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Ein blaues Auto in einer Einfahrt.

Fahrzeugschein: Wo steht was?

  • Der Fahrzeug­schein ist eines der wichtigsten Dokumente im Straßen­verkehr.
  • Er enthält neben den persönlichen Daten des Halters alle technischen Angaben zum Fahr­zeug.
  • Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Fahrzeug­schein richtig zu lesen.

Veröffentlicht am:

24.05.2023 | 16:48:32

Für die meisten ist sie ein treuer Begleiter im Straßen­verkehr: die Zulassungs­bescheinigung Teil I, auch als Fahrzeug­schein bekannt. Doch wozu genau wird sie eigentlich benötigt? Wie liest man sie richtig? Und was muss man beim Vor­zeigen beachten?

„Führerschein und Fahrzeug­schein, bitte!“ Wann haben Sie diese Auf­forderung bei einer polizei­lichen Verkehrs­kontrolle zuletzt gehört? Laut eines Berichts des Instituts für Demoskopie Allensbach vielleicht vor gar nicht langer Zeit. Denn für rund 36 Prozent der Deutschen liegt laut dem Bericht eine Verkehrs­kontrolle nicht länger als ein Jahr zurück. Umso wichtiger ist es, dass Sie in einer solchen Situation auch wirklich beide Dokumente vorzeigen können. Andernfalls wird ein Verwarn­geld in Höhe von jeweils zehn Euro fällig. Beim Führer­schein? Scheint das nachvoll­ziehbar. Aber warum ist auch der Fahrzeug­schein für die Teil­nahme am Straßen­verkehr so wichtig? 

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Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung?

Auch wenn die meisten Auto­fahrer immer noch vom Fahrzeug­schein sprechen, lautet die offizielle Bezeichnung des Dokuments bereits seit 2005 Zulassungs­bescheinigung Teil I. Der Grund für die Umbenennung: eine stärkere Verein­heitlichung der Dokumente auf EU-Ebene sowie eine größere Fälschungs­sicherheit. Auch der zugehörige Fahrzeug­brief, der als Eigentums­nachweis für den Fahrzeug­halter dient und entsprechend niemals im Auto gelagert werden sollte, wurde in diesem Zuge umbenannt. Er heißt seitdem Zulassungs­bescheinigung Teil II. 

Ihr Kraftfahrzeug wurde bereits vor 2005 zugelassen? Dann sehen Ihre Dokumente zwar ein kleines bisschen anders aus als die heutige, EU-konforme Variante, aber sie gelten unbegrenzt weiter. Erst bei Verlust, Neu­zulassung oder An­passung der Papiere werden die alten Zulassungs­dokumente durch neue ausgetauscht. Doch welche Informationen enthält die Zulassungs­bescheinigung Teil I überhaupt? Und wo steht eigentlich was im Fahrzeugschein? (Was Sie bei einer Neuzulassung noch beachten sollten erfahren Sie in unserem Ratgeber-Beitrag für eine einfache Kfz-Zulassung.)

Diese Angaben finden sich im Fahrzeug­schein

Im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungs­bescheinigung Teil I sind sämtliche technische Spezifikationen des Fahrzeugs enthalten. Diese werden mithilfe von Zahlen­schlüsseln, bestehend aus Buchstaben und Unter­nummern, im Dokument aufgelistet. Um Übersetzungsprobleme innerhalb der Europäischen Union zu vermeiden, sind seit 2005 alle enthaltenen Informationen mithilfe von Buchstaben- und Zahlen­kombinationen kodiert. Doch was bedeuten die Zahlen­schlüssel? Welche sind wirklich wichtig? Und wofür braucht man die Angaben? Ein Überblick.

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Fahrzeugschein-Codes – das verbirgt sich dahinter

Code B – Erstzulassung
Wenn Sie wissen möchten, wann Ihr Fahrzeug erstmals zugelassen wurde, können Sie das mit Blick auf den Buchstaben B im Fahrzeug­schein herausfinden. Das Datum der Erst­zulassung kann identisch mit dem Bau­jahr sein – allerdings ist das nicht immer der Fall. Die Information zur Erst­zulassung wird beispiels­weise für die Berechnung der Kfz-Steuer benötigt. 

