Simon konnte es kaum abwarten, endlich selbst hinterm Steuer zu sitzen. Deshalb war für den Schüler schon lange klar: „Mit 16 mache ich den Führerschein, mit 17 fahre ich selber.“ Gesagt, getan: Seit einigen Monaten lenkt der 17-jährige Rosenheimer Schüler das Familienauto eigenständig zum Sport, zum Einkaufen und zur Oma. „Ihm macht’s Spaß, und ich sehe täglich seine Fortschritte“, sagt Mutter Christine. Zusammen mit Ehemann Stefan sind sie die Begleitpersonen für das „Begleitete Fahren ab 17“ bei ihrem Sohn Simon.
Erfolgsmodell „Führerschein mit 17“
Der BF17- oder „Begleitetes Fahren ab 17“-Führerschein ist eher bekannt unter dem Namen „Führerschein mit 17“. Er startete 2004 in Niedersachsen als Modellversuch und hat sich seit 2010 bundesweit etabliert. Die Idee: Jugendliche können schon mit 17 Jahren die normale Führerscheinprüfung machen, dürfen aber bis zur Volljährigkeit mit 18 Jahren nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren. So nutzen junge Erwachsene die Zeit, um mehr Sicherheit zu gewinnen und Erfahrungen zu sammeln.
Wer darf Begleitperson sein?
Die Begleitpersonen sollten erfahrene und vertrauenswürdige Autofahrerinnen oder Autofahrer sein. Meistens entscheiden sich die Jugendlichen für ihre Eltern als Begleitpersonen – eine praktische Lösung, denn in der Regel fahren die Führerscheinneulinge das erste Jahr mit dem Familienauto.
Diese Regeln gelten für eine Begleitperson: Sie
- muss mindestens 30 Jahre alt sein.
- benötigt einen B-Führerschein, den sie seit mindestens fünf Jahren besitzt.
- darf maximal einen Punkt in Flensburg aufweisen.
- muss ihren Führerschein immer dabeihaben.
- ist nicht zugelassen, wenn sie mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut oder Drogen konsumiert hat.
- darf während des Fahrens nicht eingreifen.
So funktioniert der Führerschein mit 17
Die Anforderungen bei Theorie und Praxis an den BF17-Führerschein sind identisch mit denen für den „normalen“ Führerschein ab 18 Jahren. Wie viele Fahrstunden jemand bis zur Prüfung braucht, hängt also nur vom Können ab und nicht vom Alter. Nach bestandener Prüfung gibt es allerdings noch nicht den Scheckkarten-Führerschein, sondern erst mal eine „Prüfbescheinigung“. Darin sind auch die beantragten Begleitpersonen eingetragen. Diese Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland und Österreich. Die zweijährige Probezeit für Fahranfängerinnen und Fahranfänger beginnt mit dem Tag, an dem die Prüfbescheinigung ausgestellt wird. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gilt dann ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.
Gut zu wissen: Führerschein ab 17 gibt es nicht für das Motorrad – den Motorradführerschein bekommen junge Erwachsene erst ab 18 Jahre.
Weniger Unfälle beim Begleiteten Fahren
Wer frisch den Führerschein besitzt, verursacht häufiger Unfälle als „alte Hasen“ – das belegen die jährlichen Unfallstatistiken. Dieses Anfänger-Risiko lässt sich durch Begleitetes Fahren jedoch reduzieren: Laut einer Studie der Uni Erlangen-Nürnberg verursachen Jugendliche mit Begleitetem Fahren im ersten Jahr nach ihrer Volljährigkeit 23 Prozent weniger Unfälle als 18-Jährige, die unbegleitet erste Fahrpraxis erwerben. Der positive Effekt entsteht laut Studie dadurch, dass routinierte Begleitpersonen die Neulinge im ersten Jahr unterstützen und in schwierigen Situationen beraten.
Kfz-Versicherung: Aufschlag für Fahranfänger
Wer den Führerschein mit 17 in der Tasche hat, nutzt wie Simon in der Regel das Auto der Eltern. Vor der ersten gemeinsamen Fahrt muss die Begleitperson den Führerschein-Neuling bei ihrer Kfz-Versicherung anmelden. Das kostet einen Aufschlag. Fazit: Das erste Jahr im Begleiteten Fahren ist in Bezug auf die Kfz-Versicherung günstig.
Kosten sparen durch Begleitetes Fahren: Kfz-Versicherung für Fahranfänger
Teuer wird es für Fahranfänger, die nicht am Begleiteten Fahren teilgenommen haben und erstmals ein Auto selbst versichern: Sie starten in der Regel mit der Schadensfreiheitsklasse 0 und hohen Beiträgen. Die Höhe hängt unter anderem vom gewählten Fahrzeug ab: Hier lohnt sich die Recherche, welche Modelle bei der Kfz-Versicherung günstig, welche teuer sind. Eine weitere Spar-Idee ist es, das Auto als Zweitwagen der Eltern anzumelden. Wer hingegen den Führerschein mit 17 gemacht hat, verursacht statistisch gesehen weniger Unfälle. Dies honorieren viele Versicherungen deshalb mit günstigeren Beiträgen.
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