Blick in ein Wohnzimmer.
Hausratversicherung: Damit Sie nicht plötzlich vor dem Nichts stehen!

Das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Mit einer Hausratversicherung sind Sie abgesichert, wenn Ihr Hab und Gut durch Feuer, Leitungswasser und Sturm zerstört wird. Auch greift sie bei Raub und (Einbruch-)Diebstahl.
  • Nach einem verheerenden Brand können Sie sich dank der Hausratversicherung beispielsweise komplett neu einrichten.
  • Sichern Sie auch Fahrräder, Gartenmöbel und alles rund um Ihr Zuhause ab.
  • Elementarschäden wie Überschwemmungen können mitversichert werden.

Hausratversicherung: Damit Sie nicht plötzlich vor dem Nichts stehen!

Die Hausratversicherung ist eine der wichtigsten Policen, um sich finanziell abzusichern. Sie schützen damit jegliches Hab und Gut, das im Falle von Feuer, Sturm oder Leitungs­wasser­schäden beschädigt oder infolge von Einbruch entwendet werden könnte. Sie lohnt sich schon bei der ersten eigenen Wohnung!

Es war ein wunderbarer Abend gewesen. Bis in die frühen Morgenstunden hatten Martina und Ingo mit ihren besten Freunden ihre Verlobung in einer schicken Bar gefeiert. Doch die Hochstimmung, in der die beiden nach Hause kamen, war schnell verflogen, als sie die Küche betraten: Die Terrassentür war ausgehebelt, die Schubladen mit dem Silberbesteck standen noch offen, waren komplett ausgeräumt. Schnell stellten die frisch Verlobten fest, dass auch ihre Laptops, der neue Fernseher und Martinas Schmuck verschwunden waren. 

Für die gerufene Polizei ein klassischer Fall – Fahndungserfolge, so räumten die Beamten direkt ein, seien selten. So waren zwar das goldene Armband, das Martina von ihrer Großmutter geerbt hatte, und die privaten Fotos auf den Rechnern für immer verloren, doch immerhin entstand für das Paar kein finanzieller Schaden. Ihre Hausratversicherung ersetzte den kompletten Schaden. So kamen zu dem Schreck nicht auch noch hohe Kosten für Neuanschaffungen hinzu.

Erfahren Sie mehr über die Leistungen und Details unserer Hausratversicherung.

Wohnungseinbruchdiebstähle werden selten aufgeklärt

Laut Polizeilicher Kriminal­statistik (PKS) wurden im Jahr 2020 in Deutschland rund 1,7 Millionen Fälle von Diebstahl­kriminalität erfasst, darunter 75.023 Wohnungs­einbruch­diebstähle. Damit machen Dieb­stähle bei weitem den größten Anteil der insgesamt fünf Millionen Straf­taten in dem Jahr aus. Während die Aufklärungs­quote bei Straftaten insgesamt fast 60 Prozent erreicht, liegt sie bei Wohnungs­einbrüchen bei gerade mal 17 bis 18 Prozent. Insofern ist die Chance, dass das entwendete Hab und Gut wie im Fall von Ingo und Martina wieder auftaucht, relativ gering. Gegen die finanziellen Folgen von Einbruch­diebstahl, Raub und Vandalismus kann man sich glücklicher­weise mit einer Hausrat­versicherung schützen.

Nach Daten des Bundeskriminalamts (BKA) lebt es sich in Großstädten besonders gefährlich. Berlin lag bei allen Arten von Diebstählen 2020 an erster Stelle. Die folgende Übersicht zeigt, wo es sich besonders lohnt, den Hausrat zu versichern.

Die Top Ten der Einbruchsstatistik

Wohnungseinbruchdiebstahl 2020 pro 100.000 Einwohner

Berlin7.070
Hamburg3.442
Köln1.992
Düsseldorf1.327
Bremen1.254
Essen1.093
Frankfurt am Main1.041
Dortmund1.000
Duisburg982
München825

Welche Gefahren sind durch die Hausratversicherung abgedeckt?