Codes 2.1 und 2.2 – KBA- oder Schlüsselnummer 
Mit der KBA- oder Schlüsselnummer sind sämtliche Kraftfahrzeuge beim Kraftfahrt-Bundesamt registriert. Anhand dieser Nummern­folge lassen sich zugelassenen Fahr­zeuge daher eindeutig identifizieren. Die KBA-Nummer besteht aus zwei Teilen: der Hersteller- (HSN) und der Typenschlüsselnummer (TSN). Die Hersteller­nummer setzt sich aus vier Zahlen zusammen und lässt sich in Feld 2.1 (alter Fahrzeugschein: Feld 2) ablesen. Die Typ­schlüssel­nummer im Feld 2.2 besteht hingegen aus drei Buchstaben oder Zahlen, mit deren Hilfe sich Variante und Version des Fahrzeug­modells genau bestimmen lassen. Als Halter werden Sie die Schlüssel­nummer immer wieder benötigen. Denn sie ist nicht nur für die schnelle und sichere Berechnung von Kfz-Versicherung und -Steuer nötig, sondern auch für die Bestellung von passenden Ersatzteilen in der Werkstatt. 

Code 14.1 – Emissionsschlüsselnummer (ESN) 
Die ESN ist im Fahrzeugschein entweder als vier­stellige Zahlen­abfolge oder als Abgasnorm wie zum Beispiel EURO 5 angegeben. Sie zeigt, in welche Schadstoff­klasse Ihr Kraftfahrzeug auf Basis seiner Emissionen eingestuft wurde. Bei der Zahlen­abfolge sind lediglich die letzten beiden Ziffern für Sie relevant. Auch die ESN benötigen Sie als Fahrzeug­halter für Ihre Kfz-Steuer und -Versicherung sowie für die Beantragung einer Umwelt­plakette. 

Code P.3 – Kraftstoffart
Vor allem bei Firmen-, Miet- und Leihwagen kann auch der Code P.3 in der Zulassungs­bescheinigung Teil I für Fahrer relevant sein. Hinter diesem Code verbirgt sich der Hinweis, welchen Kraftstoff das Fahr­zeug benötigt. So bedeutet 0001 etwa Benzin, 0002 Diesel und 0005 Flüssig­gas. 0004 deutet auf ein reines Elektro-Fahrzeug hin. Sollten Sie sich bei Ihrem Benzin-Fahrzeug unsicher sein, zu welcher Zapfsäule Sie greifen können, finden Sie hier zudem auch die eventuell notwendige Oktanzahl. 

Code P.1 – Hubraum
Grundsätzlich gilt: Je größer der Hubraum, umso größer ist auch die Motor­leistung. Denn der Hubraum beschreibt das Volumen der einzelnen Zylinder. Ist im Fahrzeug­schein also ein Hubraum von 1.598 Kubik­zentimetern angegeben, entspricht das einem 1,6-Liter-Motor. In die Berechnung der Kfz-Steuer fließt der Hubraum ein – ebenso die Abgasnorm und der CO₂-Ausstoß.

Code P.2 – Leistung 
Welche Leistung Ihr Fahrzeug bietet, erfahren Sie mit Blick auf die Schlüssel­nummer P.2 im Fahrzeugschein. Standardmäßig in Kilo­watt angegeben, lassen sich die PS Ihres Autos einfach ermitteln, indem Sie die Kilowatt­angabe mit 1,36 multiplizieren. Übrigens: Wenn Sie wissen möchten, bei welcher Dreh­zahl diese Leistung tatsächlich erreicht wird, finden Sie diese Angabe unter P.4. 

Code G – Leergewicht
Das Leergewicht des Kraftfahrzeugs lässt sich in der Zulassungs­bescheinigung Teil I hinter dem Buchstaben G ablesen. In der Regel ist hier eine Band­breite von X bis Y Kilogramm angegeben, da das genaue Leergewicht auch von der Aus­stattung abhängt. So bedeuten etwa eine Anhängerkupplung oder eine im Wagen enthaltene All­rad­technik ein höheres Leergewicht. Wichtig kann diese Information zum Beispiel beim Mieten von Fahrzeugen – wie etwa Wohnmobilen – sein. Denn Fahrer mit dem Führer­schein der Klasse B dürfen etwa nur Fahrzeuge mit einem maximalen Gewicht von 3.500 kg bewegen. 

Code F.2 – Technisch zulässige Gesamtmasse
Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs lässt sich anhand von Code F.2 ablesen. Vor allem bei starker Beladung sollten Fahrer diese Kilogramm­angabe genau im Blick behalten – denn eine Überladung gilt als Gefährdung für die Verkehrs­sicherheit. Ein Buß­geld und ein Punkt in Flens­burg wären die Folge.

