schäden, die der Einbrecher an der Wohnungseinrichtung (Vandalismusschaden) verursacht.
Was gehört zum Hausrat?
Zum Hausrat gehören sämtliche Gegenstände, die im gesamten Haushalt zu finden sind und die zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen – vom Kleiderschrank bis zur Kaffeetasse. Dabei ersetzt die Versicherung grundsätzlich den Wiederbeschaffungswert. Der muss nicht unbedingt dem ursprünglichen Kaufpreis entsprechen. Es geht darum, was Sie aktuell bezahlen müssten, um einen gleichwertigen Gegenstand neu zu kaufen. Bei beschädigtem Inventar, das repariert werden kann, übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten. Außerdem zahlt sie einen Ausgleich für die Wertminderung beschädigter Gegenstände, die aber noch uneingeschränkt genutzt werden können.
Für Wertsachen gilt in der Regel eine in der Police festgesetzte Höchstsumme, häufig ein Prozentsatz der gesamten Versicherungssumme. Schmuck, Edelsteine, Münzen und Kunstwerke zählen beispielsweise zu den Wertsachen, genauso wie Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere und Antiquitäten, bei denen es sich nicht um Möbelstücke handelt. Diese haben jedoch eine feste Euro-Entschädigungsgrenze von dem prozentualen Anteil der Versicherungssumme. Oberhalb gewisser Entschädigungsgrenzen sind diese unter qualifiziertem Verschluss aufzubewahren.
Wichtige Daten auf dem Computer absichern
Neu im IT-Zeitalter: Auch Daten können mitversichert sein. Es werden die Kosten für eine eventuell nötige Datenrettung, meist bis zu einer gewissen Grenze, erstattet, wenn die Versicherungspolice das vorsieht. Wer also wichtige Daten auf heimischen Rechnern speichert, die durch Leitungswasser oder Feuer beschädigt werden könnten, tut gut daran, beim Abschluss einer Hausratversicherung genau hinzusehen, was die Police in puncto Daten bietet. Denn jeder weiß, dass bei einem beschädigten Computer die Wiederbeschaffung des Computers selbst meist das geringste Problem ist. Für die Sicherung oder Wiederherstellung von Daten braucht es einen Profi, der sich seine Dienste natürlich bezahlen lässt.
Unser Tipp: Auch wenn Versicherer die Datenrettung mittlerweile mit anbieten, heißt das nicht, dass das automatisch für ältere Versicherungsverträge gilt. Deswegen lohnt es sich, den Tarif regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Oft wird angenommen, dass sich eine Hausratversicherung erst in den späteren Lebensjahren lohnt, wenn man einen größeren Besitz angehäuft hat. Da mittlerweile auch junge Menschen in der Regel über teure elektronische Geräte und wichtige Daten verfügen, lohnt sich die Hausratversicherung sofort nach dem Auszug aus dem Elternhaus. Auch für Studenten kann es wichtig sein, beispielsweise auf den Aspekt der Datenrettung zu achten.
Wichtig: Schäden, die am Gebäude oder an fest installierten Einrichtungen wie sanitären Anlagen oder Heizungen entstehen, fallen nicht unter die Hausratversicherung. Hier greift als Eigentümer Ihre Wohngebäudeversicherung bzw. die des Vermieters, wenn Sie Mieter der Wohnung sind.
Auch Glasbruchschäden können teuer werden
Reine Glasbruchschäden, die ja nicht nur an Fenstern und Türen, sondern auch an Möbeln entstehen können, kann man auch als Mieter zusätzlich mit einer Haushaltglasversicherung abdecken. Sie kommt für Glasbruchschäden im Einfamilienhaus oder der Wohnung auf: Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen und Wintergärten sowie Glas- und Kunststoffscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Glaskeramik-Kochlächen, Aquarien und Terrarien. Darüber hinaus bietet die Gebäude-Glaspauschalversicherung Schutz gegen Schäden an Außen- und Innenscheiben, Profilbaugläsern, Glasbausteinen, Betongläsern und Dachverglasungen von Mehrfamilienhäusern.
Welche Versicherungssumme und welcher Tarif ist für mich richtig?