Die Hausrat­versicherung greift aber nicht nur bei Einbruch. Sie deckt umfassende Gefahren ab, die Ihre Habseligkeiten in Mitleiden­schaft ziehen könnten, darunter Feuer, Blitzschlag, Über­spannung durch einen Blitz, Explosion oder Implosion, Sturm (ab Wind­stärke 8) und Hagel sowie Leitungs­wasser­schäden. Dabei sind nicht nur die Schäden abgedeckt, sondern für gewisse Zeit auch die Kosten für Hotel­übernachtungen, Aufräum­arbeiten sowie den Transport und die Lagerung des Eigentums abgedeckt, wenn die Wohnung geräumt werden muss. Zu den typischen Leitungs­wasser­schäden zählen Rohr­brüche, geplatzte Schläuche an Wasch- und Geschirr­spül­maschinen oder Frost­schäden, sofern die Sachen von dem Mieter angeschafft wurden und dieser die Gefahr trägt.

Schäden durch Einbruch­diebstahl sind versichert, einfacher Diebstahl hingegen nicht. Ein Taschen­diebstahl oder ein Diebstahl durch jemanden, den Sie selbst in die Wohnung gelassen haben, fällt grundsätzlich also nicht unter die Hausratversicherung. Der sogenannte Trick­diebstahl kann aber bis zu einer gewissen Entschädigungsgrenze je nach Tarif­variante mitversichert werden. Bricht der Täter aber Türen auf oder schlägt Fenster ein, handelt es sich um einen Einbruch. Dann sind nicht nur entwendete Gegen­stände versichert, sondern auch Schäden, die der Einbrecher an der Wohnungseinrichtung (Vandalismus­schaden) verursacht.  
 

Was gehört zum Hausrat?

Zum Hausrat gehören sämtliche Gegenstände, die im gesamten Haushalt zu finden sind und die zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen – vom Kleiderschrank bis zur Kaffee­tasse. Dabei ersetzt die Versicherung grundsätzlich den Wieder­beschaffungs­wert. Der muss nicht unbedingt dem ursprünglichen Kaufpreis entsprechen. Es geht darum, was Sie aktuell bezahlen müssten, um einen gleich­wertigen Gegen­stand neu zu kaufen. Bei beschädigtem Inventar, das repariert werden kann, übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten. Außerdem zahlt sie einen Ausgleich für die Wert­minderung beschädigter Gegenstände, die aber noch uneingeschränkt genutzt werden können. 

Für Wertsachen gilt in der Regel eine in der Police festgesetzte Höchst­summe, häufig ein Prozentsatz der gesamten Versicherungssumme. Schmuck, Edel­steine, Münzen und Kunst­werke zählen beispielsweise zu den Wertsachen, genauso wie Urkunden, Sparbücher, Wert­papiere und Antiquitäten, bei denen es sich nicht um Möbel­stücke handelt. Diese haben jedoch eine feste Euro-Entschädigungs­grenze von dem prozentualen Anteil der Versicherungs­summe. Oberhalb gewisser Entschädigungs­grenzen sind diese unter qualifiziertem Verschluss aufzubewahren.
 

Wichtige Daten auf dem Computer absichern

Neu im IT-Zeitalter: Auch Daten können mitversichert sein. Es werden die Kosten für eine eventuell nötige Daten­rettung, meist bis zu einer gewissen Grenze, erstattet, wenn die Versicherungspolice das vorsieht. Wer also wichtige Daten auf heimischen Rechnern speichert, die durch Leitungs­wasser oder Feuer beschädigt werden könnten, tut gut daran, beim Abschluss einer Hausrat­versicherung genau hinzusehen, was die Police in puncto Daten bietet. Denn jeder weiß, dass bei einem beschädigten Computer die Wieder­beschaffung des Computers selbst meist das geringste Problem ist. Für die Sicherung oder Wieder­herstellung von Daten braucht es einen Profi, der sich seine Dienste natürlich bezahlen lässt. 

Unser Tipp: Auch wenn Versicherer die Daten­rettung mittlerweile mit anbieten, heißt das nicht, dass das automatisch für ältere Versicherungsverträge gilt. Deswegen lohnt es sich, den Tarif regelmäßig zu über­prüfen und gegebenenfalls anzupassen.


Oft wird angenommen, dass sich eine Hausrat­versicherung erst in den späteren Lebens­jahren lohnt, wenn man einen größeren Besitz angehäuft hat. Da mittlerweile auch junge Menschen in der Regel über teure elektronische Geräte und wichtige Daten verfügen, lohnt sich die Hausrat­versicherung sofort nach dem Auszug aus dem Elternhaus. Auch für Studenten kann es wichtig sein, beispiels­weise auf den Aspekt der Daten­rettung zu achten.