Codes O.1 und O.2 – Anhängelast
Hinter den Codes O.1 und O.2 verbirgt sich die Angabe, wie viel Last das Fahrzeug ziehen darf. Dabei gilt O.1 für gebremste und O.2 für ungebremste An­hänger. Auch diese maximale Kilogrammangabe sollten Fahrer kennen. Denn ein über­ladener Anhänger gilt ebenfalls als Gefährdung für die Verkehrs­sicherheit und wird mit einem Buß­geld und in besonders schweren Fällen auch mit einem Punkt in Flens­burg bestraft.

Codes 15.1 und 15.2 – Bereifung
Die Codes 15.1 und 15.2 spielen vor allem beim Kauf neuer Reifen eine wichtige Rolle. Denn hier findet sich die Information, welche Reifen für die Nutzung auf der Vorder- und Hinterachse zugelassen sind. Wichtig: Es können auch andere Reifengrößen erlaubt sein – diese Information können Sie allerdings nicht mehr der Zulassungs­bescheinigung Teil I entnehmen, sondern nur noch der beim Fahrzeug­kauf überreichten EG-Über­einstimmungs­bescheinigung, auch CoC-Papiere genannt. 

Code S.1 – Sitzplätze
Wenn Sie wissen möchten, wie viele Personen Sie mit Ihrem Fahrzeug befördern dürfen, sollten Sie den Code S.1 prüfen. Hier befindet sich die Anzahl der zugelassenen Sitzplätze – inklusive des Fahrersitzes.

Der Fahrzeugschein wird aber nicht nur bei Polizei­kontrollen, in der Werk­statt und für die Berechnung von Kfz-Versicherung und -Steuer benötigt. Auch bei der Haupt­untersuchung, der Kfz-Zulassung, beim Verkauf und beim Ummelden des Fahr­zeugs müssen Sie das Dokument vorzeigen. 

Was tun bei nötigen Änderungen am Fahrzeugschein? 

Grundsätzlich werden Änderungen am Fahrzeug­schein nur dann nötig, wenn tief­greifende Änderungen am Fahr­zeug vorgenommen wurden oder es im Personal­ausweis des Fahrzeug­halters eine Namens- und Adress­änderung gab. Eine konkrete Frist für die Anpassung gibt es nicht – aller­dings sind Änderungen laut Zulassungs­verordnung „unverzüglich“ mit­zuteilen. Die Änderung des Fahrzeug­scheins kostet in der Regel zwischen 10 und 15 Euro. 

Eine Neu­ausstellung des Fahrzeug­scheins ist für solche Änderungen nicht nötig. Sie wird nur dann fällig, wenn der bestehende Fahrzeugschein verloren geht, das Fahrzeug nach dem Gebraucht­wagen­kauf um­gemeldet wird, das Kenn­zeichen sich nach einem Umzug ändert oder nach einer Still­legung eine Neu- oder Wieder­anmeldung des Fahrzeugs nötig wird.

Was tun bei Verlust des Fahrzeugscheins?

Sollte Ihr Fahrzeug­schein verloren gehen oder gestohlen werden, gehen Sie am besten folgender­maßen vor: 

1. Melden Sie den Verlust gleich der zuständigen Kfz-Zulassungs­stelle und erstatten Sie bei Dieb­stahl sofort Anzeige bei der Polizei. Das gilt auch im Ausland – denn die polizeiliche Bestätigung brauchen Sie nicht nur für den Neuantrag, sondern auch bei einer möglichen Fahrzeug­kontrolle.

2. Füllen Sie die nötige Verlusterklärung bei der Kfz-Zulassungsstelle aus und beantragen Sie einen neuen Fahrzeug­schein. Dafür benötigen Sie ...
... Ihren Personalausweis oder alternativ Ihren Reisepass mit einer Meldebescheinigung
... Ihren Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
... Ihre gültige HU- und AU-Prüfbescheinigung
... Bei Verlust: eine eidesstattliche Versicherung
... Bei Diebstahl: Nachweis über die Anzeige bei der Polizei
... Bei Zulassung auf ein Unternehmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug

3. Begleichen Sie die Kosten für die Ausstellung des neuen Fahrzeugscheins. Diese belaufen sich (Stand 01/2023) auf maximal 50 Euro. 

Finden Sie Ihren verloren geglaubten Fahrzeugschein doch noch wieder, müssen Sie diesen nach der Neu­ausstellung der Zulassungs­stelle übergeben. Dort wird das alte Dokument offiziell entwertet und vernichtet. 

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