Der präziseste Weg, die Versicherungssumme festzulegen, ist die Ermittlung des Gesamtwerts des Hausrats. Da im Laufe des Lebens nach und nach einiges an Hab und Gut zusammenkommt, ist das nicht immer einfach. Als Faustregel gilt: 650 Euro pro Quadratmeter sollten es mindestens sein – also bei einer 100 Quadratmeter großen Wohnung beispielsweise mindestens 65.000 Euro. Viele Versicherungen verzichten darauf, im Schadensfall eine eventuelle Unterversicherung geltend zu machen, wenn der Wert von 650 Euro pro Quadratmeter eingehalten wurde. Ansonsten würden Sie bei einer Unterversicherung – also einer Versicherungssumme, die unter dem tatsächlichen Wert Ihres Hausrats liegt – immer nur einen Teil des Schadens erstattet bekommen, selbst wenn der Gesamtschaden weit unter der Versicherungssumme bleibt.
Unser Tipp: Da sich Wert und Umfang des Hausrats im Lauf der Zeit ändern, sollten Versicherte von Zeit zu Zeit überprüfen, ob die Versicherungssumme noch ausreichend ist. Das gilt insbesondere nach teuren Anschaffungen von Wertgegenständen wie Schmuck oder Kunstwerken, die nur zu einem gewissen Anteil der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Ansonsten sehen die Tarife einen gewissen prozentualen Vorsorgebetrag der Versicherungssumme vor, der im Schadenfall bei Bedarf die Neuanschaffungen/ Wertsteigerungen abdeckt.
Laufzeit und Kündbarkeit beachten
Welcher Tarif zu einem passt, richtet sich natürlich nach Umfang und Wert des Hausrats. Aber auch die Kündbarkeit kann ein Kriterium sein. In der Regel können Hausratversicherungsverträge mit einer Frist von drei Monaten zum Fälligkeitsdatum gekündigt werden und verlängern sich sonst um ein weiteres Jahr. Außerdem belohnen manche Versicherer ihre Kunden mit Rabatten, wenn diese sich direkt für mehrere Jahre binden. Somit kann auch die gewünschte Laufzeit eine Rolle dabei spielen, für welchen Tarif man sich entscheidet.
Vorzeitig kündigen können Sie Ihre Versicherung im Falle einer Beitragserhöhung durch den Versicherer oder nach einem Schadensfall. Auch wenn die Versicherung die Schadensregulierung ungerechtfertigt ablehnt, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Allerdings steht es nach einem Schadenfall auch dem Versicherer frei, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Als Kunde ergibt die außerordentliche Kündigung nach einem Schadenfall zumeist wenig Sinn, weil das Versicherungsunternehmen in dem Fall trotzdem den gesamten Jahresbeitrag einbehalten kann.
Unser Tipp: Verfügen Sie in Ihrer Wohnung über ein steuerlich anzuerkennendes Arbeits- bzw. ausschließlich beruflich genutztes Zimmer, können Sie die Beiträge zur Hausrat- und als Eigentümer zur Wohngebäudeversicherung anteilig für die jeweilige Quadratmeterzahl als Werbungs- oder Betriebskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Was passiert, wenn …
… ich umziehe?
Für einen gewissen Zeitraum gilt der bestehende Vertrag auch für die neue Wohnung. Ist man komplett umgezogen, sollte man die Police aber an die neuen Gegebenheiten – vor allem an die veränderte Quadratmeterzahl – anpassen. Das ist auch eine gute Gelegenheit, um zu überprüfen, ob der Tarif noch zu den persönlichen Umständen passt und alles abdeckt, was mittlerweile im Haushalt von Bedeutung ist.
… ich mit meinem Partner zusammenziehe?
Wenn beide Partner eine eigene Hausratversicherung haben, sollte man die ältere Police behalten und an die neuen Gegebenheiten anpassen. Für den jüngeren Vertrag gilt dann ein Sonderkündigungsrecht. Dazu sollte der Zusammenzug dem Versicherungsunternehmen aber sofort gemeldet werden.
… mein Partner und ich sich trennen?
Bei einer Trennung ist für den Versicherungsschutz ausschlaggebend, wer Versicherungsnehmer ist. Für ihn und seine Einrichtungsgegenstände gilt die Police. Läuft die Versicherung also auf den Partner, der auszieht, muss der Partner, der in der Wohnung verbleibt, eine eigene Hausratversicherung abschließen, auch wenn es sich teilweise um dieselbe Einrichtung handeln mag.
… der Haushalt aufgelöst wird?
Wird der Haushalt aufgelöst – beispielsweise weil jemand ins Ausland oder in ein Seniorenheim umzieht –, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Wird eine Wohnung oder ein Haus aufgegeben, besteht schließlich kein Schadensrisiko und somit auch keine Notwendigkeit der Versicherung mehr.
Stand: 30.03.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.