Extra-Schutz für Radfahrer

Immer mehr Menschen achten beim Abschluss einer Hausratversicherung darauf, dass sie eine Fahrradklausel enthält. Damit sind Ihre Fahrräder versichert, selbst wenn sie außerhalb der Wohnung gestohlen werden. Ein solcher Zusatzbaustein erfreut sich wachsender Beliebtheit, da die Zahl teurer Fahrräder (zum Beispiel Pedelecs oder Lastenräder) in den Haushalten steigt. Laut Statistischem Bundesamt ist die Zahl der Elektrofahrräder in Haushalten 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 20 Prozent auf 1,2 Millionen E-Bikes gestiegen. In gut einem Drittel der E-Bike-Haushalte stehen bereits zwei Elektrofahrräder.

Der Basis-Schutz einer Hausratversicherung deckt Fahrräder nur ab, wenn sie bei einem Einbruchdiebstahl aus den verschlossenen Räumen der Wohnung oder des Hauses gestohlen werden. Da die meisten Fahrräder auf offener Straße entwendet werden, lohnt sich der Zusatzbaustein „Fahrrad“ – vor allem, wenn Sie Besitzer eines teuren nicht gewerblich genutzten Lastenrads oder eines E-Bikes sind. Hierzu beantworten Sie bei der Tarifberechnung der EUROPA die Frage „Möchten Sie Fahrräder gegen einfachen Diebstahl mitversichern?“ mit Ja.

Wichtig: Schäden, die am Gebäude oder an fest installierten Einrichtungen wie sanitären Anlagen oder Heizungen entstehen, fallen nicht unter die Hausrat­versicherung. Hier greift als Eigentümer Ihre Wohn­gebäude­versicherung bzw. die des Vermieters, wenn Sie Mieter der Wohnung sind. 

 

Auch Glasbruch­schäden können teuer werden

Reine Glasbruchschäden, die ja nicht nur an Fenstern und Türen, sondern auch an Möbeln entstehen können, kann man auch als Mieter zusätzlich mit einer Haushalt­glas­versicherung abdecken. Sie kommt für Glasbruch­schäden im Einfamilien­haus oder der Wohnung auf: Glas- und Kunststoff­scheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen und Winter­gärten sowie Glas- und Kunststoff­scheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Glas­keramik-Koch­lächen, Aquarien und Terrarien. Darüber hinaus bietet die Gebäude-Glaspauschal­versicherung Schutz gegen Schäden an Außen- und Innen­scheiben, Profilbau­gläsern, Glas­bausteinen, Beton­gläsern und Dach­verglasungen von Mehrfamilienhäusern.

 

Welche Versicherungs­summe und welcher Tarif ist für mich richtig?

Der präziseste Weg, die Versicherungssumme festzulegen, ist die Ermittlung des Gesamt­werts des Hausrats. Da im Laufe des Lebens nach und nach einiges an Hab und Gut zusammenkommt, ist das nicht immer einfach. Als Faust­regel gilt: 650 Euro pro Quadrat­meter sollten es mindestens sein – also bei einer 100 Quadrat­meter großen Wohnung beispielsweise mindestens 65.000 Euro. Viele Versicherungen verzichten darauf, im Schadens­fall eine eventuelle Unter­versicherung geltend zu machen, wenn der Wert von 650 Euro pro Quadratmeter eingehalten wurde. Ansonsten würden Sie bei einer Unter­versicherung – also einer Versicherungs­summe, die unter dem tatsächlichen Wert Ihres Hausrats liegt – immer nur einen Teil des Schadens erstattet bekommen, selbst wenn der Gesamt­schaden weit unter der Versicherungs­summe bleibt.

Unser Tipp: Da sich Wert und Umfang des Haus­rats im Lauf der Zeit ändern, sollten Versicherte von Zeit zu Zeit überprüfen, ob die Versicherungs­summe noch ausreichend ist. Das gilt insbesondere nach teuren Anschaffungen von Wert­gegenständen wie Schmuck oder Kunstwerken, die nur zu einem gewissen Anteil der Versicherungs­summe berücksichtigt werden. Ansonsten sehen die Tarife einen gewissen prozentualen Vorsorge­betrag der Versicherungs­summe vor, der im Schaden­fall bei Bedarf die Neu­anschaffungen/ Wertsteigerungen abdeckt.

 

Laufzeit und Kündbarkeit beachten

Welcher Tarif zu einem passt, richtet sich natürlich nach Umfang und Wert des Haus­rats. Aber auch die Kündbarkeit kann ein Kriterium sein. In der Regel können Hausrat­versicherungs­verträge mit einer Frist von drei Monaten zum Fälligkeits­datum gekündigt werden und verlängern sich sonst um ein weiteres Jahr. Außerdem belohnen manche Versicherer ihre Kunden mit Rabatten, wenn diese sich direkt für mehrere Jahre binden. Somit kann auch die gewünschte Laufzeit eine Rolle dabei spielen, für welchen Tarif man sich entscheidet. 

Vorzeitig kündigen können Sie Ihre Versicherung im Falle einer Beitrags­erhöhung durch den Versicherer oder nach einem Schadensfall. Auch wenn die Versicherung die Schadens­regulierung ungerechtfertigt ablehnt, besteht ein Sonder­kündigungs­recht. Allerdings steht es nach einem Schaden­fall auch dem Versicherer frei, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Als Kunde ergibt die außer­ordentliche Kündigung nach einem Schaden­fall zumeist wenig Sinn, weil das Versicherungsunternehmen in dem Fall trotzdem den gesamten Jahres­beitrag einbehalten kann.

Elementarschäden mitversichern

Die Hochwasser-Katastrophe hat 2021 in Teilen des Landes verheerende Schäden verursacht und gezeigt, wie wichtig die Absicherung von Elementarschäden ist. Viele Familien haben durch das Hochwasser ihr gesamtes Hab und Gut verloren. Bei der EUROPA können Sie folgende Elementarschäden durch einen Zusatzbeitrag mitversichern: 

  • Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Rückstau
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Dazu beantworten Sie bei der Tarifberechnung die Frage „Möchten Sie Elementarschäden in Ihre Hausratversicherung miteinschließen?“ mit Ja.

Was kostet eine Hausratversicherung?

Unser Tipp: Verfügen Sie in Ihrer Wohnung über ein steuerlich anzuerkennendes Arbeits- bzw. ausschließlich beruflich genutztes Zimmer, können Sie die Beiträge zur Hausrat- und als Eigen­tümer zur Wohn­gebäude­versicherung anteilig für die jeweilige Quadrat­meter­zahl als Werbungs- oder Betriebs­kosten in Ihrer Steuer­erklärung geltend machen.

 

Was passiert, wenn …

… ich umziehe?
Für einen gewissen Zeitraum gilt der bestehende Vertrag auch für die neue Wohnung. Ist man komplett umgezogen, sollte man die Police aber an die neuen Gegeben­heiten – vor allem an die veränderte Quadratmeter­zahl – anpassen. Das ist auch eine gute Gelegen­heit, um zu überprüfen, ob der Tarif noch zu den persönlichen Umständen passt und alles abdeckt, was mittlerweile im Haushalt von Bedeutung ist.

… ich mit meinem Partner zusammenziehe?
Wenn beide Partner eine eigene Hausrat­versicherung haben, sollte man die ältere Police behalten und an die neuen Gegeben­heiten anpassen. Für den jüngeren Vertrag gilt dann ein Sonder­kündigungs­recht. Dazu sollte der Zusammen­zug dem Versicherungs­unternehmen aber sofort gemeldet werden. 

… mein Partner und ich sich trennen?
Bei einer Trennung ist für den Versicherungs­schutz ausschlaggebend, wer Versicherungs­nehmer ist. Für ihn und seine Einrichtungs­gegenstände gilt die Police. Läuft die Versicherung also auf den Partner, der auszieht, muss der Partner, der in der Wohnung verbleibt, eine eigene Hausrat­versicherung abschließen, auch wenn es sich teilweise um dieselbe Einrichtung handeln mag. 

… der Haushalt aufgelöst wird?
Wird der Haushalt aufgelöst – beispiels­weise weil jemand ins Ausland oder in ein Senioren­heim umzieht –, besteht ein Sonder­kündigungs­recht. Wird eine Wohnung oder ein Haus aufgegeben, besteht schließlich kein Schadens­risiko und somit auch keine Not­wendigkeit der Versicherung mehr.

Stand: 30.03.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.